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Mehr „Schlepperei“-Urteile in EUWenn Solidarität bestraft wird

Immer mehr Geflüchtete und Hel­fe­r:in­nen werden wegen „Schlepperei“ unverhältnismäßig hart bestraft. Damit vergrößern die Staaten die Probleme.

Bewaffnete Soldaten auf dem Öltanker „El Hiblu 1“, den Geflüchtete 2019 in Malta kaperten Foto: René Rossignaud/picture alliance

Berlin taz | Am kommenden Dienstag steht der 60-jährige Homayoun Sabetara in Thessaloniki vor Gericht – mal wieder. Seit drei Jahren sitzt der krebskranke Iraner in Griechenland im Gefängnis. Er hatte 2021 versucht, aus Iran nach Deutschland zu seinen beiden Töchtern zu fliehen. Weil er das Auto steuerte, in dem er mit sieben anderen Menschen saß, wird ihm Schlepperei vorgeworfen.

„Ihm waren die Konsequenzen nicht bewusst“, sagt seine Tochter Mahtab, die sich seit Jahren öffentlich für die Freilassung ihres Vaters einsetzt. In erster Instanz wurde Sabetara – nach vier Terminverschiebungen – zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Der Prozess „zerstört alle mentalen Ressourcen der Angeklagten und ihrer Angehörigen“, sagt Mahtab Sabetara. Die Folge sei ein „mentaler Zusammenbruch“, Hoffnung werde zu „einem Wort, von dem man nur träumen kann“. Ohne Unterstützung von NGOs wäre es unmöglich, die Reisekosten nach Griechenland und die Anwaltsrechnungen zu bezahlen.

Anfang September präsentierte deshalb die NGO medico international in Frankfurt einen neuen „Fonds für Bewegungsfreiheit“. Der soll künftig die Rechtshilfe für Menschen mitfinanzieren, die wegen „Solidarity Crimes“ oder der eigenen Fluchtgeschichte als Schlepper vor Gericht stehen – wie Homayoun Sabetara.

„Immer wieder werden Geflüchtete als Schleuser gebrandmarkt. Sie werden in juristischen Schnellverfahren zu überdimensionalen Haftstrafen verdonnert, ohne dabei auf einen adäquaten Rechtsbeistand hoffen zu können“, sagt Valeria Hänsel von medico.

Vorwurf gegen 2.000 Menschen

Sie verweist darauf, dass der Straftatbestand der „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ teils strenger bestraft wird als Mord. Allein in Griechenland sitzen nach einem Bericht Zählung der NGO Borderline Europa über 2.000 Menschen aufgrund des Vorwurfs der „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ im Gefängnis.

Die meisten von ihnen sind Geflüchtete. Borderline hat viele Prozesse besucht und ausgerechnet, dass nach Schnellverfahren von durchschnittlich rund 30 Minuten Dauer am Ende durchschnittlich 46 Jahre Haft und Geldstrafen von über 300.000 Euro stehen.

„Häufig verstehen die Angeklagten – auch aufgrund unzureichender Übersetzungen – bis zuletzt nicht, was ihnen eigentlich vorgeworfen wird und warum man sie verurteilt“, sagt Hänsel.

Auch in Italien, Spanien und England werde von „beinahe jedem ankommenden Flüchtlingsboot mindestens ein Mensch festgenommen und bezichtigt, anderen bei der Einreise geholfen zu haben“.

Medico nennt eine Zahl von rund 3.200 Beschuldigten in Italien seit 2013 und rund 500 Menschen in den Jahren 2022 und 2023 in Spanien. „Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein“, so medico.

Zu einem der Aufsehen erregendsten Fälle gehört jener der „El Hiblu 3“. Dabei handelt es sich um ein seit 2019 in Malta laufendes Verfahren gegen drei zur Tatzeit 15, 16 und 19 Jahre junge Männer aus Guinea und der Elfenbeinküste. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen „terroristischen Handlungen“, „illegalem Freiheitsentzug“, „rechtswidriger Abschiebung ins Ausland“ sowie „Gewalt“ angeklagt.

Sie waren mit 100 anderen Menschen von dem Öltanker „El Hiblu“ aus Seenot gerettet worden. Auf Anweisung Maltas wollte der Kapitän sie zurück nach Libyen bringen – was illegal gewesen wäre. Die drei hatten zwischen dem Kapitän und aufgebrachten Mi­gran­t:in­nen vermittelt.

