Einigung zum Heizungstausch: Ein bisschen freizügiger

Das Gesetz zum Heizungstausch wird leicht entschärft. Doch ab 2024 sollen in Neubauten Öl- und Gasheizungen verboten sein.

Dicke Kabel auf einer Rolle so hoch wie ein Mensch, daneben Arbeiter und weitere Geräte

So sieht es aus bei einer Erdwärmebohrung für die Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen Foto: IMAGO/Rainer Weisflog

Freiburg taz | Die Bundesregierung hat ihre Pläne, Öl- und Gasheizungen aus den Gebäuden zu verdrängen, etwas entschärft. Gleichwohl hält sie an wesentlichen Punkten der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fest. Nach der Einigung der drei Regierungsparteien zeigte Habeck sich „sehr zufrieden“ und sagte, der gemeinsame Entwurf werde hoffentlich die Debatte befrieden. Die Opposition kommentierte ihn als „Klimaschutz mit der Brechstange“ (CSU) und „Verarmungsprogramm“ (Die Linke).

Wie geplant sollen vom kommenden Jahr an klassische Öl- und Gasheizungen in Neubauten in Deutschland nicht mehr zulässig sein. Das ergibt sich aus der Verpflichtung, den Wärmebedarf eines jeden Objekts künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Etwas freizügiger als ursprünglich vorgesehen will die Bundesregierung hingegen bei alten Heizungen sein, die kaputtgehen.

Zum einen dürfen diese wie bisher repariert werden. Zudem soll der Einbau einer neuen Gasheizung weiterhin möglich sein, wenn eine defekte Heizung kurzfristig ersetzt werden muss – mitunter muss das schnell gehen. Allerdings gilt dann die Auflage, dass binnen drei Jahren die Heizung so umgebaut wird, dass auch sie die Quote von 65 Prozent erneuerbarem Anteil erfüllt. Das ist theoretisch möglich, wenn die konventionelle Gasheizung später durch eine Wärmepumpe ergänzt wird. „Pragmatisch und sozial verträglich“ nennt die Bundesregierung ihr Konzept.

Auch unter dem Stichwort „Technologieoffenheit“ wurden mit der Zulassung sogenannter H2-Ready-Gasheizungen neue Optionen eröffnet. Das sind Gasheizungen, die technisch gesehen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Dass sie noch nicht mit Wasserstoff betrieben werden können, weil dieser bisher nicht verfügbar ist, spielt dabei keine Rolle.

Allerdings will die Bundesregierung auch die Energiewirtschaft in die Pflicht nehmen, die dafür sorgen muss, dass Gasheizungen im Jahr 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätesten 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden können.

Ausnahme für Eigentümer über 80

In das Gebäudeenergiegesetz soll außerdem eine Ausnahme für jene Hauseigentümer aufgenommen werden, die älter sind als 80 Jahre. Diese sollen bei der Installation einer neuen Heizung von der Vorgabe befreit werden, einen Mindestanteil erneuerbare Energien zu nutzen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennt diese Regelung „etwas kurios“: „Die Altersgrenze erscheint willkürlich, denn schon Personen mittleren Alters könnten Probleme haben, den Einbau einer neuen Heizung über einen Bankkredit zu finanzieren.“

Die Energiewirtschaft warnt zu zentralistischen Vorgaben: „Letztlich muss vor Ort entschieden werden, welche Technologie am besten geeignet ist, ein Gebäude oder ein Wohnquartier mit Wärme zu versorgen“, so der BDEW. Die Bundesregierung müsse daher „zeitnah auch ein Rahmengesetz für die kommunale Wärmeplanung vorlegen“.

Als beispielhaft dabei gilt Baden-Württemberg. Der Südwesten hat schon vor zwei Jahren die 103 größten Städte im Bundesland verpflichtet, bis Ende 2023 alle relevanten Wärmedaten zusammenzutragen, etwa auch alle Abwärmequellen zu kartieren. Die Pläne sollen aufzeigen, wie die Städte sich künftig klimaneutral mit Wärme versorgen können. Je nach örtlicher Struktur können sich dafür sehr individuelle Lösungen anbieten.

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