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Katharina Pistor „Der Code des Kapitals“Privateigentum überschätzt

Die Juristin Katharina Pistor will in ihrem Buch zeigen, dass das Privatrecht den Kapitalismus hervorgebracht hat, doch diese These ist falsch.

Containerterminal des Hafens von Qinzhou/China: Die Globalisierung wurde durch Container möglich Foto: dpa

Juristen sind durchaus wichtig, aber bisher stehen sie nicht im Fokus, wenn es darum geht, die Gesellschaft oder den Kapitalismus zu erklären. Mit dieser Nebenrolle will sich die Juristin Katharina Pistor, die an der Eliteuniversität Columbia in New York lehrt, nicht abfinden. In ihrem neuen Buch „Der Code des Kapitals“ wartet sie mit der steilen These auf, dass das Recht die eigentliche „Quelle des Reichtums“ sei. Erst das Privatrecht würde Vermögen und Ungleichheit schaffen.

Pistor verherrlicht die Juristen nicht. In ihrem Buch sind sie eher Schurken, die sich komplexe Rechtskonstrukte ausdenken, damit sich die Vermögenden trickreich die größten Stücke des gesellschaftlichen Kuchens sichern können. Pistor erzählt, wie sich die „Kerninstitutionen des Privatrechts“ historisch entwickelt haben. Dazu gehört das Vertrags-, Eigentums-, Kreditsicherungs-, Trust-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Dieser Durchmarsch durch die Geschichte ist gelegentlich interessant, obwohl Pistor zur redundanten Weitschweifigkeit neigt. Vor allem aber erstaunt, dass Pistor selbst nicht bemerkt, dass ihr historischer Abriss die eigene Kernthese widerlegt. So stellt Pistor richtig fest, dass Privateigentum bereits bei den antiken Römern existierte und umfangreich rechtlich geschützt wurde.

Juristische Finesse der Römer

Zudem kannten auch die Römer schon Firmenkonstrukte, die die Haftung der Eigentümer beschränkten und damit den modernen Kapitalgesellschaften ähnelten. An juristischer Finesse fehlte es den Römern nicht, trotzdem hat sich damals kein Kapitalismus entwickelt. Stattdessen stagnierte die römische Wirtschaft weitgehend. Offensichtlich schafft juristisch codiertes Privateigentum allein noch keinen Reichtum, sonst hätte bereits zu Römerzeiten stürmisches Wachstum einsetzen müssen.

Das Buch

Katharina Pistor: „Der Code des Kapitals. Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft“. Aus dem Amerikanischen von Frank Lachmann. Suhrkamp, Berlin 2020, 440 Seiten, 32 Euro

Pistor hat einen sehr westlichen Blick; es wird vor allem die Geschichte des angloamerikanischen Privatrechts referiert. Daher entgeht ihr, dass es auch Gesellschaften gibt, die reicher werden, obwohl das Privateigentum ständig in Gefahr ist. China ist das beste Beispiel. Dort kann es auch Milliardären passieren, dass sie in Ungnade fallen und verschwinden – aber das chinesische Wachstum hat durch diese Willkür nicht gelitten.

Bizarre Erklärung des Kapitalismus

Bizarr ist auch, wie sich Pistor die Globalisierung erklärt. Glaubt man Pistor, dann wurde zunächst das anglo­amerikanische Recht weltweit exportiert und erst dann die Wirtschaft globalisiert. Auch dies ist schlicht falsch. Erneut reicht ein Blick nach China: Bis heute hat Europa keinen Handelsvertrag mit Peking, trotzdem ist China längst Deutschlands wichtigster Kunde. Die Globalisierung wurde nicht durch das Recht vorangetrieben, sondern durch den Container. Diese Blechkiste hat Transporte so billig gemacht, dass sogar Pfennigartikel verschifft werden.

Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Regeln fürs Privateigentum nicht erklären können, warum einige Gesellschaften reich werden und andere nicht. Doch diese Debatten der Wirtschaftshistoriker hat Pistor weitgehend ignoriert. Das kann wahrscheinlich nur einer Juristin passieren.

