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Hartz IV in CoronazeitenIn anderer Verpackung

Hartz IV wird derzeit als „Bürgerrecht“ für Corona-Geschädigte politisch beworben. Das ändert wenig an den Bedingungen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: Er klingt wirklich nett Foto: Felix Zahn/phototek/imago

Berlin taz | Man fühlt sich fürsorglich behandelt, fast wie eine privat versicherte Patientin beim Arzt. Hubertus Heil selbst spricht in einem Video des Arbeitsministeriums zu den Ratsuchenden. Heil beantwortet Ihre Fragen! Er klingt wirklich nett. „Der Zugang zur Grundsicherung wurde erleichtert und entbürokratisiert“, sagt der Arbeitsminister, „lassen Sie sich helfen. Sie haben das soziale Bürgerrecht auf Grundsicherung.“ Online könne man den Antrag stellen. Bei der Arbeitsagentur lässt sich ein „vereinfachter Antrag“ auf Grundsicherung herunterladen. „Im Zweifelsfall nutzen sie die Möglichkeit, das Jobcenter anzurufen“, sagt Heil.

Für Hartz-IV-EmpfängerInnen, die auf der Suche nach Jobcenter-Kontakt am Telefon entweder in endlosen Warteschleifen oder bei gefühllosen Callcenter-MitarbeiterInnen landeten, klingt das wie Musik – etwas süßlich und etwas fremd.

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Die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, im Volksmund Hartz IV genannt, wird derzeit als Rettungsanker für Coronageschädigte politisch beworben, als sei es ein staatliches Grundeinkommen, das in Anspruch zu nehmen sich man doch bitte nicht schämen solle. Die Aufforderung richtet sich insbesondere an Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die Coronabeschränkungen in Not geraten sind und bei denen weder die Überbrückungshilfe II noch die neuen Novemberhilfen greifen.

Einiges wurde dabei erleichtert: Wer im Zeitraum bis zum März 2021 einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen stellt, dem oder der werden vom Jobcenter für ein halbes Jahr die Wohnkosten erstattet, egal wie hoch. Alleinstehende dürfen bis zu 60.000 Euro an Vermögen besitzen. Wer selbstständig und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, darf für jedes Jahr an Selbstständigkeit nochmal 8.000 Euro Vermögensfreibetrag draufschlagen. Selbstständige Versicherte über die KSK (Künstlersozialkasse) haben diesen Freibetrag übrigens nicht, weil sie ja in die Rentenkasse einzahlen.

Angst vorm „doppelten System“

Der werbende Sound für neue Antragssteller hat einen politischen Grund: Berufsverbände fordern einen staatlichen „Unternehmerlohn“ für Selbstständige, etwa für Berater, Seminardozenten, ReiseleiterInnen, die wegen der Coronabeschränkungen quasi nicht arbeiten dürfen oder Aufträge einbüßen und daher kaum oder keine Einnahmen haben. Sozialpolitiker, auch aus der SPD, wollen aber kein „doppeltes System“ neben Hartz IV, sondern verweisen daher lieber auf die erleichterte Grundsicherung.

Die neue PR für Hartz IV klingt anders als die harschen Worte des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD), der kurz nach der Einführung der Grundsicherung im Jahre 2005 vor einer „Mitnahme-Mentalität“ warnte, davor, dass die „Hemmschwelle für Sozialbetrug“ gesunken sei, dass man „Fehlentwicklungen“ dringend unterbinden müsse.

Der Run der SolounternehmerInnen auf Hartz IV hält sich allerdings in Grenzen: Im Oktober verzeichnete die Bundesarbeitsagentur nur rund 52.000 sogenannte nichtarbeitslose Selbstständige im Hartz-IV-Bezug, selbst im Juni waren es nur 69.000 gewesen.

Das ist wenig angesichts von über vier Millionen Selbstständigen in Deutschland. Der Regelsatz von 432 Euro im Monat plus Wohnkosten ist wohl zu mager. Das Partnereinkommen und jedes kleine Erwerbseinkommen werden zudem penibel mit dem Regelsatz verrechnet.

