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Datenschutzbeauftragter empört„Da werden Dämme eingerissen“

Einzelne Gesundheitsämter in BaWü geben offenbar Daten von Corona-Patienten und ihren Angehörigen zum Schutz von Polizeibeamten weiter.

In wessen Hand bleiben die Daten der Corona-Patienten? Foto: Francisco Seco/ap

Stuttgart taz | In Baden-Württemberg geben Gesundheitsämter Listen mit Corona-Infizierten offenbar rechtswidrig an die Polizei weiter. Nach Recherchen der taz übermittelt etwa das Gesundheitsamt Böblingen Namenslisten und Kontaktdaten von positiv Getesteten und jener Personen, die mit ihnen zusammenleben an die regionalen Ordnungsämter und an das zuständige Polizeipräsidium. Der Grund, den ein Sprecher dafür nennt: Die Beamten müssten die Möglichkeit haben, sich vor einer Infektion zu schützen.

Konkret bestätigt das Gesundheitsamt Böblingen die Weitergabe der Patientendaten. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher des Landratsamts, man gebe die Daten „in den Fällen von nachgewiesenermaßen infizierten Personen und deren häuslichen Kontaktpersonen“ weiter. Dies sei „für die Aufgabenwahrnehmung der Polizei erforderlich, um das Ansteckungsrisiko für ihr Personal der kritischen Infrastruktur gezielt zu reduzieren.“ Im Landkreis Böblingen waren nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts am Freitag 263 Menschen positiv auf Corona getestet.

„Da werden Dämme eingerissen“, sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz Stefan Brink. Die pauschale Weitergabe von solch sensiblen Daten widerspreche nicht nur dem Datenschutz sondern dem Rechtsstaat. Nach dem Infektionsschutzgesetz darf das Gesundheitsamt im Einzelfall Daten weitergeben, wenn die Polizei beispielsweise Quarantäne-Maßnahmen gegen Infizierte durchsetzen muss. Wenn Gesundheitsämter Daten jedoch an die Polizei weitergeben, damit die Beamten sich etwa im Einsatz besser schützen können, sei das jedoch ein „großer Fehler“, so Brink. Er fürchtet, dass in der Bevölkerung gerade jetzt, wo möglichst flächendeckend getestet werden soll, das Vertrauen in Behörden verlieren könnten und sich mancher aus Angst vor Stigmantisierung lieber nicht testen lässt.

Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag, Sascha Binder ärgert sich: „Statt so massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, sollte die Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der Polizei sorgen“, sagt der SPD-Politiker. Die Polizei müsse die Anforderung von umfassenden Gesundheitsdaten sofort unterlassen.

Eigenschutz für alle

Die Diskussion in Baden-Württemberg war aufgekommen, weil ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei gefordert hatte, die Polizeibeamten müssten wissen, ob sie es bei ihrer Arbeit mit infizierten zu tun hätten oder nicht. Nach dieser Logik gäbe es allerdings auch andere Berufsgruppen, die zum Eigenschutz Anspruch darauf erheben könnten: Etwa Erzieherinnen, die die Notbetreuung in Schulen und Kindergärten aufrecht erhalten, Personal in Arztpraxen oder Rettungskräften. „Das führt völlig in die falsche Richtung“, sagte Brink.

Das Innenministerium in Baden-Württemberg rechtfertigt die Böblinger Praxis damit Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Dies sei vom Gesetz über die öffentliche Gesundheit gedeckt, sagte ein Sprecher.

Über den korrekten Umgang mit den sensiblen Patientendaten scheint im Moment bei den Behörden im Südwesten Unklarheit zu herrschen. Die Gesundheitsämter handeln in dieser Frage offenbar sehr unterschiedlich. Während man Böblingen gegenüber der Polizei freigebig mit den Patientendaten umgeht, lehnen nach einer Recherche des SWR die Gesundheitsämter in Stuttgart und Karlsruhe die Weitergabe ab. Was abgesehen von der rechtlichen Frage zeigt, dass die Weitergabe der Daten für die Polizeiarbeit offenbar nicht „erforderlich“ ist, wie es das Gesundheitsamt Böblingen in seiner Stellungnahme behauptet.

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30 Kommentare

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  • Die Dunkelziffer bei den Infizierten ist doch wohl ganz erheblich. Müsste man da Polizeibeamte nicht eher durch eine geeignete Ausrüstung schützen? Dann könnte man beides Schützen die Polizisten und unsere Grundrechte.

