Einigung bei Vorratsdatenspeicherung: Löschen nach zehn Wochen

Die Grünen befürchten tiefe Eingriffe in die Bürgerrechte. SPD und CDU freuen sich über eine Regelung, die nicht gerichtlich gekippt werden kann.

Die Daten dürfen „nur“ zehn Wochen gespeichert werden. Na dann ist ja gut. Bild: dpa

BERLIN afp | SPD und Union haben sich im langwierigen Streit um die Vorratsdatenspeicherung auf einen Kompromiss verständigt. Die Speicherfrist für Telefon- und Internetdaten soll auf zehn Wochen beschränkt werden, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch vor Journalisten in Berlin sagte. Danach muss der Provider die Daten löschen – ansonsten droht eine Geldbuße. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung ist höchst umstritten, Datenschützer kritisieren sie als Eingriff in die Bürgerrechte. Zuletzt waren die Rufe nach der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nach den Anschlägen in Paris zu Beginn des Jahres wieder lauter geworden. Es gehe darum, „schwerste Straftaten in Zukunft besser aufklären zu können“, sagte Maas.

Die Regelungen zielten auf Terrorismus und kriminelle Vereinigungen, sagte de Maizière. Es gehe dabei nicht in erster Linie um die Verhütung von Straftaten oder Anschlägen. Aber die Vorratsdatenspeicherung könne dafür sorgen, dass die Täter „hinter Schloss und Riegel“ kommen.

Maas nannte die neuen Vorschläge einen „Kompromiss“, der in den Details mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) abgesprochen sei. Die beiden Minister setzten dabei der Speicherung enge Grenzen, damit die Regelung nicht gerichtlich gekippt wird.

„Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen“, sagte Maas. „Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang.“ De Maizière räumte ein, er habe in den Verhandlungen mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Abstriche machen müssen. Das Ergebnis könne sich aber sehen lassen.

Maas hat Widerstand aufgegeben

Demnach dürfen Inhalte von Kommunikation in keiner Weise gespeichert werden, wie de Maizière betonte. Auch Persönlichkeits- und Bewegungsprofile dürfen den Vorschlägen zufolge nicht erstellt werden. Zudem ist der „gesamte E-Mail-Bereich komplett von der Speicherung ausgenommen“, erklärte Maas. Auch für Berufsgeheimnisträger sollen die Regeln nicht gelten. Der Justizminister äußerte die Hoffnung, dass die Vorschläge „zügig“ zu einem Gesetzesentwurf einfließen könnten.

Während de Maizière die vorübergehende Speicherung von Kommunikationsdaten zur schnelleren Aufdeckung von Straftaten forderte, hatte sich Maas lange dagegen gewehrt. Er bezeichnete die Verhandlungen mit dem Innenminister als „konstruktiv“.

In den vergangenen Jahren waren zunächst das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich eine EU-Richtlinie dazu vor dem EuGH gescheitert. Die Bundesregierung suchte daher nach einer neuen Lösung.

„SPD räumt Bürgerrechte ab“

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bezeichnete den Kompromiss als „ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“.

Die Grünen hingegen kritisierten die Pläne der Regierung und warfen Maas vor, gescheitert zu sein. „Vom entschiedenen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zur fertigen Einigung in weniger als sechs Wochen“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt. „Die SPD räumt Bürgerrechte in atemberaubendem Tempo ab.“

Göring-Eckardt kritisierte: „Die Vorratsdatenspeicherung greift tief in unsere Rechte ein, ohne terroristische Anschläge zu verhindern.“ Dennoch häufe die Bundesregierung jetzt „einen Haufen an Daten unbescholtener Bürger“ an.

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