Neil Falzon vertritt die drei Männer seit fünf Jahren als Anwalt. Falzon ist Gründer und Direktor der aditus foundation, einer NGO in Malta, die Anfang September dafür den Menschenrechtspreis von Pro Asyl bekam.

Klageschrift angefochten

„Die drei können nicht verstehen, dass sie als Terroristen verfolgt werden, nachdem sie nur vermittelt hatten“, sagt er. Die drei hätten „ihr Leben noch vor sich gehabt – und nun sehen sie einem Leben im Gefängnis entgegen.“

Einer der Angeklagten lebt mit Frau und Kind auf Malta. Das Ganze sei eine „Show, mit der die Regierung Maltas den anderen EU-Staaten beweisen will, dass sie ein guter Wärter der südlichen EU-Grenze ist“, sagt Falzon. Deshalb – „und natürlich um andere Menschen abzuschrecken“ halte die Justiz an den Tatvorwürfen fest.

„Wir haben die Klageschrift der Staatsanwaltschaft angefochten“, sagt Falzon – unter anderem, weil maltesische Gerichte auf hoher See nicht zuständig seien. Doch das Gericht wies den Widerspruch zurück, ein Berufungstermin ist anhängig. Falzon rechnet für November mit dem Beginn einer Hauptverhandlung.

Er selbst sei von der Regierung Maltas bisher nicht behindert worden. Aber wir „müssen uns auf sehr harte Zeiten einstellen, die nicht nur den Flüchtlingen schaden werden, sondern auch unseren Organisationen“, sagt er.

Dass Flüchtlinge, Mi­gran­t:in­nen und Hel­fe­r:in­nen vor Gericht landen, ist EU-weit ein Trend, auf den Menschenrechtsorganisationen seit Jahren hinweisen. Immer mehr EU-Staaten ahnden die Beihilfe zur illegalen Einreise auch dann als Schlepperei, wenn kein Geld fließt – Fachleute sprechen von Solidarity Crimes.

Hoffnung nach einigen Gerichtsentscheiden

Zuletzt hatten einige Gerichtsentscheide Hoffnung gemacht. In Italien und Griechenland waren Verfahren – etwa gegen Überlebende der Schiffskatastrophe von Pylos, Seenotretter aus Lesbos oder die Besatzung des Rettungsschiffs „Iuventa“ – überraschend eingestellt worden. „Das hat uns natürlich Hoffnung gegeben“, sagt Falzon. Doch bei den noch laufenden Verfahren sei weiter alles offen.

Ende August veröffentlichten 15 NGOs, darunter Amnesty International und Ärzte ohne Grenzen, einen Appell an die Bundesregierung, um dem ein Ende zu setzen. Seit 2023 arbeitet die EU an einer neuen Richtlinie, die die Strafbarkeit der Beihilfe zur illegalen Einreise neu regeln soll.

„Um Schutzsuchenden und Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­r*in­nen endlich Rechtssicherheit zu garantieren, muss jedoch dringend nachgebessert werden“, heißt es in dem Appell der NGOs über den vorliegenden Entwurf. Sie fürchten, dass sonst auch in Zukunft Unterstützer als Schlepper vor Gericht landen können.

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19 Kommentare

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  • Dabei wäre eine Trennung doch so einfach:



    (vllt gibt es die ja in der Form sogar schon)

    Im Hohheitsgewässer bzw. auf Staatsgebiet: Straflos da Nothilfe.

    Außerhalb Hohheitsgewässer bzw. Staatsgebiet: Strafbar mit Ausnahme bei erklärten Seenotfällen. (Also SOS / Mayday, Mayday Relay oder Seenotzeichen)



    Feddich ist die Laube.

  • Super! Wir beuten die im Süden aus und bauen unseren Wohlstand auf diese "Ausbeutung" und dafür lassen wir sie dann im Mittelmeer ertrinken. Und das nannte sich mal CHRISTLICHES Abendland. Da hat jemand wohl schon Gute Nacht "christlich" gesagt. Ok, übertrieben, aber wer mal genau hinschaut, ist doch etwas Wahres dran.

    • @Frank Burghart:

      Was unternehmen denn die MUSLIMISCHEN Länder? Richtig Nix!

