Bremen will wehrhaftere Demokratie: Schutz vor Autoritären – und anderen Oppositionellen
Vor der Bürgerschaftswahl 2027 will Bremen seine Demokratie vor Feinden schützen. Das zielt auf die AfD, aber Fallstricke für die Opposition lauern überall.
Um die Demokratie vor erstarkenden „autoritär-populistischen“ Parteien zu bewahren, schlägt die Bremer Bürgerschaftskanzlei ein Paket mit Vorschlägen zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen vor. Damit sollen noch vor der Bürgerschaftswahl in einem Jahr demokratische Institutionen gestärkt werden.
Die Formulierung „autoritär-populistisch“ und auch ein Großteil der Überlegungen bezieht sich auf das „Thüringen-Projekt“. Mit dem hatte das Onlineportal „Verfassungsblog 2024“ einen Forschungsauftrag initiiert: Wie muss die Demokratie aufgestellt sein, um sich vor Demokratiefeind*innen zu schützen? Wie kann verhindert werden, dass demokratische Wahlerfolge für autoritäre Parteien am Ende demokratische Institutionen beschädigen?
Davon ausgehend schlägt die Verwaltung mehrere Maßnahmen vor. Die Macht des Senats würde demnach in ein paar Punkten zu Gunsten des Parlaments gestutzt. So könnte künftig keine Bremer Landesregierung mehr von sich aus Staatsverträge kündigen. Das zielt vor allem auf den von der AfD immer wieder attackierten Medienstaatsvertrag, über den in Bremen der öffentlich-rechtliche Sender Radio Bremen finanziert wird. Um den Vertrag aufzulösen, bräuchte es in Zukunft eine Mehrheit im Parlament.
Ein weiterer Vorschlag: Die Landeszentrale für politische Bildung soll unabhängiger werden. Aktuell führt der Kultursenator die Fach- und Rechtsaufsicht. Mit einem einfachen Erlass könnte er die Landeszentrale sogar abschaffen. In Zukunft würde die Einrichtung bei der Bürgerschaft angesiedelt.
Umstrittener sind andere Ideen. Auch wenn die Maßnahmen sich gegen „autoritär-populistische Parteien“ richten sollen, könnten neue Gesetze auch gegen andere Akteure eingesetzt werden.
In Bremen hatte es in den ersten Monaten des Jahres mehrere Fälle gegeben, bei denen vermeintliche Linksextremist*innen identifiziert wurden – und dafür Konsequenzen erfahren sollten. Auch staatliche Institutionen waren betroffen, etwa der Staatsgerichtshof: Bürgerschaftsfraktionen erzwangen dort den Rücktritt eines stellvertretenden Richters, weil ihm eine Nähe zur Interventionistischen Linken (IL) nachgesagt wurde.
Aufregung gab es auch, als bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter des Fraktionsbüros der Linken bei der IL engagiert ist. Zu beiden Feldern, Fraktionsmitarbeitende und Mitglieder des Staatsgerichtshofs, schlägt der Vermerk der Bürgerschaftskanzlei nun Maßnahmen zum Schutz vor Extremist*innen vor – freilich ohne die konkreten Fälle von Anfang des Jahres zu erwähnen.
Verfassungstreueprüfung für den Staatsgerichtshof
Schon jetzt fordert die Landesverfassung in Artikel 139, dass nur Mitglied des Staatsgerichtshofs werden kann, „wer die Gewähr bietet, sich jederzeit für die demokratische Staatsform im Sinne der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzusetzen“. Bisher allerdings war das eher eine fromme Forderung – in Zukunft aber, so die Bürgerschaftskanzlei, sollen die Kandidaten vor ihrer Ernennung auf ihre Verfassungstreue geprüft werden. Sollte ein Verdacht vorliegen, würde eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz folgen.
Tatsächlich gilt eine wortgleiche Regelung schon bisher für gewöhnliche Richter*innen, bevor diese auf Lebenszeit ernannt werden. Doch Richter am Staatsgerichtshof haben andere Aufgaben: Sie prüfen Gesetze auf ihre Verfassungskonformität und sind so eine Kontrollinstanz für die Legislative. Die könnte sich ihre Kontrolleure also künftig noch schärfer aussuchen – fußend auf einer Einschätzung des Verfassungsschutzes, obwohl der seine Quellen und Daten nicht offen legt.
Die Grünen fordern indes sogar noch mehr: Aktuell soll der Staatsgerichtshof mit Richter*innen nach der Stärke der Fraktionen besetzt werden. Die Bürgerschaftskanzlei geht in ihrem Gutachten zwar davon aus, dass das keine verbindliche Regel ist. Die Grünen aber sehen das anders und würden die Verfassung in diesem Punkt gerne ändern. „Sonst müssen wir in der nächsten Legislatur womöglich einen Kandidaten der AfD wählen“, so Kai Wargalla, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus bei den Grünen.
Auch der Grünen-Vorschlag bietet Stolperpotenzial: Geschwächt würden hier die Rechte der Opposition, die Besetzung des Staatsgerichtshofs mitzugestalten. Deshalb schlagen die Grünen vor, in Zukunft alle Staatsgerichtshofsmitglieder mit Zweidrittelmehrheit zu wählen. Das wiederum könnte die Wahl im Falle einer starken AfD sehr erschweren.
Fraktionsmitarbeiter*innen ohne Vorstrafen gesucht
Im Falle der Fraktionsmitarbeitenden kommt die Bürgerschaftskanzlei ohne Rückgriff auf den Verfassungsschutz aus: sie sollen künftig polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. Der Vorteil gegenüber anderen Regelungen: Sie beruht auf nachvollziehbaren Grundlagen, auf einem Urteil, das nach öffentlicher Beweisfindung von Gerichten gefällt wurde. Und: Die Bürgerschaft hätte das letzte Wort, nicht jede Verurteilung würde zum Ausschluss führen.
Ein naheliegender Anwendungsfall für die Regel könnten – verurteilte – Fälle von Volksverhetzung sein. Auch verurteilte Gewalttäter haben AfD-Fraktionen bereits als Mitarbeitende eingestellt. Ein Linke-Mitarbeiter mit IL-Bezug wäre nach dieser Regel, solange er nicht vorbestraft ist, unproblematisch.
Trotzdem hat auch diese Maßnahme ihre Tücken. Zum einen könnte sie für das verfolgte Ziel zu schwach wirken. Rechtsextreme Mitarbeitende ohne Vorstrafen wären demnach kein Problem. Zum anderen könnten auch hier Menschen außerhalb von „autoritär-populistischen“ Parteien getroffen werden. Auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt oder Nötigung etwa im Kontext von Demonstrationen könnte die Arbeit für Oppositionsfraktionen verunmöglichen.
Abgestimmt ist das Papier mit den Fraktionen noch nicht, aber trotzdem schon frei einsehbar. Einfacher macht das die politischen Verhandlungen nicht. Zumal auch CDU und FDP gefragt sind: Manche Ideen erfordern eine Verfassungsänderung, und damit eine Zweidrittelmehrheit. Die breite Beteiligung ist auch politisch gewünscht: „Mir ist wichtig, dass wir die demokratische Opposition an Bord haben, wenn wir die Institutionen unserer Demokratie schützen wollen“, so Kai Wargalla.
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