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Cannabis-Clubs in DeutschlandBitte durchziehen

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis setzt auf Anbauvereine, um den Schwarzmarkt zu verringern. Aber in der Praxis werden diese behindert.

Ein Vereinsmitglied begutachtet die Cannabispflanzen eines Cannabis Social Club in Niedersachsen Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Aus Berlin

Andreas Hartmann

Die Euphorie war groß in der Kifferszene, als der Gesetzgeber im Rahmen der am 1. April 2024 beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis sogenannte Anbauvereinigungen als Hauptbezugsquelle für die legale Versorgung von Graskonsumenten vorsah. Überall in der Republik wurden Pläne geschmiedet, selbst so einen Verein, oft auch Cannabis Social Club genannt, zu gründen. Anbaufläche anmieten, separate Abgabestelle für die frischen Blüten an die Vereinsmitglieder einrichten – so schwer könne das ja nicht sein.

Sogar von ein paar Minijobs wurde geträumt, die dabei entstehen könnten. Gemeinsam so den Schwarzmarkt trockenzulegen, das war das Ziel, von dem man dachte, er sei auch im Sinne des Gesetzgebers.

Doch es kam ganz anders, wie auch der zweite Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes darlegt. Dort heißt es, dass die Anbauvereinigungen bislang ihr „Potenzial nicht entfalten“ konnten. Stand Ende Oktober 2025 seien demnach die Clubs für lediglich 3,5 Prozent der Konsumenten bundesweit die primäre Versorgungsquelle.

Der Hauptgrund für diese Fehlentwicklung ist schnell benannt: Die leidige Bürokratie, die sich allerlei Schikanen ausgedacht hat, um bloß nicht den Eindruck entstehen zu lassen, im Rahmen der Teillegalisierung zu wenig für Gesundheits- und Jugendschutz zu tun.

Strenges Werbeverbot

So wurde beispielsweise ein strenges Werbe- und sogar Informationsverbot erlassen. Mario Gäde, Vorstandsvorsitzender des Berliner Clubs White Lake Weed, meint dazu, dass es deswegen nur logisch sei, dass Konsumenten nicht so richtig auf die Clubs anspringen. Schließlich könnten sie auf deren Webseiten nicht wirklich erfahren, was genau ihnen dort geboten würde.

Dazu kommen allerlei praxisferne Auflagen wie das Gebot, dass jedes Vereinsmitglied sich beim Anbau der Pflanzen persönlich einbringen müsse. Dabei hat sicherlich nicht jeder Gelegenheitskiffer Lust darauf, auch noch zu gärtnern, um sich dafür seine erlaubten 50 Gramm Cannabis im Monat für einen Mitgliedsbeitrag abholen zu dürfen.

Dazu kommt die vom Gesetzgeber vorgesehene strikte räumliche Trennung von Anbau und Abgabe. Was vor allem in großen Städten wie Berlin zu Problemen führt. Platz für ein Gewächshaus findet sich hier fast nur im Speckgürtel oder gleich ganz im Brandenburger Umland. Gleichzeitig würden potenzielle Vermieter in der Innenstadt meist abwinken, wenn sie erführen, dass man gerne eine Gewerbefläche anmieten wolle, um dort als Verein Cannabis abzugeben, beklagen viele Clubaktivisten.

Hat man dann doch einen solchen Ort gefunden, so Gäde, kämen das Bauamt und andere Behörden und achteten penibel darauf, dass auch wirklich alles vorschriftsgemäß möglichst klandestin zugehe, um so Kommerzialisierungstendenzen der Clubs zu verhindern. Wozu die Einhaltung von allerlei Vorgaben gehöre, zu der man sich in einem über 100 Seiten langen Antrag verpflichtet, der nach langer bis zu langer Prüfung genehmigt würde.

Dabei wird von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich mit den Clubs umgegangen. In Bayern, wo CSU-Politiker wie Alexander Dobrindt und Markus Söder offen zugeben, den Clubs das Leben schwer machen zu wollen, ging und geht es immer noch ziemlich zäh voran. In liberaler regierten Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen wurden den Clubs dagegen weniger Steine in den Weg gelegt.

Insgesamt, schlussfolgert die Evaluation, spielen deswegen die Anbauvereinigungen „auf dem Markt für Cannabis nach wie vor kaum eine Rolle“. Und würden demnach auch weniger zur Bekämpfung des Schwarzmarkts beitragen, als sie es könnten. Deswegen heißt es in dem Evaluationsbericht: „Dem Gesetzgeber wird empfohlen, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen.“

Empfohlen wird sogar, das bislang geltende Konsumverbot in den Clubräumen zu überdenken. Würde dieses fallen, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass man ähnlich wie in den Niederlanden oder Barcelona gemeinsam vor Ort kiffen dürfte, was die Attraktivität der Clubs als soziale Orte beträchtlich steigern dürfte.

Helfen dürfte diesen sicherlich auch, wenn die Bundesregierung, wie derzeit geplant, gleichzeitig den vergleichsweise einfachen Zugang zu medizinischem Cannabis wieder einschränken würde. Wenn man nicht mehr wie bisher auf den sogenannten Telemedizinplattformen kinderleicht an ein Rezept für Cannabis kommt, dafür an die gute Ware aus den Clubs, dann könnte es eventuell doch noch zu dem Boom des Modells der Cannabis Social Clubs kommen.

