piwik no script img

Debatte um neues BürgergeldVillenbesitzer auf Hartz IV

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Hinter dem Streit um den Anspruch auf das neue Bürgergeld für Vermögende verbergen sich Probleme des Wohnungsmarktes. Und des Renteneintritts.

Wohnkosten-Übernahme in den ersten zwei Jahren Hartz IV kann für die Betroffenen wichtig sein Foto: blickwinkel/imago

D as neueste Gespenst in der Sozialstaatsdebatte sieht etwas anders aus als frühere Bilder von sogenannten Sozialschmarotzern. Diesmal geht es um das „Bürgergeld“, das die bisherigen Leistungen im Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) abwandeln und erweitern soll. Stein des Anstoßes ist das Konstrukt einer vierköpfigen Familie, die kein Einkommen hat, aber ein Vermögen von 150.000 Euro besitzt, in einem geräumigen Einfamilienhaus wohnt und trotzdem die ersten zwei Jahre lang Anspruch auf das „Bürgergeld“ hat, inklusive der Erstattung von Wohn- und Heizkosten.

Einen solchen Fall erlaubt der Gesetzentwurf zum „Bürgergeld“ aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Das sei „zutiefst unsozial“, wetterte CDU-Generalsekretär Mario Czaja. Denn andere junge Familien etwa arbeiteten hart und zahlten Steuern, „um das Bürgergeld zu finanzieren“. Die Union fordert unter anderem Kappungen beim Schonvermögen und droht mit Einspruch gegen das Gesetz im Bundesrat.

Dass die Union jetzt gewissermaßen in die Arbeitslosigkeit gefallene Mittelschichts-Eltern gegen arbeitende und steuerzahlende Mittelschichts-Paare ausspielt, zeigt, dass es nicht mehr so simpel ist mit den Polarisierungen. Und mit der Frage, wer denn nun als BedürftigeR gelten darf und wer nicht.

Der Heil’sche Gesetzentwurf sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs ein Schonvermögen von 60.000 Euro für einen Alleinstehenden plus 30.000 Euro für jedes weitere Familienmitglied beim Bezug der Sozialleistung nicht angerechnet werden. Selbstgenutztes Wohneigentum wird bei diesem Schonvermögen außen vor gelassen. Mit dem Bürgergeld werden die tatsächlichen Wohnkosten für zwei Jahre in voller Höhe übernommen, allerdings bei Eigenheimen in der Regel ohne die Tilgungsraten für Bankkredite.

Streit um Karenzzeiten berührt reale Ängste

Diese Karenzzeit von zwei Jahren galt schon seit dem Corona-Sozialschutzpaket, dies hat aber nicht zu einem Boom bei Hartz-IV-Anträgen geführt. Davon abgesehen, besitzt die Hälfte der Menschen hierzulande laut dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht noch nicht einmal ein Vermögen von 22.000 Euro. Das Bild der vermögenden vierköpfigen Familie auf Bürgergeld ist also unrealistisch.

Ist der Streit um die Karenzzeiten für Vermögen und Wohnkosten also ein Popanz, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat? Nein, denn der Konflikt berührt Ängste und Ressentiments in den Mittelschichtmilieus, die man ernst nehmen muss. So kann die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten in den ersten beiden Jahren des Hartz-IV-Bezuges einen großen Unterschied machen für die Betroffenen. Bei jedeR sechsten Hartz-IV-Empfänger:in werden die Wohnkosten vom Jobcenter nicht in voller Höhe finanziert, sondern müssen teilweise vom Regelsatz bezahlt werden. Denn die Jobcenter setzen die „Angemessenheitsgrenzen“ für Wohnkosten zu niedrig an für die harsche Realität des Wohnungsmarktes.

Das „Bürgergeld“ würde hier Erleichterung schaffen. Allerdings beziehen zwei Drittel der Hartz-IV-Empfänger:innen die Sozialleistung schon seit zwei Jahren und länger. Sie fallen also aus der Karenzzeit heraus und müssen die übersteigenden Wohnkosten ohnehin aus dem Regelsatz bezahlen, was ein Skandal ist.