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20 Kommentare

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  • Danke

    Karl Marx identifiziert bei Kapitalbildung in gleichnamigem Werk „Das Kapital“ Produktionsprozess Verwertungsketten als Motor, bei dem Arbeiter*nnen Mehrwert erzeugen, der zu überwiegendem Teil an Kapitalisten geht. Privatrechtsgelehrte Katharina Pistor stellt dagegen das Recht ins Zentrum ihrer politökonomischen Analyse:



    „Nicht ein physischer Produktionsprozess, sondern rechtliche Codierung ist der Motor zu Kapitalbildung. Kapital sei eine rechtliche Qualität, die hilft, Vermögen zu schaffen, gegenüber Dritten Privatpersonen, Staaten, Währungsräume durch den Staat mit Allgemeingültigkeit, Konvertierbarkeit in staatliches Geld versehen zu schützen.

    Mutmaßlich wären ohne rechtliche Codierung, Reparationszahlungen nach 1. Weltkrieg, Entschädigung Holocaust Überlebende, Zwangsarbeiter*nnen nach 1945, Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) nach Weltfinanzkrise 2008 gar nicht darstellbar?

    Vorreiter Modells seien englische Landlords. Ursprünglich galt in feudaler Bodenordnung gemischte Nutzung. Es gab Land in Gemeinbesitz, sogenannte Commons. Ab 15. Jahrhundert machten Adelige vorrangige Nutzung Bodens geltend, um ihn verkaufen oder beleihen zu können Rechtsberater setzten diese Auffassung vor Gerichten durch. Priorität von Privat- gegenüber ursprünglichem Gemeinbesitz setze sich bis heute für unterschiedlichste Güter, Urheberrecht, Patentrecht auf Gen Mutationen, Erfindungen fort, so Katharina Pistor:



    „Sobald wir erkennen, dass das Kapital vermögensbildende Fähigkeit rechtlicher Codierung verdankt, sehen wir, dass im Prinzip jedes Gut in Kapital verwandelt werden kann. Das veränderte Gesicht Kapitalismus, seiner ‚Finanzialisierung‘, lassen sich so anfechtbar als rechtliche Fiktion definieren

    Anders als angelsächsisches Common Law in erschwere römisches Civil Law (S. 167-76) Priorisieren von Privat- gegenüber Gemeinbesitz.

    www.deutschlandfun..._id=489229#:~:text

    • @Joachim Petrick:

      Vive La difference & blinde Flecken solchen Ausmaßes schaden jeder Analyse - aber ersichtlich auch schon einer Buchbesprechung. Mit Verlaub 🤫

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - legt nach:

    “ Die Römer hatten Sklaven und Provinzen und sie gingen auf Beutezug. Das Privatrecht schützt(e) das Eigentum der Besitzenden. DRABINIOK DIETER hat es gut beschrieben: taz.de/Katharina-P...bb_message_4087717 Der heutige Kapitalismus wurde ausgelöst durch den Wettbewerb Maschinen gegen Lohnarbeit. Das war der Urknall zum Kapitalismus, wenn ich mich richtig an einen älteren (sic!) Beitrag von Ulrike Herrmann hier in der taz erinnere. Die ständigen Forderungen der Arbeiter*innen nach Lohnerhöhungen und Teilhabe machten den Einsatz von Maschinen immer rentabler. Um dem Kapitalismus was entgegenzusetzen - fordere ich Streikrecht für Maschinen.“

    Öh - Maschinensteuer ein erster Schritt.

  • So & jetzt mal was genauer zur Funktion von Recht.

    Vorweg: Wer da was womit erklärt - wa!



    Ist mir komplett - Wumpe.