Für Selbstständige unattraktiv

„Hartz IV passt nicht zur Selbstständigkeit“, sagt Max Hilgarth, Geschäftsführer des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Viele Selbstständige hätten auch in Coronazeiten kleine Einkommen, von dem Geld müsste man auch immer etwas beiseitelegen für Investitionen, etwa in neue Computer, in Weiterbildung. Wenn dieser Verdienst sofort wieder vom ohnehin niedrigen Regelsatz weitgehend abgezogen werde, mache dies die Sozialleistung für Selbstständige unattraktiv.

Im November herrscht nun erst mal Ruhe bei vielen Betroffenen – viele profitierten ja von den neuen „Novemberhilfen“, mit denen Selbstständige in einigen Branchen ihre Umsatzeinbrüche kompensieren können. Die Frage lautet: Was kommt danach? Dann, wenn die „Novemberhilfen“ beendet sind, Corona aber immer noch da ist. Und das Stichwort „Unternehmerlohn“ wieder auftaucht auf der politischen Agenda.

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18 Kommentare

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  • Seit Jahren leide ich zudem unter fehlerhaften Bescheiden, die mir - wie zuletzt, die Heizkosten ohne Angaben von Gründen kürzen, mitten im Winter.

    Teilweise sind auch die Mitteilungen des Amtes absurd. Zuletzt bekam ich eine Aufforderung zur Mitwirkung, bei der von mir verlangt wurde, Kontoauszüge aus der Zukunft einzureichen, also alle für Oktober, bevor der Oktober zu Ende ist. Gleichzeitig wurde mir gedroht, dass ich gar nichts mehr bekomme, wenn ich nicht mitwirke. Dann wurde auf meinen Hinweis hin die Frist für die Abgabe verlängert, so dass ich noch alle Unterlagen einreichen konnte. Doch es hat mich Wochen gekostet, in der Hotline, in Abstimmung mit einer Rechtsberatung.

    Ich bin glücklich und dankbar, dass ich für November überhaupt Geld bekommen habe. Ich hatte eine Weiterbewilligung beantragt. Regelmäßig bekomme ich dann für sechs Monate Geld, abhängig von meiner Schätzung des Einkommens für diesen Zeitraum. Doch ich habe nun nur für November etwas bewilligt bekommen. Im Gesetz steht dazu nichts, für Selbständige wird in der Regel für sechs Monate Geld bewilligt.

    Das sind nur zwei Beispiele für den teils haarsträubenden und auch seelisch belastenden Unfug, den ich in den vergangen Jahren mitgemacht habe.

    Die so genannten Eingliederungsvereinbarungen, die ich in den vergangenen Jahren unterschreiben musste, waren sogar laut der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit rechtswidrig. Den Arbeitsvermittlern ist das egal gewesen.

    Ich habe über zweihundert, vielleicht bald dreihundert Bewerbungen auf feste Anstellungen geschrieben, doch keine bekommen.

    Die Arbeitsvermittler haben mich teilweise unter Androhung von Sanktionen an dubiose Firmen vermitteln wollen, die einschlägig als Datenfänger bekannt sind oder dafür, Phishingmaschen einzusetzen. Auf eine Bewerbung hört man nichts. Dann geht der Telefonterror los, von Anrufern, die sich als irgendein Versorgungsunternehmen ausgeben und einen Datenabgleich vornehmen wollen. Auch diese Masche ist im

  • "Einiges wurde dabei erleichtert: Wer im Zeitraum bis zum März 2021 einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen stellt, dem oder der werden vom Jobcenter für ein halbes Jahr die Wohnkosten erstattet, egal wie hoch."

    Hm, das ist doch eigentlich bei Erstantrag immer so, dass die Mietkosten die ersten sechs Monate übergangsweise voll als solche anerkannt werden.



    Ich hatte das bisher so verstanden, dass für den definierten Zeitraum in "Corona-Zeiten" die Mietkosten grundsätzlich voll anerkannt werden und jetzt wohl, weil dieser Zeitraum verlängert wurde (bis 31.03. oder sogar 31.12.2021?).



    Habe ich das falsch verstanden?

