Bisher höchste Strafe wegen G20-Randale: Drei Jahre Haft für 28-Jährigen
Der Angeklagte sagte, er sei nur aus Neugier zu den Krawallen in die Hamburger Schanze gegangen. Das Gericht zeigte wenig Milde für das Geständnis.
HAMBURG dpa | Ein 28-Jähriger ist in Hamburg zu der bisher höchsten Strafe in einem G20-Prozess verurteilt worden. Er erhielt am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren. Die zuvor härteste Strafe – zwei Jahre und sieben Monate Haft – war im ersten Prozess Ende August gegen einen 21-Jährigen aus den Niederlanden verhängt worden.
Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem habe das „gut recherchierte Videomaterial“ der Polizei die Vorwürfe der Anklage bestätigt, sagte die Richterin. Die Videosequenzen zeigten den Deutschen, wie er in der Nacht zum 8. Juli inmitten vermummter Gestalten eine Filiale der Drogerie Budnikowsky und zwei Supermärkte im Schanzenviertel plünderte sowie Steine und Flaschen auf Polizisten warf.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu Beginn des einzigen Verhandlungstags gab er die Taten zu und entschuldigte sich. Aus Neugier sei er zu den Krawallen in die Schanze gegangen, habe mit Freunden Alkohol getrunken und sich „von der Masse mitreißen lassen“, erklärte der Angeklagte.
„Unprofessionell gekleidet, professionell gehandelt“
Der 28-Jährige war bei den Taten nicht vermummt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, bei den Taten sei er zwar unprofessionell gekleidet gewesen, habe aber professionell gehandelt. Er habe an „vorderster Front“ an dem „Gewaltexzess“ teilgenommen und sei „Teil des Mobs“ gewesen. „Es gab nicht viel zu leugnen, die Bilder sprechen für sich“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Gegen eine mildere Strafe sprachen der Richterin zufolge auch die Vorstrafen des 28-Jährigen. An dem Freitagabend im Juli habe er trotz Bewährungsauflagen über Stunden „immer weitergemacht“. Die Richterin betonte, die Randalierer hätten „Angst und Schrecken“ in der Stadt und bei ihren Bewohnern verbreitet. „Dazu haben Sie beigetragen“, sagte sie in der Urteilsbegründung zum Angeklagten.
Leser*innenkommentare
cursed with a brain
Da hat er aber noch Glück, dass die Staatsanwalschaft nicht von einer Verbindung zur Roten Flora ausgegangen ist (diese Linie wurde wahrscheinlich im Losverfahren bestimmt).
Sonst hätte er als "organisierter Linksterrorist" vorneweg 15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung bekommen.
Dr. McSchreck
naja, bei laufender Bewährung längere Zeit randalierend durch die straßen ziehen, mit entsprechenden Vorstrafen, was soll denn sonst dabei rauskommen?
Velofisch
Nicht die Strafe an sich überrascht. Es ist mal wieder die Auswahl derjenigen, die da bestraft werden. Agents provocateurs, rechtsextreme Autonome und V-Leute bleiben unbehelligt. Bestraft werden (nur) die Mitläufer. Deren Bestrafung ist nicht verkehrt, zeigt aber deutlich, dass die Haupttäter nicht bestraft werden sollen.
cursed with a brain
Die Polizei (und ihr rechtsautonomer "Freundeskreis") ist wenigstens "professionell" genug, ihre Gesichter unkenntlich zu machen. Im Zweifel musste gerade mal das Aufzeichnungsmedium gewechselt werden oder es befinden sich anderweitig "unerklärliche Zeitsprünge" in den Aufnahmen.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein unabhängiger Richter da jemals etwas Verwertbares zu Gesicht bekommt?
rero
Sorry, der Mann plünderte professionell zwei Supermärkte und warf mit Flaschen und Steine auf Menschen. Ich würde sagen, da hat es den richtigen getroffen.
Woher wissen Sie, dass er kein Rechtsextremer oder V-Mann ist?
Hampelstielz
@rero Wie plündert man professionell einen Supermarkt, also quasi berufsmäßig und fachmännisch. Gibt es da Ausbildungen dafür? Wenn das Geistige nur für den Stammtisch taugt, sollte man es auch nur dort auswürgen. Viel Spaß am und im Gleichschritt.
60440 (Profil gelöscht)
Gast
@rero Er wurde doch verurteilt. Deswegen ...
disenchanted
@Velofisch Jetzt setzen Sie den Aluhut erstmal wieder ab! Es werden diejenigen bestraft die man bestrafen kann. Da ist es natürlich sehr kooperativ, wenn man keine Maske trägt und sich dann filmen lässt. Sie interpretieren da eine Systematik rein die es nicht gibt.
FriedrichH
Über die politische Gesinnung des Probanden lese ich gar nichts...
Aber die Strafe ist im Verhältniss zum gesellschaftlichen Schaden ist horrende. Wenn man den Maßstab an Steuersünder anlegen würd ... au backe.
DiMa
@FriedrichH Steuerdelikte sind nicht zu unterschätzen und zu bestrafen. Ungeachtet dessen sollten Roheits- und Gewaltdelikte hart bzw. härter bestraft werden. Da ist noch Luft nach oben und die derzeitige Handhabung zu lasch.
Trango
@FriedrichH Lesen hilft: offensichtlich kein Ersttäter, sondern straffällig in der Bewährungszeit.