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Bundesrat für „Nur Ja heißt Ja“Länder fordern Reform des Sexualstrafrechts

Die Länder fordern den Bund auf, eine „Nur Ja heißt Ja“-Regel im Sexualstrafrecht einzuführen. Auch Justizministerin Hubig signalisiert Zustimmung.

Der Bundesrat hat sich am Freitag für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung ausgesprochen. Eine Mehrheit der Länder stimmte für den Antrag aus Hamburg, der die Bundesregierung zu einer Reform des Sexualstrafrechts auffordert. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor bereits für eine konsensbasierte Regelung geworben. Der Handlungsdruck auf die restlichen Mitglieder der Bundesregierung wächst nun deutlich.

Es sei wichtig klarzustellen, „dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist“, sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause.

Zusammen mit weiteren Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen aus SPD- und Grün-geführten Ländern gilt Gallina als der führende Kopf in dem Versuch, in Deutschland ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht einzuführen. Der letzte Versuch, eine solche Regelung bei der Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen­kon­fe­renz Anfang Juni in Hamburg umzusetzen, scheiterte damals noch knapp. Nun ist man einen Schritt weiter.

Wieso ist „Nur Ja heißt Ja“ notwendig?

Bisher gilt in Deutschland die „Nein heißt Nein“-Regelung. Diese besagt, dass „sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person“ strafbar sind. Zur Zeit ihrer Einführung, im Jahr 2016, galt sie als Fortschritt. Zuvor hatte eine Betroffene sexualisierter Gewalt nachweisen müssen, sich physisch gewehrt zu haben.

Dennoch, so die Antragsteller:innen, bestünden „weiterhin erhebliche Schutzdefizite“. Eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung könnte die Strafbarkeit bei Sexualdelikten nun grundlegend verändern. Anstatt die Strafbarkeit an eine erkennbare Ablehnung zu knüpfen, müssten sich Se­xu­al­part­ne­r:in­nen zukünftig der Zustimmung des Gegenübers vergewissern.

Das könnte insbesondere bei Fällen nützen, in denen Betroffene einen „Freeze“-Zustand erleben. So beschreiben Kri­mi­no­lo­g:in­nen eine Schockstarre, in der Angst und die psychische Ausnahmesituation Betroffene erstarren lassen. 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungsopfer sind davon betroffen. „Dieser Selbstschutzmechanismus führt in Deutschland in zahlreichen Fällen zur Straffreiheit des Vergewaltigers“, sagte Gallina am Freitag im Bundesrat. Zwar gebe es bereits im derzeitigen Gesetz theoretisch die Möglichkeit, Vergewaltigungen bei Schockstarre zu ahnden, in der Praxis passiere das aber kaum, kritisierte Gallina.

Mit einer Reform wollen die Länder die Verantwortung stärker auf die handelnde Person verschieben. Im Antrag heißt es: „Die strafrechtliche Bewertung wird damit konsequent an der Frage ausgerichtet, ob eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliegt, und nicht länger daran, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen hinreichend erkennbar zum Ausdruck gebracht hat. Damit wird die Verantwortung in sachgerechter Weise auf die handelnde Person verlegt, sich des Einverständnisses zu vergewissern.“

Stefanie Hubig für Reform

Mit dem Bundesratsentschluss wächst nun der Druck auf die Bundesregierung, das Sexualstrafrecht entsprechend anzupassen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Bei Stefanie Hubig hingegen dürfte der Vorstoß offene Türen einrennen.

Die Bundesjustizministerin spricht sich seit Längerem für die Einführung des Konsensprinzips aus. „Denn ‚Nur Ja heißt Ja‘ stellt das Einvernehmen in den Mittelpunkt. Dieses Konsens-Prinzip schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent“, sagte sie am Freitag der Funke-Mediengruppe.

Mittlerweile sprechen sich auch aus Reihen der Union mehrere Po­li­ti­ke­r:in­nen für eine Neuregelung aus. So zeigte sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) gegenüber dem Spiegel offen für ein „Nur Ja heißt Ja“ im Strafrecht. „Die Zahl der Vergewaltigungen steigt in Deutschland seit mehreren Jahren deutlich an, gleiches trifft auf die Fälle von häuslicher Gewalt zu. Politik darf dies nicht einfach so hinnehmen, sondern muss diesen Trend aufhalten und ein klares Zeichen setzen“, sagte Heinz. In der taz sprach sich im April die europäische EVP-Abgeordnete Verena Mertens für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung aus.

Einen Meilenstein nannte Grünen-Bundestagsabgeordneten Lena Gumnior am Freitag die Entscheidung im Bundesrat. „Im Bundestag bremsen aber die Union unter Spahn und Merz noch immer den Schutz von Betroffenen“, so die rechtspolitische Sprecherin weiter. Die Grünen hatten im April selbst einen Gesetzentwurf für „Nur Ja heißt Ja“ eingebracht.