  • Das ist die Rechtsstaatlichkeit für deren Export in andere Länder wie diese in Grund und Boden bombardieren, deren Regierungsstrukturen zerstören und sie in das Mittelalter oder noch weiter zurück befördern.



    Das ganze auf Kosten westlicher Steuerzahler, die zudem die Opfer als Flüchtlinge und Asylbewerber mit finanzieren müssen, verbunden mit all den Nebenwirkungen wie Inflation, Wohnungsmangel und überforderter Infrastruktur in den westlichen Ländern.



    Ein Wahnsinn an sich.



    Statt aber die Einmischung in innere Angelegenheiten inklusive Kriege zu unterlassen, werden die unschuldigen Opfer schlimmer bestraft als Mörder.



    Die EU zeigt ihre ganze derzeit bestehende Sinnlosigkeit.



    Während in Deutschland Mörder und Vergewaltiger nicht abgeschoben werden "dürfen" und wenn überhaupt mit minimalen Strafen belangt werden, bekommen die Fahrer einer Fahrgemeinschaft ohne rechtsstaatlichen Prozess absurd hohe Strafen auferlegt.



    Das kann man einen denkenden Menschen nicht erklären.

  • Durchschnittlich 46 Jahr Haft? Belegbare Behauptung?

  • Da ist dann wohl ein Thema der jeweiligen, z.B. griechischen Justiz.

    In einem Auto mehrere Personen ohne Einreiseberechtigung über die Grenze zu fahren - das ist schon fast ein zu einfaches Beispiel für Einschleusung. Bei Tatbestand beißt die Maus also keinen Faden ab.

    Das Erschreckende ist das Strafmaß:



    Zum Vergleich, in Deutschland ist die absolute Obergrenze einer Strafe wegen Einschleusung (ohne Sondertatbestände) 10 Jahre.

    Und natürlich ist es ein Milderungsgrund, kein Geld damit zu verdienen. Weitere, wie der Gesundheitszustand, könnten dazu kommen. In minder schweren Fällen liegt die deutsche Höchststrafe bei 5 Jahren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht in diesem Fall überhaupt in die Nähe gegangen wäre.

    Das griechische Gericht verhängt also fast das vierfache der deutschen Höchststrafe. Was ist da in Griechenland los?

  • Da kann man nur froh sein, dass es wenigstens noch NGO´s gibt die sich für Menschenrechte und Recht einsetzen in der EU, die meisten Staaten scheinen sich beim Thema Asyl davon längst verabschiedet zu haben. Wie sich dann hier Politiker immer noch hinstellen können und anderen was von Werten erzählen wollen, allen voran, aber nicht ausschließlich, auch immer wieder Politiker mit christlichem Hintergrund/Werten. Das einzige was sie mit ihren Taten seit Jahren zeigen wenn es um Werte geht: dass manche Menschen für sie immer noch mehr wert sind als andere. Eine der traurigsten aber leider auch zutreffendsten Aussagen die ich im EU-Parlament gehört habe, kam von der schwedischen Abgeordneten Abir Al-Sahlani: ‘Human rights have a skin colour, and the darker you are, the less human rights you have’. Offenbar das neue Motto in der EU.

  • Es ist wirklich skandalös und hat weder mit Humanität noch Rechtsstaatlichkeit noch irgendetwas zu tun.

    Hier auf Instagram

    www.instagram.com/...h=dmN2YTVkMnRudDE5

    kann wan die Entwicklung im Fall Homayoun Sabetara verfolgen und sich solidarisch zeigen!

  • "Ende August veröffentlichten 15 NGOs, darunter Amnesty International und Ärzte ohne Grenzen, einen Appell an die Bundesregierung, um dem ein Ende zu setzen."

    --> Überraschung, Beihilfe ist auch nach dem deutschen Recht strafbar. Dafür muss auch hierzulande keinerlei Geld fließen. Es reicht mit einer eigenen Handlung der Straftat eines anderen Vorschub zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hierfür sogar rein psychologische Einwirkung ausreichen.

    Derjenige, der das Boot steuert trägt zweifellos zu einer Straftat eines anderen (dem eigentlichen Schlepper) bei. Wenn keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen, wäre der Fahrer/Bootsführer wohl auch nach deutschem Recht strafbar.

    Warum sollte Deutschland also auf europäischer Ebene bekämpfen, was nach eigenem Recht strafbar ist?

