Gutachten zum Westjordanland: IGH sieht Besatzung als illegal
Israels Siedlungen im Westjordanland sowie das damit verbundene Regime verstoßen gegen internationales Recht, erklärt der Internationale Gerichtshof.
FREIBURG taz | Die israelische Besatzung im Westjordanland und in Ost-Jerusalem ist heute illegal und muss so schnell wie möglich beendet werden. Dies erklärte der Internationale Gerichtshof in Den Haag das Gericht der Vereinten Nationen, in einem Gutachten, das die UN-Generalversammlung in Auftrag gegeben hatte.
Der IGH sollte untersuchen, welche rechtlichen Konsequenzen die seit 57 Jahren andauernde israelische Besetzung von palästinensischen Gebieten hat. Diesen Auftrag erteilte die UN-Generalversammlung im Dezember 2022 auf Antrag der palästinensischen Autonomiebehörde.
Das Gutachten, das Gerichtspräsident Nawaf Salam auszugsweise verlas, dürfte von der palästinensischen Seite als großer Erfolg gewertet werden. Zunächst stellte der IGH zahlreiche Rechtsverletzungen durch Israel fest. Dann zog er daraus weitgehende rechtliche Schlüsse, bis hin zum sofortigen Abzug der israelischen Siedler aus dem Westjordanland und Ostjerusalem. *
Israel hatte das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen 1967 im Zuge des Sechstagekriegs besetzt, als man einem Angriff arabischer Staaten zuvorkam. Aus dem Gaza-Streifen hatte sich Israel 2005 zurückgezogen. Zwar gilt er immer noch als israelisch besetzt, so der EuGH, weil Israel zum Beispiel die Grenzen kontrolliert. Faktisch spielte Gaza (und auch der aktuelle Gaza-Krieg) im Gutachten keine Rolle.
IGH wertete Vorgehen Israels als unzulässige Annexion
Maßstab für den IGH war vor allem die 4. Genfer Konvention von 1949, die die Rechte und Pflichten eines Besatzungsstaats regelt. Dabei sei davon auszugehen, so der IGH, dass eine Besatzung nur vorübergehend und nicht dauerhaft ist. Israel aber hat schon durch die Legalisierung und Unterstützung der Siedlungen gegen Völkerrecht verstoßen. Zahl und Umfang der Siedlungen hätten auch immer mehr zugenommen. Durch Infrastruktur wie Straßen, habe Israel die Siedlungen möglichst gut ins Staatsgebiet integriert.
Israel habe die Ressourcen der palästinensichen Gebiete auch mehr ausgebeutet als es für militärische Zwecke notwendig war, so der IGH. Dagegen sei zum Beispiel der Zugang zu Wasser für die palästinensische Bevölkerung nicht ausreichend, sagte Richter Salam. Unzulässig sei auch, dass in den israelischen Siedlungen israelisches Recht gilt, obwohl im besetzten Gebiet grundsätzlich das bisherige Recht weitergelten müsse.
Auch die Verdrängung von Palästinensern verstoße gegen die 4. Genfer Konveniton. Dabei gehe es nicht nur um gewaltsame Vertreibungen. Illegal sei es auch, eine situation zu schaffen, in der Menschen keine andere Wahl haben, als ihre Heimatorte zu verlassen. Zudem habe Israel völlig versagt, die Gewalt von Siedlern gegen Palästinenser zu verhindern und zu ahnden.
Der IGH wertete das gesamte Vorgehen Israels als unzulässige Annexion von zumindest Teilen der besetzten Gebiete. Eine Besatzung dürfe nicht zur Integration der besetzten Gebiete in den Besatzerstaat genutzt werden. Israel wolle die Kontrolle über die besetzten Gebiete offensichtlich unumkehrbar machen, so Richter Salam. Damit habe Israel mit Gewalt sein Staatsgebiet ausgeweitet. Dies verstoße gegen das Völkerrecht.