    Es könnte sich zum Verständnis & zur einhegenden Funktion des Rechts historisch - vor allem aber zu Wirtschaftsabläufen national wie international & global das Proseminar bei Thomas Fischer in seinen Kolumnen anbieten.



    www.spiegel.de/imp...-0000-000000023205 - The whole shit -



    &



    Start “ Natürlich spielt Macht eine Rolle. Recht ist geronnene Macht und symbolische Gewalt. Wer das Recht kennt, weiß, wie der Staat funktioniert.“



    www.spiegel.de/pan...-9782-b171e6e44e03



    &



    Dann schreibt frau vllt so eine Sentenz nicht einfach ungeprüft hin:



    “ Bizarr ist auch, wie sich Pistor die Globalisierung erklärt. Glaubt man Pistor, dann wurde zunächst das anglo­amerikanische Recht weltweit exportiert und erst dann die Wirtschaft globalisiert. Auch dies ist schlicht falsch. … May be. But. Jetzt kommt’s! - 😱 -

    “…Erneut reicht ein Blick nach China: Bis heute hat Europa keinen Handelsvertrag mit Peking, trotzdem ist China längst Deutschlands wichtigster Kunde.…“ Ach was! Nö. So nicht!

    “Mir han ja auch keinen Vertrach!“



    Sorry. Frau Ulrike Herrmann auf dieser Ebene der Erkenntnis bewegt sich ihr letzter Satz - der deswegen auch grad noch in illustrer ☕️☕️Runde Heiterkeit & Kopfschütteln auslöste! Doch. Doch.



    Mal ab davon - daß der Sprung von sehr anders konstruierten anglo-amerikanischen Rechtssystemen ins zentraleuropäische schon mal sehr gewagt erscheint.



    Ist der Hinweis auf einen fehlenden Vertrag China - Europa ohne jeglichen Erklärungswert. Ohne sojet bilaterale Verträge ist der Handel seit Olims Zeiten ausgekommen. Logo doch.



    Was aber nicht heißt - daß sich Handelsströme außerhalb des int. Handelsrecht bewegen fließen sich ent-& abwickeln! Was auch immer!

    Soweit mal

    SonntagsarbeitsZeit - ⏰ - Fin - 🥳 -

    • 9G
      97760 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      ..kein Handelvertrag mit China...soll doch nur beweisen, und Pistor widerlegen, daß es auch ohne Gesetze geht. Warum wird eigentlich niemals über die " ungeschriebenen Gesetze" referiert?

      • @97760 (Profil gelöscht):

        Meinen Spott mit - „“Mir han ja auch keinen Vertrach!“ “



        Ham scheint’s auch Sie nicht verstanden



        &



        Prompt schmeißens ebenfalls Äpfel & Kartoffeln vulgo (Bilaterale) Verträge & Gesetze - durcheinander.

        Die globalen & bilateralen Wirtschafts/Handelsströme sind - real besonders seit den Überseekabeln & daran (erneut) anschließend nach Ende des Kalten Krieges - Ost-West-Spaltung durch eine Fülle von rechtlichen Regelungen staalicher wie privater Natur - Eingehegt & alles das zudem judiziell stark flankiert!



        Wie sollte es auch anders gehen.



        Der Hinweis - mir han mit China kein Vertrach - geht schlicht ins Lehre.



        Den braucht es in der Tat nicht.



        Nur - wie gezeigt: Heißt das eben gar nichts. Das seit Olims Zeiten genutzte Regelwerk reicht derzeit vollkommen.



        Regelt aber eben die Realität der Wirtschaftsströme



        & “Btw -



        China ist gerade mehr als rasant gegenüber früher - auf dem Pfad der Verrechtlichung. - 🤫 - “ Indeed.



        Während insbesondere die Chinesen “geklaut“ haben - wie die Raben.



        Ohne sich um © & Patente zu scheren.



        Geht der Tanker in die andere Richtung!



        50.Abi - Plausch(fortsetzung) darüber mit einem Mitschüler - Big Gun - einem Toppkanzlei © & Patente Großkunde China. “Klar. Wie vorausgesehen: Heute stinken denen IHRE ©&Patentverluste!



