Entscheidung zum Abstammungsrecht: Vom Recht, Mutter zu sein
Gesa und Verena Akkermann sind Mütter einer Tochter. Doch nur Gesa darf sich Mutter nennen. Ist das rechtens? Karlsruhe muss das nun klären.
D ie Geburt hat sich den Müttern eingebrannt: Das hektische Piepen der Monitore, die melden, dass Gesa Teichert-Akkermann und das Kind in ihrem Bauch zu wenig Sauerstoff im Blut haben. Der Chefarzt, der das OP-Team zum Notkaiserschnitt ruft. Das blaue Baby, das er drei Minuten später in den Händen hält und das sich nicht bewegt. Die Stille zwischen den Beatmungsversuchen. Verena Akkermann erinnert sich an die Worte, mit denen sie versucht hat, ihre Tochter zum Atmen zu bewegen. An den Takt, in dem sie mit Paula an ihrer Brust atmet. Gesa sieht immer noch die 94 Prozent Sauerstoffsättigung vor sich, die der Überwachungsmonitor anzeigt. Hört das Schmatzen an ihrer Brust. Der Moment, in dem sie weiß, dass sie es geschafft haben.
Die Risikogeburt, die immer nur ein abstraktes Szenario war, ist zu einem Teil ihrer Geschichte geworden. Eine ganz persönliche Geschichte, die zugleich erzählt, wie Staat, Justiz und Gesellschaft in Deutschland festlegen, was Familie bedeutet. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau Verena Akkermann kämpfen gegen das deutsche Abstammungsrecht. Angefangen haben sie damit etwa zur selben Zeit, in der sie über den Namen ihres Ungeborenen diskutierten und das Kinderzimmer apfelgrün strichen. Wann ihr Rechtsstreit endet, ist ungewiss. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
Von den Einzelkämpferinnen zu einer rechtlich gut vertretenen Familie bis hin zum Teil einer Bewegung – so fassen die beiden Frauen das letzte Jahr zusammen.
Mehrfach haben sie in diesem Jahr geschildert, welche Risiken die Schwangerschaft birgt: Gesa ist 45 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl. Sie hat das Turner-Kieser-Syndrom, eine Erkrankung, die ihre Gelenke versteifen lässt. Der Kaiserschnitt ist riskant. Sollte Gesa die Geburt nicht überleben, stünde Verena allein mit einem Kind da, für das der Staat ihr kein Sorgerecht gewährt. Denn zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind kriegen, können rechtlich betrachtet nicht beide Mütter sein.
Auf dem Papier gilt Gesa Akkermann als alleinerziehend
Gesa und Verena sind seit 24 Jahren ein Paar, seit 2013 sind sie verpartnert, seit Kurzem verheiratet. Gesa arbeitet für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung, Verena ist Schulleiterin. Sie wohnen in einem kleinen Dorf in der Nähe von Hildesheim. Sie haben sich lange ein gemeinsames Kind gewünscht. Drei Fehlgeburten haben sie erlebt, bevor beim vierten Mal eine Embryonenspende Erfolg hatte. Bis hierhin waren sie gleich anderen Paaren.
Das Abstammungsrecht erkennt jedoch nur Gesa als Mutter an, da sie Paula geboren hat. Auf dem Papier gilt sie als alleinerziehend. Verena ist als Mutter nirgendwo aufgeführt.
Ende Januar, Paula ist mittlerweile fast ein Jahr alt. Zwischen ihren Müttern schaut sie neugierig in die Kamera. Statt bei Kaminfeuer und Ostfriesentee wie beim letzten Gespräch vor einem Jahr sitzen Gesa und Verena vor dem Bildschirm ihres Laptops. Die Mütter wechseln sich ab: Erzählt Verena, nutzt Gesa die Gelegenheit um zu stillen. Redet Gesa, blättert Verena mit Paula durch Bilderbücher. Interviews geben und gleichzeitig ein Baby versorgen – darin haben sie im letzten Jahr Routine bekommen.