    Und es ist natürlich auch wieder so, dass korrekte Sprache in dem Zusammenhang wichtig ist, um nicht wieder Vorurteilen Vorschub zu leisten: Die gesamten Mietkosten werden nicht erstattet, sondern als solche in voller Höhe für den Bedarf anerkannt. Der anerkannte Bedarf wiederum wird mit dem anzurechnenden Einkommen verrechnet und ggf. kommt dann ein Differenzbetrag X raus, der meist zur Aufstockung des (noch) vorhandenen Einkommens gewährt wird.

    Nur Menschen, die derzeit keinerlei Einkommen haben und auch kein ALG I beziehen, erhalten den ganzen errechneten Bedarf in Form von ALG II.

    Achtung: Kindergeld gilt allein schon als Einkommen und wird auf den Bedarf gegen gerechnet. Also kein Einkommen aus Erwerbsarbeit haben, bedeutet nicht automatisch kein Einkommen nach SGB II zu haben. Unterhalt etc. zählt natürlich auch dazu, ggf. auch eine Betriebskostenrückerstattung.

    Eine Frage noch an die Profis hier:

    Gilt das mit der Anrechnung der vollen Mietkosten ebenso auch im Bereich der Grundsicherung SGB XII (=Sozialhilfe)? Fällt das in den Bereich von Heil? Oder wird das automatisch "angeglichen"?

  • Es gibt kein Harz IV für Geschäftsführer eines Unternehmens das durch Harz IV keine Aufträge mehr hat. Ich kann es Beweisen. Die Richterin am Sozialgericht Köln sagt, das ein Unternehmen erst Insolvenz anmelden muss und der Unternehmer über keine Mittel mehr verfügen darf, dann steht ihm die Grundsicherung zu.

  • Ausgaben bzw. AfA für Investitionen sind bei der Ermittlung der Einkünfte abzuzieren und solle somit auch den H4-Bezug nicht mindern oder ihm entgegenstehen.

    • @meerwind7:

      AfA werden aber nicht als Kosten anerkannt. Ich weiß nicht, was der Großteil in D immer denkt, was ALGII für ein großzügiges "Angebot" sei.

      "Abschreibungen werden nicht als Betriebsausgaben anerkannt."

      www.jobcenter-ge.d...ublicationFile&v=2

  • Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie .....

    Hartz IV Empfänger müssen u.a. später auch mit erheblichen Einbußen bei der Rente rechnen. Solounternehmer, die halbwegs rechnen können, verzichten da lieber dankend, wenn es irgendwie möglich ist.

  • Ich bin nicht selbstständig habe aber meinen Job als Angestellter verloren. Bei mir dauert es über 4 Monate bis ALG 1 plus Aufstockung kam. Man muss dazu wissen ich habe Autismus und einen gesetzlichen Betreuer von dem zwei Klienten obdachlos wurden wegen der langen Wartezeit. Mein Betreuer sendete dann einen Beschwerdebrief an die Bundesagentur in Nürnberg ab, weil ihm natürlich das Betreuungsgericht im Nacken sitzt wenn die ihm zugewiesenen Menschen keine Bleibe haben. Zurück kam eine Abmahnung weil er die "deutsche Arbeitsverwaltung verunglimpfe".

    Ich fand es frech zu behaupten die Hilfen würden sofort kommen. Das mag vielleicht für das Kurzarbeitergeld gegolten haben und natürlich Hilfen für Großkonzerne ("Leistungsträger") aber nicht für ALG 1 und 2 und wenn ich mir vorstelle dass Solo-Selbstständige auch so eine Zeit überbrücken müssen... Da wirds schnell zappenduster ich habe das GLück bei der katholischen Jugendfürsorge wohnen zu können wo ich drei Monate keine Miete zahlen musste aber nach der Erfahrung meines Betreuers war das alles andere als schnell. Zudem ist Hartz 4 immer noch viel zu wenig aber der paritätische Wohlfahrtsverband und auch wir von der KJF reden uns da den Mund fusselig Hauptsache Lufthansa mehr Geld geben als ihr Laden wert war und auf Mitspracherechte verzichten

    • @Benedikt Windisch:

      Abmahnung wegen Verunglimpfung der teutonischen, pardon, deutschen Arbeitsverwaltung...

