piwik no script img

Debatte um AntisemitismusresolutionAusweitung der Grauzone

Vor dem 7. Oktober soll im Bundestag eine Resolution gegen Antisemitismus eingebracht werden. KritikerInnen befürchten die Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Was gilt als Antisemitismus und was nicht? KritikerInnen der Resolution warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit Foto: Christian Lademann/dpa

Berlin taz | Die Fraktionen von Union, SPD. Grünen und FDP wollen vor dem 7. Oktober, dem Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel, im Bundestag eine gemeinsame Erklärung einbringen. Sie soll „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ heißen und konstatiert einen „zunehmend offenen und gewalttätigen Antisemitismus in rechtsextremistischen und islamistischen Milieus“ genauso wie einen „israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus“.

Handfeste Maßnahmen schlägt der Entwurf vor allem gegen islamistischen und israelbezogenen Antisemitismus vor. So sollen etwa „repressive Möglichkeiten im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht“ konsequent angewandt werden. Außerdem wird die Regierung aufgefordert, „ein Organisationsverbot von BDS in Deutschland“ zu prüfen. BDS ist eine in Palästina gegründete Organisation, die Boykott und Sanktionen gegen Israel fordert, um das Besatzungsregime im Westjordanland zu beenden. Ob und inwieweit sie antisemitisch ist, ist umstritten.

Im Kern aber zielt der Entwurf auf eine Reglementierung von staatlichem Geld für Kunst, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Gefördert werden soll künftig nur noch, wer der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA für Antisemitismus genügt. Förderprojekte, so steht es in dem Entwurf, sollen „auf eine Unterstützung oder Reproduktion von antisemitischen Narrativen überprüft werden.“ Ob die Passagen in dieser Schärfe auch in der finalen Resolution stehen werden, ist unklar. Die damit befassten Vizefraktionschefs schweigen, wohl um die komplizierten Verhandlungen nicht zu gefährden.

„Kein Recht auf Förderung“

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hält das, was im Entwurf steht, für selbstverständlich: „Wir sollten in diesem Land doch einen Konsens darüber haben, dass antisemitische und verfassungsfeindliche Personen oder Organisationen nicht mit Steuergeldern gefördert werden.“ Ihn irritiere, dass in der Diskussion um die Resolution dies zur Debatte stehe. „Mir ist bewusst, dass nicht alles direkt verboten werden kann, muss oder sollte, aber ein Recht auf Förderung gibt es meines Wissens nicht.“

Der grüne Ex-Abgeordnete Jerzy Montag fürchtet eine Zensurbehörde wie in der McCarthy-Ära

AutorInnen und KünstlerInnen, Theater- und FilmemacherInnen, die die israelische Politik kritisch sehen, fürchten dagegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Rede ist von Zensur unter dem Deckmantel der Antisemitismusbekämpfung. Gesetzeskraft wird die Resolution nicht haben, aber sie dürfte, ähnlich wie die BDS-Resolution des Bundestages 2019, trotzdem Wirkmacht entfalten und beeinflussen, wer als förderungswürdig gilt – und wer nicht mehr. So entsteht eine Grauzone.

Der Streit fängt schon bei der Frage an, was als Antisemitismus gilt und was nicht. Die IHRA-Arbeitsdefinition wird von vielen Staaten verwendet, fasst Antisemitismus sehr weit und legt einen Schwerpunkt auf dessen israelbezogene Ausprägung. Manche kritisieren, dadurch würde auch legitime Kritik an der Politik Israels zu Unrecht für antisemitisch erklärt.

Offener Brief jüdischer und israelischer Kunschaffender

Israelische und jüdische KünstlerInnen und AutorInnen warnen nun eindringlich in einem offenen Brief vor der geplanten Resolution des Bundestages. Schon der Bezug auf die IHRA-Definition setze „berechtigte Kritik an der israelischen Regierung mit Antisemitismus gleich, um Kritik an Israel zum Schweigen zu bringen“ heißt es. Unterschrieben haben den Text unter anderen der Filmemacher Udi Aloni, die Künstlerin Candice Breitz, die Schriftstellerin Esther Dischereit, die Autorin Deborah Feldman und der Regisseur Barrie Kosky, der lange Intendant der Komischen Oper in Berlin war. Der Protestbrief liegt der taz vor.