  • 9G
    92489 (Profil gelöscht)

    Wenn wirklich viele infiziert sind, kann sich die Polizei eh nicht mehr vor Ansteckungen schützen. Vermutlich ist es gefährlich, wenn Polizisten glauben sie könnten sich vor einer Infektion schützen. Denn wenn sie ihre exekutiven aufgaben wahrnehmen und gleichzeitig Kontakt vermeiden wollen, sehe ich folgendes Szenario: Gegner auf Distanz betäuben und danach im wehrlosen Zustand abtransportieren.

  • Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, kann ich das Bedürfnis der Behörde verstehen. Aber dann ist mir doch lieber, wenn personelle Schutzmaßnahmen für die BeamtInnen installiert werden. zB in Form eines Impfstof... ah, shit. Aber mindestens Handschuhe und Gesichtsschutz, oder diese fancy Plexiglasscheibenhelme, die sie bei den Demos immer tragen.

    Btw. gilt für BeamtInnen nicht auch eine Verschwiegenheitspflicht, was personenbezogene Daten betrifft?

  • Da Polizeibeamte oft mit Körperkontakt zusammenarbeiten, dürfte nach aller Logik die Wahrscheinlichkeit, dass Polizeibeamtinnen das Virus übertragen in der nächsten Zeit höher sein, als bei der normalen Bevölkerung

    • 9G
      99140 (Profil gelöscht)
      @Wagenbär:

      In diesem Fall sollten sich Bürger nun von ihren zuständigen Ordnungsämtern die Personendaten dieser Polizeibeamten und deren Familien, Freunden, Vereinskameraden und Arbeitskollegen geben lassen...?



      Es ist verwirrend.



      Ist das schon Corona!?

    • @Wagenbär:

      Aha, und im Erziehungswesen (Notbetreuung), in der Therapie etc...?



      Oder für die Kollegen, die nebeneinander im Büro sitzen und stundenlang alle Räumlichkeiten teilen ...?



      Wo zieht man da Grenzen?

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Wagenbär:

      Ich leite daraus die Forderung ab, dass als weitere Präventivmassnahme für Polizisten bis auf Weiteres ein Kontaktverbot im vorgegebenen Rahmen gilt.

  • Warum dürfen eigentlich nur die Polizisten durch diese Informationen vor den Infizierten geschützt werden? Das müssen doc halle sehen. Warum tragen die Infizierten nicht ein Symbol an der Jacke, ein Stern oder so? Oder andere Symbole für andere ansteckende Krankheiten?



    Fällt jemandem eine Analogie aus der Geschichte auf?

    • @Jalella:

      Man könnte sich nun lang und breit über Ihre Überspitzung aufregen, wäre mir nicht der gleiche Gedanke gekommen.



      Traurig wie schnell die vielbeschworene Demokratische Grundordnung doch mit Füßen getreten wird. Und das nicht einmal wegen einer wirklich Krise, sondern aus Bequemlichkeit.

    • @Jalella:

      Was ein Blödsinn. Bei der Information über die Ansteckung, die eh nach 14 Tagen durch Eigenheilung oder Tod oder Intensivbehandlung geklärt ist, geht es allein um Infektionsschutz. Bei den Juden ging es um den Verlust aller Bürger- und Menschenrechte auf Dauer.

    • @Jalella:

      Danke, vielen Dank!



      Am besten auch noch gleich Meldung über die Art der Erkrankung an Arbeitgeber und Vermieter.

    • @Jalella:

      Unter anderem die Kennzeichnungspflicht für Leprakranke durch Mitführen und ständiges Betätigen einer Klapper/Rassel im Mittelalter.



      Und ebenfalls über die Jahrhunderte die bestehende Praxis, bestimmten Bevölkerungsgruppen durch Klleidungsordnungen standesgemäße Kleidung zu verordnen und durch bestimmte Kennzeichnungen bestimmte Gruppen öffentlich kenntlich zu machen. Also ist gerade die Kenntlichmachung von Ansteckungsgefahren nicht so ganz neu, auch die andere Variante gab es nicht erst in unserem "glorreichen Jahrtausend (Ironie)", ist aber meines Wissens nach eine spätmittelalterliche französische Erfindung.

  • Das Grundgesetz bröckelt nicht, es wird mit der Abrissbirne in Sekundenschnelle zu Schutt und Asche. Selbst ich, der ich nicht normalerweise als Optimist beschimpft werden, hätte das nicht gedacht.



    Wer kontrolliert eigentlich die Exekutive in unserem Statt nochmal? Gilt für die nicht auch das Gesetz? Naja, wenn man sich die Fälle von entsprechendem Verhalten der Polizei schon in der Vergangenheit ansieht, hat man in so einer Situation überhaupt keine Hoffnung mehr.