Mitte Januar, zwei Wochen zuvor, hat sich das Oberlandesgericht Celle mit ihrem Fall befasst. Es ist bereits das dritte Gericht: Die Akkermanns haben in zweiter Instanz auf die Berichtigung ihrer Geburtsurkunde und die Feststellung von Verenas Mutterschaft geklagt. Sie sehen nicht nur Paulas Kindeswohl gefährdet, sondern auch ihre Grundrechte verletzt. Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und weiter: Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Artikel 6 sagt: Der Staat muss die Ehe und Familie schützen. Die Akkermanns sehen sich nicht gleichbehandelt, sie fühlen sich benachteiligt. Sie haben den Eindruck, dass der Staat ihre Familie nicht schützt.
Konnten sie die Richter*innen in Celle überzeugen, wäre Verena auch auf dem Papier Paulas Mutter. Für die Familie ein großer Erfolg. Damit allerdings der Paragraph 1592 in Zukunft nicht mehr nur für heterosexuelle, sondern auch für lesbische Eltern oder Eltern mit Divers-Eintrag gilt, reicht es nicht, wenn das Oberlandesgericht den Akkermanns Recht gibt. Die Entscheidung wäre für andere Gerichte nicht bindend und die gemeinsame Mutterschaft lesbischer Paare weiterhin eine Einzelfallentscheidung.
Die Rechtslage Wer sind die Eltern eines Kindes? Das klären zwei Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 1591 und Paragraf 1592. Ersterer regelt die Mutterschaft: Mutter eines Kindes ist, wer das Kind geboren hat. Bei der Vaterschaft ist es etwas komplexer – laut Paragraf 1592 gibt es drei Möglichkeiten: Vater kann erstens derjenige sein, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder zweitens formlos die Vaterschaft anerkennt. Die dritte Option: Ein Gericht stellt die Vaterschaft fest.
Die Problemlage Was ist, wenn zwei Frauen oder zwei Männer ein gemeinsames Kind bekommen? Oder wenn Menschen Eltern werden, die ganz ohne Geschlechtseintrag oder mit einem Divers-Eintrag leben? Solche Konstellationen kann das deutsche Recht bisher nicht abbilden. Derzeit steht vor allem die lesbische Mitmutterschaft in der Diskussion: Befürworter*innen einer Reform setzen sich dafür ein, dass auch diejenige als Mutter in der Geburtsurkunde steht, die das Kind nicht ausgetragen hat. Sie fordern, die Mutterschaft auf demselben Weg zu ermöglichen, wie es auch für Väter in heterosexuellen Konstellationen vorgesehen ist: durch Ehe, Anerkennung oder gerichtliche Feststellung.
Der Alternativvorschlag Über die lesbische Mitmutterschaft hinaus gibt es aber auch den Vorschlag, „Mutter“ und „Vater“ in der Geburtsurkunde in „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ umzuändern. Diese Reform würde das Abstammungsrecht nicht nur ergänzen, sondern grundlegend neu ausrichten, indem Elternschaft ein Stück weit unabhängiger von biologischer Abstammung gefasst würde. (taz)
Bisher orientierten sich die Gerichte an einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018. Dieser hatte in einem ähnlichen Fall abgelehnt, den Paragrafen 1592 auch für Mitmütter zu öffnen. Der Grund: In der Geburtsurkunde versuche man, ein Kind anhand seiner biologischen Abstammung seinen Eltern zuzuordnen. Eine Vermutung für diese biologische Abstammung bestehe bei lesbischen Paaren eben nicht. Doch das Urteil ist umstritten: Auch bei heterosexuellen Paaren ist der als Vater eingetragene Mann nicht immer auch der Erzeuger des Kindes.