Darin heißt es, die geplante Bundestagsresolution beanspruche, „jüdisches Leben in Deutschland schützen zu wollen“, tue aber genau das Gegenteil. Die geplante faktische „Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schließt genau die Vielfalt jüdischen Lebens aus, die sie zu bewahren vorgibt“. Der aktuelle Resolu­tionsentwurf sei daher „gefährlich“.

Außerdem habe die Antisemitismusresolution eine schwere Schlagseite. Denn sie „suggeriere, dass die größte Bedrohung für JüdInnen von Menschen ausgeht, die von außerhalb Deutschlands kommen“. Die AfD, „deren Führungsfiguren wissentlich Nazi-Rhetorik verbreiten“, werde hingegen kaum erwähnt. Das sei eine „beschämende Ablenkung von der größten Gefahr für JüdInnen in Deutschland“.

Auch der Ansatz, jüdisches Leben zu schützen, indem man auf Repression setze, sei verquer. Anstelle dessen gelte es die Rechte aller Minderheiten zu schützen. „Wenn es eine Lehre aus der Katastrophe des Holocausts gibt, dann sei es diese: „Nie wieder“ bedeutet „nie wieder für alle“.

Israelsolidarität als Förderkriterium?

Diese Protesterklärung zielt auf den politischen Prozess. Die Fraktionen von Union, Grünen, SPD und FDP sind gerade dabei, die finale Textfassung zu erstellen. Es gab bereits eine Reihe warnender und unterstützender Stellungnahmen. Volker Beck, grüner Ex-MdB und Präsident der „Deutsch-Israelischen Gesellschaft“ fordert, Haushaltsordnungen so zu regeln, dass Antisemitismus und Rassismus nicht gefördert werden dürfen, sowie einen Kulturfonds für „israelsolidarische Künstlerinnen und Künstler.“

Skeptisch äußerte sich hingegen Jerzy Montag, ebenfalls früher grüner MdB und wie Beck Rechtspolitiker. Montag, Sohn eines Holocaustüberlebenden, warnte bereits zuvor in einer Art Brandbrief die grüne Fraktionsspitze davor, die Resolution zu unterstützen. Die strotze „vor Strafwut, die man eher bei der AfD vermuten würde“. Monika Grütters (CDU), früher Staatsministerin für Kultur, schlug in der Zeit moderatere Töne an, hielt es aber auch für „schwierig, von Künstlern eine regelrechte Gesinnungsprüfung zu verlangen“.

Unklar ist, wer die Antisemitismusdefinition nach IHRA-Kritierien auslegen soll. Zeit Online berichtet, dafür könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig werden. In dem Resolutionsentwurf steht dazu aber nichts. Der Grüne Jerzy Montag fürchtet angesichts solcher Szenarien die Installierung einer „Zensurbehörde wie in der McCarthy-Ära“.

Schweigen bei Ampel und Union

Aus den Reihen von Ampel und Union will sich niemand substanziell zu der geplanten Resolution äußern – unterhalb der Führungsebenen weiß niemand genau, was der aktuelle Stand ist. Bei den Abgeordneten, die sich äußern, bleibt es deshalb bei Bekräftigungen, dass eine Resolution prinzipiell eine gute Sache sei.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger sagte der taz: „Die bisherige Präventionsarbeit gegen Antisemitismus sowie die Maßnahmen, die wir zu seiner Bekämpfung unternommen haben, müssen auf den Prüfstand und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden.“ Denn: „Wir haben als Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten zwar oft ‚Nie wieder‘ gesagt, beim Kampf gegen den Antisemitismus aber offensichtlich versagt, das zeigt die aktuelle Lage.“ Deshalb sei „eine gemeinsame Resolution wichtig und richtig“.

