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G20-Prozess in Hamburg geplatztCorona bringt Prozess zu Fall

Heranwachsende sollten sich für die bloße Teilnahme an einer G20-Demonstration verantworten. Nun ist das Rondenbarg-Verfahren geplatzt.

Bundesweit demonstrierten Linke ihre Solidarität mit den Angeklagten des Rondenbarg-Prozesses Foto: Markus Scholz/dpa

Hamburg taz | Der Druck auf das Verfahren war denkbar hoch: ein Pilotprozess gegen fünf Heranwachsende, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren und sich dafür verantworten sollen, dass sie auf einer Demonstration gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg mitgelaufen seien. Einer Demo, aus der heraus Straftaten begangen wurden – allerdings nicht von den Angeklagten selbst. Dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sollen noch vier weitere Verfahren folgen gegen insgesamt fast 80 Menschen. Nun aber ist das Rondenbarg-Verfahren geplatzt.

Das Hamburger Landgericht begründet die Entscheidung mit der Coronapandemie: Die anhaltend hohen Infektionszahlen, die neuen Virusvarianten und der verlängerte Lockdown seien Bedingungen, unter denen die Kammer es nicht für vertretbar hält, die Hauptverhandlung weiter durchzuziehen, bestätigte der Gerichtssprecher Kai Wantzen.

Die Angeklagten und ihre Ver­tei­di­ge­r*in­nen wohnen in Stuttgart, Mannheim, Köln/Bonn und Halle und hätten mitten in Zeiten eingeschränkter Mobilität einmal pro Woche durch die ganze Republik fahren müssen. Allerdings hatte die Kammer die Termine schon seit Mitte Dezember ausgesetzt. Bislang haben überhaupt erst zwei Termine stattgefunden.

Der Komplex Rondenbarg, der wohl die letzte Etappe der juristischen Aufarbeitung des G20-Gipfels sein wird, trägt nicht nur deshalb eine große politische Dimension in sich, weil hier einem großen Teil aller im Rahmen der G20-Proteste Festgenommenen der Prozess gemacht werden soll. Mit dem Urteil könnte der vorsitzende Richter der Jugendkammer Georg Halbach auch Rechtsgeschichte schreiben.

Psychische Beihilfe und ein gemeinsamer Tatplan

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf das Ansinnen, alle Demoteil­neh­me­r*in­nen für alle aus dem Aufzug verübten Straftaten zu bestrafen. Wer einen Stein oder einen Böller warf und wer lediglich ein paar Reihen dahinter stand, wäre nach dieser Auffassung egal: Alle hätten demnach einen gemeinschaftlichen Tatplan verfolgt und mindestens psychische Beihilfe geleistet; sie seien deshalb des schweren Landfriedensbruchs schuldig, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigungen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Eine ähnliche Konstruktion hatte die Staatsanwaltschaft auch schon im G20-Verfahren um die Krawalle an der Elb­chaussee bemüht. Die Richterin war dem aber nur in Teilen gefolgt. Anders als am Rondenbarg war dort ein hoher Sachschaden aus dem Demozug heraus angerichtet worden.

In der Straße Rondenbarg im Stadtteil Bahrenfeld hingegen ging nichts zu Bruch, außer den Knochen der Demonstrant*innen. Die bis dahin friedliche Demo wurde plötzlich von zwei Seiten durch Polizeieinheiten mit Wasserwerfern angegriffen, darunter die als besonders brutal berüchtigte Blumberger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei. 14 G20-Gegner*innen kamen ins Krankenhaus, die anderen wurden festgenommen.

Die Ver­tei­di­ge­r*in­nen der Rondenbarg-Angeklagten hatten von Anfang an gefordert, die Hauptverhandlung wegen der Pandemie gar nicht erst zu eröffnen. „Es war auch im Dezember schon Wahnsinn, junge Leute durch die ganze Republik zu jagen, während die restliche Welt versucht, ihre Mobilität einzuschränken“, sagt der Verteidiger Matthias Wisbar. Die Kammer lehnte entsprechende Anträge jedoch ab.

Nach dem vierten G20-Jahrestag alles wieder aufzurollen ist totaler Humbug

Yannik U., Angeklagter

Dass sie sich nun doch der Sicht der Ver­tei­di­ge­r*in­nen anschließt, ist aus Sicht der Betroffenen zwar vernünftig, aber kein Grund zu feiern. Schließlich soll der Prozess weitergehen – irgendwann, wenn die Pandemielage es zulässt. Laut der offiziellen Sprachregelung des Gerichts wurde die Hauptverhandlung jetzt „einstweilen abgebrochen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben“. Allerdings muss dann wieder von vorn begonnen und die Anklage neu verlesen werden.

Der Zeitpunkt in der Pandemie sei nicht das einzig Skandalöse

„Die zermürbende Situation, dass dieses Verfahren über uns schwebt und uns in unserer Lebensplanung stark einschränkt, bleibt“, sagt Yannik U., einer der Betroffenen. Die Aussicht auf die Wiedereröffnung des Verfahrens im Sommer oder Herbst stimmt ihn nicht gerade positiv: „Nach dem vierten G20-Jahrestag alles wieder aufzurollen ist totaler Humbug“, sagt er. Die lange Verzögerung könnte sich allerdings strafmildernd auswirken. Aus Sicht von Yannik U. wäre das einzig Richtige, die Verfahren jetzt komplett einzustellen.

So sieht es auch die Rote Hilfe, die den Prozess unter anderem mit Soli-Kundgebungen und regelmäßigen Updates auf einem Blog begleitet. „Schon die Eröffnung des Gerichtsverfahrens im Dezember 2020, knapp dreieinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel, war unverhältnismäßig, da für Jugendverfahren ein Beschleunigungsgrundsatz gilt“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Organisation.

Doch der Zeitpunkt sei nicht das einzig Groteske und Skandalöse an dem Verfahren. Die Anklage stelle auch die Ereignisse vom 7. Juli 2017 komplett auf den Kopf: „Dort wurde eine legitime Demonstration von der Polizei angegriffen, brutal zerschlagen und zahlreiche Demonstrierende verletzt“, sagt Sommerfeld. Dass nun die Angegriffenen auf der Anklagebank sitzen, während kein einziger Polizist wegen der Gewalt bei den G20-Protesten angeklagt wurde, sei zynisch.

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4 Kommentare

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  • Von Schauprozessen kann man ja nocht sprechen da die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.

    Aber es würde mich nicht wundern, wenn man den Angeklagten Gürtel und Hosenträger wegnähme damit sie sich vor Gericht die Hosen festhalten müssen ...

  • "Dass nun die Angegriffenen auf der Anklagebank sitzen, während kein einziger Polizist wegen der Gewalt bei den G20-Protesten angeklagt wurde, sei zynisch."

    Ist das nicht eigentlich immer so bei linken Demos?

  • Die Teilnahme an einer Demonstration ist ein Grundrecht und keine Straftat. Politisch bestellte Schauprozesse zum alleinigen Zweck, etwas anderes zu propagieren, sind doch rechtsfrei und überflüssig.

  • 9G
    90564 (Profil gelöscht)

    >Der Komplex Rondenbarg, der wohl die letzte Etappe der juristischen Aufarbeitung des G20-Gipfels sein wird

    liebe taz. ich hoffe doch ganz ganz stark, dass es eine juristische entscheidung zu der mindestens rechtlich fragwürdigen zerschlagung der friedlichen "welcome to hell"-demonstration mit ca 10 tausend teilnehmer!nnen geben wird? in der frage sind doch wohl gegen die polizeiführung rechtliche schritte eingeleitet worden? ich bitte hier um aufklärung!