Glaubwürdiges Verhalten wird schwieriger
Einige Staaten hatten Israel in der mündlichen Verhandlung auch vorgeworfen, eine Situation der Apartheit errichtet zu haben, weil für israelische Siedler und Palästinenser unterschiedliches Recht gilt und die Beövlkerungsgruppen streng getrennt werden. Der IGH stellte fest, dass Israel damit gegen das Internationale Abkommen gegen Rassendiskriminierung (CERD) verstoßen hat, ließ aber offen, ob damit das Verbot der „Apartheit“ oder der „rassischen Seggregation“ verletzt wurde.
Aus dieser Feststellung umfassender Illegalität zog der IGH nun mehrere weitreichende rechtliche Schlussfolgerungen. Mit 14:1 Richterstimmen entschied der IGH, dass Israel sofort alle neuen Siedlungsaktivitäten beenden und alle Siedler evakuieren muss. Mit 11:4 Richterstimmen wurde Israel aufgefordert, so schnell wie möglich die besetzten Gebiete zu verlassen. Mit 14:1 Richterstimmen wird Israel angehalten, den Palästinensern Schadensersatz für alle Rechtsbrüche zu zahlen. Hier dürfte es um gewaltige Summen gehen. Der IGH hält alle Staaten für verpflichtet, Israel nicht bei der Aufrechterhaltung der Besatzung zu helfen und zu unterstüzten.
Das weitere Vorgehen müssten nun UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrat klären, sagte Richter Salam zum Abschluss. Das Gutachten des IGH hat keine rechtliche Verbindlichkeit, ist aber als Gutachten zur Feststellung der Rechtslage von hohem Gewicht, insbesondere auch wegen der klaren Mehrheiten. Der deutsche IGH-Richter Georg Nolte stimmte immer mit der Mehrheit.
Israel wird das Gutachten vermutlich ignorieren. In der UN-Generalversammlung wird es dann wieder radikale, aber folgenlose Resolutionen geben. Im UN-Sicherheitsrat wird die USA zwingende Maßnahmen gegen Israel mit ihrem Veto verhindern, insbesondere falls Donald Trump als Präsident gewählt werden sollte. Für Staaten wie Deutschland, die Israell grundsätzlich unterstüzten, aber auch das Völkerrecht stärken wollen, wird es immer schwieriger, sich glaubwürdig zu verhalten.
Leser*innenkommentare
ecox lucius
"Der IGH stellte fest, dass Israel damit gegen das Internationale Abkommen gegen Rassendiskriminierung (CERD) verstoßen hat, ..."
Es fehlt das entscheidende Detail: Der IGH geht von der Verletzung von Art. 3 des Internationale Abkommen gegen Rassendiskriminierung aus. Art. 3 verbietet Segregation und Apartheid. Somit hat sich der IGH klar zur Sache Apartheid, Segregation geäussert.
*Sabine*
Der Verzicht auf das Westjordanland bzw. die Golanhöhen hätte meiner Meinung und Einschätzung nach die zeitnahe vollständige Vernichtung Israels und jeglichen jüdischen Lebens in der dortigen Region zur Folge. Aus meiner Sicht kann das kein Gericht der Welt von einem Staat oder Bürgern verlangen. Kein Staat würde sich einem solchen Gerichtsurteil unterwerfen, was ich persönlich richtig finde.
Wenn Hamas und Fatah sich tatsächlich zusammenschließen, wird das Hoheitsgebiet der Hamas (stellvertretend des Iran), u.a. zu Lasten (wenn vielleicht auch entsprechend dem Wunsch, das kann ich nicht einschätzen) der palästinensischen Menschen, meiner Meinung nach, auf das Westjordanland ausgeweitet.
Eine aus meiner Sicht sehr unschöne Entwicklung für alle Menschen, die in der dortigen Region leben. Wobei das manche Bürger vor Ort vielleicht anders einschätzen.
Janix
@*Sabine* "Interessant", bzw. Ihre vielleicht auch recht eigene 'Meinung und Einschätzung'.
Wie hat Israel eigentlich 1967 den Krieg dermaßen überlegen gewonnen?
Gibt es da auch nicht noch Atomwaffen und eine extrem aufgerüstete Armee Israels?
Und auch generell: geht es nicht auch eine Schuhgröße kleiner im Ausdruck?