Oberlandesgerichte sind dem Bundesgerichtshof untergeordnet. Das erschwert es ihnen, seine Rechtsprechung infrage zu stellen. „Es müsste schon ein eher mutiges Gericht sein“, meint Anwältin Lucy Chebout.
Der Beschluss: Karlsruhe muss entscheiden
Seit diesem Mittwoch steht fest: Mut hat bei dem Beschluss des Oberlandesgerichts durchaus eine Rolle gespielt. Zwar hat der Senat die Mutterschaft Verena Akkermanns nicht anerkannt – dafür biete das derzeitige Gesetz keine Grundlage – dennoch halten die Richter*innen die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Sie sehen die Grundrechte queerer Eltern und ihrer Kinder verletzt. In dem 60seitigen Beschluss positionieren sie sich damit gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert hatte. Das hat Signalwirkung in Richtung der Familiengerichte, vor allem aber in Richtung des Gesetzgebers – auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht.
Für die Akkermanns ist der Beschluss ein Etappensieg. Die Frauen reichen nun nicht selbst Verfassungsbeschwerde ein; stattdessen legt der Senat die gesetzliche Regelung direkt den Richter*innen in Karlsruhe vor. Konkrete Normenkontrolle nennt sich dieses Verfahren.
Gleichzeitig hält Familie Akkermann immer noch eine Geburtsurkunde in der Hand, die eine der beiden Mütter verschweigt. Es kann Jahre dauern, bis das Bundesverfassungsgericht in ihrer Sache entscheidet. Jahre der rechtlichen Unsicherheit.
Das Paar hat sich dafür entschieden, diese rechtliche Unsicherheit auszuhalten. Die Alternative wäre eine Stiefkindadoption: ein aufwendiges Prozedere, das sich jahrelang hinziehen kann. Bei dem die Mitmutter dem Jugendamt und dem Familiengericht beweisen muss, dass sie geeignet ist, das Sorgerecht für ihr Kind zu tragen. Je nachdem wer vor ihr sitzt, muss sie Fragen zu ihrer Sexualität beantworten, Gesundheitszeugnisse vorweisen oder zeigen, wie sie ihr Kind wickelt.
Die Akkermanns lehnten diesen Weg von Anfang an ab. Dass sich trotzdem viele lesbische Paare für die Stiefkindadoption entscheiden, verstehen sie. „Die stehen an dem gleichen Punkt wie wir und sagen: Eigentlich müsste man sich wehren, aber aus welchen Gründen auch immer können wir das gerade nicht“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. „Und ich glaube, das sind immer gute Gründe.“
Der Konflikt beginnt mit einer Seite Papier
Niemals hätte sie gedacht, dass Zeitungen und Magazine aus ganz Deutschland über ihre Klage berichten würden. Im Nachhinein sehe alles viel planvoller aus, sagt sie. Dabei begann ihr Weg durch die Gerichte mit einem einzelnen Blatt Papier: wenige Zeilen an das Standesamt in Hildesheim, zwei Unterschriften, eingegangen am 18. November 2019, rund drei Monate vor der Geburt. Verena Akkermann erkennt darin ihre Mit-Mutterschaft an, Gesa Teichert-Akkermann erklärt sich einverstanden.
Es dauert nur eine Woche, bis das Standesamt ablehnt. Noch im Dezember legt das Paar Widerspruch ein.
Anfang Januar, Gesa ist mittlerweile im neunten Monat schwanger, verschicken die beiden das erste Rundschreiben. Im Anhang ein Kampagnenlogo: zwei Frauen, die eine im Rollstuhl, in ihrer Mitte ein Kind. „Mama“ steht neben der einen, „Mami“ neben der anderen. Sie stehen auf einem Regenbogen, eine Sonne strahlt. Sie haben sich entschieden an die Öffentlichkeit zu gehen – ab jetzt geht es nicht mehr nur um ihre Klage, sondern um die schätzungsweise 14.000 Kinder, die in Regenbogenfamilien abseits der heterosexuellen Norm geboren werden. Den größten Teil dieser Familien bilden lesbische Paare.
