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Trotz Sieg vor höchstem US-GerichtViele Glyphosat-Klagen gegen Bayer laufen weiter

Fehlende Warnhinweise des Chemiekonzerns sind zwar jetzt als Klagegrund ausgeschlossen – nicht aber andere Ansprüche wegen Krebs durch das Pestizid.

Wer seine Krebserkrankung auf das Pestizid Glyphosat zurückführt, kann in den USA auch künftig gegen den Hersteller Bayer/Monsanto klagen. Das Urteil des obersten US-Gerichtshofs vom Donnerstag in der Sache schließe nur fehlende Warnhinweise als Klagegrund aus, sagte George Kimbrell, juristischer Direktor der US-Verbraucher- und Umweltorganisation Center for Food Safety, dem Portal The New Lede.

„Es werden viele Tausend, sogar Zehntausende Verfahren weitergeführt werden, die sich auf andere bundesstaatliche Anspruchsgrundlagen wie etwa Produktfehler stützen, die von der heutigen Entscheidung nicht betroffen sind“, so Kimbrell.

Glyphosat ist der weltweit am meisten eingesetzte Pestizidwirkstoff. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte ihn 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein – unter anderem hatten mit der Chemikalie gefütterte Säugetiere Tumore entwickelt.

Mehrere US-Gerichte verurteilten Bayer zu hohen Schadenersatzzahlungen an KlägerInnen, die ihre Krebserkrankung auf den Unkrautvernichter zurückführen. Der Konzern dagegen beruft sich auf Zulassungsbehörden, die Glyphosat als sicher einstufen. Das Gift tötet so gut wie alle Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und Insekten. Deshalb gilt es UmweltschützerInnen als Gefahr für die Artenvielfalt.

Glyphosat-Gegner: „Der Krieg ist noch lange nicht vorbei“

In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs ging es nicht um die Frage, ob Glyphosat Krebs erregt oder nicht. Vielmehr befanden die Richter, dass die Betroffenen sich nicht auf das Verbraucherrecht von Bundesstaaten berufen dürfen, wenn die US-Umweltbehörde EPA den Stoff unter US-Präsident Donald Trump als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ eingestuft hat.

Monsanto habe diese Schlacht gewonnen, „aber der Krieg ist noch lange nicht vorbei“, sagte Kimbrell. The-New-Lede-Chefredakteurin Carey Gillam, die früher für die Nachrichtenagentur Reuters über Monsanto berichtet und dann für pestizidkritische Recherche- und Umweltorganisationen gearbeitet hat, ergänzte, die Entscheidung erschwere es, „diese Verfahren in bestimmten Punkten weiterzuverfolgen“. Sie nehme den Klägern einen Anspruchsgrund, mit dem sie vergleichsweise leicht hohe Schadenersatzsummen zugesprochen bekamen. Andere Vorwürfe wie Fahrlässigkeit dagegen seien nicht betroffen.

Konzern nennt keine konkreten Zahlen

Insgesamt sind in den USA laut Medienberichten rund 67.000 Verfahren gegen Bayer/Monsanto in Sachen Glyphosat anhängig. Bayer erklärte auf Anfrage der taz nicht, wie viele Klagen auch oder ausschließlich andere Gründe als fehlende Warnhinweise geltend machen. Ein Sprecher schrieb nur: „Die allermeisten Klagen beruhen auf angeblich fehlenden Warnhinweisen.“ Konkrete Zahlen zu Klagen gebe der Konzern nicht mehr an.

Der von Bayer angestrebte Sammelvergleich decke auch Klagen ab, die auf anderen Begründungen beruhen. Zusammen würden das Urteil des Obersten Gerichtshofs und der Vergleich „die Rechtsstreitigkeiten signifikant eindämmen.“ Allerdings: Bisher ist offen, ob der Vergleich überhaupt endgültig in Kraft treten kann.

Der Leverkusener Konzern hatte den US-Glyphosat-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden US-Dollar gekauft. Schon damals warnten zum Beispiel Umweltschützer, dass die Fusion Bayer teuer zu stehen kommen könnte wegen der Prozessrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat.

Der Aktienkurs fiel seit der Übernahme und den Urteilen gegen Bayer immer weiter. Bereits 2020 musste der Konzern rund 10 Milliarden US-Dollar zahlen, um einen Großteil der bis dahin anhängigen Klagen beizulegen. Glyphosat verkauft er bis heute, wenn auch nicht mehr an private Anwender in den USA.

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