Die Kritik an angeblich zu hohen Schonvermögen muss man differenziert betrachten. Dann nämlich, wenn das „Bürgergeld“, unter Betroffenen auch „Bürgerhartz“ genannt, als eine Art Übergangslösung zur Rente fungiert. Dies passiert, wenn Ältere ihren Job verlieren und, oft gesundheitlich angeschlagen, auch keinen neuen mehr finden. Bis zur Rente mit 66 oder 67 Jahren kann es dann aber noch einige Jahre dauern.

Ältere haben Anspruch auf bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld I, danach kommt dann nur noch das „Bürgergeld“ als Grundsicherung bis zum Rentenbeginn in Frage. Sind höhere Schonvermögen und höhere Wohnkosten zumindest in den ersten zwei Jahren gestattet, ist ein Bezug des Bürgergeldes möglich, ohne dass das vorher Ersparte weitgehend aufgebraucht werden muss. Insgesamt ließen sich so mit dem Arbeitslosengeld I plus Bürgergeld vier Jahre bis Rentenbeginn überbrücken.

Das Bürgergeld löst damit Probleme, die eigentlich den Rentengesetzen und der Alterung entspringen. Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, haben übrigens laut Bürgergeld-Gesetzentwurf sogar Anspruch auf dauerhaft höhere Schonvermögen, weil diese ja der Altersvorsorge dienen sollen. Nach dem neuesten Altersübergangsreport der Universität Duisburg-Essen beziehen etwa 9 Prozent der Älteren vor dem Übergang in die Rente noch eine Zeit lang Hartz-IV-Leistungen.

Das Ersparte nicht aufbrauchen zu müssen, nur weil man jenseits der 60 vor der Rente ein paar Jahre in ein „Arbeitslosigkeitsloch“ fällt, ist eine Beruhigung für viele Angehörige gerade der unteren Mittelschichtmilieus. Bei der Einführung der Hartz-Gesetze vor rund 20 Jahren wurden die Absturzängste dieser Mittelschichtmilieus von der SPD eben nicht ernst genommen.

Es gibt weitere Bedenken von rechts: Die Unions­parteien und die Arbeitgeber rügen, dass der Abstand zwischen Bürgergeld und den Arbeitslöhnen zu gering sei. Dabei wird leider viel Desinformation verbreitet. Erwerbstätige haben wegen der Freibeträge immer mehr Einkommen als Hartz-IV-Empfänger:innen, der Anspruch auf Kindergeld, womöglich auch auf Wohngeld kommt obendrauf. Außerdem gilt ab 1. Oktober ein Mindestlohn von 12 Euro, ein Lohnabstand ist also gewahrt. Das Bürgergeld mit einem monatlichen Regelsatz von 502 Euro indirekt als zu üppig zu diffamieren ist schlichtweg schändlich.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
Mehr zum Thema

18 Kommentare

 / 
  • Was keiner wahrnimmt ist, dass heute fast alle, die länger Alg II beziehen, psychische Probleme entwickeln. Zu sehen, dass man mit eigenem Einkommen seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann, ist schlimm. Schlimmer allerdings sind die öffentlichen Debatten um sie angebliche "soziale Hängematte", in die sich fallen zu lassen, ach so verlockend wäre.



    Aktuelle beträgt der höchste Regelsatz 449,- EUR, das sind keine 15 EUR am Tag, mit denen alles bestritten werden muss, außer Miete. Darin enthalten sind vom Strom, über Ernährung, Bekleidung, Hausrat, Toilettenartikel, Fahrkarte(n), Schreibwaren, Kultur, Schuhe, Reparaturen, Brille, Eigenanteil Zähne, Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze bis zu einem Ansparbetrag für die Anschaffung von Weißware, alles, was das Leben kostet.



    Wer das als "soziale Hängematte" empfindet, den möchte ich mal sehen, wie er davon über Jahre haushaltet.