    • @Kriebs:

      "Warum sollte Deutschland also auf europäischer Ebene bekämpfen, was nach eigenem Recht strafbar ist?"

      Die Schwurbelparagraphen im nationalen Recht von Italien oder Griechenland bezgl. der Beihilfe illegaler Einreise gibt es zum Glück in Deutschland nicht. Und auch nicht im EU Recht.

      Schleuserkriminalität wird nach § 96 Aufenthaltsgesetz geregelt und nicht nach § 27 StGB (Beihilfe).

      Um illegaler Einwanderung nach § 96 Förderung zu leisten, bedarf es zum einen des Vorsatzes und zum anderen eines Vermögensvorteils oder eines sonstigen persönlichen Vorteils.

      Das Steuern eines Fahrzeugs mit dem Ziel, dass alle Insassen an der Grenze um Asyl ersuchen, gehört sicherlich nicht dazu.

      Daher sind die Forderungen der NGOs an die Bundesrepublik überfällig. Deutschland sollte sein Gewicht in die Waagschale werfen und Griechenland und Italien dazu bewegen diese Zombiparagraphen ersatzlos zu streichen, damit diese menschenwürdigen Behandlungen ein Ende haben.

      • @Sam Spade:

        Sie liegen hier an mehreren Stellen falsch.

        Zunächst verlang § 96 Aufenthaltsgesetz keine Vermögensvorteil. Bei der unerlaubten Einreise reicht es etwa, aus diese schon zum Vorteil mehrere Ausländer auszuführen. Dies dürfte bei Bootsführern oder Autofahrern erfüllt sein.



        Des Weiteren ist § 29 StGB auch auf Straftaten nach anderen Gesetzen anwendbar. Natürlich auch auf das Aufenthaltsgesetz. Sonst müsste ja jedesmal der gesamte AT Teil des StGB geregelt werden.



        Auch an Vorsatz wird es wohl meist nicht scheitern. Denn Ziel ist ja gerade die Einreise ohne Visum. Das Wissen um die Strafbarkeit ist beim Vorsatz irrelevant (Stichwort: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).

        Und nur Nebenbei: die EU hat keine Kompetenzen im Strafrecht. Ein „Schwurbelparagraf“ ist hier also nicht zu befürchten.

        • @Choronyme:

          Danke für ihren sachlichen Kommentar. Aus Platzmangel lediglich eine kurze Erläuterung mit dem Verweis auf Urteile des BGH, die sie bei Interesse weiterverfolgen können.

          Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt. Siehe hierzu:

          BGH, Beschluss v. 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483



          BGH Beschluss v. 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt Urteil v. 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45

          Vergleiche auch Erbs/Kohlhaas,



          Strafrechtliche Nebengesetze, § 96 AufenthG Rn. 3; Schott, Einschleusen von Ausländern Inhalt : Die Strafbarkeit wegen vollendeten Einschleusens von Ausländern.

      • @Sam Spade:

        "Um illegaler Einwanderung nach § 96 Förderung zu leisten, bedarf es zum einen des Vorsatzes und zum anderen eines Vermögensvorteils oder eines sonstigen persönlichen Vorteils."



        -->Nope, ein Vermögensvorteil ist nicht zwingend erforderlich. Wenn man gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 b) AufenthaltG mehreren Ausländern die Einreise in das Bundesgebiet ermöglicht, braucht man keinen Vermögensvorteil mehr.

        Und wer einen (Klein-)Bus oder ein Schlepperboot steuert, ermöglicht eben mehreren Personen die illegale Einreise und ist damit auch in Deutschland strafbar der Schlepperei.

        Vorsatz liegt bei willentlichen Handlungen, wie dem steuern eines Fahrzeugs immer vor. Eine Kenntnis der Strafbarkeit ist übrigens nicht erforderlich § 17 StGB oder wie der Volksmund sagt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

        Natürlich sind Strafdrohungen nicht so drakonisch, wie in anderen Staaten, die Strafbarkeit selbst liegt aber auch vor.

