Debatte um Dokumentarfilm „Naza“: Juristen fordern Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen
Als rechtsstaatlichem Land stehe es Israel nicht an, Vorwürfe gegen seine Kriegsführung in Gaza pauschal zurückzuweisen, sagen israelische Rechtsexperten.
Foto: Ramez Mahmoud/ap
kna | Israelische Völkerrechtler fordern eine unabhängige Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Angesichts der Vorwürfe, die gegen Israels Kriegsführung bestünden, sei eine pauschale Zurückweisung ohne eingehende Prüfung unangemessen, erklärten 14 Fachleute gemeinsam laut der Zeitung Ha’aretz am Dienstag.
Die Initiatoren, Mitglieder israelischer akademischer Einrichtungen, verwiesen auf völkerrechtliche Bedenken, die schon seit Beginn der militärischen Antwort Israels auf die Terrorakte im Oktober 2023 erhoben werden. Es gehe um Anstiftung zu Verbrechen, militärisch nicht gerechtfertigte Zerstörung von Infrastruktur, unverhältnismäßige Schädigung von Zivilisten und Behinderung humanitärer Hilfe. Ein Land, das sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühle, müsse solche Vorwürfe angemessen untersuchen.
Anstoß durch „Naza“
Einen Anstoß zu der Forderung gab laut „Haaretz“ der Dokumentarfilm „Naza“ der israelischen Filmemacher Yuval Abraham und Rachel Szor über das Vorgehen Israels im Gazastreifen. „Naza“, abgeleitet von dem hebräischen Wort für Kollateralschaden, zeigt anonymisierte Interviews mit israelischen Soldaten und Geheimdienstmitarbeitern, die aussagen, Israel habe zivile Opfer bei Angriffen einkalkuliert.
Der Film wurde bei den Filmfestspielen in Venedig mit dem Spezialpreis der Jury ausgezeichnet. In Israel löste er eine heftige Kontroverse und politische Reaktionen aus. Kulturminister Miki Zohar erklärte, er wolle sich für den Entzug der israelischen Staatsbürgerschaft der Regisseure einsetzen.
Haftbefehl gegen Netanjahu
Gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joav Galant liegen bereits seit November 2024 Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Das Gericht in Den Haag sieht hinreichende Gründe für die Annahme, dass die beiden unter anderem durch den Einsatz von Hunger als Waffe Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.
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