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Besprühung des Brandenburger TorsProzess nach 90 Minuten ausgesetzt

Die Letzte Generation besprühte im September das Brandenburger Tor. Zwei Aktivisten stehen vor Gericht. Ein Bericht beendet die Verhandlung.

Kleine Stickarbeit eines Angeklagten zur Farbattacke gegen das Brandenburger Tor. Der Prozess musste vertagt werden Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin taz | Die vielen Menschen vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin konnten bald wieder gehen­. Zwei Aktivisten der Letzten Generation, 20 und 21, saßen am Dienstag, ein halbes Jahr nachdem sie mutmaßlich das Brandenburger Tor mit orange Farbe besprüht hatten, nur kurz auf der Anklagebank.

Zusammen mit zwölf weiteren Ak­ti­vis­t:in­nen sollen sie am 17. September 2023 die Säulen des Brandenburger Tors mit mit Farbe aufgefüllten Feuerlöschern besprüht haben, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Aber der Prozess wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ gegen die zwei Heranwachsenden wurde vertagt.

Bereits eineinhalb Stunden nach Prozessbeginn wurde die Verhandlung bis auf Weiteres ausgesetzt. Einer der beiden Ver­tei­di­ge­r:in­nen trug vor dem Gericht den Bericht eines Sachverständigen vor, in dem es hieß, dass der geschätzte finanzielle Schaden von über 115.000 Euro an dem Denkmal durch eine unsachgemäßige Reinigung entstanden sei.

Wären die Verantwortlichen bei der Reinigung angemessen vorgegangen, würde der Schaden bloß bei maximal 25.000 Euro liegen, so der Verteidiger. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft müssen den Bericht nun zuerst prüfen und entscheiden, ob sie ein entsprechendes Gutachten beantragen.

Einer der beiden Angeklagten sagte der Presse, er habe Angst vor einem harten Urteil: „Aber ich stehe zu meinem Protest!“ Beide Aktivisten trugen Kleidung mit orange Flecken, die sie auch bei der Aktion getragen haben sollen: „Der Protest geht auch im Gerichtssaal weiter“, sagten sie. In ihrem Protest vor Gericht waren über zwanzig weitere Mitglieder der Letzten Generation zugegen. Neben der Anklage gegen die zwei Aktivisten gibt es drei weitere Verfahren gegen mutmaßliche Mittäter:innen.

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