Bayern restitutiert NS-Raubkunst: Freistaat gibt vier geraubte Gemälde an die Erben zurück
Um NS-Raubkunst im Besitz des Freistaats Bayern gab es Streit. Nun zeichnet sich eine für den CSU-Kunstminister Blume gesichtswahrende Einigung ab.
Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Ausnahmsweise geht es mal nicht um den medial dauerpräsenten CSU-Landesvater Markus Söder, sondern um seinen Staatsminister für Kunst des Freistaats: Markus Blume. Der Christsoziale schien, ähnlich wie Söder bei der Bratwurst, Angst zu haben, dass man ihm etwas wegnimmt. Nämlich Kunstwerke, die nach 1933 von den Nazis geraubt wurden und nun an ihre rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden sollen.
Dem Zwist vorausgegangen war ein jahrelanges Tauziehen. Erst im Februar waren Missstände in der Staatsgemäldesammlung bekannt geworden. Die Prüfung der Verdachtsfälle wurde als intransparent, ja auch schleppend kritisiert, sogar von Vertuschung war die Rede. Auch, wie viele dieser Verdachtsfälle die bayerischen Museen beherbergen, scheint schleierhaft: Blume sprach Anfang 2025 von 97, eine hausinterne Liste der Staatsgemäldesammlung, die der SZ vorliegt, jedoch von 200 Werken.
Im April musste der langjährige Generaldirektor Bernhard Maaz gehen. Er wurde durch den Münchner Kulturreferenten und Juristen Anton Biebl ersetzt. Blumes Versuch, aufzuräumen, ohne selbst dafür geradestehen zu müssen? Nach allerhand Gremien und Kommissionen hat nun das Referat für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern entschieden, dass vier Gemälde an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden sollen.
Um welche Gemälde geht es?
Ein Erfolg für Blume, der bekannt gab, es sei ein „wichtiger Schritt, die Aufarbeitung unserer Sammlungsgeschichte fortzusetzen“ und „Wiedergutmachung in Richtung der Opfer“ zu unternehmen. Bei den vier Gemälden handelte es sich um Werke von Ernst Karl Georg Zimmermann und Franz Sigrist sowie von einem anonymen Schüler Lucas Cranachs.
Über die zuvor viel diskutierten Werke von Paul Klee und Pablo Picassos „Madame Soler“ gibt es bisher keine weiteren Informationen. Bei Letzterem hatte Blume höchstpersönlich für Verzögerung gesorgt, indem er die Überprüfung durch die unabhängige Kommission untersagen ließ.
Über ein fünftes Gemälde soll ein bundesweit neu zuständiges Schiedsgericht entscheiden. Wie es wohl um die anderen 92 bis 195 Werke steht?
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