    • @Jalella:

      "Wer kontrolliert eigentlich die Exekutive"

      In der Tat: Wo bleibt Gerhart Baum?! Wer bringt diesen ganzen Wahnsinn (nicht nur die Datenschutzverstöße, sondern auch all die berufsverboten und Ausgangssperren) für uns endlich vors Verfassugnsgericht?

      • @micha.w:

        Wer als Wehrspflichtiger 18 Monate im Sechsbettzimmer verbringen musste, mitten in der Nacht rausmusste und dann die ganze Woche rumkommandiert wurde, dessen Berufsfreiheit, Handlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, etc. war auch ganz schön eingeschränkt. Und doch war das zum Schutz des ganzen Staates vom Grundgesetz gedeckt. Und jetzt wo es um tausende Todesfälle geht, siehe Italien gibt das Bundesseuchengesetz, jetzt unter dem modernen Namen Infektionsschutzgesetz seht wohl die Grundlage für die Grundrechtseinschränkungen. Und zwar notfalls bis zur Entwicklung und Massenproduktion eines Impfstoffes und sei es erst in 18 Monaten.

    • @Jalella:

      Es ist erschreckend und eigentlich müßte das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte jetzt sofort selbst aktiv werden und die Grenzen ziehen zwischen den Grundrecht auf Leben und Gesundheit und Dauer und Inhalt der Einschränkungen. Auf jeden Fall muß die Polizei stark kontrolliert werden, da man immer mehr von Willkür liest. Alle Maßnahmen müssen sofort ständig überwacht werden von der Justiz und den Verfassungsgerichten.

  • 9G
    99140 (Profil gelöscht)

    Hat etwas von Gestapo Methoden.



    Informationen von Infizierten und deren Familien einzuholen.



    "Um sich selbst zu schützen", als Erklärung, empfinde ich als Verhöhnung des Rechtsstaates.



    Wie so oft bei der Polizei dieser Generation.



    Kadergehorsam, Schutzanzeigen gegen Bürger, Falschbezeugungen bei denselben, justiziable Weitergabe von Akten an als zeuge geladene Kollegen, usw usf.



    Hier sind also nun strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden, gegen Mitaebeiter der Ordnungsämter, der Polizei und des Innenministeriums!?

    • @99140 (Profil gelöscht):

      Hm, die Landesregierung muss die Schutzausrüstung stellen. Ich denke mal dann muss die entsprechende Schutzkleidung dort beschlagnahmt werden wo sie noch vorhanden ist, das dürfte einige Krankenhäuser böse treffen

  • ...vor allem steht damit der öffentliche Pranger für Infizierte vor der Tür. Das macht doch unter den Beamten die Runde und findet darüber den Weg in die Öffentlichkeit.....und in der ZEIT und auf Youtube wird Unternehmer für seinen emotionalen aufruf gelobt, der gleichzeitig von seinen Mitarbeitern die Krankmeldung nur dann akzeptiert, wenn sie belegen, das sie kein Corona haben. Mittelalter ante Portas.....

  • Wir müssen wirklich aufpassen, dass diese ganzen Corona-Eindämmungsmaßnahmen nicht zu einer dauerhaften Erosion über Jahrhunderte hart erkämpfter Menschen- und Bürgerrechte führen.

    Gewerbe- Versammlungs- und Bewegungsfreiheit sind schon geschliffen, jetzt kommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dran. Das RKI darf schon munter in unseren Mobilfunk-Standortdaten herumwühlen (angeblich "anonymisiert" - als ob man Standortdaten wirksam anonymisieren könnte!), und es wird in der öffentlichkeit ernsthaft darüber diskutiert, dass der Staat individuelle Bewegungsprofile auswerten soll, um "Kontaktpersonen" von Inifizierten aufzuspüren. Da werden gerade gefährliche Präzedenzfälle gesetzt.

    Beunruhigend finde ich auch, wie beifällig das alles von Medien und Öffentlichkeit kommentiert wird. Und wer es wagt, Zweifel zu äußern, wird mit Alternativlosigkeitsrhetorik und hohlen Pathosformlern ("Leben retten!") niedergeschrien.

    • @micha.w:

      Ja Leben ist tatsächlich das Rechtsgut mit dem bei einer Seuche abgewogen werden muss. Ist Ihnen das wie Johnson oder Lukaschenko entgangen? Bei denen sind es eher Wirtschaftsinteressen, bei Ihnen der Datenschutz?

