Die Wahrheit: Dritte Zähne an die Front
Wenn der Russe erst einmarschiert, ist es zu spät. Plädoyer für eine sinnvolle und altersgerechte Abschreckung gegen den neuen Superfeind im Osten.
W ehrdienst für 18-Jährige? Völlig lächerlich. Mit Heranwachsenden lässt sich der Russe wirklich nicht abschrecken. Was es zur effektiven Landesverteidigung braucht, sind kernige deutsche Rentner. Am kernigsten sind die aus dem Ruhrgebiet.
Im Amtsgericht unserer Stadt nahe Dortmund gab es einen Prozess um einen 68-Jährigen und eine Zaunlatte. Der Anklagevorwurf: gefährliche Körperverletzung. Ein junger Kerl aus der Nachbarschaft hatte sich mit dem Mann angelegt, ihn beleidigt und angespuckt. Großer Fehler. Der Alte briet ihm mit der Latte eins über. Der Konflikt an der Grundstücksgrenze war damit beigelegt; Blut floss kaum.
Die Richterin und die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft zeigten für den Rentner Verständnis: Sie stellten das Verfahren ein. Sein verletzter Kontrahent, die Memme, wurde gar nicht erst als Zeuge angehört – soll er doch zu Hause hocken und seine Wunden lecken. So und nicht anders geht man mit Feinden um.
Sehr praktisch im Übrigen: Je älter ein Rentner, desto niedriger seine Toleranzschwelle – und desto größer die Wahrscheinlichkeit entschlossenen Handelns schon bei geringfügiger Provokation. Ist ja klar: Die Alten haben nicht mehr ewig Zeit, lassen sich deshalb auch nichts mehr bieten.
Exemplarisch genannt sei der Fall eines 76-jährigen Fahrgastes im Regionalexpress von Duisburg nach Hamm. Der Schaffner hatte ihn angepampt, weil er beim Verlassen des Zuges seine leergetrunkenen Bierflaschen stehen lassen wollte. Dritte-Zähne-knirschend nahm er sie also mit auf den Bahnsteig. Von dort schmetterte er eine Flasche gegen den Zug.
Statt sich das als Warnung dienen zu lassen, sich zu fügen und den Zug weiterfahren zu lassen, holte der Schaffner die Polizei. Das Gericht ahndete den Flaschenwurf mit einer Geldstrafe. Zweifellos ungerecht – mit derlei Repressalien lässt sich die Wehrhaftigkeit unseres vergreisenden Vaterlandes nicht wiederherstellen.
Doch wenn es um Alkohol und die beim Militär unerlässliche Trinkfestigkeit geht, gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die Hoffnung machen. Ein 80-Jähriger mit 2,2 Promille sowie einem Fahrrad sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt werden. Er bekam einen Freispruch. Sanitäter hatten ihn hackedicht nach einem Sturz am Rand eines Feldes entdeckt. Im Gerichtssaal argumentierte der Greis trickreich: Er habe an jenem Abend sein Rad gar nicht bestiegen, sondern es geschoben, he, he. Was ziemlich sicher ziemlicher Blödsinn war. Aber das Gegenteil ließ sich nicht beweisen.
Für die Landesverteidigung kann solch eine Gewieftheit, solch ein Schatz an Wissen und Erfahrung von unschätzbarem Wert sein. Denn nicht immer und überall liegen ausreichend Zaunlatten zur Abwehr von Aggressoren bereit. Wir werden den Russen auch einfach ein bisschen verarschen müssen.
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