Debatte um Paragraf 218: Bis zur Geburt oder gar nicht
Wer sachlich auf die Debatte guckt, kommt zum Schluss: Abtreibungen auf Wunsch der Schwangeren müssen ganz verboten – oder komplett erlaubt werden.
D er Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll abgeschafft werden. Das wollen SPD und Grüne, die FDP ist strikt dagegen. Einigen konnte sich die Ampel deshalb nur auf eine Kommission, die eine Regelung außerhalb des Strafgesetzes prüfen soll. Vor Ostern, das hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag gesagt, werde diese ihre Arbeit aufnehmen.
Diese Kommission muss sich nun auch mit einem Thema beschäftigen, das im öffentlichen Diskurs bislang fehlt. Denn darin geht es nur um Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach Empfängnis*, die 96,7 Prozent aller Abbrüche ausmachen. Dabei sind die vom Paragrafen 218 verursachten Versorgungslücken nach diesem Zeitpunkt sehr viel größer.
Gegner:innen eines liberalen Abtreibungsrechts werfen SPD und Grünen zwar vor, die Entscheidung über Schwangerschaftsabbrüche „bis zum letzten Tag“ vor der Geburt Frauen selbst überlassen zu wollen. So die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, in einer Bundestagsdebatte im März 2021 zu einem Antrag der Linken, der von SPD und Grünen unterstützt worden war. Darin geht es aber lediglich um die Entkriminalisierung von Abtreibungen. Zu späten Abbrüchen äußern sich die beiden Parteien nicht. Erst recht nicht über die nach der 21. Woche, wenn die Föten mit medizinischer Hilfe außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wären und deshalb vor der Geburt mit einer Kaliumchloridspritze ins Herz getötet werden.
Über solche Fetozide redet niemand gern, Wahlen gewinnt man damit nicht. Als 2009 das Gesetz zu Spätabbrüchen verschärft wurde, geschah dies mit Stimmen von SPD und Grünen. Selbst die taz fragte in einem Leitartikel vor zwei Jahren, ob man nicht „zwischen Abbrüchen im Frühstadium und Spätabbrüchen“ unterscheiden müsse.
Eine willkürliche Frist?
Eine schlüssige Begründung fehlt sowohl in dem Text als auch in der Argumentation derjenigen, die den Paragrafen 218 verteidigen – der bereits zwischen Abbrüchen vor und nach der 12. Woche unterscheidet. Es ist eine willkürliche Frist, der Unterschied ein gefühlter. Wer sich sachlich mit dem Thema auseinandersetzt, kommt zu dem Schluss: Abtreibungen auf Wunsch der Schwangeren müssen ganz verboten – oder ganz erlaubt werden, so wie es in Kanada seit 1988 der Fall ist.
Es ist wahrscheinlich, dass die Zahlen dann leicht ansteigen – allein, weil nicht mehr jährlich 1.200 Deutsche in die Niederlande fahren müssen, wo nach taz-Recherchen jede dritte bis vierte Schwangerschaft zwischen der 12. und 22. Woche abgebrochen wird. Aber Frauen werden die Entscheidung wie bisher nicht leichtfertig treffen und Mediziner:innen werden weiter verantwortungsvoll handeln. Dafür spricht: In Kanada liegt seit 2007 die Zahl der dokumentierten Abtreibungen nach der 19. Woche stabil zwischen 500 und 700 Fällen im Jahr. 2021 waren es in Deutschland 728 nach der 22. Woche, Tendenz stetig steigend.
Wie viele Schwangerschaften im letzten Trimenon abgebrochen werden, lässt sich aus den offiziellen Statistiken beider Länder nicht erkennen. Nach Untersuchungen der Universitätskliniken Gießen und Leipzig handelt es sich um Einzelfälle. Sie zeigen auch, dass Abbrüche nach der 22. Woche so gut wie immer aufgrund einer schweren Behinderung des Fötus geschehen. Das ist der Grund, warum selbst Feminist:innen das Selbstbestimmungsrecht der Frau einschränken wollen, wenn es um späte Abbrüche geht. Alles andere wäre behindertenfeindlich, in Deutschland nach der NS-Euthanasie ein No-Go, sagen sie.
Nur: Deutschland wird immer behindertenfreundlicher – und trotzdem trauen sich weniger Frauen die Pflege eines schwerstbehinderten Kindes zu. Soll man sie zwingen, die Kinder zu bekommen, so wie es „Lebensschützer:innen“ fordern? Treibt das die Inklusion voran? Wie? Eignen sich aus feministischer Perspektive Frauenkörper wirklich als anti-ableistische Barriere?
Zudem sind weitere medizinische Fortschritte bei der Versorgung von Frühgeborenen nicht ausgeschlossen. Was passiert, wenn die Grenze zur Überlebensfähigkeit außerhalb des Uterus nicht mehr bei 21, sondern bei 16 oder 10 Wochen liegt? Und warum sollte es akzeptabel sein, wenn ein Fötus stirbt, weil er aus der Gebärmutter entfernt wird, nicht aber, wenn er darin getötet wird? Wer dem Fötus nach der 21. Woche Rechte zuspricht, bestätigt letztlich die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte vor 30 Jahren die Rechte von Frau und Fötus für gleichwertig erklärt.
Es braucht eine offene Diskussion
Befürworter:innen eines liberalen Abtreibungsrechts betonen, dass Frauen, die eine Schwangerschaft nicht wollen, sie außerhalb des medizinischen Systems abbrechen – unter lebensgefährlichen Umständen. Ist diese Gefahr zumutbar, wenn der Abbruch im zweiten oder dritten Trimenon stattfindet und das Komplikationsrisiko um ein Vielfaches höher ist?
Das sind alles keine einfachen Fragen. Aber sie müssen offen diskutiert werden. Sonst lässt man die Menschen alleine, die solch existenzielle Lebenserfahrungen machen und lädt das Problem bei den wenigen Ärzt:innen ab, die ihnen helfen.
Denn, das hat eine weitere taz-Recherche gezeigt, wer derzeit in Deutschland nach der 12. Woche eine Schwangerschaft abbrechen will, trifft auf intransparente Strukturen, willkürliche Entscheidungen von Mediziner:innen, muss oft weite Reisen in Kauf nehmen, sich vor Fremden rechtfertigen, wochenlang auf einen Termin warten.
In Extremfällen verweigern Kliniken in Deutschland Frauen mit totem Fötus im Bauch eine Geburt. Dabei bleibt die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde auf der Strecke. Letztlich auch die des Fötus.
* In diesem Artikel wird die Schwangerschaftsdauer – wie im Gesetz – ab der Empfängnis gezählt – nicht ab der letzten Menstruation.
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