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Niedersachsens neues WassergesetzLäuft für die Industrie

In Niedersachsen soll ein neues Wassergesetz verabschiedet werden. Kri­ti­ke­r:in­nen bemängeln die vielen Ausnahmen bei der Gebührenpflicht.

Billiges Wasser für Coca Cola: Der firmeneigene Brunnen im Landkreis Lüneburg im Januar 2021 Foto: dpa / Philipp Schulze

Göttingen taz | Es ist eine trockene Angelegenheit – die Debatte über das niedersächsische Wassergesetz. Die anstehende Novelle soll die Qualität der Gewässer verbessern und die Grundwassernutzung regeln. Doch wo Umweltminister Olaf Lies (SPD) einen „großen Schritt“ sieht, bemängeln Kritiker den Entwurf als unzureichend. Trotzdem soll das Gesetz im Dezember im Landtag verabschiedet werden.

Einer der häufigsten Kritikpunkte: die vielen Ausnahmeregelungen bei der Gebührenpflicht. So sind zum Beispiel Unternehmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie, dem Kies- und Sandabbau oder Wasserkraftwerke von den Gebühren befreit. Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der Grünen, sagt: „Es kann einem doch niemand mehr erklären, weshalb ich als Bürgerin für mein Wasser bezahle, die Industrie aber in weiten Teilen von der Gebühr befreit ist.“

Der BUND und andere Verbände forderten, die Ausnahmeregelungen ganz abzuschaffen. Aus dem Umweltministerium heißt es, diese Änderungsvorschläge würden nicht weiter verfolgt, da das System der Wasserentnahmegebühr nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sei.

Unverändert bleibt deshalb auch die Tatsache, dass öffentliche Wasserversorger fast genauso viel für den Kubikmeter Trinkwasser zahlen wie Firmen wie Coca Cola, die in Lüneburg Grundwasser abpumpen, in Flaschen füllen und mit Gewinn weiterverkaufen. „Der Gesetzgeber bezeichnet Tiefengrundwasser als 'besonders schützenswertes Gut’, tut aber wenig für dessen Schutz“, kritisiert Marianne Temmesfeld von der Bürgerinitiative „Unser Wasser“ aus Lüneburg.

Schleswig-Holstein ist Niedersachsen im Gewässerschutz mindestens einen Schritt voraus

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Niedersachsen

Die Initiative bemängelt auch, dass als Grundlage für wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, die regeln, wer wie viel Wasser nutzen darf, eine „völlig überaltete Datengrundlage herangezogen wird“, nämlich die Jahre 1961 bis 1990. In Zukunft sollen Wasserbestände mithilfe der Periode 2021 bis 2050 prognostiziert werden. Es sei vor dem Hintergrund der Klimakrise falsch, die Trockenjahre 2018 bis 2020 auszulassen, sagt Temmesfeld. Denn diese seien maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich die Grundwasserspeicher in Niedersachsen nicht erholen. Aus dem Umweltministerium heißt es dazu, die aktuellen Daten vom Deutschen Wetterdienst lägen bisher nicht vor.

Die niedersächsischen Grünen fordern die Landesregierung auf, die Novelle des Wassergesetzes noch einmal zu überarbeiten. „Die jetzige Fassung ist nicht zukunftsträchtig“, sagt Imke Byl. Es fehle ein Maßnahmenplan, um drohende Nutzungskonflikte um Wasser zu verhindern. Die Grünen fordern einen „Klimapuffer“ gegen die Übernutzung von Grundwasserreserven.

„Schleswig-Holstein ist Niedersachsen im Gewässerschutz mindestens einen Schritt voraus“, sagt Byl. Dort müssen zum Beispiel Firmen, die mit der Gewässerpflege beauftragt werden, nachweisen, dass sie umweltverträglich arbeiten. In Niedersachsen komme es immer wieder vor, dass Gehölzer an Gräben oder Flüssen einfach abgemäht werden. Dort fehlt dann der Schatten, der wiederum wichtig für bestimmte Fischarten ist.

Auch das Thema Starkregenvorsorge bleibt unangetastet. Dabei habe es einen konkreten Vorschlag vom Wasserverbandstag gegeben, so Byl. Kommunen sollen demnach einen Zuschlag auf die Abwassergebühr erheben dürfen, um davon zum Beispiel Rückhaltebecken zu bauen oder spezielle Grünflächen anzulegen. In Nordrhein-Westfalen wurde das bereits umgesetzt, die zusätzlichen Gebühren betragen dort 2,40 Euro pro Haushalt und Jahr. „Das ist zwar nicht gratis, aber doch sehr günstig“, sagt Byl.

Der BUND Niedersachsen findet immerhin eingeschränkt lobende Worte für das neue Wassergesetz. Er begrüßt die Schaffung von sogenannten Entwicklungskorridoren entlang von Fließgewässern. Diese können Lebensräume für verschiedene Arten schaffen und als natürliche Überschwemmungsgebiete dienen. Weniger sinnvoll sei, dass die Korridore starre 25 Meter breit sein sollten. Die Breite müsse flexibel bestimmt werden.

Seit dem ersten Gesetzentwurf im Mai 2017 gab es zahlreiche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge. An der Fassung vom September 2021 ändert sich trotz Kritik nichts mehr. In der Sitzung des Umweltausschusses am Montag wurde der Entwurf durchgewinkt.

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