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Homöopathie in BremenKrankenkassen-Verträge gekündigt

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Homöopathie wirkt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen beendet Verträge über deren Vergütung.

Globuli & Co.: Manche glauben dran, die Wissenschaft aber nicht Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Bremen taz | Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) kündigt Verträge mit Krankenkassen, die eine Vergütung von homöopathischen Leistungen vorsehen. Das hat die sogenannte Vertreterversammlung in der vergangenen Woche entschieden, teilte die KV am Montag mit.

Die Meinungen über die Wirkung von Homöopathie gehen auseinander, „aber der wissenschaftliche Nachweis fehlt“, sagt Christoph Fox, Sprecher der KV. Da immer noch nicht alle Behandlungen, deren Nutzen dagegen wissenschaftlich bewiesen ist, komplett von Krankenversicherungen getragen werden könnten, seien für Homöopathie keine Mittel übrig, heißt es zudem in der Mitteilung.

Gekündigt werden sogenannte Selektivverträge. Solche gehen über das hinaus, was die Kasse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernehmen muss. Es gebe sie zum Beispiel für bestimmte Krankheitsbilder – und eben zur Vergütung homöopathischer Leistungen, sagt Fox. Die betroffenen Kassen in Bremen seien bereits informiert. Es handele sich um kleinere Kassen, „nicht die großen Player in Bremen“, auch das Volumen sei „nicht nennenswert“, sagt Fox. Die Kündigungen seien eher „ein politisches Zeichen“.

Denn im Herbst 2019 hatte die Ärztekammer Bremen – als erste bundesweit – die Homöopathie aus den Weiterbildungsangeboten gestrichen. Das heißt: Ärz­t:in­nen können seither keine offizielle Zusatzbezeichnung als Ho­möo­path:­in mehr erlangen. Klagen dagegen blieben erfolglos. Andere Ärztekammern sind dem Beispiel gefolgt. Lediglich in fünf Bundesländern gibt es die Zusatzbezeichnung weiterhin. Die Entscheidung über die Vertragskündigungen wird von der KV und auch der Ärztekammer Bremen daher als folgerichtig beschrieben.

Zwischen Pa­ti­en­t:in und Kasse

Wer bei einer betroffenen Krankenkasse versichert ist, konnte homöopathische Leistungen bisher in Anspruch nehmen, indem er oder sie beim Arztbesuch die Versichertenkarte hat einlesen lassen. So, wie man es eben gewohnt ist: hingehen, Leistung erhalten, fertig, erklärt Fox. Jetzt solle man besser vorab klären, welche Leistungen die Kasse weiterhin trägt.

Was übernommen wird, müsse dann mit der entsprechenden Rechnung nachträglich eingereicht werden. „Die Kostenerstattung ist nach wie vor möglich“, sagt Fox. Das sei allein Sache zwischen Krankenkasse und Patient:innen. Die KV dagegen kümmere sich lediglich um die Abwicklung der Kostenströme zwischen Arztpraxen und Versicherungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Betroffen ist etwa die IKK gesund plus. Auf der Webseite sind die Verträge mit der KV explizit erwähnt. Dort heißt es zudem: „Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet.“ Allerdings nur bis zu einer Grenze von 100 Euro pro Jahr.

Wird die Kasse auch ohne den Vertrag die Leistungen weiterhin übernehmen? Man wolle nun zunächst intern besprechen, wie man damit umgehe und in den kommenden Tagen dazu Stellung beziehen, sagt der Sprecher der IKK auf Nachfrage der taz. Es solle „eine Lösung im Sinne der Versicherten“ gefunden werden.

Thema hatte Grüne gespalten

Einige Grünen-Mitglieder dürften die Kündigung der Verträge begrüßen: Sie wollten ins Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl schreiben, dass die Finanzierung der Homöopathie über die Krankenkassen zu beenden sei. Sie sind bei einem Bundesparteitag jedoch am Widerstand der Globuli-Befürworter:innen gescheitert. Man einigte sich schließlich darauf, dass die Kassen homöopathische Leistungen bezahlen dürfen – aber nur Versicherten mit Sondertarif.

Mit der Kündigung der Verträge ist die KV laut Fox die erste in Deutschland. „Mal schauen, was da noch kommt“, sagt er. Von der Webseite der KV Bremen seien die Verträge schon verschwunden, die Kündigungen erfolgten nun so bald wie möglich.

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16 Kommentare

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  • Aber die Wirksamkeit von Placebo ist doch auch wissenschaftlich belegt oder?