Umgekehrt ist es im langfristigen Interesse Israels, durch Recht und Gerechtigkeit aus dem Dauerkrieg hinauszufinden. Wer durch eine UN-Resolution überhaupt erst gegründet wurde, sollte sie sich mal wieder durchlesen, und die aktuellen Rechtsquellen auch.
Des247
Was müsste die deutsche Regierung tun, um für ein Ende des Kriegs zu sorgen?
Israel zu unterstützen bedeutet nicht Beistand für die israelische Regierung, sondern für die Menschen, die Demokratie und die Zivilgesellschaft. Die Errichtung eines palästinensischen Staates ist eine Vorbedingung für die Zukunft Israels als jüdisch-demokratischer Staat und gehört damit zur berühmten deutschen Staatsräson. Deutschland hat viele Kontakte in die Region und ist in der Lage, die hiesigen gemäßigten Kräfte zu stärken. Dazu muss Deutschland auf die Einhaltung internationaler Beschlüsse bestehen, die die Kriegsausweitung in den Norden und damit einen regionalen Flächenbrand verhindern könnten. Israel, die Hamas und die Hisbollah, ohne sie miteinander zu vergleichen, sind keine Weltmächte. Keine der Parteien könnte noch einen Tag weiterkämpfen ohne den Rückhalt internationaler Kräfte. Diese müssen alles tun, um den Krieg zu beenden, die Geiseln zu befreien, das Massensterben zu stoppen. Die politischen Führungen der Region sind dazu nicht willens oder nicht fähig.
Ofer Waldmann, jüdisch-israelischer Aktivist
Karlo L
Noch immer gibt es keine Stellungnahme der Bundesregierung zum IGH Urteil. Ziemlich blamabel.
Janix
@Karlo L Es gab mal ungeschickte Äußerungen von bedingungsloser Unterstützung, was man gerade bei Netanyahu besser nicht gemacht hätte. Eine gemeinsame EU-Stellungnahme wäre das Beste, die nüchtern Israels Versäumnisse benennt.
Dass die Siedlung völkerrechtswidrig sind, weiß und vertritt die Bundesregierung allerdings seit 1967.
Janix
Das wusste man auch als Laie schon vorher.
Nun, was sind die Konsequenzen hierzulande?
Wird man Netanyahu mit Klartext statt mit dem Blankoscheck kommen?
Völkerrecht endlich auch mit Respekt durchsetzen, denn bei Israel hätten wir Hebel.
Ertugrul Gazi
Was sagt es über Israel aus, wenn das Gutachten ignoriert wird, und was sagt es über das Gutachten aus, wenn man es folgenlos ignorieren kann?
GMS
@Ertugrul Gazi Gutachten sind grundsätzlich keine Urteile und auch Urteile sind international nur schwer durchzusetzen. Putin ist trotz Haftbefehl auch immer noch frei!
Ertugrul Gazi
@GMS Liege ich falsch wenn ich annehme, dass ein solches Gutachten für jeden demokratischen Staat eine Bedeutung haben müsste?
Abdurchdiemitte
Das Gutachten war ja in dieser Form zu erwarten, auch, dass die Richter in dieser Eindeutigkeit Israels Besatzungspolitik mit so großer Mehrheit verurteilen.
Es lohnt jedoch, auch einmal auf die Nuancen im Abstimmungsverhalten zu den Einzelaspekten zu schauen: in der Forderung, die Besatzung der Palästinensergebiete „sp schnell wie möglich“ zu beenden, mag dem einen oder anderen der IGH-Richter doch geschwant haben, dass DAS nun gerade nicht so einfach durchzusetzen ist - auch wegen der Sicherheitsinteressen Israels und der politischen Kräfteverhältnisse im palästinsischen Lager.
Lowandorder
@Abdurchdiemitte Schonn. Zum Abs. 2 sag ich bei aller Entscheidungsfreudigkeit begeisterter Anhänger von Kollegialgerichten:
Gut so! Das macht die Klasse & Souveränität der beteiligten Richter aus!
unterm—— aus dem Skat—
Utzte ich mal einen Kollegen Vors. BVerwG (vormals OVG MS;) a ☎️ an!
