Beschluss zu Klimaschutz im Verkehr: Kraftstoffe sollen sauberer werden
Ab 2023 darf kein Palmöl mehr in Biodiesel landen. Auch Laden für Elektroautos soll übersichtlicher gestaltet werden.
Gelingen soll das, indem die sogenannte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe von heute 6 Prozent auf 25 Prozent steigt. Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Energiekonzerne, die Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Dafür können sie etwa erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Möglich ist das auch mit grünem Wasserstoff, der mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Mit dem Beschluss verbannt Deutschland ab 2023 auch Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus dem Tank. Insgesamt sollen die Neuerungen mehr Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff und Biokraftstoffen bieten. Auch der Betrieb von Ladesäulen soll durch ein neues Anrechnungssystem attraktiver werden.
Im Flugverkehr wird erstmals eine Mindestquote für ökostrombasierte Kraftstoffe eingeführt: Ab 2026 sollen Kraftstoffe auf Basis von erneuerbarem Strom einen Anteil von mindestens 0,5 Prozent ausmachen. Bis 2030 soll die Quote auf schrittweise 2 Prozent steigen.
Regierung setzt EU-Richtlinie um
Die Verringerung von klimaschädlichen Treibhausgasen im Verkehr sei dringend notwendig, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) im Bundesrat. Der Verkehrssektor sei für 20 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.
Mit der Novelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um. Diese gibt den Mitgliedstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 14 Prozent am Energieverbrauch im Verkehr steigen muss.
Dabei könnte ein weiterer Beschluss vom Freitag helfen, der es vereinfacht, sein Elektroauto zu laden. Bisher herrscht dort oft noch Durcheinander, jeder Anbieter von Ladensäulen hat eigene Systeme. Das ändert sich nun. Wie der Bundesrat am Freitag beschloss, müssen Kunden künftig auch mit Debit- oder Kreditkarte zahlen können.
Für die mehr als 46 000 öffentlichen Ladensäulen bestehen hunderte Vertragsmodelle und Karten. Kunden bezahlen mal mit einer Kundenkarte, mal mit einer App. Fahrer bezahlen zudem je nachdem eine Grundgebühr oder pro Ladevorgang. Der Bundesrat hat nun einer Verordnung der Bundesregierung ohne Änderung zugestimmt, dass die Anbieter bei neuen Ladesäulen auch Lesegeräte für Kartenzahlung anbieten müssen, alte Säulen müssen sie jedoch nicht umrüsten. Die Regelung gilt ab Juli 2023.
Zuvor hatte die Auto- und Energiebranche die Pflicht als veraltet kritisiert. Sie wollte verstärkt auf Bezahlung via App und anderen digitale Modelle setzen. Banken, Städte und Gemeinden dagegen kritisierten, das derzeitige „Bezahlchaos“ bremse die E-Mobilität aus. Der Bundesregierung nach sollen Fahrer zukünftiger spontaner und einfacher auf dem Weg laden können, ohne sich bei jedem Ladevorgang für einen neuen Anbieter registrieren zu müssen.
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