Soforthilfen in der Coronakrise: Die Novemberhilfen kommen

Die Regierung unterstützt im November Soloselbstständige und Firmen, die von Schließungen betroffen sind. Die Branchenauswahl wird kritisiert.

Ein Geschlossenes Reisebüro

Ein geschlossenes Reisebüro in Berlin Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

BERLIN taz | Viele Soloselbständige und FirmeninhaberInnen werden jetzt in ihren Steuerunterlagen vom vergangenen Jahr kramen – und froh sein, wenn sie ihre Einnahmen von damals korrekt angegeben haben. Denn die Bundesregierung hat Einzelheiten zu den „Novemberhilfen“ bekanntgegeben, mit denen Betriebe und EinzelunternehmerInnen Einnnahmeausfälle aufgrund der Coronapandemie teilweise kompensieren können.

„Solidarität ist das Gebot der Stunde“, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnertag. Er hatte sich mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf die Bedingungen der „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ geeinigt. Die Hilfen haben ein Volumen von voraussichtlich 10 Milliarden Euro und sollen die bereits existierenden „Überbrückungshilfen“ ergänzen.

Antragsberechtigt sind laut Finanz- und Wirtschaftsministerium Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen und deswegen hohe Umsatzausfälle haben. Dazu zählen etwa Theater, Kinos, Gaststätten, Sportstudios, Messen und auch Bordelle.

Indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Betrieben erzielen, etwa Lieferanten für Kneipen, BühnentechnikerInnen, SchauspielerInnen oder MusikerInnen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Vom Teilshutdown betroffenen Branchen helfen

Um den Umsatzausfall durch die Schließungen im November 2020 nachzuweisen, müssen die AntragsstellerInnen zum Vergleich entweder Steuerunterlagen für die durchschnittlichen wöchentlichen Umsätze im November 2019 vorlegen oder aber Unterlagen zu den durchschnittlichen wöchentlichen Umsätzen im gesamten Jahr 2019 oder einen Vergleichsumsatz im Oktober 2020, falls das Unternehmen erst kürzlich gegründet wurde.

Unternehmen müssen dazu eineN SteuerberaterIn oder WirtschaftsprüferIn heranziehen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beanspruchen, können einen Antrag auch ohne SteuerberaterIn stellen.

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt, bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro. Andere staatliche Leistungen, die unter Umständen für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, also etwa die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, werden angerechnet.

Im Unterschied zur Überbrückungshilfe, die sich vor allem an den Fixkosten eines Unternehmens orientiert, bezieht sich die Novemberhilfe lediglich auf den Umsatzausfall. Damit haben auch Soloselbstständige und FreiberuflerInnen, die keine größeren Fixkosten wie etwa eine Büromiete verzeichnen, eine Chance auf Kompensation zumindest von Teilen ihrer Einkommensverluste.

Novemberhilfen sollen Umsatzausfälle kompensieren

Wenn im November trotz des Lockdown light Umsätze erzielt werden, etwa über einzelne Aufträge für eine KünstlerIn, so werden diese Umsätze bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes vom Vorjahr nicht mit der Novemberhilfe verrechnet. Für Restaurants, die Speisen im Take-Away-Verkauf anbieten, gilt der Grundsatz, dass die Umsätze im Außerhaus-Verkauf weder beim Vergleichsumsatz des Vorjahres noch beim jetzigen Umsatz berücksichtigt werden.

Die Anträge können in den nächsten Wochen über eine bundesweite Plattform gestellt werden, über die auch die Überbrückungshilfen laufen. Ausgezahlt werden die Hilfen dann über die einzelnen Bundesländer.

Während der Hotel- und Gaststättenverband die Novemberhilfen begrüßte, kam aus Branchen, die sich benachteiligt fühlen, Kritik. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, rügte, dass Hilfen nur diejenigen bekämen, deren Kunden die Restaurants oder Hotels direkt seien. „Unsere Kunden sind aber deren Gäste, die jetzt ausbleiben“, so Oppermann.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisierte, dass Reisebüros und ReiseveranstalterInnen „durch den Rost“ der Novemberhilfe fielen. 193 Staaten weltweit seien aufgrund der Coronapandemie nicht oder nur unter Einschränkungen zu bereisen. Die Branche müsse in diesem Jahr Umsatzverluste von 28 Milliarden Euro hinnehmen. „Wir bereiten eine Klage vor“, hieß es in einer Erklärung des Verbandes.

Reisebranche fühlt sich vergessen – und will klagen

Altmaier lehnte die Kritik ab und verwies unter anderem auf die existierenden Überbrückungshilfen, die jetzt schon Firmen mit hohen Umsatzausfällen bei ihren Fixkosten unterstützen, unabhängig von der Branche.

Max Hilgarth, Geschäftsführer des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), sagte der taz, er begrüße die Novemberhilfen, er würde sich aber wünschen, dass sich die Hilfen nach betriebswirtschaftlichen Kenngrößen richten und nicht nach der Branchenzugehörigkeit.

Hilgarth nannte das Beispiel eines Hochzeitsfotografen, der derzeit kaum Umsätze habe, da Hochzeitsfeiern nicht stattfinden dürfen. Da der Fotograf seinen Betrieb aber wegen Corona nicht schließen muss und auch nicht einem geschlossenen Betrieb zuarbeitet, kann er keine Novemberhilfe wegen seiner Einkommensverluste beantragen.

„Die Frage ist auch: Was passiert über den November hinaus?“, fragte Hilgarth. Die außerordentlichen Hilfen sind bisher nur für die Umsatzausfälle im November geplant. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte am Freitag im ZDF-Morgenmagazin, dass die Coronahilfen für Betroffene des Teil-Shutdowns nicht unbegrenzt weiterlaufen könnten. Da gebe es Grenzen im Haushalt, sagte er.

Die Zuschüsse von 10 Milliarden Euro stammen aus dem Topf für die bisherigen Überbrückungshilfen. Von den vorgesehenen 25 Milliarden Euro in diesem Topf wurden bislang erst rund 1,5 Milliarden Euro abgerufen, was auch mit dem bürokratischen Verfahren zu tun habe, rügten Verbände. Diese Zugangshürden werden mit den neuen Novemberhilfen abgesenkt.

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