      • @Balder :

        Zweifellos ist das menschliche Leben ein schützenswertes Gut, aber auch da muss man doch wohl die Verhältnismäßigkeit wahren. Wieviele Menschenleben muss man "retten" (also genauer gesagt um wieviele Tage verlängern), um damit wie lange flächendeckende, tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen für über 80 Millionen Bürger*innen rechtfertigen zu können?

        (Und warum werden dabei diejenigen Leben, die es jetzt angeblich um jeden Preis vor möglichen Komplikationen einer Sars-CoV2-Infektion oder den Folgen einer überlaufenden Intensivmedizin zu schützen gilt, gegenüber denjenigen vorgezogen, die dann dafür an den Folgen des Shutdowns und der daraus resultierenden Rezession draufgehen? (Bei der Frage geht es zugegenbermaßen weniger um den Datenschutz, als um die Ausgangssperren und die Stillegung ganzer Wirtschaftszweige, die zu Massenarbeitslosigkeit, Zunahme von psychischen Erkrankungen, Suiziden, Alkoholismus, häuslicher Gewalt etc, in anderen Weltgegenden auch schlicht zu Hungerkatastrophen führen werden)

        Das sind für mich wirklich offene Fragen, und es wäre schon viel gewonnen, wenn darüber auch in der Politik offen und ehrlich debattiert wrüde, anstatt sich ständig hinter diesem ganzen Alternativlosigkeitsgedöns zu verschanzen.

        • @micha.w:

          "Wieviele Menschenleben muss man "retten" (also genauer gesagt um wieviele Tage verlängern), um damit wie lange flächendeckende, tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen für über 80 Millionen Bürger*innen rechtfertigen zu können?"

          Wollen Sie die Selektion durchführen? Wer wie lang leben darf, damit der Laden endlich wieder läuft.

  • Grundsätzlich gilt:



    Der Arbeitnehmer ist gesetzlich nicht verpflichtet, über Art und Ursache seiner Erkrankung Auskunft zu geben. Grundsätzlich geht hier das individuelle Persönlichkeitsrecht den Arbeitgeberinteressen vor. Dies gilt auch, wenn es für den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen von Interesse ist zu wissen, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich noch ausfallen wird.

    Aber:



    Der Arbeitnehmer ist als Vertragspartner des Arbeitgebers jedoch auch zu Schutz und Rücksichtnahme verpflichtet. Besteht die Gefahr, dass die Erkrankung ernsthafte Auswirkungen auf Dritte im Arbeitsverhältnis haben kann (wie aktuell eine Ansteckung von Kollegen oder Kunden mit dem Coronavirus), muss der Arbeitnehmer deshalb hierauf hinweisen. Nur dann können notwendige Schutzmaßnahmen oder erforderliche Untersuchungen eingeleitet werden.

  • Äh- und wie kann ICH mich vor der Ansteckung durch Polizisten schützen????????

    • @ophorus:

      Einfach die nächsten Wochen keine krummen Dinger mehr drehen. Oder eben nicht erwischen lassen.



      Das verringert die Chance auf ungewollten Kontakt mit den Hütern der Ordnung.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Ein kurzer Hinweis:

    Vielleicht kann die gegenwärtige Situation in Deutschland in Zeiten des Corona-Virus auch mal unter dem Aspekt der Polizeigesetze der jüngeren Vergangenheit debattiert werden.

    Wächst da vielleicht ordnungspolitisch zusammen, was einem Menschen mit Humanismus und Freiheitssinn die Nackenhaare aufstellen lässt?

  • "Dies sei vom Gesetz über die öffentliche Gesundheit gedeckt, sagte ein Sprecher."

    Vielleicht sollte diese Aussage mal ein Richter überprüfen!

  • Das Problem ist nicht das Gesundheitsamt oder der Versuch der Datenweitergabe.

    das Problem ist: die Polizei! Rechtsgeschulte die diese Gesetze umsetzen sollen.



    Von der Polizei muss der Bürger erwarten das er die Rechte der Bürger schützt und nicht verletzt! Richtig wäre das die Polizei die Annahme abgelehnt hätte die Beamten der Ämter entsprechend verwarnt hätte und ggf. die Vorfälle zur Anzeige bringen würde.

    aber solch hohen Moralvorstellungen wird die blaue Truppe schon lange nicht mehr gerecht.

  • Das ist absolut skandalös und kann nicht toleriert werden. Datenschutz ist wohl völlig egal in Deutschland. Ich muss nichtmal meinem Arbeitgeber bei einer Krankmeldung eine Diagnose mitteile, aber die Polizei kriegt Namenslisten, gehts noch???