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Darf Merz das Heizungsgesetz abschaffen?

Ein juristisches Gutachten sieht rechtliche Probleme bei dem Plan der schwarz-roten Bundesregierung

„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“: Das steht im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU). Ein Gutachten, das der Bundesverband Wärmepumpe in Auftrag gegeben hat, wirft rechtliche Bedenken auf.

„Die seit Anfang 2024 im Gebäudeenergiegesetz verankerte Vorschrift, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einsetzen müssen, setzt verbindliches Europa- und Verfassungsrecht um“, sagte die Anwältin Miriam Vollmer von der Berliner Energierechtskanzlei Re-Rechtsanwälte, die das Gutachten verfasst hat. „Der Gesetzgeber hat Spielräume, aber er darf Hauseigentümern im Gebäudeenergiegesetz nicht freistellen, weiterhin wie bisher auf Erdgas oder Heizöl zu setzen.“

Sie bezieht sich in ihrem Gutachten unter anderem auf das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und auf die Klimaziele sowie weitere Richtlinien der Europäischen Union. Aus dem Grundgesetz ergebe sich etwa ein Verschlechterungsverbot. Sprich: Eine Abschwächung eines Gesetzes geht nur, wenn sich die von ihm zu lösende Problemlage eindeutig verbessert hat. Derweil warnen Klimaforschende davor, dass sich die durch fossile Energienutzung ausgelöste Klimakrise sogar noch beschleunigen könnte.

Die Wärmepumpe ist eine Option für klimafreundliches Heizen. Es gibt aber auch weitere Varianten, etwa die Solarthermie. Bislang heizt Deutschland noch größtenteils fossil: Drei Viertel der Haushalte nutzten laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft im vergangenen Jahr Gas- und Ölheizungen. (taz)

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