Mit jedem Tag, den Paulas Geburt näher rückt, häufen sich die Termine: Eine Woche nach ihrem Kampagnenstart reichen die Akkermanns Klage beim Amtsgericht Hildesheim ein. Am 7. Februar 2020, sechs Tage vor dem geplanten Kaiserschnitt, treffen die Frauen eine Notarin in Hannover, die sich bereit erklärt hat, Verenas Mitmutterschaft notariell anzuerkennen – die jene Unterschrift setzt, die das Standesamt Hildesheim verwehrt hatte.
Noch im Krankenhaus stellen sie die Unterlagen für das Standesamt zusammen: die notarielle Anerkennung der Mitmutterschaft, die Geburtsbescheinigung, ihre Heiratsurkunde, dazu Ausweisdokumente. Weil Paula in Hannover auf die Welt gekommen ist, ist jetzt neben Hildesheim ein zweites Standesamt zuständig.
Sie reichen die Unterlagen ein, als hätte es nie eine Klage gegeben. Sie wissen, dass das Standesamt ablehnen wird. Trotzdem haben beide einen letzten Funken Hoffnung, dass jetzt, mit Paulas Geburt, auch der Weg durch die Gerichte ein Ende hat.
Das Standesamt bleibt stur
Die Akkermanns hoffen nur drei Wochen lang. Im Briefkasten liegt die Geburtsurkunde von Paula, der Absender: das Standesamt Hannover. Verena Akkermann taucht in dem Dokument nicht auf. Als ob sie nie eine zweite Elternstelle geltend gemacht hätten. In dem Moment haben sie den Eindruck, als würde ihre Diskriminierung schwarz auf weiß sichtbar, sagen die Akkermanns später, mit Adler und Stempel. Paula hat rechtlich nur eine Mutter.
Die Neufassung des Abstammungsrechts politisiert auch die Politik. In demselben Monat, in dem Paula geboren wird, lehnt der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen ab. Der sah jene Reform von Paragraf 1592 vor und stützte sich auf Vorschläge, die ein Arbeitskreis im Bundestag erarbeitet hatte. Die große Koalition, AfD und FDP lehnen die Initiative ab.
Im März 2020 klagen die Akkermanns gegen die Geburtsurkunde, die das Standesamt Hannover ihnen ausgestellt hat. Von jetzt an vertritt sie die Anwältin Lucy Chebout aus Berlin – pro bono. Chebout nahm als Referendarin an dem Arbeitskreis des Bundestags teil. Zusätzlich ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf die Familie aufmerksam geworden – ein Verein, der einzelne Klagen wie die der Akkermanns strategisch begleitet. Lea Beckmann, Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft, übernimmt jetzt die Planung und die Pressearbeit für die Akkermanns.
