Datenschutzbeauftragter empört: „Da werden Dämme eingerissen“
Einzelne Gesundheitsämter in BaWü geben offenbar Daten von Corona-Patienten und ihren Angehörigen zum Schutz von Polizeibeamten weiter.
Konkret bestätigt das Gesundheitsamt Böblingen die Weitergabe der Patientendaten. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher des Landratsamts, man gebe die Daten „in den Fällen von nachgewiesenermaßen infizierten Personen und deren häuslichen Kontaktpersonen“ weiter. Dies sei „für die Aufgabenwahrnehmung der Polizei erforderlich, um das Ansteckungsrisiko für ihr Personal der kritischen Infrastruktur gezielt zu reduzieren.“ Im Landkreis Böblingen waren nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Freitag 263 Menschen positiv auf Corona getestet.
„Da werden Dämme eingerissen“, sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz Stefan Brink. Die pauschale Weitergabe von solch sensiblen Daten widerspreche nicht nur dem Datenschutz sondern dem Rechtsstaat. Nach dem Infektionsschutzgesetz darf das Gesundheitsamt im Einzelfall Daten weitergeben, wenn die Polizei beispielsweise Quarantäne-Maßnahmen gegen Infizierte durchsetzen muss. Wenn Gesundheitsämter Daten jedoch an die Polizei weitergeben, damit die Beamten sich etwa im Einsatz besser schützen können, sei das jedoch ein „großer Fehler“, so Brink. Er fürchtet, dass in der Bevölkerung gerade jetzt, wo möglichst flächendeckend getestet werden soll, das Vertrauen in Behörden verlieren könnten und sich mancher aus Angst vor Stigmantisierung lieber nicht testen lässt.
Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag, Sascha Binder ärgert sich: „Statt so massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, sollte die Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der Polizei sorgen“, sagt der SPD-Politiker. Die Polizei müsse die Anforderung von umfassenden Gesundheitsdaten sofort unterlassen.
Eigenschutz für alle
Die Diskussion in Baden-Württemberg war aufgekommen, weil ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei gefordert hatte, die Polizeibeamten müssten wissen, ob sie es bei ihrer Arbeit mit infizierten zu tun hätten oder nicht. Nach dieser Logik gäbe es allerdings auch andere Berufsgruppen, die zum Eigenschutz Anspruch darauf erheben könnten: Etwa Erzieherinnen, die die Notbetreuung in Schulen und Kindergärten aufrecht erhalten, Personal in Arztpraxen oder Rettungskräften. „Das führt völlig in die falsche Richtung“, sagte Brink.
Das Innenministerium in Baden-Württemberg rechtfertigt die Böblinger Praxis damit Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Dies sei vom Gesetz über die öffentliche Gesundheit gedeckt, sagte ein Sprecher.
Über den korrekten Umgang mit den sensiblen Patientendaten scheint im Moment bei den Behörden im Südwesten Unklarheit zu herrschen. Die Gesundheitsämter handeln in dieser Frage offenbar sehr unterschiedlich. Während man Böblingen gegenüber der Polizei freigebig mit den Patientendaten umgeht, lehnen nach einer Recherche des SWR die Gesundheitsämter in Stuttgart und Karlsruhe die Weitergabe ab. Was abgesehen von der rechtlichen Frage zeigt, dass die Weitergabe der Daten für die Polizeiarbeit offenbar nicht „erforderlich“ ist, wie es das Gesundheitsamt Böblingen in seiner Stellungnahme behauptet.
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