Einstufung durch Verfassungsschutz: Verdachtsfall AfD
Seit zwei Jahre prüft der Verfassungsschutz, nun will er die Partei offenbar zum rechtsextremen Verdachtsfall erklären. Die kündigte Klagen an.
Der Verfassungsschutz will die AfD in der kommenden Woche offfenbar als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Das erfuhr die taz aus Sicherheitskreisen. Der Geheimdienst halte Rechtsextreme in der Partei inzwischen für derart prägend, dass eine Beobachtung der Gesamtpartei gerechtfertigt sei.Der Geheimdienst hält Rechtsextreme in der Partei inzwischen für derart prägend, dass eine Beobachtung der Gesamtpartei gerechtfertigt sei. Gegen die AfD können dann auch nachrichtendienstliche Mittel wie Telefonüberwachung oder V-Leute eingesetzt werden.
Bereits vor zwei Jahren hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Prüffall eingestuft. Den rechtsextremen „Flügel“ um Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie die AfD-Jugend stufte der Geheimdienst damals bereits als Verdachtsfall ein, eine Stufe höher. Im März 2020 erklärte der Verfassungsschutz den „Flügel“ dann sogar zum vollen Beobachtungsobjekt: Dieser sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“.
Der „Flügel“ löste sich in der Folge offiziell auf. Seine Anhänger um Björn Höcke aber blieben in der AfD weiter aktiv. Lediglich Co-Führer Andreas Kalbitz wurde aus formellen Gründen aus der Partei ausgeschlossen. Die Frage war seitdem: Wie groß ist der Einfluss der Rechtsextremen auf die Gesamtpartei?
Der Verfassungsschutz prüfte das seit der ersten Einstufung 2018 und gab sich dafür zwei Jahre – die nun vorbei sind. Das Bundesamt soll Bundesinnenminister Horst Seehofer nun ein rund 1.000-seitiges Gutachten vorgelegt haben. Darin wird offenbar festgehalten, dass die einstigen „Flügel“-AnhängerInnen weiter prägend in der Partei aktiv seien. Anfang kommender Woche trifft sich der Verfassungsschutz zu einer Amtsleiter-Runde, nach der die Einstufung verkündet werden könnte.
Seit zwei Jahren geprüft
Die AfD hatte ebenfalls vor Monaten eine Arbeitsgruppe gegründet, um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwehren. Für den Fall einer Einstufung kündigte sie Klagen dagegen an. Parteichef Jörg Meuthen hatte sich auf dem vergangenen Bundesparteitag zudem markig gegen rechtsextreme Töne in seiner Partei ausgesprochen. Ein letztes Ausweichmanöver – vergebens.
Zur Meldung über die nahende Einstufung sagte AfD-Chef Tino Chrupalla der taz: „Wir werden uns, wie wir wiederholt angekündigt haben, juristisch dagegen wehren.“ Auch Parteivize Stephan Brandner betonte: „Das ist alles schon vorbereitet. Wir haben damit ja gerechnet. Der Verfassungsschutz wird im Jahr der Bundestagswahl politisch instrumentalisiert.“ Die Brandenburger AfD geht bereits juristisch gegen ihre Beobachtung vor. Am Dienstag wollte sie ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Wie der Landesverband mitteilte, wird auch eine einstweilige Anordnung angestrebt, die dem Brandenburger Innenministerium untersagen soll, dass es über die Einstufung berichtet.
Der Brandenburger Landesverband wird bereits seit vergangenem Juni vom Verfassungsschutz beobachtet. Zuvor hatte bereits der Thüringer Geheimdienst den dortigen Landesverband von Björn Höcke als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft.
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