Candice Breitz, Unterzeichnerin des Protestbriefes, blickt kritischer auf das Vorhaben. Sie hat im Dezember 2023 erlebt, wohin ein erweiterter Antisemitismusbegriff in überhitzten diskursiven Situationen führen kann. In Saarbrücken sollte eine Ausstellung der jüdischen Künstlerin zum Thema Sexarbeit in Südafrika eröffnet werden. Doch dies wurde abgesagt – offenbar aus Furcht vor einer Antisemitismusdebatte um Breitz, die Israels Politik gegenüber den Palästinensern immer wieder scharf kritisiert. Dass sie die Hamas und deren Angriff am 7. Oktober verurteilt hat, nutzte ihr nichts.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

16 Kommentare

 / 
  • Die IHRA-Definition ist wissenschaftlich nicht satisfaktionsfähig, weil sie zwei Ebenen miteinander verwechselt und vermischt, die völlig verschieden sind:

    1. Die Ebene der Kritik an einem Handeln, an Zielen des Handelns und an Mitteln der Handelns

    und

    2. die Ebene des ad hominem, also die Frage danach, WER da handelt.

    Für die Beurteilung von a) spielt b) aber keine Rolle.

    Man müsste konkret prüfen, ob die Kritik an Subjekt a mit Handlungsweise x genau so ausfallen würde, wenn die selbe Handlungsweise x von Subjekt b ausgeführt würde.

    Also knapp gesagt, wie würde die Kritik an Israel ausfallen, wenn in Israel nur Schweden wohnen würden, die Politik ansonsten aber dieselbe wäre?

    In diesem Fall wäre man gezwungen, auf die Inhalte der Kritik selbst einzugehen. Mit der Annahme eines ad hominem kann man dies vermeiden.

    Wer aber nicht auf die Argumente der Kritiker eingeht, der ouet sich als Verächter der Kritik und des kritischen Diskurses an sich.

    Insofern unterstütze ich selbstverständlich den offenen Brief der jüdischen KünstlerInnen und AutorInnen, welche explizit zwischen Kritik und Hetze differenzieren.

  • BDS ist nicht in Palästina entstanden, sondern wurde während und nach der UN-Rassismuskonferenz in Durban 2001 von internationalen Aktivisten vorangetrieben.



    Eine der wichtigsten Forderungen von BDS ist die Rückkehr alle Flüchtlinge von 1947/1948 und deren Nachfahren nach Israel, und zwar nicht nur symbolisch, was das Ende der jüdischen Selbstbestimmung bedeuten würde. An keiner Stelle erkennt BDS das Existenzrecht eines jüdischen Israels an.



    Wie viele "israelische jüdische KünstlerInnen und AutorInnen" haben den Brief eigentlich nicht unterzeichnet? Und was ist mit der großen Mehrheit der Israelis und jüdischen Deutschen, die keine "KünstlerInnen und AutorInnen" sind?

  • So einfach ist es eben nicht. Die Thematik des Antisemitismus ist vielschichtig und erfordert eine differenzierte Betrachtung, was im Artikel auch deutlich zum Ausdruck gebracht wird. In diesem Kontext ist es von erheblicher Bedeutung zu klären, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland nun die Kritik an der israelischen Regierung, dem Militär oder gewalttätigen Siedlern erlaubt oder nicht.

  • Davon, dass durch die IHRA-Definition "legitime Kritik an der Politik Israels zu Unrecht für antisemitisch erklärt" kann nicht wirklich die Rede sein. In dieser Definition heisst es nämlich unter anderem:

    "Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden"

    Als Kriterien für israelbezogenen Antisemitismus werden u.a. genannt:

    "Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen."

    und "Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten."

    Dass es sich bei Kritik an der in Teilen rechtsextremen Regierung oder der Siedlungspolitik um Antisemitismus handele, wird demnach mitnichten von der Definition nahegelegt.



    Die an der Realität komplett vorbeigehende Behauptung Israel beginge einen Völkermord lässt sich wiederum als Vergleich mit der Politik der Nationalsozialisten verstehen. Komplett vage, wie in dem Artikel nahegelegt wird, ist die IHRA-Definition nicht.