        Da werdens halt kantig. Wie früher die Russen im Völker&Internationalen Recht - kehrens den Hans Kelsen raus!“



        (& jetzt unsere Lehrermitschüler - 🤫 -



        “Was macht ihr - wenn ihr Verstöße feststellt?!“(🥳) - “Naja. Das machen ja nnicht wir. Dafür gibts spezielle Unternehmen - die uns das melden! Wir taxieren den Verlust fürs chinesische Unternehmen & dann sind die dran.



        Wie letztens Verlust 800Tsd per annum.



        Da ham die nur - Abgewunken/ peanuts!



        (& ich denke: “Aha & wieviel an RA-Gebühren war das nu wieder?“ - 😂 -

        Soweit mal

        unterm——



        Vorm 1. Weltkrieg waren die globalen Verflechtungen derart - wie sie erst post Wende wieder weitergeflochten werden konnten.



        Kluger Artikel inne taz - brit. Wiss(?) leider inne Grabbel.

    • @Lowandorder:

      Der § hat nun mal nicht immer "Recht". 😇

      • @Gerhard Krause:

        Nö - Aber. Wie meinen?

        Btw - China ist gerade mehr als rasant gegenüber früher - auf dem Pfad der Verrechtlichung. - 🤫 -

  • Ich habe das Buch nicht gelesen, allerdings bezweifle ich, dass der herablassende Ton dieser 'Rezension' gerechtfertigt ist. So beschreibt der Kurzschluss "schafft juristisch codiertes Privateigentum allein noch keinen Reichtum, sonst hätte bereits zu Römerzeiten stürmisches Wachstum einsetzen müssen." ein sehr enges, rein gegenwartsbezogenes und rein ökonomisches Verständnis von "Wachstum".



    Das römische Reich war ab seiner Entstehung zu flächenmäßigem "Wachstum" verdammt, um die Bevölkerung mit Nahrung und die Wirtschaft mit Rohstoffen zu versorgen. Was rund um die sieben Hügel zu finden war, reichte nicht.



    Die Beschlüsse für Eroberungs-/Rohstoffkriege fielen im Senat. Schon damals alte, weiße Männer, die ihren Wohlstand, ihre Macht und ihren Einfluss nicht verlieren wollten, und das Recht der Starken über die Schwachen durchsetzte. Solange es ihre eigenen Interessen nicht direkt schmälerte. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen (Sklaverei und heutige, moderne Varianten), die Plünderung und Zerstörung der natürlichen Umwelt wurde schon damals im Privatrecht (durch die Besitzenden im Senat) abgesichert. Die Verschwendung, die zentrale Bedingung des Kapitalismus, hat uns die tollen Bauten und Ruinen beschert, mit denen sich heute Archäologen und Historiker beschäftigen.



    Heute parken wir Cabrios im Weltraum, schreiben private Anwaltsfabriken Gesetze und ÖPP Verträge, beraten private Unternehmen wie McKinsey&Co die Regierungen, verwaltet der private Vermögensverwalter BlackRock knapp 9 Billionen Dollar, macht das private Unternehmen Wirecard 'Karriere', brechen private Unternehmen (VW,...) Gesetze, gilt Privat vor Staat immer noch als Ideal, außer, eine Pandemie oder Finanzkrise funkt dazwischen. Dann m ü s s e n die Schwachen die Starken schützen und stützen. Gruß an die Legionäre!

    Das Privatrecht schützte damals das Eigentum der Reichen und heute das Eigentum der Eigentümer und Anteilseigner von Unternehmen.

    • @Drabiniok Dieter:

      Man darf hier nicht Realbesitz, von Eigentum ist noch nicht die Rede, mit codifizierten sozialen Verhaltensweisen verwechseln. Das Schuften war zuerst da. Man muss zB nur in die Bibel schauen 😉. Ernsthaft, Arbeit, um zu überleben, war zuerst da. Wer das anders sieht, der träumt wie Frau Pistor, so am 18.08.1896.

