Bayrisches Verfassungsschutzgesetz: Karlsruhe kippt Überwachungsgesetz
Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.
afp/dpa | Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.
Die Gesetzesnovelle gibt dem bayerischen Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse wie etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen die akustische und optische Überwachung von Wohnungen. (Az. 1 BvR 1619/17)
Die Kläger gehören Organisationen an, die im Verfassungsschutzbericht des Freistaats erwähnt wurden. Sie halten es deshalb für möglich, dass sie selbst überwacht werden könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.
Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte es bei der Verhandlung im Dezember unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.
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