Erfolg für Palästina-Komitee Stuttgart: Meinungsfreiheit für Israelboykott
Die Stadt Stuttgart will „antisemitischen Gruppen“ keinen Platz auf ihrer Webseite einräumen. Vor Gericht erlitt sie nun eine Niederlage.

Am 15. Mai 2021 finden in Stuttgart pro-palästinensische Demonstrationen statt Foto: Marcus Golejewski/AdoraPress
STUTTGART taz | Das Stuttgarter Palästina-Komitee darf Veranstaltungen auf der Webseite der Stadt Stuttgart ankündigen. Das entschied das örtliche Verwaltungsgericht an diesem Freitag. Ein entsprechendes Verbot der Stadt verstoße gegen die Meinungsfreiheit.
Das Komitee setzt sich als zivilgesellschaftliche Gruppe für die Rechte der Palästinenser ein und kritisiert Israel als „Apartheidstaat“, der seine arabischen Bürger diskriminiere. Die Gruppe unterstützt auch die BDS-Kampagne (Boykott – Desinvestitionen – Sanktionen), die sich für einen Israelboykott einsetzt, um Israel zum Rückzug aus völkerrechtswidrig besetzten Gebieten zu zwingen.
Viele Jahre waren das Komitee auch als örtliche Initiative auf der städtischen Webseite www.stuttgart.de gelistet und durfte seine Veranstaltungen dort ankündigen. Dies kritisierte Ende 2018 jedoch ein Journalist der Jerusalem Post. Die Stadt betreibe indirekt Werbung für die BDS-Kampagne. Kurze Zeit später entzog die Stadt dem Komitee den Zugang zur kommunalen Webseite.
Als das Komitee 2021 eine Klage androhte, um wieder Zugang zur städtischen Webseite zu bekommen, berief sich die Stadt Stuttgart auf ihre Antidiskriminierungserklärung von 2019. Danach lehne die Stadt jede Form von „Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Antisemitismus, Ausgrenzung und Rassismus“ ab. Außerdem bezog sich die Stadt auf eine Resolution des Deutschen Bundestags von 2019. Darin werden alle Kommunen aufgefordert, keine Räume und Ressourcen an Gruppen zu vergeben, die die BDS-Kampagne unterstützen. Die Israelboykott-Kampagne sei antisemitisch, weil sie teilweise das Existenzrecht Israels infrage stelle.
stuttgart.de ist eine öffentliche Einrichtung
Diese Argumentation der Stadt lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart nun aber ab. Die städtische Internetseite sei eine „öffentliche Einrichtung“. Das Palästina-Komitee müsse hierzu den gleichen Zugang bekommen wie andere örtliche Organisationen auch.
Das VG Stuttgart ließ ausdrücklich offen, ob die BDS-Kampagne antisemitisch ist, denn darauf komme es hier nicht an. Auch antisemitische Positionen stehen laut Gericht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Es gebe auch kein Gesetz, das Eingriffe in die Meinungsfreiheit derer erlaubt, die die BDS-Kampagne unterstützen. Nach Einschätzung der Stuttgarter Richter:innen wäre ein derartiges Gesetz sogar verfassungswidrig, weil es sich speziell gegen eine bestimmte Meinung richten würde. Die Anti-BDS-Resolution des Bundestags gilt nur als Meinungsäußerung des Parlaments ohne gesetzliche Bindungswirkung.
Es gebe zudem keine Anhaltspunkte, so das VG Stuttgart, dass die BDS-Kampagne die geistige und friedliche Sphäre der Auseinandersetzung verlasse und zu konkreten Gefährdungslagen führe. Die gegen den Staat Israel gerichtete Boykottbewegung stachele nicht zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland auf.
Der juristische Erfolg für das Palästina-Komitee kommt nicht überraschend. Bereits im Januar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen ihre Räume nicht pauschal für Veranstaltungen zum Thema Israelboykott sperren dürfen. Ein entsprechender Beschluss des Münchener Stadtrats verletze die Meinungsfreiheit.
Az.: 7 K 3169/ 21
Leser*innenkommentare
Christian Grauer
Was daran ein "Erfolg" sein soll, wenn deutsche Gerichte Antisemitismus protegieren, bleibt das Geheimnis der taz...
LesMankov
Mich würde es nicht wundern, wenn stutgart.de in Zukunft einfach gar keine örtlichen Initiativen mehr vorstellt, außer sie arbeiten im Auftrag der Stadt. Gewonnen hätte damit niemand
christine rölke-sommer
@LesMankov bißchen putinesk, wa.
Piratenpunk
"Die gegen den Staat Israel gerichtete Boykottbewegung stachele nicht zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland auf."
Und deswegen haben BDS Fans letztes Jahr vor Synagogen demonstriert, während die israelische Bevölkerung beschossen wurde. Weil sie nicht zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufstacheln wollen. Verarschen kann ich mich selber.
Man kann meinetwegen dem Irrglauben unterliegen, dass in Israel eine Apartheid herrscht. Dann ist man halt Antisemit. Und ich sehe nicht ein, warum antisemitische Mythen indirekt oder direkt durch öffentliche Einrichtungen gefördert werden sollten.
Phineas
Recht so. Die Antisemitismuskeule darf kein Mittel sein, unbequeme Stimmen mundtot zu machen.
h3h3y0
@Phineas "Das VG Stuttgart ließ ausdrücklich offen, ob die BDS-Kampagne antisemitisch ist, denn darauf komme es hier nicht an. Auch antisemitische Positionen stehen laut Gericht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit."
Jim Hawkins
@Phineas Und wie verhält es sich mit der Rassismus-Keule, der Sexismus-Keule und der Homophobie-Keule?
Werden mit denen auch unbequeme Stimmen mundtot gemacht?
Martha
Eine sehr wesentliche Feststellung des Gerichts:
Es gebe zudem keine Anhaltspunkte, so das VG Stuttgart, dass die BDS-Kampagne die geistige und friedliche Sphäre der Auseinandersetzung verlasse und zu konkreten Gefährdungslagen führe. Die gegen den Staat Israel gerichtete Boykottbewegung stachele nicht zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland auf.
Jim Hawkins
"Auch antisemitische Positionen stehen laut Gericht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit."
Interessant. Gilt das auch für rassistische und homophobe Positionen?
Allein die Bezeichnung dieses menschenfeindlichen Drecks als "Position" ist skandalös.
Bouncereset
@Jim Hawkins Das gilt sgoar für rassistisches rechtszionistisches antideutsches Geschwätz, man darf es äußern, aber sich nicht über Konsequenzen wundern…
Jim Hawkins
@Bouncereset Was wären denn die Konsequenzen?
So frei von der antisemitischen Leber weg.