        • @Kriebs:

          Kurz Erläuterung zu ihrem Kommentar. Wir reden hier nicht von illegalen Grenzüberquerungen oder Durchreisen in der Bundesrepublik, sondern von Flüchtlingen die an den Grenzen um Asyl ersuchen. Das gilt es zu beachten, ansonsten kommentieren wir aneinander vorbei. Zu ihren Einwänden:

          2007 wurde durch das Änderungsgesetz der Tatbestand des § 96 Abs. 1 geändert und damit z.T. abgemildert. Wiederholtes Handeln und Handeln zugunsten mehrerer sind nur noch bei der unerlaubten Einreise als Haupttat mögliche Qualifizierungstatbestände. Zugleich wurde der Begriff des Vorteils in § 96 Abs. 1 Nr. 1a eingeführt. Damit ist die Anstiftung oder Beihilfe als verselbständigte Handlung in Bezug auf den unerlaubten Aufenthalt nur noch möglich, sofern ein Vermögensvorteil erhalten oder versprochen wird.

          Es liegt daher kein Verstoß vor, wenn wie in meinem Beispiel alle Insassen eines Fahrzeug inklusive des Fahrers an der Grenze um Asyl ersuchen. Bei einem Bootsführer der lediglich die Passagiere an Land absetzt sieht das schon anders aus. Nur darum ging es in meinem Kommentar nicht.

  • Und ja, die GRÜNE Wählerschaft gehört zu den Besserverdienenden. Und was heißt das? Das sind in der Regel Menschen, die tolle Jobs haben, die studiert sind, die ein Problem auch mal jenseits des Mainstreams betrachten können usw. usf. Das sind zum großen Teil die Menschen, die unsere Wirtschaft auf der oberen Ebene am laufen halten.



    Ich will auf keinen Fall den Müllwerker oder Amazon-Lieferer als weniger wichtig betrachten. Ganz im Gegenteil. Ich bin für ein Einkommen für jeden der arbeitet, dass es ihm ermöglicht, ohne Aufstockung auf BG angewiesen zu sein.



    Da kommt ein Merz oder Söder selbstredend nicht drauf, den Mindestlohn anzuheben. Die hetzten gegen das Bürgergeld.

  • Leute, machen wir uns nichts vor,



    der ganz große Roll-Back steht bevor. Damit meine ich nicht mal den Verbrenner (sinkende Sprit-Preise, nur das Heizöl bleibt teuer).



    Der Herr Merz und der Herr Söder sowie deren Stellvertreter scheinen zu viel YouTube Hassvideos zu schauen.



    Es ist geradezu obzön, wie die sich über Bündnis90/die Grünen äußern. Und ausgerechnet der Herr Söder und seine CSU über die Grünen als Verbots-/Dirigier-Partei her zu ziehen, ist an Absurdheit nicht zu überbieten.



    Also: als 1. gilt es die AfD von den Schalthebeln der Macht fern zu halten. Und dann folgt gleich CxU.

  • Gegenfrage: Finden sie es o.k., wenn bestimmte "Fluchthelfer" tausende Euro dafür kassieren, dass sie Menschen auf hoffnungslos überfüllten Booten über das Meer schicken, oder das Fluchthelfer dutzende Menschen in LLKW verstecken, wo sie dicht gedrängt Stundenlang eingepfercht sind, wenn nicht gar ersticken, oder sollten sie dafür bestraft werden.



    Von Härtefällen wie dem hier genannten abgesehen, den ich auch nicht vor Gericht sehen will, finde ich die von mir oben genannten Fälle schwer kriminell, und so sollte auch das Urteil ausfallen.

    • @Rudi Hamm:

      Die eigentlichen Drahtzieher und damit Geldverdiener sind aber nicht die, die vor Gericht landen. Oder zumindest nur selten. Es ist bekannt, dass die Schlepper an den afrikanischen Küsten, die Leute in ein Boot setzen und dann wird einer bestimmt der es lenkt und das sind die, die in Griechenland und co im Knast sitzen, weil ihnen Menschenhandel u.ä. vorgworfen wird, obwohl sie nur durch Zufall ausgewählt wurden. Verdienen tut von denen keiner was dafür. Das gleiche ist teilweise auch bei den LKW-Fahrern so. Und um diese Menschen geht es hier. Steht ja im Text, dass die meisten Angeklagten selbst Flüchtlinge sind.

      • @Momo Bar:

        Woanders ist zu lesen, dass diese Leute Rabatt bei der Überfahrt bekommen.

        "Nur durch Zufall ausgewählt " würde dann nicht stimmen.