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Maskendeals von Unions-AbgeordnetenSPD will Korruptionslücken stopfen

Der BGH hat die Maskendeals von CSU-Abgeordneten für straflos erklärt. Nun könnte der Bundestag die Gesetzeslage verschärfen.

Justizminister Buschmann will in Sachen Abgeordnetenbestechlichkeit keinen Gesetzentwurf vorlegen Foto: dpa

Kassel taz | Die SPD will die Strafnorm zu Abgeordnetenbestechlichkeit verschärfen, damit Abgeordnete ihr Mandat künftig nicht mehr versilbern können. Die Partei reagiert damit auf eine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Straflosigkeit der Maskendeals von CSU-Abgeordneten.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüsslein und der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter setzten sich im März 2020 bei den Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern für Firmen ein, die Corona-Schutzmasken verkaufen wollten. Nüßlein erhielt dafür 660.000 Euro, Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro.

Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte gegen beide wegen Bestechlichkeit von Abgeordneten. Doch das Oberlandesgericht München stoppte im November letzten Jahres die Ermittlungen. Das Verhalten von Nüßlein und Sauter sei nicht strafbar.

Auch der Bundesgerichtshof kam nun zum gleichen Schluss: Das Verhalten von Nüßlein und Sauter sei straflos gewesen. Der BGH stellte klar, dass die Vorschrift im Strafgesetzbuch, die die Abgeordnetenbestechung regelt (Paragraf 108e) eng konstruiert ist. Es gehe nur um Tätigkeiten bei der „Wahrnehmung des Mandats“. Gemeint seien damit Tätigkeiten in den Gremien des Parlaments oder der Fraktion, also die Teilnahme an Abstimmungen oder das Stellen von Anfragen und Anträgen.

SPD macht Druck, FDP bleibt vorsichtig

Keine „Wahrnehmung des Mandats“ liege dagegen vor, so der BGH, wenn jemand sein Renomée als Abgeordneter oder seine entsprechenden Beziehungen für außerparlamentarische Tätigkeiten nutzt und sich dafür bezahlen lässt. Über diesen Willen des Gesetzgebers könne sich der BGH nicht durch eine weite Interpretation der Strafnorm hinwegsetzen, betonten die Richter. Nüsslein und Sauter können damit ihre Provisionen behalten.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es nur schwammig: „Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten“. Da die Vorschrift jedoch in vielerlei Hinsicht als verkorkst gilt, ist damit nicht zwingend eine Ausweitung der Abgeordneten-Bestechlichkeit auf außerparlamentarische Vorgänge gemeint.

Für Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, war aber sofort nach der BGH-Entscheidung klar, dass nun Handlungesbedarf besteht. „Die SPD sieht hier klare Lücken, die wir schließen sollten“, sagte Fechner zur taz.

Sein FDP-Pendant Stephan Thomae äußerte sich vorsichtiger: „Das Urteil des BGH zu den Maskendeals zeigt, dass die Norm zur Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit auf den Prüfstein muss“, sagte Thomae. Dabei dürfe aber die „freie Ausübung des Mandats nicht beschnitten“ werden.

Das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) will in dieser Sache keinen eigenen Entwurf vorlegen. „Da es hier um die Grenzen der Ausübung des Mandats geht, sollte ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags kommen.“

Die NGO Transparency International hatte Anfang Juli bereits ein Positionspapier zur Verschärfung von Paragraf 108e vorgelegt. So soll die Formulierung „bei der Wahrnehmung des Mandats“ ersetzt werden durch die Worte „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“.

Vor den CSU-Maskendeals gab es bereits andere anrüchige Fälle, die wegen der engen Fassung von Paragraf 108e nicht bestraft wurden. So verschaffte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor der Sicherheitsfirma Augustus Intelligence Kontakte ins Wirtschaftsministerium. Als Gegenleistung erhielt Amthor Aktienoptionen und einen Posten als Direktor der Firma. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft lehnte die Strafverfolgung ab.

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7 Kommentare

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  • Die vorgeschlagene Formulierung „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“ geht viel zu weit. Damit wäre quasi jede Nebentätigkeit gemeint. Das würde vor dem BVerfG niemals halten.

    • @DiMa:

      Ich sehe nicht, womit eine -offenbar lukrative- Nebentätigkeit als Abgeordneter, die das Mandat als zusätzliche Finanzquelle ausnutzt, weniger korrupt ist, als das direkte Abstimmen gegen cash. Und ich sehe nicht, warum ein Verfassungsgericht das anders sehen sollte.



      Es sei denn, auch VerfassungsrichterInnen hätten Nebentätigkeiten die die Stellung am Verfassungsgericht ausnutzen....

  • Naja, das Urteil hat sicher den "mutmaßlichen Willen" des Gesetzgebers angemessen gewürdigt.

    Da fragt man sich sicher zurecht warum die SPD jetzt, wo der öffentliche Aufschrei groß ist, rumtönt das ändern zu wollen.



    Hatten die doch in den vergangenen Jahrzehnten reichlich Gelegenheit das zu tun - ohne es zu tun.



    Also was soll das jetzt ?

    • @Bolzkopf:

      Gar so viel Zeit war dafür nicht, denn es war ja jedesmal die CDU& CSU im Weg. Und die sind schließlich die Champions in "Neben"tätigkeiten mit Bezug zum Mandat und jährlichen Entlohnungen für die andere ein Leben lang hart arbeiten müssen. Und das Faß zu Überlaufen brachten die "Freisprüche" für die beiden obergierigen CSU-ler aus den politischen Clans mit ihren Maskendeals.

    • @Bolzkopf:

      wurde schon immer falsch gemacht, also sollte man es jetzt auch nicht ändern oder wie soll ich das interpretieren?

  • Geht die FDP den gleichen Weg wie bei der Impflicht.



    Dann wissen wir schon jetzt was dabei raus kommt ....nichts!

  • "Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte gegen beide wegen Bestechlichkeit von Abgeordneten. Doch das Oberlandesgericht München stoppte im November letzten Jahres die Ermittlungen. Das Verhalten von Nüßlein und Sauter sei nicht strafbar."



    Sehr merkwürdig wenn die Judikative die Exikutive stoppt. Auf welche Veranlassung?

    Noch merkwürdiger ist aber, "Keine „Wahrnehmung des Mandats“ liege dagegen vor, so der BGH, wenn jemand sein Renomée als Abgeordneter oder seine entsprechenden Beziehungen für außerparlamentarische Tätigkeiten nutzt und sich dafür bezahlen lässt." Denn das Mandat ist untrennbar mit dem Verhalten des Abgeordneten. Deshalb gibt es doch auch entsprechende Verhaltensregeln. Für Provisionen, scheinbar nicht.



    Frägt sich nur welche CSU-Anweisung in diesem Fall vor Gericht wiedermal zündete. Oder sind die Richter selbst alte Stammwähler der beiden betroffenen?

    Jeder der in diesem Zusammenhang eine Verschärfung ablehnt, muss sich vorhalten lasen seinen eigenen "Säckel" noch nicht voll genug zu haben. Geht`s eigentlich noch liebe Volksvertreter.