  • Bei aller Debatte um das Bürgergeld sehe ich nicht den Untergang des Abendlandes, wenn 2 Jahre Karrenzzeit eingeräumt werden bis eine Anrechnung erfolgt. Man sollte da die Kirche im Dorf lassen. Die meisten derer, die Anspruch auf Leistungen haben, dürften ohnehin keine Vermögen das Ihre nennen können. Wenn milliardenschwere Unternehmen Subventionen beziehen erregt sich auch kaum jemand. Viel schlimmer empfinde ich den Umstand, dass Jahrgänge um die 60 / 63, die nicht mehr krauchen können, die letzten Jahre bis zum Renteneintritt überbrücken und nach den 2 Jahren Vermögen aufbrauchen müsssen. Und dann fordern Deppen die Rente mit 70. Das heißt, dass bis zum Renteneintritt erstmal alle so richtig arm gemacht und um alles gebracht werden, was sie sich erarbeitet haben. Das ist die Eintrittskarte in die strukturelle Verarmung älterer Menschen. So viele Pfandflaschen werden gar nicht produziert, als dass sie die neue Rentnergeneration ernähren könnten...

  • "Erwerbstätige haben wegen der Freibeträge immer mehr Einkommen als Hartz-IV-Empfänger:innen,..."



    Kann mir jemand erklären, was das für Freibeträge sein sollen, die das Einkommen erhöhen?

    • @Samvim:

      Der gestaffelte Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit, der vom Erwerbseinkommen immer Beträge anrechnungsfrei lässt - errechnet aus dem Brutto, abgezogen vom Netto.

  • Wenn die Autorin meint, das Bild einer vermögenden Familie "auf Bürgergeld" sei unrealistisch (weil die meisten Betroffenen kaum Vermögen haben), dann frage ich mich, warum sie einen Gesetzentwurf verteidigt, der genau dies ermöglicht. Nach dem Entwurf kann z. B. ein kinderloses Paar, das ein Vermögen von insgesamt 120.000 Euro hat - das übrigens nicht "erspart" sein muss, sondern auch einfach geerbt sein kann - und zusätzlich auf einem schuldenfreien eigenen Hausgrundstück wohnt, 2 Jahre lang Bürgergeld beziehen, bezahlt und erwirtschaftet nicht zuletzt von Leuten, die für den Mindestlohn schuften müssen und niemals nennenswertes Vermögen oder gar ein unbelastetes Hausgrundstück besitzen werden. Ich sehe nicht, weswegen ein überdurchschnittlich hohes Vermögen einen Status der Unantastbarkeit haben soll, während zugleich jeder Cent erarbeiteten Einkommens mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird und (soweit das Existenzminimum übersteigend) versteuert werden muss. Geld ist Geld, egal ob Einkommen oder Vermögen, und wer genug Geld hat, kann davon seinen Lebensunterhalt bestreiten.

    Wer als Einzelperson keine 60.000 Euro, sondern nur ein paar tausend Euro Vermögen hat - wenn überhaupt -, bekommt vom Staat übrigens die Vermögensdifferenz zu den 60.000 Euro Schonvermögen nicht bezahlt. Offenbar ist es von Staats wegen also jedem zuzumuten, kein oder nur ein geringes Vermögen zu haben. Nur wer hat, dem wird gegeben, damit er behalten kann, was er hat.

  • "Probleme des Wohnungsmarktes. Und des Renteneintritts."

    Wohl kaum.



    Wohl kaum nur dort.



    Das ganze System ist vor die Wand gefahren.



    Vollflächig.

    Durch Gier, Unfähigkeit, Vetternwirtschaft und Machtgeilheit.

    Und wer badet es aus? Wir.