„Letztes Jahr, als Gesa hochschwanger war, da waren wir allein“, sagt Verena Akkermann. Sie sitzt dabei vor der Kamera, während Gesa in der Küche Paula füttert. Seit die Anwältin und der Verein sie unterstützten, sei sie entspannter. Sie weiß, welches Schreiben ihre Anwältin vorbereitet und welches Gericht abgelehnt hat. Mit der rechtlichen Situation sei es ähnlich wie mit Corona, sagt sie: „Man gewöhnt sich leider daran.“
Gesa Teichert-Akkermann, Mutter
Wenn die Akkermanns auf das letzte Jahr blicken, wechseln sie fließend von juristischen Fachbegriffen zu Paulas ersten Krabbelversuchen. Mal sind sie Klägerinnen, mal Mütter. Nur eines haben beide Welten gemeinsam: Paula steht im Mittelpunkt. „Natürlich fühle ich mich als Lesbe diskriminiert“, sagt Verena. „Aber dass am Ende Paula diejenige ist, die – rechtlich gesehen – darunter leidet, dass sie zwei Mütter hat, das halte ich für das gewichtigere Argument.“
Gesa ist wieder dazugekommen, sie nickt. Sowohl die Anhörung in Celle als auch die Kommentarspalten bei Twitter zeigten ihr, dass viele immer noch zwischen der „normalen“ und der „Homo“-Ehe unterschieden. Und das zeige sich dann auch an den Geburtsurkunden. „Es sollte nicht darum gehen, Vater und Mutter in dieser Urkunde zu bestimmen, sondern darum, einem Kind zwei Elternteile zuzuordnen. Und ob die cis oder trans sind und wie die begehren, das darf keine Rolle spielen. Der Schutz muss der Ehe und der Familie gelten, egal in welcher Konstellation.“
Es gibt mittlerweile mehrere Gesetzesinitiativen, die die lesbische Mutterschaft in den Blick nehmen. Im Sommer 2020 hat das Bundesjustizministerium einen weiteren Entwurf geschrieben, aber noch nicht veröffentlicht. Doch was ist mit trans* Menschen, mit nicht-binären oder einigen inter* Menschen? Mit jenen, die den noch neuen Personenstand „divers“ oder aber keinen Geschlechtseintrag haben? Deren Elternschaft klammern die Entwürfe aus – schwer genug, für lesbische Eltern, im Bundestag politische Mehrheiten zu finden.
Gesa geht davon aus, dass in Berlin noch lange diskutiert, aber nichts entschieden wird. Die Wahl im September könnte eine Reform zusätzlich hinauszögern. Zwar kann sich auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Jahre hinziehen – doch selbst dann, schätzt Gesa, könnten die Richter schneller sein als die Politik.
Im Juli 2020 lehnten die Amtsgerichte in Hildesheim und Hannover die Klagen ab, die Chebout nach Paulas Geburt eingereicht hatte. Das Verfahren ging in die nächste Instanz. Am 13. Januar 2021 die Videoverhandlung vor dem Oberlandesgericht Celle. Vor der Verhandlung trafen sich die Akkermanns, ihre Anwältin und Lea Beckmann von der GFF in Hildesheim – für Twitter schossen sie ein Foto, auf dem sie gemeinsam ein Banner hochhalten. „#PaulaHatZweiMamas“ steht darauf; der Hashtag landet am Verhandlungstag auf Platz zwei der deutschen Twittertrends.
Neben dem Logo der GFF steht auch das Logo von nodoption, einer Berliner Initiative, unter der sich mehrere lesbische Paare zusammengeschlossen haben. Im August haben sieben von ihnen beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Anträge zur gerichtlichen Feststellung der Elternschaft eingereicht.
Es ist schon eine Weile dunkel an diesem Abend Ende Januar 2021, Verena bringt Paula zu Bett. Gesa erzählt von den ersten Videogesprächen im Dezember, bei denen sie die Familien von nodoption kennengelernt haben. Wenn der Gedanke an die nächsten Jahre sie zu ängstigen beginnt, erinnert sie sich daran. Diesen Sommer will sie anfangen zu arbeiten – der öffentliche Kampf gegen das Abstammungsrecht wird dann zu einem parallel laufenden Dauerjob. Und es bleibt natürlich die Frage: Wird ihnen das Verfassungsgericht am Ende recht geben?
Sollte es so kommen, dann wäre für alle lesbischen Familien, in die ein Kind geboren wird, Rechtssicherheit geschaffen. Als Klägerinnen, deren persönliche Geschichte im vergangenen Jahr zu einem Politikum geworden ist, haben die Akkermanns dieses Ziel vor Augen. Doch wen das Abstammungsrecht in Zukunft als Eltern anerkennt, wird sich nicht nur an ihrem Verfahren entscheiden. Denn vor den Türen der Gerichte, von der ersten bis zur obersten Instanz, warten bereits die nächsten Einzelfälle, die dafür streiten, zur Norm gesprochen zu werden.
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