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Die sieben Opfer der Bundesregierung Schulden statt Reformen

Die Finanzpolitik von Merz und Klingbeil ist desaströs, sie fordert Opfer allerorts. Wir nennen die ersten sieben. Es werden noch viele mehr werden, kommentiert Udo Knapp für unser Magazin taz FUTURZWEI..

Lächeln und Lastenverteilung mag nicht gelingen: Finanzminister Lars Klingbeil verliert an Geltungsmacht Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache

taz FUTURZWEI | Nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 schlugen die Koalitionäre CDU, CSU und SPD einen finanzpolitischen Kurs ein, der der Öffnung der Büchse der Pandora gleichkommt, also unaufhaltsames Unheil auslöst.

Erstes Opfer war die Finanzverfassung. Die Schuldenbremse musste fallen, damit die gegensätzlichen Positionen der zukünftigen Koalitionspartner zu Lasten einer seriösen Haushaltspolitik mit „Schmiergeld“ überbrückt werden konnten.

Innerhalb von vier Wochen wurden der alte Bundestag genutzt, um mit Zustimmung der Grünen die Zwei-Drittel-Mehrheit zu einer Grundgesetzänderung zu erreichen. Das positive Votum der Länderkammer erfolgte nur drei Tage nach der 2. Sondersitzung des Bundestags am 21. März 2025.

Dieser Umgang mit dem Grundgesetz ähnelt eher dem Umgang von kommunalen Gremien mit der Hundehalterverordnung.

Nachwuchs muss in den Schuldendienst

Die Überwindung aller Konflikte zwischen den neuen Koalitionspartnern, den Grünen und den Ländern hat ein Preisschild: 500 Milliarden Euro. Der euphemistische Begriff „Sondervermögen“ trifft nicht zu, da die Kreditfinanzierung eine „Sonderschuld“ darstellt. Damit ist das zweite Opfer bekannt: Die kommenden Generationen, die ungefragt den Schuldendienst leisten müssen.

Schon in den Koalitionsverhandlungen wurde deutlich, dass die wegbrechende Schuldenbremse das Einfallstor für Geschenke an bestimmte Wählergruppen und vor allem für starke Lobbys öffnete, etwa den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).

Die ohne eine ansatzweise tragfähige Begründung geminderte Gastrosteuer, für die sich besonders Bayern und Mecklenburg-Vorpommern einsetzten, verursacht jährliche Steuerausfälle von 4 bis 5 Milliarden Euro für die öffentlichen Haushalte. An den stetig wachsenden Kostenstrukturen und den viel zu hohen Preisen in der Gastronomie ändert sich dadurch nichts.

Bild: privat
Über den Autor

Udo Knapp ist Politologe und kommentiert an dieser Stelle regelmäßig das politische Geschehen für unser Magazin taz FUTURZWEI.

Tod der Glaubwürdigkeit

Mit der Schuldenbremse sollen die Fachpolitiker gezwungen werden, über die Effizienz und Effektivität ihrer Maßnahmen und Instrumente nachzudenken. Aber in Zeiten, in denen die Politik sich stattdessen von asozialen Medien und Shitstorms triggern lässt, ist das dritte Opfer: rationale Politik.

Entgegen aller Beteuerungen in den parlamentarischen Beratungen und in den Medien, dass die Milliardenverschuldung für „zusätzliche Infrastrukturinvestitionen“ genutzt werden sollte, räumte die Ministerpräsidentenkonferenz die „Zusätzlichkeit“ sofort ab. Damit werden die Länder zwar entlastet, aber die versprochene Nachhaltigkeit beim Einsatz der Kredite wird aufgegeben. Das vierte Opfer heißt damit: Glaubwürdigkeit.

Opfer Nummer 5 sind der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister. Sie haben in den nächsten Jahren ihre politische Gestaltungsmacht verloren. Die Finanzplanung des Bundes sieht vor, dass bis 2030 die jährlichen Zinsen auf 80 Milliarden Euro steigen, bei jährlichen Neuverschuldungen von bis zu 150 Milliarden Euro. Die Kapitalmärkte reagieren: der Zins ist auf über 3 Prozent gestiegen. Politische Freiräume für Zukunftspolitiken gibt es nicht mehr.