Vorstoß auch auf europäischer Ebene

Gleichzeitig wird auch auf europäischer Ebene versucht, das Sexualstrafrecht zu verändern. So soll für Jugendliche bald eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung gelten, auch Deutschland will einer entsprechenden Richtlinie zustimmen. Darüber hinaus hatte das Europäische Parlament im April gefordert, „Nur Ja heißt Ja“ auch für Erwachsene umzusetzen. Bei der EU-Kommission gab es dazu bereits 2024 erste Versuche, die unter anderem die deutsche Bundesregierung unter Federführung des FDP-Justizministers Marco Buschmann verhindert hatte. „Deutschland wird sich jetzt bewegen müssen“, sagt Anna Gallina.

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6 Kommentare

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  • fly

    Klar, kann und soll man machen, eine Verschlechterung kann es kaum sein. Ist aber der Hype mit dem die Regelung manchmal gepusht wird, gerechtfertigt? Was sagen die Zahlen? Es gibt doch EU Länder in denen es so gilt. War das dort ein Erfolg?

  • Alex Roe

    In fünf Jahren: Nur, wenn es sich sechs Monate danach noch wie ein Ja anfühlt, ist es ein Ja!

    • Klabauta

      @Alex Roe:

      Manche Leute (meistens Männer) scheinen sich ernsthaft bedroht zu fühlen durch eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung.



      Was ist das Problem?

      • Yes

        @Klabauta:

        Ein aus Unkenntnis oder reinem Karrierestreben geschürter Populismus von Politikerinnen und Politikern, die Behauptung, die Regelung könne Verurteilungen erleichtern oder Übergriffe verhindern, der fortschreitende, aber nie zu stillende Strafeifer einiger Befürworterinnen und Befürworter, eine gewisse Lebensferne, mehrere Begriffsverfälschungen und die zirkuläre Argumentationstechnik, die einfach unverdrossen voraussetzt, was zu beweisen ihr misslingen würde.

      • Sisone

        @Klabauta:

        "...Was ist das Problem?..."



        Die Frage könnte auch lauten: Welches Problem wird durch eine Neuregelung gelöst?







        Bei Aussage gegen Aussage ändert sich nichts (im Zweifel für den Angeklagten).







        Bei sicheren Beweisen oder Indizien ändert sich nichts (Täter wird verurteilt).







        Bei Geständnis ändert sich nichts (Täter wird verurteilt).







        Bei Falschbeschuldigung ändert sich nichts (Freispruch, solange keine zusätzlich gefälschten Beweise oder "Zeugenaussagen" einen Unschuldigen zu einem Schuldigen machen).







        Und wo genau sollten sich Männer durch eine neue Regelung bedroht fühlen? Vielleicht springen die sich vermeintlich bedrohten Männer auch einfach nicht so schnell auf Symbolhandlungen an, die keine wirkliche Verbesserung der Situation bringen und sind einfach nur genervt von den ganzen Formulierungen wie "toxische Männlichkeit" und "Männer sind das Problem", die sich immer häufiger in den Artikeln und Kommentaren finden lassen.







        Frauenhäuser fördern, abschreckende Strafen, besserer Opferschutz, Aufklärung; da bin ich sofort dabei. Aber" ja ist ja" verhindert gar nichts, ändert nicht die Beweisführung und lenkt nur ab von Maßnahmen, die Frauen wirklich helfen könnten.

        • Klabauta

          @Sisone:

          In Vergewaltigungsprozessen geht es nicht nur um Indizien und Beweise, sondern auch um Glaubhaftigkeit der Darstellung des Tathergangs.



          Meistens ist es ja nicht so, dass ein unbekannter Täter hinter einem Gebüsch hervorspringt, sondern es sich um Taten innerhalb einer Beziehung oder im Bekanntenkreis handelt. Dabei verstecken sich Täter hinter Schutzbehauptungen wie der, die Frau hätte nicht klar verneint. Das wird ihnen mit der Neuregelung erschwert.

          Nach Einschätzung u.a. des Deutschen Juristinnenbundes und eines Gremiums des Europarats, das die Umsetzung der Istanbul Konvention überprüft, genügt das deutsche Recht außerdem nicht in Gänze der Istanbul Konvention, in der eindeutig geregelt ist, Zitat:

          "insbesondere der in Absatz 2 enthaltenen Anforderung, dass die Einwilligung freiwillig und als Ergebnis des freien Willens der Person im Kontext der Begleitumstände erteilt werden muss."

          rm.coe.int/report-...ication/1680a86937

          www.djb.de/presse/...men/detail/st24-40

          Darüber hinaus sind die Forderungen von Frauenhäusern natürlich ebenfalls sinnvoll und stehen auch keineswegs im Widerspruch zu der geplanten Neuregelung des Strafrechts..