  • Das mit dem ALG I ist jetzt ja auch nicht in Ordnung, wenn man die Arbeitslosigkeit plant, das ist ja in dem Sinne keine Versicherung im kommerziellen Sinne, die aus Beiträgen Vermögen anlegen um daraus zaheln zu können, das kommt ja alles aus den laufenden Einnahmen. Da kann man sich dann die Beitragserhöhung ausrechnen, wenn das Geld nicht reicht und die nächsten Jahre gehen jedes Jahr min. 1 Million in Rente, da werden sich die aktuellen Beitragszahler aber bedanken.

    • @Axel Schäfer:

      Ihr Text passt 1:1 auf die gesetzl. Rentenversicherung.

  • Grundsätzlich stimme ich der Autorin in nahezu allen Punkten zu. Einzig bei ihren Ausführungen des "Bürgerhartz" als Übergang zur Rente sehe ich eine Lücke im bisherigen Gesetzestext, die ich als unangemessen betrachte und die teuer werden könnte.

    Wann immer ein neues Gesetz kommt, stehen schon findige Köpfe bereit, die Wege finden, Lücken auszunutzen. Diese Gefahr sehe ich beim frühzeitigen Renteneintritt. Wird mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen und die Abfindung nicht ausgezahlt, sondern als sog. Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung geparkt, bleibt es nicht nur steuerfrei, es wird auch nicht zum Schonvermögen gezählt (da es sich ja nicht in den Händen des Arbeitnehmers befindet). Nun kann er zwei Jahre lang ALG I beziehen - was ich nicht schlimm finde, er hat dafür jahrelang eingezahlt -, anschließend jedoch auch zwei Jahre lang Bürgergeld + Miete + Nebenkosten. Dieses Geld wird aus Steuern bezahlt, was ich problematisch finde. Wenn der AN jetzt einige Jahre den sicherlich nicht üppigen Barsatz mit seinem Schonvermögen ergänzt, wird dieser Betrag später durch den Zufluss der Abfindung wieder aufgefüllt.

    Dies wird jedoch eher bei Arbeitnehmern mit nicht ganz niedrigen Löhnen/Gehältern Sinn machen, die eigentlich eine staatliche Förderung nicht nötig hätten. Das riecht schon ein wenig nach Umverteilung von unten nach oben und erinnert mich ein wenig an Steuerhinterziehung... Von daher sollten auf jeden Fall Abfindungen in jeglicher Form berücksichtigt werden - sie werden ja gerade aus dem Grund gezahlt, die Zeit zwischen Kündigung und Antritt einer neues Stelle bzw. Renteneintritt zu überbrücken. Alles andere könnte die Gefahr bergen, dass es zu einer Frührente für Besserverdienende wird, was mit Sicherheit und zurecht zu sozialen Spannungen führen dürfte.

    • @Cerberus:

      es wird doch immer findige Menschen geben, die das Amximum herausholen. So etwas wasserdicht zu machen ist bei jeder Regelung ausgeschlossen, die entscheidende Frage ist, sind es nur ein paar oder ist es ein Massenphänomen.



      Das herbeifantasierte Beispiel der villenbewohnenden Sozialempfängerfamilie, der "ich fliege mal mit dem Flugzeug nach Sylt" Partei, strotzt ja gerade so vor Demagogie... und Sozialneidschürerei... und ist ein Beispiel wie eine Maus zum Elefanten gemacht wird. Rechnerisch evtl möglich, realvorkommend quasi nie.

  • Normal ist vor der Rente: Job kündigen, 3 Monate Sperre, dann 2 Jahre ALG1 und dann Rente. So kann man wesentlich früher gehen. Jetzt kommen noch 2 weitere Jahre dazu.

    Man erzähle mal in der Schweiz oder Dänemark wie man hier den Staat abzocken kann, das glaubt einem keiner…..

    • @Wombat:

      Dann Mal bitte her mit den Zahlen; wie hoch ist der Anteil dieser "Abzocker" an der Gesamtzahl der ALG1 Bezieher? Da dieses Gebaren Ihrem Statement zu urteilen ja Usus ist, können Sie da doch sicherlich ein bisschen elaborieren. Oder war das wieder einmal der stumpfe Versuch, ein wenig Stimmung zu machen?