    • @Lysander Hock:

      Nun ist es fraglich, ob der Völkermord-Vorwurf wirklich an der Realität vorbeigeht (es gibt Gründe, warum sich inzwischen namhafte Forscher diesen Vorwurf zu eigen machen und auch einige europäische Regierungen die südafrikanische Klage unterstützen, eine Klage, die übrigens vom IGH als zumindest plausibel eingestuft wurde). Den Vergleich mit dem Holocaust haben Sie übrigens dazuerfunden: der Vorwurf, Israel würde in Gaza einen Völkermord verüben impliziert keinen Vergleich mit anderen Staatsverbrechen, sondern eben nur, dass die israelische Kriegsführung die entsprechenden juristischen Kriterien erfüllt.

  • Es ist ganz einfach: Antisemitismus und Hetze gegen das Existenzrecht Israels sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern fallen unter den Begriff Straftat. Wer davon seine Meinungsfreiheit bedroht sieht, tut mir nicht sonderlich leid. Gar nicht, um genau zu sein.

    • @Markus Wendt:

      Damit zeigen Sie auf, wieso Zensur-Bestrebungen wie oben beschrieben unnötig und illegitim sind.



      Straftaten sind zu ahnden. Nicht-strafbare Positionen und Äußerungen "durch die Hintertür" zu sanktionieren, ist in keiner Weise rechtsstaatlich.

  • Dass israelischen Organisationen die Möglichkeit gegeben werden soll, Kritik an Israel zu reglementieren (worunter auch mögliche Kriegsverbrechen im aktuellen Konflikt mit Gaza fallen würden), wird mit der Erinnerung an den Holocaust gerechtfertigt?

    Sollte die Lehre aus dem Holocaust nicht sein, dass überhaupt keine Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße mehr geduldet werden dürfen?

    Wir haben bereits Gesetze, die Fehlinformationen und Hetze verbieten. Wäre es nicht zielführender, diese konsequent anzuwenden? Sonst müsste ja für JEDE Bevölkerungsgruppe eine entsprechende Veto-Regelung eingeführt werden. Und falls unsere aktuellen Gesetze nicht den gewünschten Effekt bringen, dann müssen diese überarbeitet werden. Aber es sollte stets über allgemeingültige Regelungen geschehen, die für alle gelten. Kein "Spezial-Veto-Recht" für einzelne Interessensgruppen

  • Vor dem 7. Oktober soll im Bundestag eine Resolution gegen Antisemitismus eingebracht werden. KritikerInnen befürchten die Einschränkung der Meinungsfreiheit.



    ---



    Kann ein israelischer Staatsbürger, jüdischen Glaubens "Antisemit" sein?



    Ich kenne da einige, die nach den "unklaren Definitionen", die es weltweit & in DE dafür gibt, sich selbst so einordnen würden!



    Btw. Wir in DE haben ein "historisches Problem" damit, doch wir sollten, bei uns selbst, & auch in Beziehung zum Staat Israel, es endlich einmal schaffen, Religion, staatliches Handeln & den einzelnen Menschen "auseinander zu halten"!



    Denn, mMn. haben wir das o.a. zwar "ins Positive gedreht", aber als Grundlage ist&bleibt "positiver Rassismus" als Basis dahinter, nur jetzt "unsichtbar"! :-(



    Vielleicht als Denkhilfe mal ein Zitat aus unserem Grundgesetz:



    GG Art 3, Absatz:



    (...)



    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)

    NIEMAND steht DA! DAS o.a. erübrigt mMn. jedes weitere Gesetz, usw. ! Wir müssen DAS o.a. nur ernst nehmen & AUCH LEBEN!

    • @Sikasuu:

      "Kann ein israelischer Staatsbürger, jüdischen Glaubens "Antisemit" sein?"

      So wie es weibliche Frauenfeinde, männliche Männerfeinde, amerikanische USA-Feinde usw. gibt, gibt es auch jüdische Antisemiten.

