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Auf Druck der BauernlobbyFrankreich erlaubt umstrittene Pestizide vorerst

Mit einem Dringlichkeitsgesetz lässt Frankreich „ausnahmsweise“ die Verwendung von verbotenen Pestiziden zu. Die Agrarlobby hatte dafür Druck gemacht.

Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Trotz der Opposition der linken Fraktionen und eines starken Widerstands haben beide Kammern des französischen Parlaments eine Dringlichkeitsgesetzgebung für die Landwirtschaft definitiv verabschiedet. Diese soll auf die wichtigsten Krisen mehrerer Zweige der für Frankreich ökonomisch bedeutsamen Landwirtschaft antworten.

Die verschiedenen Verbände der Landwirte hatten mit Kundgebungen und Blockaden massiv Druck auf die Regierung ausgeübt und mit weiteren Protesten gedroht. Namentlich die mit der extremen Rechten verbundenen Gelbmützen der Coordination rurale waren dabei in den Vordergrund gerückt. Die wesentlichen Vorschläge der Vorlage waren – wie eine Textanalyse der Gegner belegt – vom sehr einflussreichen Großbauernverband FNSEA diktiert worden.

Umstritten war vor allem die zeitlich befristete Verwendung bestimmter Pestizide, die wegen ihrer bekannten neurotoxischen Schäden in Frankreich bereits verboten, von der EU aber bisher noch zugelassen sind. Es handelt sich beispielsweise um die bei den Bienenzüchtern berüchtigten Neonicotinoide, die sie kurzerhand als „Bienenkiller“ bezeichnen.

Die Haselnussproduzenten sagen, ohne diese Gifte könnten sie nicht mehr überleben, denn sie konkurrierten mit Nachbarländern. Unter gewissen Bedingungen und für eine befristete Periode sollen sie Neonicotinoide verwenden dürfen. Eine ähnliche Ausnahmeregelung erhalten die Rübenbauern. Dies entgegen den Warnungen von Ärzten und Umweltverbänden, die auf die von Studien belegten gesundheitlichen und ökologischen Folgen hinwiesen.

Gesetz möglicherweise verfassungswidrig

Der zweite Streitpunkt betrifft die riesigen Wasserbecken, die zur Bewässerung in Dürreperioden ausgehoben werden sollen. Für Kritiker stellen sie eine Art Privatisierung des zunehmend knappen Wassers für die Landwirtschaft dar. Auch seien sie aus ökologischer Sicht Unsinn, denn es sei gescheiter, wenn sich die Landwirte mit dem Anbau von Pflanzen mit weniger Wasserbedarf anpassen.

Eine erste Variante des Gesetzes war in den wesentlichen Punkten vom obersten Verfassungsgericht zurückgewiesen worden. Ob die letzte Version, die den Einwänden der Verfassungsrichter Rechnung tragen soll, der Prüfung Stand hält, ist ungewiss

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