Globuli vor Gericht: Homöopathie bleibt gestrichen
Die Bremer Ärztekammer hat Homöopathie aus ihrem Weiterbildungsangebot gestrichen. Bremer Homöopath:innen haben dagegen geklagt – und verloren.
Für Journalist:innen gibt es kein dankbareres Sujet als homöopathische Medizin. Wer über Globuli – das Nichts in hoher Potenz enthaltende Zuckerkügelchen – schreibt, hat die Lacher auf seiner Seite und versichert sich und die Welt seiner Vernunftbegabung. Zudem ist die Recherche wie in allen Bereichen der Anthroposophie herrlich einfach: Mit Sekten teilen die Anthros nur das geschlossene Weltbild, aber Zugang zu Schulen, Kitas, Arztpraxen und Krankenhäusern bekommen alle, die bereit sind zu zahlen oder sich etwas über Astralleiber anzuhören. Der Kreis von Informant:innen, die bereit sind auszupacken, ist riesig. Anders als bei globalen Pharmakonzernen.
Nun gibt es auch andere Medikamente, deren Wirksamkeit nicht belegt ist und die im Gegensatz zu Globuli gravierenden Schaden anrichten können. Aber um das verstehen und beurteilen zu können, wäre ein erhöhter Arbeitsaufwand notwendig.
Bleiben wir also lieber bei den Globuli und denen, die sie verschreiben, den Homöopath:innen. Ein Teil von ihnen ist besonders geadelt, weil sie als Ärzt:innen tätig sind und nicht bloß als Heilpraktiker:innen. Doch diese Königsklasse unter den Homöopath:innen wird zu Recht aussterben, und einen Anteil daran trägt die Ärztekammer Bremen. Die hatte 2019 als erste Ärztekammer Homöopathie aus ihrem Weiterbildungskatalog gestrichen. Begründung: Es fehle ein naturwissenschaftlicher Nachweis, dass die homöopathische Behandlung wirkt.
Seit Juli 2020 vergibt die Bremer Ärztekammer deshalb nicht mehr die Zusatzbezeichnung Homöopathie – analog etwa zur Flug- oder Intensivmedizinerin. Dagegen hatten Bremer Homöopath:innen erfolglos geklagt. Im Januar beendete das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit endgültig. Es bestätigte die Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts, keine Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Denn dem Beschwerdeführer entstehe selbst kein Schaden, da er sich weiter ärztlicher Homöopath nennen darf. Nur wer jetzt keine Zusatzbezeichnung führt, baut sich keine mehr. Frei nach Rilke.
Damit sind auch Klagen gegen andere Landesärztekammern, die wie die Bremer gehandelt hatten, aussichtslos. Vor einer Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Brandenburg ähnlich geurteilt. Helfen kann jetzt nur noch ein Umzug nach Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder den westfälischen Teil von Nordrhein-Westfalen. Dort sprachen sich die Ärztetags-Delegierten dafür aus, die Zusatzbezeichnung zu behalten. Dabei gibt es in Baden-Württemberg mit 994 von 72.000 Mitgliedern anteilig etwas weniger ärztliche Homöopathinnen als in Bayern. In Bremen ist der Anteil ähnlich niedrig wie im Ländle: mit 69 von 5.662 Mitgliedern, davon 58 berufstätig.
„Die Homöopathie würde andernfalls in die Hände nichtärztlicher Berufsgruppen gelangen“, hatte 2018 der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Beibehaltung der Zusatzbezeichnung argumentiert. Gleichzeitig hatte er Krankenkassen aufgefordert, keine Kosten für homöopathische Medikamente zu übernehmen. Das wollte ein Teil der Grünen ins Wahlprogramm schreiben, scheiterte aber an parteiinternen Homöopathie-Freund:innen.
Aber meine Güte, wer kann ihn nicht verstehen, den Wunsch von Ärztin und Patient, irgendetwas tun zu können gegen die Beschwerden? Denn zumindest das ist belegt: Der Heilungserfolg ist größer, wenn man darauf vertraut, gesund werden zu können.
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