Bundestag regelt Familiennachzug neu: Grundrecht wird zum Härtefall
Vor allem syrische Flüchtlinge dürfen ab August wieder Familienmitglieder nachholen – nur unter bestimmten Bedingungen. Es dürfen nur 1.000 im Monat einreisen.
Der Nachzug für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz ist seit Frühjahr 2016 ausgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf das Nachholen enger Verwandter, wie ihn andere Flüchtlinge haben, wird mit der Kontingentregelung nicht wieder eingeführt. 279 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz der großen Koalition, drei enthielten sich.
Die 1.000 Fälle pro Monat sollen unter anderem nach bestimmten Härten wie Krankheiten ausgewählt werden. Auch die Dauer der Trennung soll eine Rolle spielen. Minderjährige sollen bevorzugt werden. Die Auswahl trifft dem Gesetzentwurf zufolge das Bundesverwaltungsamt. Die Botschaften im Ausland sind für die Anträge zuständig.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte das Gesetz einen guten Kompromiss. Es füge sich ein in ein großes Regelwerk, mit dem illegale Migration geordnet, gesteuert und begrenzt werden soll. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl sagte, das Gesetz kombiniere humanitäre Verantwortung mit geordneter Steuerung. Es kämen nur Flüchtlinge nach Deutschland, die nicht im Mittelmeer ertrunken oder auf der Balkan-Route gestrandet seien, oft nur eine Person aus einer Familie. „Und für sie ist dieses Gesetz“, sagte sie.
Kritik von Linken und Grünen
Linke, Grüne und Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Neuregelung. Sie argumentieren, das frühere Recht auf Familiennachzug werde damit zu einem Glücksspiel.
Ab dem 1. August drohe Chaos in den Behörden, sagte Benjamin Strasser (FDP) im Bundestag. Denn was sage man dem 1.001. Antragssteller?, fragte er. Gökay Akbuhut von der Linken sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz: „Jeder Mensch hat das Recht auf seine Familie und das muss auch für alle Flüchtlinge gelten.“ Die FDP forderte einen Nachzug für Härtefälle ohne eine zahlenmäßige Begrenzung. Die AfD lehnte jeglichen Familiennachzug ab.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anklage gegen Linke Maja T. erhoben
Ungarn droht mit jahrelanger Haft
Grünen-Pläne zur Krankenversicherung
Ohne Schutzschild aus der Deckung
Merz will Straftätern Pass entziehen
Heimat ist bedingungslos
Erneuerbare Energien
Die bizarre Aversion der AfD
Polizeigewalt beim AfD-Parteitag
Unverhältnismäßig und unnötig
Streit um Bezeichnung
Gericht verbietet Aldi Süd Verkauf seiner Dubai-Schokolade