“Sie wissen doch wie das ist. Da sitzen wir in der (vor)Beratung - mit unseren “Alpmann-Schmidt Schaltkreisen“ 🙀🥳
Weicht einer ab - wird’s diskutiert!! Können wir uns nicht einigen - wird abgestimmt & weiter im Text!“
So geht das
& Reminiszenz
Als ein gewisser Gerhard Jahn (Mbg/L - “knapp größer als ein Schweineeimer“ wies in Hesse haast - aber Dunhill die Pfeife!;) den JuMi gab & “der politische Richter“ Rauschen im Blätterwald - FAZ vorweg hervorrief!;))
Ja damals - wurde ernsthaft über dissenting votes auch bei den Obergerichten (OLG VGH OVG etc) nachgedacht!
Naja die Wassermannschen Gestalten verschwanden nach Beförderung (bis auf Theo Rasehorn = Xaver Berra “Paragraphenturm“ & Helmut Kramer!;))
de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Wassermann
&
de.wikipedia.org/wiki/Theo_Rasehorn
&
de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Kramer - mit Gruß wherever you are!;))
Abdurchdiemitte
@Lowandorder Danke für die Links … SOLCHE Juristen gefallen mir natürlich. Bin ja selbst kein Jurist, vielmehr politisch reichlich - ich sag’s mal so - vorurteilsbehaftet gegenüber dieser Zunft.
Insofern: alles was zum Abbau derselben beitragen kann, ist herzlich willkommen.
warum_denkt_keiner_nach?
@Abdurchdiemitte Zumindest würde man der Hamas eines ihrer wichtigsten Rekrutierungsargumente nehmen...
Abdurchdiemitte
@warum_denkt_keiner_nach? Aber so langsam müsste doch angekommen sein, dass das vorrangige politische Ziel von Hamas die Zerstörung Israels ist, weniger ein unabhängiger Palästinenserstaat.
Das bedeutet ja nicht, die völkerrechtliche Anerkennung Palästinas nicht voranzutreiben … insofern begrüße ich auch die Initiative Spaniens, Irlands und Norwegens. Ein wichtiger symbolischer Schritt. Nur: so lange Hamas ihr Unwesen treibt, wird es FAKTISCH keine Zweistaaten-Lösung, also keinen unabhängigen Palästinenserstaat (in welchen Grenzen auch immer) geben.
warum_denkt_keiner_nach?
@Abdurchdiemitte "Aber so langsam müsste doch angekommen sein, dass das vorrangige politische Ziel von Hamas die Zerstörung Israels ist, weniger ein unabhängiger Palästinenserstaat."
Natürlich will die Hamas nicht nur Israel zerstören, sondern auch einen Staat nach ihrer Vorstellung haben.
Aber das nur nebenbei. Die Hamas nutzt die israelische Siedlungspolitik für ihre Propaganda und rekrutiert damit Kämpfer. Darauf kam es mir an.
Janix
@Abdurchdiemitte Die Hamas will einen sehr religiös geprägten Staat, das Nationale nehme ich da kaum wahr.
Wer hinsieht, sieht die Anzeichen, dass auch die Israel in den UN-Grenzen oder sogar mehr anerkennen würden, sich aber das Druckmittel nicht jetzt schon nehmen lassen wollen. Israel hat Palästina ja auch noch nicht richtig anerkannt.
hamann
"all States are under an obligation not to recognize as legal the situation arising from the unlawful presence of the State of Israel in the Occupied Palestinian Territory and not to render aid or assistance in maintaining the situation created by the continued presence of the State of Israel in the Occupied Palestinian Territory;
international organizations, including the United Nations, are under an obligation not to recognize as legal the situation arising from the unlawful presence of the State of Israel in the Occupied Palestinian Territory" (ICJ, LEGAL CONSEQUENCES ARISING FROM THE POLICIES AND PRACTICES OF ISRAEL IN THE OCCUPIED PALESTINIAN TERRITORY, INCLUDING EAST JERUSALEM, 24-7-19, pp. 1-2 www.icj-cij.org/case/186). Diese Feststellung muss Auswirkungen auf Deutsche Politiken haben, will man nicht das Völkerrecht brechen.