    • @Wombat:

      Es soll ja Leute geben, die gerne Arbeiten.



      Es soll Leute geben, die der Verlust des Arbeitsplatzes psychisch sehr belastet .



      Sicher sind Sie ein Gewinnertyp und kennen auch nur Solche... warum lesen Die die taz?

  • "Die Unions­parteien und die Arbeitgeber rügen, dass der Abstand zwischen Bürgergeld und den Arbeitslöhnen zu gering sei."



    Dem kann man abhelfen: ordentliche Löhne zahlen!

  • "Das Bürgergeld mit einem monatlichen Regelsatz von 502 Euro indirekt als zu üppig zu diffamieren ist schlichtweg schändlich."

    Ich halte es für schlichtweg schändlich, den Regelsatz auf nur 502 Euro festzulegen. Schon der vorherige Regelsatz war viel zu niedrig, weil er künstlich heruntergerechnet war. Angesichts der Preissteigerung für Lebensmittel von über 20 Prozent und der allgemeinen Inflationsrate von über 10 Prozent bedeutet der neue Regelsatz von 502 Euro lediglich eine Kürzung, die aufgrund einer völlig unzureichenden Mindestbedarfsdeckung Schäden an der Gesundheit und bei längerzeitigem Bezug für Betroffene auch eine weitere Absenkung der Lebenserwartung bedeutet.

    Ein Übriges tun dann noch die geplanten Regelungen bei der Energiekrise, insbesondere auch für Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Pflegebedürftigkeit einen erhöhten Wärmebedarf haben. Damit meine ich die pauschale Forderung nach einer Absenkung des Energieverbrauchs von 20 Prozent, die vermutlich von den Behörden bei der Bedarfsberechnung mit der plumpen Begründung "die Gesetze sind nun mal so" umgesetzt wird. Beim Gas läßt sich dies nachrechnen: 6 Prozent Gaseinsparung je Grad Celsius sind bei 20 Prozent Einsparung 3,3 Grad Celsius weniger in der Wohnung. Wer es z.B. bisher schon aufgrund von Geldmangel nur 19 Grad warm hatte, darf dann den Winter bei "gemütlichen" 15,7 Grad in seiner Wohnung zubringen.

  • Danke für diesen sehr informativen Artikel!



    Es ist gut, dass statt Meinungsbrei hier Fakten serviert werden. Dazu Einiges, für mich Neues.



    Die Kritik aus der Union ist genauso populistisch, wie viele Artikel zum Thema.



    Es ist gut, dass nochmal erwähnt wurde, dass die CDU bei Krise 1( Corona) dem Entwurf zustimmte, gegen den sie jetzt wettert.



    Das sollte denen zu denken geben, die glauben, zurück zu einer CDU Regierung hieße zurück zu Merkels Politik.



    Die wird es nicht mehr geben . Die GroKo hatte eben auch einen sozialdemokratischen Anstrich, den will die aktuelle CDU offenbar nicht mehr.



    Dass Sie sich nun gegen das eigene Klientel stark macht, wird hoffentlich von potenziellen WählerInnen entsprechend " gewürdigt".

  • Warum wird so viel darüber gestritten, ob man Leuten, die alles verlieren könnten die Sachen direkt wegnehmen darf? A-Loch-Move, ganz ehrlich. Und warum reden wir nicht mehr darüber wie man Leuten helfen kann, die noch nie etwas besessen haben? Ach ja richtig: weil man an der falschen Geburt selbst Schuld ist. /s

    Sorry. Mir geht's richtig schlecht mit dieser Diskussion. Warum motzen die, die am meisten haben so viel rum?

    • @Tuff:

      Verlustangst, davon lebt die Union schon seit Gründung, die ewig selbe Leier, die pösen Linken wollen den gottesfürchtigen Familienvätern und treusorgenden Müttern alles Geld weg nehmen und sie langfristig versklaven.... oder so.