Schwächung der Bundesländer

Damit zum sechsten Opfer: Die Bundesländer. Sie werden nicht in der Lage sein, das katastrophale kommunale Defizit von über 30 Milliarden Euro zu lindern, da sie selbst vor besorgniserregenden Handlungsbedarfen stehen. Diese Not spüren die Leute vor Ort durch den Rückbau aller freiwilligen, nur von ihren Kommunen angebotenen Dienstleistungen - mit der Folge, dass hier die populistischen Parteien weiter an Zulauf gewinnen.

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Die neue, begrüßenswert geringe Verschuldungskompetenz von 0,35 Prozent des BIP für die Länder wird zwar weitere Verschuldung der Länder behindern, aber ihnen nicht dabei helfen, ihre aktuellen Haushaltsnotlagen zu lindern.

Die absurde Diskussion um eine „Veranlassungskonnexität“ („Wer bestellt, bezahlt“), verkennt, dass die Länder Teil der Bundesgesetzgebung sind und mitverantwortlich für die aus dem Ruder laufenden öffentlichen Finanzen.

Es sind häufig die Fachbruderschaften in den Ministerien in Bund und Ländern, die ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl ihre kurzfristigen Spezialinteressen durchsetzen. Damit wird das Grundgesetz folgerichtig zum nächsten, also siebten Opfer dieser Finanzpolitik. Das Versagen des Bundesrats und der Bundesländer als föderales Gegengewicht zum Bund liegt nicht an der angeblich schwachen Stellung im Grundgesetz, sondern am Versagen der Landesregierungen und ihrer Staatskanzleien.

Auch EU unter den Opfern

Seit es Ursula von der Leyen 2020 gelungen war, während der Covid-Krise mit dem Programm „NextGenerationEU“ (NGEU) der Kommission die seit Jahrzehnten von einigen Mitgliedsländern bekämpfte Verschuldungsmöglichkeit für die EU zu eröffnen, wachsen auch die gemeinsamen Schulden. Österreich, Dänemark, Niederlande und Schweden, die als „Frugal Four“ bezeichnet wurden, gaben damals ihren langjährigen Widerstand auf. Auch die Bundesregierung unter der Führung von Angela Merkel gab ihre ablehnende Haltung zu einer eigenverantwortlichen europäischen Kreditfinanzierung auf – trotz massiver rechtlicher Bedenken, auch des Bundesrechnungshofes.

2025 hat die Kommission allein im ersten Halbjahr über die Kreditfinanzierung NGEU Projekte in Höhe von 380 Milliarden Euro finanziert und zum anderen etwa 110 Milliarden Euro Darlehen an die eher bonitätsschwachen Mitgliedstaaten ausgereicht. Ohne parlamentarische Legitimation, da das Europäische Parlament eben nicht Haushaltsgesetzgeber ist. Das achte Opfer könnte also die Europäischen Union selbst werden, denn die EU-Kredite können nur mit höheren Beiträgen der Mitgliedsländer zur EU-Finanzierung ausgeglichen werden.

Alle Spekulationen in der Bundesrepublik über zusätzliche Einnahmen durch sogenannte „Reichensteuer“ sind populistische Luftnummern, sie bringen bei weitem nicht genug Ertrag. Steuersenkungen sind angesichts der Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Haushalte stehen, nicht gegenzufinanzieren. Was ansteht, sind Subventionskürzungen, Aufgabenkontrolle und Steuererhöhungen für alle, also die breite Mitte, die schon heute die Hauptlast der Staatsfinanzen trägt. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2027 würde die Lasten gleichmäßig und gerecht auf alle Schultern verteilen.

Trotz der historischen Herausforderungen, vor denen Europa und Deutschland stehen, besteht indes wenig Hoffnung, dass die verantwortlichen Politiker verstanden haben, dass die Flucht in die Verschuldung keinen Ausweg bietet und kein Ersatz für eine entschlossen, zukunftsfähige Politik ist.

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