ToSten23
@hamann Es ist weder ein Urteil, noch eine fundierte Einschätzung. Es ist nach den Texten des Gerichts (auf der Website nachlesbar) eine "characterization".
Klar ist, dass daraufhin Leute eine Rechtsfolge ableiten wollen. Dies verneint das Gericht jedoch klar.
"Diese Feststellung muss Auswirkungen auf Deutsche Politiken haben, will man nicht das Völkerrecht brechen."
Ist ein moralischer Wunsch, nichts was rechtlich verknüpft wurde.
Die gegenläufigen Meinungen der Rechtseinschätzung sind relevant, ebenso, dass nicht einmal 80 Länder eine Unterwerfungserklärung bzgl. des IGH abgegeben haben und auch Deutschland diese für beispielhaft deutsche Bundeswehrtruppen im Ausland verneint.
Francesco
@ToSten23 Die Unterwerfungserklärung gilt für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten. Im vorliegenden Fall geht es um ein Rechtsgutachten. Da ergibt sich die Zuständigkeit des IGH aus der UN-Charta.
Karlo L
@ToSten23 Die vorliegende Advisory Opinion (also sehr wohl eine richterliche Einschätzung) des höchsten internationalen Gerichts richtet sich an die UN-Vollversammlung. Da ein Veto der Vereinigten Staaten im Sicherheitsrat zu erwarten ist, wird es keinen unmittelbaren Zwang gegenüber Israel geben. Allerdings verliert das Land dadurch zunehmend seinen moralischen Anspruch, was den bereits bestehenden Legitimationsverlust weiter verstärkt. Es sei zudem angemerkt, dass die 80 Länder, welche eine Unterwerfungserklärung abgegeben haben, eine beträchtliche Zahl darstellen. Auch Deutschland gehört hierzu. Der Einwand bezüglich der Bundeswehr im Ausland spielt in diesem Kontext keine Rolle. Sollte es je zu einer Begehung von Kriegsverbrechen durch deutsche Soldaten kommen, was natürlich nicht zu hoffen ist, wird dies selbstverständlich ebenfalls vor den Internationalen Gerichtshof gebracht werden.
ToSten23
@Karlo L Lies dir die Primärtexte und die "Dissenting Views" durch, dann stellst du fest, dass selbst diese schreiben, dass sie nicht mit den üblichen Burden of Evidence gearbeitet haben.
Die Dissenting Views, allen voran von Sebutinde machen klar warum die mehrheitliche Meinung der Richter*innen falsch liegt. Die Reaktionen von Presse und dir zeigen, dass die Opinion sehr wohl von Leuten als "genau so ist Recht" gelesen wird "Legitimationsverlust". Dies streitet die Mehrheitsmeinung übrigens ab.
Die Dissenting Views, sind wesentlich zielführender. Rechtstheoretisch ist die Advisory Opinion keine Glanzleistung. Einem IGH ist sie nicht würdig. Es ist leider, auch im Vergleich zu z.B. dem Urteil vom IGH zum Kongo, ein mit heißer Nadel aus politischen Gründen gestricktes Werk was das BVerwG und BVerfG nicht hingenommen hätten.
Des247
Sehr guter Bericht, ich habe das ganze live verfolgt und es fehlt tatsächlich kein wichtiger Punkt. Ehrlicher und korrekter Journalismus wie ich ihn mir wünsche. Danke.
Kai Ayadi
Mich würde interessieren, wie die vom Beschluss abweichenden Voten begründet wurden.
elma
Danke an die 11 Richter 🫶🏼 danke für den Artikel und die Schlussfolgerung!
Lowandorder
“Gutachten zum Westjordanland
: IGH sieht Besatzung als illegal
Israels Siedlungen im Westjordanland sowie das damit verbundene Regime verstoßen gegen internationales Recht, erklärt der Internationale Gerichtshof.“
Ach was! ©️ Loriot 💯💯💯
D. MEIN
Natürlich ist das illegal. Die Siedler samt derjenigen, die das billigen, müssen vor Gericht!