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Versammlungsfreiheit deckt AbseilaktionGericht nötigt Autofahrer

Protest auf der A27 ist legal, sagt das Verwaltungsgericht Stade. Trotzdem warten Aktivisten in Achim wegen einer ähnlichen Aktion auf ihr Urteil.

Abseilaktion an der A 27 am Mittwochmittag: Das Verwaltungsgericht in Stade bewilligte das explizit auch als spektakulärere Aktion Foto: privat

BREMEN taz | Ruben ist angeklagt: Der Umweltaktivist soll sich von einer Schilderbrücke in Achim über der A27 abgeseilt und Transparente aufgehängt haben, um gegen die Verkehrsministerkonferenz in Bremen zu protestieren. Die Autobahn musste damals, 2021, gesperrt werden, es gab Staus – schwere Nötigung wirft die Staatsanwaltschaft Ruben und einer Mitangeklagten vor; am heutigen Donnerstag wird vor dem Amtsgericht Achim ein Urteil verkündet.

Ruben ist gerade zu Fuß auf dem Weg, als er am Mittwochvormittag mit der taz telefoniert: Es geht, sieh an, zu einer Autobahnbrücke in Achim an der A27. Obwohl kaum Wind weht, rauscht es laut durchs Telefon. „Die Autos“, erklärt Ruben, „aber gleich ist Schluss, dann gibt’s hier nur noch Vogelzwitschern.“ Wieder wollen Ak­ti­vis­t*in­nen sich von einer Brücke runterlassen, wieder sollen Transparente herabgelassen werden, wieder wird die Autobahn für den Verkehr gesperrt sein.

Dieses Mal allerdings ist der Protest als Versammlung angemeldet – und gerichtlich durchgewunken. Anlass ist der Prozess am Donnerstag, aber es geht auch um das große Ganze, um Klimawandel und die Verkehrswende.

Die Stadt Achim hatte sich vorab ein wenig quergestellt: Versammlung schön und gut, aber bitte nur auf der Brücke und ohne Abseilen! Zu Unrecht, befand das Verwaltungsgericht Stade, und erlaubte in einem Eilbeschluss am Dienstagabend die Abseilaktion: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit umfasse auch den Beachtungserfolg, also die möglichst große Öffentlichkeitswirkung eines Protests.

Gericht lässt die Autobahn sperren

Ganz ließ die Kammer den Antrag nicht durchgehen: Das Abseilen bei fließendem Verkehr sei zu gefährlich, befand das Gericht – die Autobahn müsse gesperrt werden. Die Transparente konnte so zwar kaum einer lesen; „aber die Autobahnsperrung selbst ist auch ein Beachtungserfolg“, sagt Gerichtssprecher Richard Wermes. „Viele Medien fragen an.“

Dass die Aktion in letzter Minute durch einen Eilbeschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg von einer Stunde auf eine halbe verkürzt werden musste, finden die Ak­ti­vis­t*in­nen nicht schlimm. „Die Hauptsache ist: Die Störung ist passiert“, sagt Aktivistin Mika kurz nach Ende der Aktion, bei der sie sich abgeseilt hat. „Schließlich“, ergänzt Ruben, „ging es nicht in erster Linie um eine Blockade, sondern um die Symbolik.“

Und die beweist aus seiner Sicht: „Es ist keine Straftat, sich von einer Autobahnbrücke abzuseilen.“ Bei dem Prozess in Achim wird Ruben und einer Mitangeklagten Nötigung im besonders schweren Fall vorgeworfen; mindestens sechs Monate Haft stehen darauf. Schließlich, so die Staatsanwaltschaft, standen bei der Aktion 2021 Tausende Au­to­fah­re­r*in­nen im Stau.

Stau allerdings gibt es täglich, mit unterschiedlichen Ursachen. Auch die jetzt vom Gericht veranlasste Autobahnsperrung hat für einen Stau gesorgt; am Stauende gab es laut Polizei noch dazu einen Auffahrunfall. „Wenn die Staatsanwaltschaft ihre eigene Logik ernst nimmt, müsste sie die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Stade wegen Nötigung verklagen“, sagt Ruben.

Proteste dürfen spektakulär sein, um öffentlich Wirkung zu zeigen

Vorm Amtsgericht rechnet er am Donnerstag mit Freispruch. Insgesamt sind Um­welt­ak­ti­vis­t*in­nen stark davon abhängig, welches Gericht über ihren Fall entscheidet. So kam eine andere Aktion rund um die Verkehrsministerkonferenz 2021 vor dem Landgericht Bremen gar nicht erst zur Anklage.

Bei der Entscheidung für die Abseilaktion wiederum hatten die Ak­ti­vis­t*in­nen offenbar Glück: Das Oberverwaltungsgericht, das die Dauer des Protests auf Antrag der Stadt nachträglich verkürzt hatte, machte später deutlich: Hätte die Stadt Achim vom OVG ein Verbot der Aktion gefordert, wäre das Gericht dieser Forderung wohl auch nachgekommen.

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5 Kommentare

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  • Und nicht ein Landwirt wird dafür auch nur angeklagt. Nicht einmal die Personalien wurden bei den Protesten mit Treckern, die allesamt nicht angemeldet waren notiert.



    Weil die armen Landwirte es so schwer haben.

  • Das eine ist eine Demo mit Sperrung für eine halbe Stunde ohne Abseilen, das Andere ist das Abseilen in den fließenden Verkehr ohne zeitliche Begrenzung.

    Da gibt es doch ganz erhebliche Unterschiede.

  • Ein solches Urteil bietet potentiellen Demonstranten bei Beachtung gewisser Formalitäten ungeahnte Möglichkeiten.

  • Immer dieselben Träumer, die die Realität nicht erkennen (wollen?).



    Zitat:" Und die beweist aus seiner Sicht: „Es ist keine Straftat, sich von einer Autobahnbrücke abzuseilen.“



    Es ist keine Straftat, wenn diese Aktion vorher angemeldet und genehmigt wurde.



    Das trifft aber für die Aktion, für die er angeklagt ist nicht zu.

  • Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Auf der einen Seite eine angemeldete Protestveranstaltung, die gerichtlich genehmigt wurde, die Polizei konnte sich vorbereiten und für eine halbe Stunde Autobahn sperren und auf der anderen Seite eine Überraschungsaktion, die dann eben ein schwerer, vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr und damit Nötigung ist.