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9 Kommentare

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  • Was wohl viele von der Mitgliedschaft in Vereinen abhält, ist sicher nicht die Mitwirkungspflicht, welche die Vereine meistens nicht streng handhaben, weil das logistisch kaum möglich und vor allem auch nicht nötig ist. Es ist in den meisten Vereinen 1. die Abnahmepflicht. Einfach nur einen kleinen Mitgliedsbeitrag bezahlen und nach Lust und Laune, sich ein paar Gramm oder auch Wochen gar nichts holen, ist praktisch nicht möglich. Zusammen mit den geltenden Gesetzen ist es auch illegal, sich überschüssiges Cannabis (> 50 g) aufzuheben. 2. Gegenüber dem Staat wird man gläsern, weil die Behörden Zugriff auf Mitgliedsdaten erhalten.

  • Dieses Getöse um den Konsum von Cannabis nervt mich zusehends.



    Ich selbst brauch' das Zeugs nicht. Und wenn manche nicht darauf verzichten wollen: einfach drei Pflanzen auf den Balkon; das reicht für den privaten Konsum.

    • @Il_Leopardo:

      Dann soll sich aber bitte auch wer vielleicht einmal im Monat Lust auf ein Bier hat, künftig einfach Sudpfanne und Gärtank in den Keller stellen. Ich brauch dieses Zeug nicht in Supermärkten und an Tankstellen zu kaufen haben und gleiche Bedingungen für Alle sollten wohl selbstverständlich sein.

    • @Il_Leopardo:

      Leider steht die erlaubte Besitzmenge für getrocknetes Blütenmaterial im starken Gegensatz zu diesen erlaubten drei Pflanzen. Drei Pflanzen - selbst eine – reichen theoretisch für den privaten Eigenkonsum. Die erlaubte Besitzmenge aber nicht, denn es ist einfach unsinnig, drei Pflanzen auf dem Balkon haben zu dürfen und am Ende 90 % der Ernte gemäß Gesetz wieder wegwerfen zu müssen. Man müsste praktisch alle zwei Monate eine Pflanze zum Blühen bringen und permanent hunderte Gramm Blüten entsorgen, um gesetzeskonform zu bleiben…

      • @EDL:

        Nicht "praktisch" sondern " müsste theoretisch". In der Praxis macht das natürlich niemand,



        .



        Es wird zudem auch nicht zwischen nassen, getrockneten oder gar fermentierten Blüten unterschieden.



        .



        Das eröffnet jedoch auch eine praktische Gesetzeslücke.



        Mit Extrakt oder Öl sind selbst 50g ein Jahresvorrat! Dafür braucht man aber auch das richtige Equipment. Wenigstens Siebbeutel und Eis für Icolator Hasch.



        .



        Wer es weniger Aufwendig mag kann auch Blüten und Blütenblätter in Öl einweichen (am besten Olivenöl) im Ofen (oder Reiskoher) ganz schonend etwas länger erhitzen und dann absieben. Da lässt sich das Trockengewicht des Pflanzenmaterials nicht mehr gesichert festellen, selbst wenn der THC wert aufwändig im Labor ermittelt wird. Weil es könnte ja sehr potentes Cannabis (über 30%!) oder gar Extrakt (nahezu 100%) als Ausgangsmaterial genutz worden sein. Die Blüten können sogar ohne Trocknungsprozess verarbeitet werden. Das wäre dann allerdings nicht zum Rauchen oder Dampfen geeignet, aber eine "gesetzeskonforme" Lösung für "Überschuss".

  • Nur lässt sich der Zugang zu Medizinalcannabis nicht wesentlich einschränken, wenn man - anders als die Pläne der Bundesgesundheitsministerin - nicht gegen Europarecht verstoßen möchte. Es ist aber auch nicht einsehbar, Patienten zu schikanieren, um Anbauvereinigungen attraktiver zu machen. Dafür würde eine umfassende Deregulierung - wie der Artikel richtig darstellt - vollkommen ausreichen.

  • Eine Lockerung der Vorschriften für die CSCs wird es mit einer Regierungsbeteiligung der Union kaum geben. Nach letzten Zahlen sind wohl knapp 300 CSCs genehmigt, die aber längst noch nicht alle auch produzieren (können). Theoretisch könnten die 150.000 Mitglieder versorgen, also 3% der konservativ geschätzten 5 Mio. Konsumierenden. Es bräuchte also weitere 9.700 Gründungen, trotz Bürokratie, Schikanen und idR Investitionen jenseits der 100.000 €. In Folge der daraus resultierenden Mitgliedsbeiträge, würden dann Leute die nur wenige Gramm im Jahr abnehmen, die allermeisten sind eben doch Gelegenheitskonsumierende, teils dreistellige Beträge pro Gramm zahlen. Umgekehrt müssen die Vereine einen Mindestumsatz machen um ihre Investitionen refinanzieren zu können, sie sind also derzeit tendenziell auf Intensivkonsumierende als Mitglieder angewiesen um tragfähig zu wirtschaften.



    Mit diesem Wissen kann man klar vorhersagen, dass die von der Union vorangetriebenen Einschränkungen bei den Online-Apotheken ganz sicher keinen Boom bei den CSCs auslösen wird, sondern die Nachfrage sich wieder auf den Schwarzmarkt verlagern wird.



    Man fragt sich ob die OK wohl Parteispenden tätigt?

    • @Ingo Bernable:

      Ich frage mich eher, ob die Medizinalcannabisproduzenten zuwenig bezahlen*lol*.



      Mal so allgemein zum Thema Illegalität und ihre Wirtschaftsmacht:



      www.arte.tv/de/vid...der-grosse-rausch/

      • @Hugo:

        Die Alc Lobby ist in Deutschland einfach deutlich stärker.



        .



        Vor allem die CSU ist ja geradezu eine "Suffpartei".



        .



        Und die Produzenten kommen zudem auch nich aus Deutschland, sondern Kanada. Das macht es natürlich umso schwerer auf die Politik Einfluss auszuüben.