      Irgendwelche bewusssten oder unbewussten Vorteile haben diese Menschen sicherlich davon, vielleicht so eine Art "Psychohygiene", Selbsthass oder was es sonst noch so gibt; das können Psychologen besser erläutern.

  • "Förderprojekte, so steht es in dem Entwurf, sollen „auf eine Unterstützung oder Reproduktion von antisemitischen Narrativen überprüft werden.“"

    Auch ich habe es bisher bereits als selbstverständlich vorausgesetzt, dass antisemitische Projekte keine Fördergelder erhalten und wundere mich, dass dies bisher nicht geprüft und anders gehandhabt wurde.

    Ich hoffe sehr, dass der Entwurf voll umfänglich angenommen wird und danach in die Gesetzgebung einfließt.

    Die Meinungsfreiheit sehe ich nicht in Gefahr. Wer jüdische/israelische Menschen und/oder Israel abwerten, diffamieren und hassen will, kann das ja weiterhin tun, nur eben ohne staatliche Unterstützung. Für Antisemiten gibt es genug Betätigungsfelder, auch ohne staatlichen Beistand.

    "„Wir sollten in diesem Land doch einen Konsens darüber haben, dass antisemitische und verfassungsfeindliche Personen oder Organisationen nicht mit Steuergeldern gefördert werden.“"

    Ich stimme Herrn Schuster zu. Ebenso hoffe ich auf ein Verbot des BDS. ("Eigentlich" würde ich auch die Grauen Wölfe gerne verboten sehen, aber es scheint für die Bundesregierung (juristische?) Gründe zu geben, die dem entgegenstehen.)

  • Die rechtsextreme israelische Regierung und seine Unterstützer in Deutschland schaffen es anscheinend, humanistische Kritiker ihrer Kriegs-und Besatzungspolitik zu stigmatisieren und kriminalisieren. Auch wenn sie wollen, können sie die Wahrheit über das große Unrecht am palästinebsischen Volk nicht unterdrücken.

  • Faschismus ist KEINE Meinung.



    Antisemitismus ist KEINE Meinung.



    So einfach.

    Wenn die Toleranten die Intoleranz tolerieren, sind wir fertig. Die Gaskammern von Auschwitz waren nicht der Anfang sondern das Ende!

  • Einerseits wird die Resolution, so sie denn so angenommen wird, nicht den erhofften Erfolg bringen. Andererseits erschrecke ich immer wieder über die Bereitschaft vieler Kulturaktivisten, die Augen vor der realen Bedrohung für den einzig existierenden jüdischen Lebensraum zu verschliessen. Wo bleiben da die boykottgestützten Forderungen an die arabisch-palästinensische Welt? Entweder setzt man auf solche Methoden, dann aber bitte für alle Seiten, oder man bewegt sich im Bewusstsein der besonderen Sensibilität für die ganze Geschichte.

  • "BDS ist eine in Palästina gegründete Organisation, die Boykott und Sanktionen gegen Israel fordert, um das Besatzungsregime im Westjordanland zu beenden."



    Das ist eine Charakterisierung, die zuallermindestens unvollständig ist. BDS hat sich, wie auf deren Website leicht nachzulesen ist, dem "Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft" angeschlossen. In diesem sind folgende Ziele zu sehen:



    "1) Die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes beendet und die Mauer abreißt;



    2) Das Grundrecht der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf völlige Gleichheit anerkennt; und



    3) Die Rechte der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren, wie es in der UN Resolution 194 vereinbart wurde, respektiert, schützt und fördert."



    Das sind Forderungen, die darauf hinauslaufen, die Existenz Israels als jüdischer Staat zu beenden. Das sollte man bei Diskussionen über BDS IMMER erwähnen.

    • @Agarack:

      Interessant ist da ja auch, dass die immer wieder auch von BDS ins Feld geführte Resolution 194 *gegen* die Stimmen der arabischen Staaten angenommen wurde, und auch *kein* bedingungsloses Rückkehrrecht postuliert.