Vorläufiger Gerichtsentscheid: Berliner Pop-up-Radwege bleiben

Das OVG hat vorläufig eine Entscheidung der Vorinstanz wieder aufgehoben. Danach hätten die provisorischen Radwege beseitigt werden müssen.

Radfahrer*innen auf einem abgegrenzten Pop-up-Radweg am Halleschen Ufer in Berlin

Müssen nicht weichen: Radfahrer*innen auf einem Pop-up-Radweg am Halleschen Ufer in Berlin Foto: dpa

BERLIN dpa | Die in der Coronakrise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit vorläufig eine Entscheidung der Vorinstanz wieder auf, wonach die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen.

Die Richter am Verwaltungsgericht hatten im September ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Diese seien nicht ausreichend von der Senatsverwaltung dargelegt worden.

Gegen diese Entscheidung im Eilverfahren hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. So lange jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun. Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen nachgereicht.

Im April hatten Senat und Bezirke recht plötzlich damit begonnen, die sogenannten Pop-up-Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng. Gegen acht neue, kurzfristig angelegte Fahrradwege in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg hatte im Juni dann der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek geklagt.

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