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Wenn die CDU (aber auch die SPD) nicht ständig Gesetze auf den Weg bringen würden, die gegen das GG verstoßen, müsste sich "Karlsruhe" auch nicht so oft einmischen. Ob die Leute von den genannten Parteien schon mal daran gedacht haben? Vermutlich nicht...zu borniert oder so...
Und was macht eigentlich Gauck? Es ist seine Arbeitsaufgabe, Gesetze die gegen das GG verstoßen (oder sogar nur verstoßen könnten, da reicht ein Verdachtsmoment), gar nicht erst zu unterzeichnen. Arbeitsverweigerung ist das.
"Politiker kritisieren, dass sich das Bundesverfassungsricht zu sehr in die Politik einmische..."
Viele Menschen sehn das aber eher so:
Man muss die Politik und Gesetze/Gesetzgebung so gestalten, dass die im Einvernehmen mit dem Grundgesetz (unserer Verfassung) sind. Selbst im Grundgesetz steht das geschrieben:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".
https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
Dazu steht es geschrieben im wichtigsten Gesetz unseres Landes, nähmlich dem Artikel 1 des Grundgesetzes. Und der Artikel 1 des Grundgesetzes ist durch die Ewigkeitsklausel niemals veränderbar (nach Art. 79, Abs. 3 GG).
DEM DEUTSCHEN VOLKE.
„Schnell“ und „diskriminierungsfrei“ soll die Bezahlkarte sein, mit der Asylsuchende in Hamburg einkaufen müssen. Doch für Omar ist sie das Gegenteil.
Kommentar Union-Kritik am BVerfG: Karlsruher Kontrolle ist nötig
Unions-Politiker kritisieren, dass sich das Bundesverfassungsricht zu sehr in die Politik einmische. Diese Kritik ist nicht gerechtfertigt.
Hauben auf und Recht gesprochen! Hier die Richter_innen des Ersten Senats des BVerfG. Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht soll das Grundgesetz auslegen und keine Politik machen. Dieser Vorwurf zieht sich durch zahlreiche kritische Äußerungen von Unions-Politikern, die die Welt am Sonntag zusammengestellt hat. Im Grundgesetz stehe nichts zum Kopftuch, nichts zur Fünfprozentklausel und auch nichts zur Besteuerung von Unternehmenserben. Bei der Aufhebung der entsprechenden Gesetz habe Karlsruhe tief in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen.
Die Kritik ist ungerecht. Zwar sind Kopftuchfragen im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Aber es gibt die Garantie der Religionsfreiheit, die auch für Lehrerinnen gilt. Wenn Karlsruhe hier strenge Anforderungen an staatliche Verbote stellt, so ist das der originäre Job eines Verfassungsgerichts. Wer sonst soll die Rechte von Minderheiten garantieren?
Auch zur Fünfprozentklausel bei Europawahlen steht nichts in unserer Verfassung. Aber dort wird garantiert, dass jede Stimme gleich viel zählt. Das ist bei einer Prozenthürde nicht der Fall, weshalb Karlsruhe gute Gründe für so eine Sperrklausel verlangt. Bei Wahlen für das ohnehin vielfältige Europaparlament haben die Richter solche Gründe nicht gesehen. Die Karlsruher Kontrolle ist zu recht streng. Wer sonst soll verhindern, dass Politiker Gesetze zugunsten ihrer eigenen Parteien machen?
Die Unions-Kritik könnte auch nach hinten losgehen. Beim bundeseinheitlichen Betreuungsgeld ist klar, dass dies eigentlich gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Sozialleistung ist nicht „erforderlich“, um einheitliche Lebensverhältnisse zu erreichen. Karlsruhe müsste schon einigermaßen kreativ mit den Vorgaben des Grundgesetzes umgehen, um das Gesetz, das der CSU so wichtig ist, zu retten. Die Richter werden dies sicher ganz unvoreingenommen prüfen.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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