piwik no script img

Sterbehilfe in DeutschlandZwei Sorten Tod

Eine Liberalisierung der Sterbehilfe ist kein Akt der Humanität. Denn unserer Gesellschaft ist es nicht wichtig, dass alle Mitglieder überleben.

Wer wird am Leben fest­halten? Foto: Pascal Broze/Science Photo Library

Walter Jens war zeit seines Lebens einer der vehementesten Verfechter der Sterbehilfe. Sein Sohn Tilman Jens erzählt in „Demenz – Abschied von meinem Vater“, dass er auch privat von seiner Familie verlangte, ihn sterben zu lassen, sollten seine geistigen Kräfte nachlassen. Als dann die Demenz festgestellt wurde und sich im Laufe der Zeit immer stärker manifestierte, sprach er zwar weiterhin davon, bald sterben zu wollen; beendete seine Vorträge aber regelmäßig mit dem Satz: „Heute jedoch nicht.“ Schlussendlich war es der Sohn, der es nicht fassen konnte, wie sein Vater glücklich Kaninchen fütterte und sich zufrieden die ihm gereichten Wurstwecken einverleibte – der Vater, dieser große Gelehrte! Der dieses Leben nie wollte! Und jetzt einfach – glücklich war! Wie kann das sein?

Es ist nur eine Anekdote, aber eine, die geeignet ist, die Differenz zwischen Ideal und Wirklichkeit beim Thema Sterbehilfe aufzubrechen. Idea­lis­t*in­nen waren enttäuscht davon, dass der Gesetzgeber sich wieder einmal nicht auf ein Modell zur gewerbsmäßigen Regelung der Sterbehilfe einigen konnte. Diese Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht ein prinzipielles Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat (gewerbsmäßig heißt hier nicht, dass damit Profit gemacht wird, sondern dass das Angebot zur Assistenz regelmäßig geschieht).

Bei Gesundheitsthemen kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen den Freiheiten einer gesunden Mehrheit und der Sicherheit einer gefährdeten Minderheit. Besonders heftig wurde dieser Konflikt während der Coronapandemie und zuungunsten der Gefährdeten entschieden. Auch beim Thema Sterbehilfe hat sich das Bundesverfassungsgericht auf die Seite der liberal Autonomen geschlagen, als es entschied, dass für eine Sterbehilfe Erkrankungen und dergleichen keine Rolle spielen, das Motiv also egal ist, mit den Worten des Gerichts: „Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“

Ein Weg, der so tut, als hätte jedermann immerzu eine Wahl

Es ist dies ein gefährlicher Weg; ein Weg, der so tut, als hätte jedermann immerzu eine Wahl und als wäre das Gesundheitssystem tatsächlich ein Hilfesystem (was es auch ist) und nicht eine Zermürbungsmaschine (als das es sich insbesondere bei chronischen Erkrankungen häufiger erweist). Dieser Weg entspringt der Überzeugung, dass der Mensch dann am glücklichsten ist, wenn er für sich selbst einsteht und unabhängig ist.

Zu dieser Idee des freien Menschen gesellt sich eine Politik, die Abhängigkeit bestraft. Hilfen sind teuer, das Geld wird knapper, die Zahl derjenigen, die Hilfe brauchen, wird größer, und in der Pandemie hat sich gezeigt, dass ein relevanter Teil der Ärz­t*in­nen­schaft sich nicht schützend vor besonders gefährdete Personen stellt, sondern lieber für die Aufhebung von Maßnahmen eintritt (so beispielsweise der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, als er im Januar 2023 ein Ende der Maskenpflicht in Arztpraxen forderte).

Jetzt nehmen die Fälle neurodegenerativer Erkrankungen zu, es wurde in Notaufnahmen triagiert, es gibt dokumentierte Fälle von Bitten aus den Rettungsstellen an Altenheime, infizierte Pa­ti­en­t*in­nen nicht einzuweisen; und trotzdem wird diesem System eine letztinstanzlich objektive Entscheidungsfindung anvertraut, ob jemand beim Sterben geholfen werden darf oder nicht. Weil alles andere zu teuer wäre.

Hilfe durch Telefonseelsorge

Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/1 11 01 11 oder 08 00/1 11 02 22) oder www.telefonseelsorge.de besuchen. Dort gibt es auch die Möglichkeit, mit Seel­sor­ge­r*in­nen zu chatten.

Es geht nicht um das Recht auf Suizid

Es ist wichtig, noch einmal festzuhalten, worum es in den jetzt diskutierten Gesetzentwürfen geht: Es geht nicht um das Recht auf Suizid, es geht nicht einmal um das Recht auf assistierten Suizid. Beides ist erlaubt und Zweiteres wird in Einzelfällen auch praktiziert. Worum es jetzt geht, ist eine Liberalisierung bestehender Praktiken.