      Oh Heiliger Bürokratius! Der Talar dieser Verwaltung hat zwar den modisch schicken Schnitt nach dem Entwurf einer sog. „Modernen Dienstleistung am Arbeitsmarkt“, Modell Agenda 2010. Aber darunter waltet der modrige Ungeist eines autoritären Preußens unter Wilhelm Zwo. Hört das gar nicht auf? Und wehe, einer hebt das ehrbare Gewand nur etwas an...Der wird betäubt oder kaltgestellt. Am Schild „Bundesagentur für Arbeit“, sehe ich da einen „Republikanischen Adler“ des Bundes von Staat und Bürgerinnen u. Bürgern? Oder trügt mich der Schein und es ist der preußische Adler, der mit den grauen Flügeln aus Eisenguss. Dem sind seine Arme so schwer…(nach Wolf Biermann).

      Die Beantragung, prüfende Bewilligung, ggbfs. Ablehnung und administrierende Durchführung von ergänzenden Leistungen gehört zu den diffizilsten Aufgaben, welche er Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt obliegt. Sie ist überhaupt nur unter Beteiligung gleich zweier Ämter (Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit) durchführbar, wenn dazu die physische Datenübertragung von der zu administrierenden Person (Kunde) unter voller Verantwortlichkeit hinsichtlich seiner Mitwirkungspflichten nach SGB 2 so von statten geht, dass die zu administrierende Person a) alle mittelbar an der Datenerhebung und Datenherausgabe Beteiligten (Arbeitgeber etc.) zur Erstellung und Herausgabe dieser Daten bewegt und b) die Überbringung dieser Daten gestern erledigt hat, um es somit den beteiligten Ämtern zu ermöglichen, den zu administrierenden Vorgang a) übermorgen als Akt abzulegen damit er in der Folgewoche des Kalendermonats auf seine Erledigung hin geprüft werden und ggbfs. mit seiner Bearbeitung begonnen werden kann. In der Zwischenzeit hat sich die zu administrierende Person im Falle auftretender existentielle Engpässe an die Tafeln und die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege etc. zu wenden.



      Alles Gute für Sie @ B .W.

  • Realsatire!

    Tragikomische Vorgänge bei den Hartz-Parteien.

    "Wenn dieser Verdienst sofort wieder vom ohnehin niedrigen Regelsatz weitgehend abgezogen werde, mache dies die Sozialleistung für Selbstständige unattraktiv."



    Da hilft nur Schwarzarbeit und trotzdem Stütze ziehen! Anders geht es nun mal nicht, wenn man überleben will. Man ist dazu gezwungen.

  • Hartz IV ist wie eine Mausefalle, aus der nur die wenigsten Mäuse jemals wieder rauskommen. Wer einmal den Antrag stellt, macht sich so zum Inventar einer anachronistischen Arbeitsverwaltung, die ihre fehlende Daseinsberechtigung nur noch mit der permanenten Aufrechterhaltung der Notlagen anderer kompensieren kann.

    • @Rainer B.:

      Die/Der Arbeitslose als Inventar einer Anachronistischen Arbeitsverwaltung.

      Ja! Menschen, die die Arbeitsverwaltung nicht kennen, werden das kaum oder gar nicht glauben wollen. Stimmt aber trotzdem.



      Dazu etwas aus der empirischen Sozialforschung:

      Bettina Grimmer, "Folgsamkeit herstellen - Eine Ethnographie der Arbeitsvermittlung im Jobcenter"

      Sehr gut lesbare Studie. Teuer in der Anschaffung. Gehört aber für mich zum Spannendsten und Besten, was ich genau auch zum Thema der "Inventarisierung" von Arbeitslosen in der Bürokratie gelesen habe. Und dazu, man staune aber es ist auf verrückte Art war, wie die Bürokratie den Neoliberaismus (teil-)besiegt es selber aber gar nicht merkt. Und für alle trotzdem nichts dabei herauskommt. Das ist H4. Ein verbetriebswirtschaftlichtes System, das am besten dann funktioniert, wenn keine Arbeitslosen darin vorkommen (würden). Weil das aber nicht gelingen will, macht man Arbeitslose zu analog-digitalen Avararen, welche die Rolle des Inventars zu spielen haben. Ein schreckliches Trauerspiel.

