Bundesrat segnet Heizungsgesetz ab: Weg für Gebäudeenergiegesetz frei
Das lange umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition hat die letzte Hürde genommen. Intervention von Bayern scheitert im Bundesrat.
Das GEG legt den künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.
Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.
Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) warf der Bundesregierung deshalb vor, sie habe „schlicht die Schrittfolge verstolpert“. Das gesamte Verfahren zum GEG sei „ein trauriger Tiefpunkt“ in der deutschen Gesetzgebung.
Das GEG war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampelkoalition vom Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Der Versuch, trotz allem den Zeitplan einzuhalten, scheiterte dann am Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag der Opposition mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen forderte. Anfang September passierte es dann schließlich doch noch den Bundestag.
Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das GEG inhaltlich scharf: „Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern.“ Er forderte, dem Gesetz mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses „vorerst die Rote Karte zu zeigen“, scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.
Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die Länderkammer gebe Unternehmen „die dringend benötigte Planungssicherheit“, erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung. „Nach monatelangen intensiven politischen und medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.“
Beratung über Wärmeplanungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten, so die Bundesregierung. Für Bestandsbauten soll dabei eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll. Der Bundesrat beriet am Freitag erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – die Länderkammer muss nicht zustimmen, was die Einflussnahme schwieriger macht.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Deutschland hinke bei der Wärmeplanung hinterher. Die Menschen müssten wissen, ob ihre Häuser etwa an ein Fernwärmenetz angebunden werden. Die Umsetzung der Wärmeplanung sei aber mit dem Gesetzentwurf in Gefahr. Woidke verwies auf unterbesetzte Ämter und Behörden sowie überlastete Ingenieur- und Planungsbüros. Die Fristen müssten dringend verlängert werden, vor allem für kleinere Kommunen. Eine Empfehlung des Bundesrats-Bauausschusses, die Fristen zu verlängern, fand im Plenum keine Mehrheit.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, der Gesetzentwurf stelle die Kommunen vor eine große Herausforderung, finanziell und personell. Es gebe aber keine Übernahmegarantie für die Kosten durch den Bund.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, das Wärmeplanungsgesetz bringe einen entscheidenden Fortschritt zur Modernisierung des Gebäudesektors. Eine Wärmeplanung schaffe mehr Klarheit für alle Hauseigentümer. Es würden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten abgefragt, sondern nur solche Daten genutzt, die bei Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern bereits vorliegen. Ob es längere Fristen gebe, liege nun beim Bundestag. Der Bund gebe zudem finanzielle Hilfen.
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