Wenn wir über Sterbehilfe reden, müssen wir mindestens über zwei Sorten Tod sprechen: über den medizinischen Tod, den Tod des Körpers; und über den sozialen Tod, den ich etwas pathetisch den Tod der Seele nennen möchte. Ein Beispiel für den seelischen Tod ist besonders gut in Fritz J. Raddatz’ Tagebüchern dokumentiert, der den Verlust an Ansehen und sozialer Teilhabe, die das Alter mit sich bringt, nicht erträgt; darüber auch schwermütig wird, wütend und gallig und irgendwann nicht mehr mag. „Lebenssatt“ heißt das offenbar neuerdings. Der zweite Band der Tagebücher ist ein Dokument dieses traurigen Ärgers, das Gefühl zu haben, nicht mehr genug zu sein, wenn er nicht mehr Fritz J. Raddatz ist.

Diese Angst vor Verlust an Prestige und Bindung ist symptomatisch. 2021 sprachen sich laut Umfragen 72 Prozent der Deutschen für eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe aus.

Was eine weitreichende Legalisierung sozial bedeutet, ist bereits dokumentiert. Es werden sich Menschen umbringen lassen, die keinen sozialen Ausweg mehr aus ihrer Misere sehen, und die eigentlich gerne weiterleben möchten. Amir H. Farsoud aus Kanada ist vermutlich das bekannteste Beispiel, 54-jährig, schwerbehindert. Er beschloss, es sei besser, tot zu sein, als wohnungslos. Deswegen beantragte er assistierten Suizid.

„Die Regierung sieht mich als Müll“

Die Freiheit der Entscheidung kann nur gewährleistet sein, wenn sie in einer Gesellschaft stattfindet, der das Überleben aller ihrer Mitglieder wichtig ist. Das ist aber in keiner westlichen Gesellschaft aktuell der Fall. Unter diesen Umständen ist Sterbehilfe keine humane Maßnahme, als die sie häufig angepriesen wird. Acht Tage vor ihrem Tod im Februar 2022 sagte eine kanadische Frau, die den Tod wählte, weil sie keine ihrer Behinderung entsprechende Wohnung fand, über die Gründe ihres assistierten Suizids: „The government sees me as expendable trash, a complainer, useless and a pain in the ass.“ (Die Regierung sieht mich als Müll, als Nörglerin, nutzlos, ich gehe ihnen auf den Sack.) Zwei Jahre lang hat sie sich zuvor an jede mögliche Stelle gewandt, um Hilfe zu bekommen, und niemand war da, um ihr zu helfen.

Alan Nichols, ein depressiver Mann Anfang 60, wurde laut seiner Familie zum Suizid gedrängt, wobei die ausschlaggebende Diagnose nicht etwa seine Depressionen waren, sondern „Hörverlust“.

Christine Gauthier, Veteranin und Paralympionikin, wurde von offizieller Stelle vorgeschlagen, sich umbringen zu lassen, als sie versuchte, die Finanzierung für eine Rollstuhlrampe zu bekommen.

Das sind keine bedauerlichen Einzelfälle, seit der Liberalisierung der Sterbehilfe in Kanada ist die Zahl der assistierten Suizide um 1.000 Prozent gestiegen. Der Bundestag tut gut daran, die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Liberalisierung so sparsam wie möglich umzusetzen, weil es den Druck auf Menschen mit Behinderung erhöht.

Denn was das Bundesverfassungsgericht die Autonomie der Entscheidung genannt hat, kann auch die Gleichgültigkeit der Gesellschaft sein. Solange das so ist, solange dieses die Bedingungen sind, ist Sterbehilfe kein Akt der Humanität, als der er von seinen Ver­fech­te­r*in­nen gern verkauft wird, sondern eine Gefahr.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

16 Kommentare

 / 
  • Wichtig ist mir, dass wir uns trauen, über das Sterben zu reden. Das kann durchaus suizidpräventiv sein, weil dann Alternativen angesprochen werden können, die das Leben wieder lebenswert machen. Wichtig ist mir, dass ich eine individuell-konkrete Patientenverfügung habe, in der ich mir das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sichere.



    Ich bin aber kein Freund der Tötung auf Verlangen, weil das eine Zumutung für die oder den Tötenden ist. Ich plädiere für den Verzicht auf Essen und Trinken, was eine alt-ehrwürdige Methode ist, die mir sowohl die Chance gibt, es mir nochmal anders zu überlegen, als auch dazu dient, an meiner Entscheidung zweifelnden Nahestehenden von der Ernsthaftigkeit meines Vorhabens zu überzeugen. Das kann dann auch den Trauerprozess lindern.



