Eklat am Gedenktag: Die Polizei Halle ermittelt gegen Demonstrierende
Die Blockade der jüdischen Studierendenunion in Halle hat ein Nachspiel: Die Polizei ermittelt, weil Landtagsvize Tillschneider (AfD) als „Nazi“ beschimpft worden sei.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Nach dem Eklat beim Gedenken an den rechtsterroristischen Anschlag in Halle am vergangenen Freitag ermittelt nun die Polizei. Und zwar offenbar gegen Menschen, die sich gegen die Anwesenheit des neu gewählten Landtagsvizepräsidenten gewandt hatten – Hans-Thomas Tillschneider von der AfD. Die Polizei hat Ermittlungen gegen „namentlich noch unbekannte Personen“ im Zusammenhang mit der friedlichen Blockade gegen den Rechtsextremisten bestätigt.
Es bestehe der Verdacht der Beleidigung, heißt es von der Polizei auf taz-Anfrage: „Nach dem bisherigen Ermittlungsansatz besteht der Verdacht, dass der Landtagsvizepräsident im Zusammenhang mit einer Menschenkette vor dem Eingang der Synagoge als ‚Nazi‘ bezeichnet wurde.“ Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen sei, ob die vermeintliche Beleidigung überhaupt gefallen ist und wenn ja, unter welchen konkreten Umständen.
Die Ermittlungen seien von Amts wegen aufgenommen worden. Das heißt: Niemand hat Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt von sich aus. Bekannt gemacht hatte das zuerst Tillschneider selbst in einer Einlassung im Landtag. Er gab an, keine Anzeige erstattet zu haben. Woher er exklusiv von den Ermittlungen wusste, beantworteten bislang weder die Polizei noch Tillschneider.
„Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben. Dazu gehört auch, dass die Polizei Dinge prüft“, sagt Igor Matviyets, der selbst Teil der Menschenkette war. Ob der Begriff „Nazi“ gefallen sei und von wem, dazu könne er nichts sagen. Allerdings hoffe er, „dass unsere Menschenkette auch andere Menschen inspiriert. Wir haben etwas vorgemacht und hoffen, dass viele es nachmachen und im Kleinen Widerstand leisten werden“, sagt Matviyets. „Sei es in Behörden, in Schule, wenn die AfD die Inklusion abschafft oder wenn sie ihr unliebsame Studiengänge streicht.“
Morddrohungen seit AfD-Pressemitteilung
Bisher besetze die AfD zwei sehr wichtige, aber vor allem repräsentative Ämter. „Aber wir sehen, wie die politische Landnahme beginnt“, sagt Matviyets. „Die AfD hat auf dem Briefpapier des Landtagspräsidiums das antisemitische und rassistische Attentat zur Amoktat eines Verwirrten umgedeutet. Sie hat damit alle Erkenntnisse über Bord geworfen, auf die dieser Landtag sich überparteilich in seinem eigenen Untersuchungsausschuss geeinigt hat.“ Damit drehe sie auch die von Überlebenden erkämpften Fortschritte zurück. „Mit einer einzigen Pressemitteilung. Allein das zeigt, wie wichtig solche Ämter für die Verbreitung des AfD-Weltbilds sind“, so Matviyets.
Seit dieser Pressemitteilung habe er unzählige Morddrohungen erhalten, sagt Ron Dekel, Präsident der Jüdischen Studierendenunion (JSUD). Er bringt das explizit mit dem Text der Erklärung in Verbindung. „Die AfD hat darin von ‚linken Studierenden‘ gesprochen, statt unser Jüdischsein zu benennen. So haben sie uns auch das Recht abgesprochen, dort zu stehen“, sagt Dekel. „Ein Rechtsextremist ist somit verantwortlich dafür, dass Jüdinnen und Juden Hass bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt sind. Auch das hat eine geschichtliche Kontinuität in Deutschland.“
Tillschneider war in der Vergangenheit mehrfach mit antisemitischen Verschwörungserzählungen und Geschichtsrevisionismus aufgefallen. Das Gedenken an die Shoah bezeichnete er immer wieder als „Schuldkult“. Auch behauptete er, dass unter anderem der Zentralrat der Juden den Islam benutze, um in Deutschland multikulturelle Verhältnisse herbeizuführen, die „deutsche Kultur zu schwächen“ und letztlich für „die Abschaffung unseres Volkes“ zu sorgen. Auch der Terrorist von Halle verbreitete Ansichten zum angeblichen „Bevölkerungsaustausch“.
Auf die Frage, ob es dann folgerichtig nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, ein führendes Mitglied einer als gesichert rechtsextremen Partei als „Nazi“ zu bezeichnen, heißt es aus der Polizei Halle: „Die strafrechtliche Bewertung entsprechender Äußerungen obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.“ Der Jurist Bijan Moini kommentierte auf Bluesky: „Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird amtlich bestätigen, dass man den Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt einen Nazi nennen darf.“
Die Polizei erklärte zudem, Ziel der versammlungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen sei es gewesen, Tillschneider die Teilnahme an der Gedenkveranstaltung zu ermöglichen. Mit dem Versammlungsleiter der spontanen Menschenkette habe sie darüber „ein Kooperationsgespräch“ geführt. „Noch vor dessen Beendigung und vor dem geplanten Beginn der Gedenkveranstaltung verließ der Landtagsvizepräsident den Ort.“
Tillschneider antwortete bislang nicht auf eine taz-Anfrage zum Geschehen.
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