  • Vielleicht nicht im Detail, aber dass das Recht einen Anteil zumindest an der Anhäufung von Kapital hat, stimmt schon. Gesetze schreiben vor, wer wofür wieviele Steuern zahlt. Und wenn man dabei Eigentümer von Immobilien, Produktionsmitteln, Finanzkapitalisten fördert, dann hängt das schon stark mit dem Kapitalismus zusammen.

    Umgekehrt gedacht, könnte ein anderes Recht den Kapitalsismus abschaffen. Das Wirtschaftsystem ist ja nicht völlig freidrehend - wenn man nicht will, dass es frei dreht.

  • “Hola!“ - dachte ich: “die ollen Pandekten? Mach Bosse!“ - 😂 -



    &



    Der Rest ist schnell gesagt - …Geschätzte Ulrike Herrmann - …anschließe mich. But - 🧐 -

    unterm——-wider das Abmeiern & servíce —



    Die Pandekten (von altgriechisch πανδέκτης pandéktēs, deutsch ‚Allumfassendes‘), auch Digesten (von lateinisch digesta ‚Geordnetes‘), sind eine im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian zusammengestellte spätantike Kompilation der Jurisprudenz der Rechtsgelehrten der klassisch-römischen Kaiserzeit. Jede der einzelnen juristischen Schriften nennt ihre Quelle in einer Inskription. Diese dienten dem fortgeschrittenen Rechtsunterricht, nachdem die Institutionen als Anfängerlehrbuch absolviert waren.

    Die Pandekten waren Bestandteil des iustinianischen Gesamtrechtswerkes, dem Corpus iuris, der seit der Zeit des Humanismus Corpus iuris civilis genannt wird. Zusammen mit dem Codex Iustinianus sind sie die wichtigste Textquelle für das römische Recht. Justinian ließ zuvor alle klassischen Rechtstexte sammeln und, nach Auswahl übernehmen und interpolieren. Danach stattete er sie mit Gesetzeskraft aus. Dogmatische Fragestellungen und die Unvollständigkeit der Texte, bedingt durch die Auswahl, wurden zugunsten isagogischer Zwecke bewusst zurückgestellt.



    & Däh -



    Im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland die Pandektenwissenschaft entwickelt. Die Aufgliederung juristischer Sachthemen erfolgte dabei – dem System der Pandekten folgend – in der Unterscheidung der Bücher nach Schuld- (Obligationen), Sachen-, Familien- und Erbrecht. Dieser methodische Ansatz lag der Entwicklung und Ausarbeitung des deutschen BGB zugrunde.“



    de.wikipedia.org/wiki/Pandekten



    & zu ehra Abmeiern. - entre nous -



    Doch diese Debatten der Wirtschaftshistoriker hat Pistor weitgehend ignoriert.



    Das kann wahrscheinlich nur einer Juristin passieren.“



    Jedenfalls einer - die nicht bei Volker Beuthien ihr Handwerk gelernt hat.



    & Däh U. H. - 🤫 -



    Juristen haben vs B&VWler doch längst die Nase vorn - 😱 - Aber Hallo.

    • @Lowandorder:

      Gibt es einen Unterschied zwischen "Privatrecht" und "öffentliches Recht"?



      Siehe auch



      taz.de/Jens-Spahn-...nalisten/!5753947/



      Anmerkung: Ich bin NICHT vom Fach

      • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

        Ganz grob:



        ÖR bildet die Grundlage staatlichen Handelns. Es gilt: der Staat darf nichts, was ihm nicht ausdrücklich erlaubt ist.



        Im Privatrecht gilt: der Bürger darf alles, was ihm nicht ausdrücklich verboten oder gesetzlich geregelt ist. Es herrscht im Grundsatz Vertragsfreiheit. Jedermann kann mit jedermann einen Vertrag abschließen oder es bleiben lassen. Gezwungen werden kann er dazu nicht.



        Und dann gibt es noch das Sachenrecht, das regelt, wem was gehört und wie weit seine Verfügungsgewalt reicht.