    Eine Vorsorge, die das alles beinhaltet, kann hier gefunden werden: www.patientensorge.de

  • "Es geht nicht um das Recht auf Suizid, es geht nicht einmal um das Recht auf assistierten Suizid."

    Doch, genau darum geht es. Wenn ich daran denke einmal selbst in eine Situation zu kommen in der ich Sterbehilfe in Anspruch nehmen würde und mir dann vorstelle dass mir Typen wie der Author oder Jens Spahn mir Steine in den weg legen wollen weil sie mit meiner Selbstbestimmung nicht klarkommen, wenn sie mich gegen meinen Willen in einem verfallenden Körper gefangen halten wollen dann regt sich bei mir unbändige Wut und Abscheu.

    Einem Menschen diese fundamentale Entscheidung zu verwehren oder zu erschweren verletzt in meinen Augen die unantastbare Menschenwürde.

  • Will mal so sagen: Eine Demenz ist jetzt nicht unbedingt das Paradebeispiel ...

    Aber ich will das Thema garnicht auf die leichte Schulter nehmen.

    Ich denke da nur an die Prenataldiagnosik mit der unterschwelligen Erwartung der Abtreibung sollte eine zu erwartende Behinderung des Ungeborenen diagnostiziert werden.

    Wer weiß, wie sich das beim Thema Sterbehilfe entwickeln würde ...

  • Dem ist nichts hinzuzufügen. Danke Frederic Valin!

  • Es sollte jedem selbst überlassen sein ob er leben will oder halt nicht.

    Ich finde es sehr anmassend, dass andere Menschen über mein Leben und meinen Tod bestimmen.

  • Die Fälle, in denen Obdachlose oder anderweitig hilflose Menschen diese Wahl getroffen haben, sind traurig. In Deutschland gibt es jedoch ein weit gespanntes soziales Netz, welches diese Fälle auffangen kann. Wenn jemand diese Hilfen nicht annehmen möchte, ist das tragisch, sollte aber kein Grund sein, vielen anderen Menschen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.



    Denn auch wenn der Author schreibt es wäre ja schon legal und auch Beihilfe wäre es, macht es einen riesigen Unterschied ob das ganze auch regelmäßig und unter ärztlicher Aufsicht geschehen kann.



    Wer das Ganze geregelt unter Aufsicht tun kann, hat die Möglichkeit sich würdig von seiner Familie zu verabschieden und hat die Sicherheit, dass der Vorgang auch schmerzlos und tatsächlich durchgeführt wird. Es besteht nicht das Risiko, dass er durch eine falsche Dosierung von Medikamenten zwar überlebt aber dauerhaft geschädigt bleibt. Es besteht auch nicht das Risiko, dass es jemand für nötig hält sich vor ein Fahrzeug zu werfen und dabei noch weitere Menschen zu gefährden und zu traumatisieren.



    Die mit Abstand häufigste Methode in Deutschland ist Erhängen. Auch hierbei gibt es dann oft das Familienmitglied, welches die Leiche dann findet und für sein Leben traumatisiert ist.

    Ich kann die Bedenken des Authors nachvollziehen, sehe aber aufgrund dieser Gründe die Würde des Sterbewilligen als schutzwürdiger an.

    • @Arendt:

      „Wer das Ganze geregelt unter Aufsicht tun kann, hat die Möglichkeit sich würdig von seiner Familie zu verabschieden und hat die Sicherheit, dass der Vorgang auch schmerzlos und tatsächlich durchgeführt wird.“

      So wie in den Niederlanden, wo die Familie eine sich heftig wehrende demente Seniorin auf das Bett drückte, damit der Arzt ihr die tödliche Spritze verabreichen konnte?

  • Mein erster Impuls war, oh, ja, wie schade, dem ist nichts hinzuzufügen.



    Mit der Zeit keimt bei mir aber doch Widerspruch auf.

    Niemand behauptet, das Suizid irgendein zugrundeliegendes Problem für alle Seiten zufriedenstellend löst. Das gilt für schwere Krankheiten wie für sonstige persönlichen Probleme.

    Es gibt in der Gesellschaft keinen Konsens, dass man alle Mitglieder (hier Schwerkranke) individuell so lange in Watte zu packen habe, bis alle unter allen Umständen noch glücklich sind.



    Dem ist nicht so und war es auch nie.



    Daher ist es unrealistisch, bei der Suizidhilfe ausgerechnet diesen Anspruch zu formulieren.



    Schon bei der Schulbildung kann man erkennen, das wir als Gesellschaft maximal in der Lage sind, auf organisatorischer Ebene eine grundsätzliche Gleichbehandlung sicherzustellen. Bereits bei der individuellen Hilfe für immerhin potentielle Steuerzahler wird es schwieriger.

