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Legalisierung von Cannabis208 Cannabis-Strafen aufgehoben

Nach der Legalisierung hat die Berliner Gesundheitsverwaltung 5.100 alte Fälle nach einer Amnestie überprüft. Die meisten Strafen bleiben bestehen.

Drei Pflanzen sind für den Eigengebrauch erlaubt Foto: picture alliance/dpa | Michael Brandt

dpa | Seit der Legalisierung von Cannabis vor gut zwei Jahren sind in Berlin bislang in 208 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden. In 96 Verfahren wurden die Strafen neu bestimmt, wie aus einer Antwort der Gesundheitsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervorgeht.

In etwa 5.100 überprüften Fällen blieb es den Angaben nach bei der gleichen Strafe. Aus der Haft entlassen worden sei zwischen März 2025 und März 2026 niemand. Stichtag für die Erhebung der Daten ist der 13. März 2026.

Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für ältere Fälle. Sie betrifft vor allem noch laufende Ermittlungsverfahren sowie Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen noch nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen überprüft werden, um festzustellen, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Für den Zeitraum von April 2025 und Februar 2026 listet die Verwaltung 2.189 Straftaten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz auf. Darunter fallen 1.245 Fälle von unerlaubtem Handel und 76 Straftaten wegen des unerlaubten privaten Anbaus von mehr als drei Pflanzen. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen.

Die Polizei stellte außerdem 76 Ordnungswidrigkeiten fest. In 17 Fällen ging es um Verstöße in Konsumverbotszonen rund um Spielplätze, in 16 Fällen um ein geringfügiges Überschreiten der Besitzobergrenze außerhalb des Wohnsitzes. Jeweils 10 Verstöße betrafen das Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen sowie in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. In der Nähe von Schulen und Spielplätzen ist das Kiffen in einem Umkreis von 100 Metern verboten.

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