        • @Galgenstein:

          Die Theorie ist Klasse -



          "der Staat darf nichts, was ihm nicht ausdrücklich erlaubt ist.



          der Bürger darf alles, was ihm nicht ausdrücklich verboten oder gesetzlich geregelt ist."



          Zur Umsetzung in der Praxis melde ich starke



          ZWEIFEL an.



          Beispiele gerade nicht zur Hand. Sorry for that.



          Ich bin noch im Entwicklungsstadium.

          • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

            Sie wollten eine Handreichung zur Unterscheidung des ÖR vom PR. Ich habe Sie Ihnen gegeben.



            Sie scheinen damit nichts anfangen zu können, weil Sie mehr nach einer Theorie suchen, die Ihre Zweifel nährt und Ihr Unverständnis stützt, denn Klarheit schafft.



            Erkenntnis beruht aber halt nun einmal darauf, dass man in der Lage ist Unterscheidungen treffen zu können, um dem Chaos im Kopf Einhalt zu gebieten. Wer das nicht kann oder will, wird sich schwertun die Welt zu begreifen.

            • @Galgenstein:

              Na Na Na. “Zweifel“ - das Mindeste.

              Ergo: Kommse mal runter vom Balkon.



              Niemand greift Ihre Handreichung an.



              Aber für Lerschen Piestal besteht doch geradezu kein Anlaß; Unterstellungen inclusive. Denken - könnte helfen - 🤫 -

              “Grau mein Freund - ist alle Theorie.“



              Mehr als Jöhten ist hier nicht gesagt.



              & mit der Verschränkung des Rechts im Sein & Sollen eines Hermann Heller.



              Wird der Sollens-Kopf des Rechts auf die Füße des Seins ala Verfassung & Verfassungswirklichkeit z.B. gestellt.



              & short cut -



              Da ist seit längerem der Befund:



              Niederschmetternd •

            • @Galgenstein:

              Ich tu mich IMMER schwer, die Welt zu begreifen.



              Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen

      • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

        Das! Schisma des Rechts in Schland.

        Zusammenfassung. Das deutsche Recht wird in das öffentliche Recht und das Privatrecht eingeteilt. Das öffentliche Recht behandelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Gemeinwesen und die Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat, zu den Gemeinden usw. Das Privatrecht regelt die Beziehungen der Menschen untereinander.“



        & Luurens all =>



        www.google.de/sear...grc=9KG_x0AUB5YN5M



        & gekritzelt 🥳



        i.ytimg.com/vi/RDm.../maxresdefault.jpg



        &



        wirtschaftslexikon...es-recht-51997.png



        &



        images.app.goo.gl/MXodPm2YgDPVrEDc6



        &



        Das hat Folgen für die jeweiligen Prozessmaximen!



        Offizialprinzip, Amtsprinzip, Amtsbetrieb; prozessualer Grundsatz, der besagt, dass die Einleitung und der Betrieb eines Verfahrens, wie auch die notwendigen Ermittlungen, von Amts wegen (also letztlich von Staats wegen) zu erfolgen haben. D.h., es kommt nicht darauf an, ob ein Privater oder sonstiger Dritter diese Ermittlungen möchte oder ob er sie ablehnt. Die Offizialmaxime beherrscht den Strafprozess, das Verwaltungsstreitverfahren und weitgehend auch das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

        Dagegen gilt im Zivilprozess i.Allg. die Parteimaxime, d.h. es obliegt ggf. den Parteien, ein Verfahren einzuleiten, die ihnen geeignet erscheinenden Tatsachen vorzutragen und die Beweismittel zu bezeichnen.

        kurz - Im verwaltungsgerichtlichen Proßess hat grundsätzlich das Gericht die Herrschaft über den Streitstoff & hat die erforderlichen Unterlagen Akten etc zusammenzuführen.



        Im Zivilprozess - bestimmen grundsätzlich die ProzessParteien den Streitstoff.

        So in etwa - servíce - 🤫 -

        • @Lowandorder:

          Ich bedanke mich schnell gerne für den Service.



          Schönen Sonntag noch.