    Nun ist Kanada ein sehr extremes Beispiel für ein Gesundheitssystem, das Kranke rauswirft, weil dort die Kranklenversicherung exakt an den Job gebunden ist und wer längere Zeit krank ist, wird natürlich entlassen.



    Alle Beispiele aus dem Artikel stammen übrigens aus Kanada; bis auf Walter Jens, der sich aber ja auch dagegen entschieden hatte.

    Im Artikel wird sträflicherweise nicht erwähnt, das ärzliche Sterbehilfe z.B. in Belgien, den Niederlanden und Spanien bereits erlaubt ist, ohne es zu größeren Problemen zu kommen scheint. Es geht ja vor Allem erst einmal um die Legalisierung an sich und nicht um den Verkauf von Suizidpacks im Supermarkt.

    Wo ich der Autorin zustimme ist, das wir aufpassen sollten, es nicht zu solchen Auswüchsen wie in Kanada kommen zu lassen. Dafür müsste aber auch zuerst die Krankenversorgung für Arme (= Dauerkranke) und die Sozialhilfe mehr oder weniger vollständig abgeschafft werden.



    Auch wenn die Sozialsysteme klamm sind, ist das vorerst eher nicht zu befürchten und das wäre auch das größere Problem.

    • @Sonntagssegler:

      Lesen Sie den von mir unten verlinkten Artikel des Guardian über die Niederlande und Belgien.

      Es gibt tatsächlich einen Dammbruch.

  • Danke für diesen Kommentar, ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.

  • Sehr guter Kommentar.

  • Walter Jens hat auch gesagt "Nicht totmachen, bitte nicht totmachen" - als er eigentlich schon gar nichts mehr sagen konnte, wie Inge Jens berichtet hat

    www.morgenpost.de/...cht-totmachen.html

    》Ihr 86 Jahre alter Mann kann durch die Krankheit nicht mehr lesen und kaum noch reden. "Ich weiß genau, und es steht Wort für Wort in unserer Patientenverfügung formuliert, dass mein Mann so, wie er jetzt leben muss - unfähig zu schreiben, zu sprechen, zu lesen, überhaupt noch zu verstehen - niemals hat leben wollen. Sein Zustand ist schrecklicher als jede Vorstellung, die er sich wahrscheinlich irgendwann einmal ausgemalt hat", sagte sie. Trotzdem sei sie sicher, dass er an seinem Leben hänge und nicht sterben wolle. "Neulich hat er gesagt: ,Nicht totmachen, bitte nicht totmachen.' Ich bin mir nach vielen qualvollen Überlegungen absolut sicher, dass mich mein Mann jetzt nicht um Sterbenshilfe, sondern um Lebenshilfe bittet", sagte sie. Es gebe Momente in seinem Leben, die ihm Freude bereiteten. "Er isst mit allergrößtem Vergnügen. Wenn wir hier bei Tisch sitzen, dann fängt er oft schon an zu essen, wenn noch gar nichts auf seinem Teller ist. Das zeigt, dass er das gern tut. Das ist doch kein Todeswunsch, der sich da äußert."

    Die Erfahrungen mit ihrem Mann hätten sie durchaus ins Zweifeln über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gebracht《 (2009)

  • "Diese Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht ein prinzipielles Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat (gewerbsmäßig heißt hier nicht, dass damit Profit gemacht wird, sondern dass das Angebot zur Assistenz regelmäßig geschieht)."

    Das Verfassungsgericht hat keine Neuregelung verlangt. Es hat nur das bestehende Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Es braucht keine gesetzliche Regelung für die Beihilfe zum Suizid.

    Und nur darum geht es, nicht um Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe ist nach wie vor verboten, passive Sterbehilfe (= Beenden lebenserhaltender Maßnahmen) ist ausreichend geregelt.

  • Danke Frederic Valin! Besser kann man's nicht sagen.

  • Besten Dank für diesen Kommentar! Er traut sich endlich einmal öffentlich auszusprechen, was in einer Gesellschaft, in der alles, was auch nur im Entferntesten nach "Freiheit" und "Individualität" riecht, geradezu fanatisch gefeiert und verteidigt wird. Negative Aspekte werden dabei fast immer totgeschwiegen, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf.

  • Zum Thema Sterbehilfe kann ich nur jedem diese Reportage des Guardian über Sterbehilfe in den Niederlanden empfehlen:

    www.theguardian.co...nds-assisted-dying

    Danach ist einem ganz anders.

    Mittlerweile gibt es einen Gesetzesvorschlag, der allen Menschen ab 65 das Recht auf eine tödliche Tablette einräumt. Sicher rein zufällig das Rentenalter.