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Datenschützerin über GeheimdienstreformDer BND rüstet auf

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider schlägt wegen der geplanten Geheimdienstreform Alarm. Sie hält sie für hochgradig verfassungswidrig.

Würde man die Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, an der geplanten Geheimdienstreform aus Beamtendeutsch in Alltagssprache übersetzen, hieße das wohl: Seid ihr eigentlich komplett bescheuert und was macht ihr eigentlich beruflich?! Oder inhaltlich zusammengefasst: Die Bür­ge­r*in­nen werden mit einem komplett aufgerüsteten Geheimdienst allein gelassen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wollen gern „echte Geheimdienste“ haben, die nicht nur überwachen, sondern auch Aktionen durchführen können. Den 700-seitigen Gesetzentwurf will Dobrindt über die Sommerpause durchs Kabinett peitschen, entsprechend kurz sind die Fristen für Stellungnahmen.

Dennoch hat es die von Deutschlands oberster Datenschützerin in sich: Wörtlich schreibt Specht-Riemenschneiders Behörde zu den geplanten Gesetzesänderungen: „Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“ Beides lasse deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen. Der Gesetzesentwurf werde dem Anspruch an einen Ausgleich zwischen Sicherheits- und Freiheitsrechten nicht gerecht.

Es sind ungewöhnlich deutliche Sätze der Bundesbehörde an dem Vorhaben des Innenministers. Klar ist: Dobrindt will die Kompetenzen des BND und des Verfassungsschutzes umfassend erweitern – inklusive staatlichem Hacking, KI-Nutzung und biometrischer Videoüberwachung, eventuell sogar mit rechtlich fragwürdig eingekauften Werbedaten, die über Smartphones standortgenaue Profile über Nut­ze­r*in­nen enthalten können.

Als wäre das nicht dystopisch genug, will Dobrindt die Kontrolle gleichzeitig herunterfahren. Auch indem er die bisher zuständige Bundesdatenschutzbeauftragte aus dem Verfahren herausnimmt und die Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) zentralisiert. Der aber ist dafür weder gerüstet noch hat er das technische Know-how.

Zwei Jahre Blindflug

Die Behörde von Specht-Riemenschneider ist bisher die einzige mit einem vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien. Sie ist gewissermaßen Anwalt der Bürger*innen. Dorthin können sich auch Betroffene wenden, wenn sie wissen wollen, ob sie möglicherweise überwacht werden und wie das im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz steht.

Entsprechend heißt es in der Stellungnahme, dass man dort die Verlagerung der Datenschutzaufsicht zum Kontrollrat für „einen schwerwiegenden Fehler“ halte. Zumal der Gesetzentwurf nicht einmal eine Begründung gebe, warum die Aufsicht verlagert werde. Insgesamt schaffe die Geheimdienstreform „einen erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“.

Specht-Riemenschneiders Behörde befürchtet „nicht hinnehmbare Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte“. Unangekündigte Prüfungen seien nicht mehr möglich, ebenso entstehe durch die Verlagerung der Kontrolle laut Gesetzentwurf eine Berichtslücke, weil der Kontrollrat erst 2031 erstmals über seine Tätigkeit berichten müsse. „Im Anschluss an die wohl umfassendste Nachrichtendienstreform gleich für mehrere Jahre keine öffentliche Berichterstattung vorzusehen, ist eine Missachtung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in der Stellungnahme.

Ein Schwerpunkt der Kritik liegt bei Betroffenenrechten: Die Prüfung von individuellen Ersuchen soll nach der Reform erst zum 1. Januar 2029 beginnen, das Gesetz allerdings bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das wären verfassungswidrig „zwei Jahre ohne Rechtsschutz“. Weitere Schwachstellen und viele Fragezeichen gebe es bei Auskunftsrechten und Mitteilungspflichten sowie der Verlängerung der maximalen Datenspeicherdauer auf 15 Jahre.

Für Individualbeschwerden fordert die Datenschutzbeauftragte eine Übergangsregelung, sodass sie für die Kontrolllücke von zwei Jahren weiter zuständig wäre. Zudem will ihre Behörde eine rechtliche Grundlage dafür, dass sie den bald zuständigen Kontrollrat mit ihrer Expertise unterstützen kann. Gleiches gelte für den Austausch mit den Landesdatenschutzbehörden.

Hohe verfassungsrechtliche Risiken werden zudem bei IT-Eingriffen und automatisierter Datenanalyse gesehen. Es fehle die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen von Personendaten – etwa aus öffentlich recherchierbaren Quellen (OSINT-Daten), aber auch bei Datenbrokern angekaufte Werbedaten (ADINT-Daten). Genauso fragwürdig sei die Rechtsgrundlage für Rückwärtsbildersuchen und komplexe biometrische Analysen über massenhafte Bildbestände. „Anstatt diese Befugnis eingriffsschwellengerecht als nachrichtendienstliche Mittel zu kategorisieren (und eine gesonderte Rechtsgrundlage dafür zu schaffen), wird sie verharmlosend mit der Nutzung von Onlineenzyklopädien auf eine Stufe gestellt“, so die Datenschutzbehörde.

Deutliche Kritik übt sie auch daran, dass die Geheimdienste öffentliche und private Videoüberwachung anzapfen wollen. „Bedenkt man, dass (…) ein Großteil privater Videoüberwachungen rechtswidrig in Betrieb ist, ist sehr kritisch zu sehen, dass die Dienste uneingeschränkten Zugriff auf diese rechtswidrig erhobenen oder gespeicherten Daten haben sollen – erst recht, sofern, gerade bei Aufnahmen des gesprochenen Wortes, die Aufnahme sogar strafbar sein dürfte“, kritisiert Specht-Riemenschneiders Haus.

Die Datenschutzbeauftragte steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch das Bundessicherheitsamt BSI, die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und die Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur haben die angestrebte Reform bereits bemängelt. Die Bundesregierung kontert die Kritik mit Verweis auf die „ernste Sicherheitslage“. Man wolle auf Augenhöhe mit „anderen europäischen Nachrichtendiensten“ arbeiten.

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