    • @joaquim:

      Die Wirksamkeit von Placebo geht so weit, dass sie sogar bei Probanden eintritt, denen das Placebo offen gegeben wird (z.B. hier: bit.ly/36uLNHz).

    • @joaquim:

      Ja, weswegen im passenden Kontext auch Tieropfer zur Austreibung von Krankheitsdämonen heilen können. Dennoch würde keiner auf die Idee kommen, die Opferziege von der Kasse bezahlen zu lassen.

    • @joaquim:

      Ja. Und der ist, zusammen mit der therapeutischen Beziehung (falls vorhanden) für die scheinbare Wirkung von Homöopathie verantwortlich.

  • Wir das wissenschaftlich begleitet?

    Es wäre interessant zu wissen, wie sich der Wegfall des damit verbundenen Arztgesprächs sich auswirken wird und wie sich der gesundheitliche Zustand von Patienten nun entwickelt.

    • @Rudolf Fissner:

      Ärzte können mit Patienten auch sprechen, ohne Homöopathika zu verschreiben. Das von Hahnemann erfundene Prinzip der Homöopathie besteht darin, "Ähnliches mit Ähnlichem zu heilen." Damit ist gemeint, dass ein Stoff, der bestimmte Symptome hervorruft, in hohen "Potenzierungen", also so stark verdünnt, dass praktisch nichts mehr vom "Wirkstoff" enthalten ist, die betreffende Krankheit angeblich heilen kann. Es handelt sich um eine Arzneimitteltherapie, die an Symptomen ansetzt. Das ausführliche Arztgespräch dient nur dazu, das "richtige" Arzneimittel zu finden. Dass es manchem Patienten guttut, über seine Krankheit ausführlich sprechen zu können, ist eher ein Nebeneffekt. Und die Behauptungen, das sei "ganzheitliche" Medizin oder ein "Naturheilverfahren", sind erst viele Jahre nach der "Erfindung" der Homöopathie in die Welt gesetzt worden, als diese Begriffe in Mode kamen.

      • @Budzylein:

        Können! Das ist ja der Punkt. Können bedeutet auch, dass sich die medizinische Versorgung durch den Wegfall homöopathischer Ärzte wegen des Drumherums verschlechtern kann.







        Es heißt ja auch, dass sich die Vorgesprächte bei den Homöopathen durch ihre gute Qualität auszeichnen, da man sich dort Zeit nimmt. Erst dann wurden die Zuckerkügelchen verteilt.

        Ein gutes Arztgespräch, dass wie Sie schreiben "NUR dazu dient, das "richtige" Arzneimittel zu finden." ist allenfalls gut für die Pharmaindustrie. Ein gutes Arztgespräch schaut auf die Ursachen und versucht diese zu beseitigen. Medikamente sind nur ein Teil der Lösung.

        • @Rudolf Fissner:

          Ein richtig gutes Arztgespräch kann ich auch bei meiner Hausärztin haben. Die mir dann ggf. ein allopathisches Medikament aufschreibt.

  • 0G
    04405 (Profil gelöscht)

    Völlig unverständlich, dass es solche Kämpfe um die Homöopathie gibt. Da es keinen Wirknachweis gibt, sollte es klarerweise wie jede andere Zusatzleistung (IGEL) behandelt werden: Kann man schon anbieten, muss aber privat bezahlt werden.

    Umgekehrt ist ja genauso klar, dass es nicht schadet. Ich kann die Grabenkämpfe und den Glaubenskrieg absolut nicht nachvollziehen.

  • Bitte überall in Deutschland durchsetzen. Außerdem Verbot des Verkaufs von homöopathischen Mitteln in Apotheken.

    • @Suryo:

      Warum sollte man den Verkauf von Zuckerkugeln verbieten?

      • @Ruediger:

        Aber eben nicht in der Apotheke. Da gibt's schließlich auch keine Milkaschokolade.

      • @Ruediger:

        Apotheken ist der Vertrieb von Artikeln ohne Gesundheitsbezug verboten. Deshalb gibt es dort auch keine Lindt-Schokokugeln zu kaufen, und ein Verkaufsverbot vom Globuli wäre nur folgerichtig. Homöopathika gehören ins Süßwarenregal der Supermärkte.

        • @TheBox:

          Blödsinn. Habe gestern noch Ricola Bonbons gekauft mit homöopathischen Zugaben von Zucker 🤫🤪

      • @Ruediger:

        Weil die sich als Medizin verkleiden, ob wohl sie bestenfalls wenn überhaupt Placebos sind.

  • Ein Sieg der Vernunft. Die Freiheit, die Kügelchen weiter zu nehmen, bleibt davon ja unberührt.