Berliner Urteil zu Pop-up-Radwegen: Mitten im Kulturkampf

Die Berliner Corona-Radwege sind rechtswidrig. Der Gerichtsentscheid offenbart die Autolastigkeit der StVO – sie muss dringend überarbeitet werden.

Ein Mann radelt auf einem Pop-Up Fahrradweg auf der Straße, auf der Autospur fährt ein Cabriolet

Der Corona-Radweg in Berlin soll rechtswidrig sein – hauptsache, die Autos haben weiterhin viel Platz Foto: Karsten Thielker

Die Straßen in den wachsenden Städten sind schon vor Corona zu Orten eines Kulturkampfes geworden: Stetig mehr Autos, Lkws, Räder, Busse, Bahnen, FußgängerInnen beanspruchen den – und meist mehr – Platz für sich. Wem die Sicherheit der gefährdetsten VerkehrsteilnehmerInnen wichtig ist, weiß: Es muss Raum umverteilt werden zugunsten von RadlerInnen und FußgängerInnen, zuungunsten von Autos. Wem das egal ist, versucht solche Veränderungen mit allen Mitteln zu verhindern.

Etwa die AfD. Eines ihrer Mitglieder im Berliner Landesparlament hat gegen die kurz nach Beginn von Corona ausgewiesenen sogenannten Pop-up-Radwege vor dem Verwaltungsgericht geklagt – und Recht bekommen. Die Pandemie könne nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, so das Gericht; vielmehr müsse auf eine konkrete Gefahrenlage hingewiesen werden.

Die temporären Radspuren, die es inzwischen in vielen Städten Deutschlands gibt, stehen damit auf der Kippe. Und Berlins AfD feiert sich als Retterin des Autoverkehrs. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Manche ExpertInnen bezweifeln, dass er Bestand haben wird, und verweisen auf eine Einschätzung der Bundestags-JuristInnen. Sollte er bestätigt werden, wäre das ein Auftrag an die VerkehrspolitikerInnen in Berlin und anderswo, ihre Maßnahmen besser zu begründen.

So oder so bleibt eine Signalwirkung dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Solange die Straßenverkehrsordnung zuungunsten schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen interpretiert werden kann, so lange muss sie überarbeitet werden. Das ist ein klarer Auftrag selbst für konservative lobbyhörige Bundesverkehrsminister.

Es kann nicht sein, dass kreative Maßnahmen für mehr Sicherheit und weniger Tote auf den Straßen, noch dazu mitten in einer Ausnahmesituation wie dieser Pandemie, von Autofans als „illegal“ gebrandmarkt und von Gerichten verboten werden. Schließlich sind wir längst tief im 21. Jahrhundert angekommen, das das Ende der „Auto-Kratie“ markieren wird. Und jede/r weiß das.

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Jahrgang 1974, war bis Juni 2023 Leiter der Berlin-Redaktion der taz. Zuvor war er viele Jahre Chef vom Dienst in dieser Redaktion. Er lebt seit 1998 in Berlin und hat Politikwissenschaft an der Freien Universität studiert.

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