Der Verfassungsschutz und die AfD: Verdachtsfall AfD Sachsen
Der Verfassungsschutz stuft einen weiteren AfD-Verband als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Die Landespartei kann damit nachrichtendienstlich überwacht werden.
Nach dem sächsischen Verfassungsschutzgesetz dürfen sowohl das Innenministerium als auch das LfV nur über erwiesene extremistische Bestrebungen unterrichten. Damit sei in Sachsen im Gegensatz zum Bund und einigen Bundesländern die öffentliche Kommunikation über Einstufungen zu Prüf- oder Verdachtsfällen von Gesetzes wegen nicht zulässig, hatte das Landesamt noch vergangene Woche erklärt. Die „Bild“-Zeitung hatte als Quelle „das Umfeld“ des LfV angegeben.
Eine Reaktion des AfD-Landesverbandes gab es zunächst nicht. Der AfD-Bundesvorsitzende und sächsische Bundestagsabgeordnete Tino Chrupalla sprach von einem „wahltaktischen Manöver“. Er sagte: „Dabei geht es dem Verfassungsschutz und der Landesregierung allein darum, die AfD als größte Oppositionspartei in Sachsen im politischen Wettbewerb zu diskreditieren.“ Die Bürger:innen im Freistaat seien aber in der Lage, dies zu erkennen.
Die AfD in Sachsen ist die größte Oppositionspartei. Sie hat rund 2.600 Mitglieder. Bei der Bundestagswahl 2017 lag sie als stärkste Kraft mit 27,0 Prozent hauchdünn sogar vor der CDU. Bei der Landtagswahl 2019 landete sie mit 27,5 Prozent auf dem zweiten Platz.
Die Thüringer AfD war als erster Landesverband der Partei vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet worden. Ihr Vorsitzender ist Björn Höcke, der Gründer des formal inzwischen aufgelösten „Flügels“, den der Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat.
Seit Juni 2020 ist auch die AfD Brandenburg als Verdachtsfall eingestuft, seit kurzem wird auch der Landesverband in Sachsen-Anhalt mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht.
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