  • Die neue Großzügigkeit bei ALG2, sobald es mal um richtige Menschen und nicht nur sozial Schwache geht (sorry) verhöhnt alle, die darunter bisher gelitten haben.

    Beispiel: Bisher gab es bei H4 150€ Vermögensfreibetrag pro Lebensjahr. Der Fünfzigjährige, der in H4 rutscht und sich bis dahin ein paar Rücklagen angespart hatte, musste die also bis auf 7500€ aufbrauchen, bevor er Geld vom Amt bekommen hat.

    Jetzt sind es auf einmal 60.000€. Ich finde das an sich begrüßenswert, aber warum fällt das erst auf, wenn es um "Selbständige" geht? Jeder Arbeitslose ist selbständig...

    • @Mustardman:

      Das kann ich als einer, der H4 kennt, nachvollziehen. Diese "Großzügigkeit" für die von Corona-Betroffenen liegt objektiv queer zu dem, was normalerweise von Antragstellern u. Antragstellerinnen der Grundsicherung verlangt wird.

      Die Erleichterungen bei der Bezugsberechtigung von H4 gelten für die Corona-Betroffenen aber nur befristet. Nach Ablauf der gesetzten Fristen für diesen leichteren Zugang, werden Vermögen und z.B. die Angemeessenheit der Wohnung geprüft werden, falls dann die Corona-Betroffenen erneut H4 beantragen müssen. Somit wird dann auch geprüft werden, ob jemand Vermögen über 60T nicht angeben hat. Und es werden Vermögen unter 60T berücksichtigt werden. Sonst hätte Politik tatsächlich ein Problem mit der Legitimierung der Maßnahmen.



      Dabei finde ich wie Sie den erleichterten Zugang zu H4 während Corona richtig. Die Menschen brauchen Chancen für den Neustart. Dann sollte H4 nach Corona einer ganz tiefen Revision unterzogen werden. Auch die anderen Arbeitslosen brauchen Chancen und hinreichende Lebensbedingungen!

  • 9G
    92293 (Profil gelöscht)

    Reduziert die Bezüge der Diäten und die hohen Pensionen (ab gehobener Dienst) dann bleibt wieder etwas für die Rausgedrängten, die ihr am liebsten unsichtbar machen wollt. Die Gründer des Grundgesetzes haben es nicht vorgesehen, dass jeder Abgeordnete spätestens nach der zweiten LÖegislatur zum Millionär geworden ist

    • 9G
      92293 (Profil gelöscht)
      @92293 (Profil gelöscht):

      und wenn ein Abgeordneter mehr als 240.000 Einkommen durch Aufsichtsratssitze, Reden halten und sonstiges hat. Dann werden die Diäten auf null gesetzt. Diese Steuergelder sollten sie nur dann bekommen, wenn sie ärmer als 100000 sind.

      • @92293 (Profil gelöscht):

        Das fände ich kontraproduktiv. Was ich dagegen gut fände: Wer 4 Jahre im Parlament saß erhält ein Anrecht auf lebenslange Versorgung (wie jetzt schon nach 8 Jahren). Die gilt aber nur, solange es keine anderen Bezüge gibt. Gar keine. Pro-Bono arbeiten: Klar. Zusatzeinkommen: Versorgung weg.

        Damit würde klar gesagt: Wer in den Bundestag einzieht hat damit das Mandat, politisch zu arbeiten (schließlich haben viele für die Vertretung gestimmt). Das gilt aber nur, solange es wahrgenommen wird.

        Abgeordnete müssten sich dann entscheiden, ob sie Sicherheit oder Korruption wollen. Es gäbe viel weniger Anreiz, nach der Politik die Seiten zu wechseln.

        • @Arne Babenhauserheide:

          Martin Sonneborn war kürzlich in Arzach (Armenien). Dort war das Verbot von nebeneinkünften für Politiker festgeschrieben. Es geht doch!

          Allerdings leben unsere Frösche ja in diesem Sumpf. Ich traue es maximal der Linken und den Piraten zu, so etwas politisch festzuschreiben. Obwohl.... bei der Linken zweifel ich auch...