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Gleichstellung im LandtagThüringer Paritätsgesetz wackelt

FDP, CDU und AfD wollen das erst im Januar in Kraft getretene Gesetz wieder abschaffen. Auch bei schnellen Neuwahlen gäbe es ein Problem.

Abgeordnete im Plenarsaal während einer Aktuellen Stunde im Dezember Foto: Martin Schutt/dpa

Berlin taz | Das Thüringer Paritätsgesetz steht auf der Kippe. Im Juli hatte das Land als zweites Bundesland nach Brandenburg beschlossen, die Listenplätze aller Parteien für Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Nun allerdings könnte ein Antrag der FDP-Fraktion von Ende Januar – noch vor der Wahl Thomas Kemmerichs – Folgen haben: Die Fraktion will das Gesetz rückgängig machen. „Wir haben ein echtes Problem“, sagte die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling der taz. Denn beide Wege, die nun möglich sind, heißen entweder für das Gesetz oder das Bundesland Thüringen nichts Gutes.

Falls sich der Landtag nicht vorher auflöst, steht Anfang März die Annullierung des Gesetzes auf der Tagesordnung. Seit der Wahl haben Union, AfD und FDP dort eine Mehrheit. AfD und Union stimmten bereits im Juli gegen das Gesetz von Rot-Rot-Grün, von beiden Fraktionen sind Klagen vor dem Landesverfassungsgericht anhängig. „Die FDP bringt ein Gesetz ein, von dem sie genau weiß, dass sie es nur mit Union und AfD durchbekommt“, kritisierte Henfling.

Problematisch wäre aber auch, wenn es vor der Abstimmung über den FDP-Antrag zu Neuwahlen käme. Denn das Gesetz ist zwar seit dem 1. Januar in Kraft, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts steht aber noch aus. Und tatsächlich ist die Parität verfassungsrechtlich umstritten – auch in anderen Bundesländern gibt es noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von derlei Gesetzen.

In dieser Situation hat keine Partei in Thüringen Rechtssicherheit, wie eine Landesliste aufzustellen ist. Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts kann sich im ungünstigsten Fall aber Monate hinziehen. Und solange eine parlamentarische Aufhebung im Raum stehe, werde das Gericht ohnehin keine Entscheidung treffen, sagte der frühere Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Sollte es schnelle Neuwahlen geben, laufe das Land auf einen „katastrophalen Stillstand“ zu, warnte er.

Die Wahl könnte annulliert werden

Sollte das Paritätsgesetz angewandt werden und das Gericht dann entscheiden, dass es nicht verfassungskonform ist, könnte die Wahl annulliert werden. Der „Keim der Niederlage, nämlich der Nichtigkeit“ sei dann in den Wahlen angelegt, sagte Ramelow. Denn im schlechtesten Fall müsste ohne Parität noch mal neu gewählt werden.

Henfling sagte, wolle man nun mit der Union über eine Wahl Ramelows ins Gespräch kommen, sei für sie wichtig, dass die Union nicht mit AfD und FDP gegen die Parität stimme. Wie wahrscheinlich das wiederum ist, ist ebenfalls nicht absehbar.

Für die Thüringer Wahlen im vergangenen Herbst hatte das Gesetz noch nicht gegriffen. Das spiegelt sich im Landtag: Zwar erfüllen Linkspartei, SPD, Grüne und FDP die Parität ohnehin. Für die AfD allerdings sind bei 22 Abgeordneten ganze drei Frauen vertreten, bei der Union sind es zwei von 21.

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8 Kommentare

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  • "FDP, CDU und AfD wollen das erst im Januar in Kraft getretene Gesetz wieder abschaffen."

    Ja. Da wächst zusammen, was zusammengehört...

  • Wenn das Paritätsgesetz abgeschafft wird haben die Dummköpfe der "bürgerlichen Mitte " wenigstens eine sinnvolle Sache hinbekommen.

  • 1. Mehrheit ist Mehrheit - und die ist NICHT bei RRG.

    oder Höcke-AfD UND SED außen vor lassen:

    2. Demokratische M ist M: Und die liegt bei CDU+FDP

    Dieses Gesetz (von RRG gegen CDU, AfD, FDP) hat also in keinem Fall eine Mehrheit. Weg damit!

    Viel wichtiger wäre, und dann können Frauen auch tatsächlich Frauen wählen - wenn sie denn wollen: Freie Wahl im Listen"bauch" statt von oben weg die verordneten Listenplätze herunter. Der Souverän ist der Bürger, nicht der Aufstellungsparteitag!

    • @MS77:

      "2. Demokratische M ist M: Und die liegt bei CDU+FDP"

      CDU und FDP kommen ohne die AfD nicht mal in die Nähe einer Mehrheit.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Wenn man die Linke genauso rausrechnet wie die AfD, dann schon. Darum ging es im Rechenbeispiel von MS77

        • @Aranxo:

          MS77's Rechnung ist aber unsinnig, da die Linke nun mal im Landtag sitzt. Mit der stärksten Fraktion.

          Und ob man CDU und FDP in Thüringen noch zur "demokratischen Mehrheit" zählen kann, ist eben auch nicht mehr sicher. Bei SPD, Grünen und Linken ist es sicher.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            MS77's Rechnung ist total sinnig, denn Die AfD sitzt auch im Landtag, mit zweitstärkster Fraktion. So zu tun, als könne man die eine einfach rausrechnen, die andere aber nicht, ist nicht sonderlich demokratisch. Es gibt eine demokratische Mehrheit, wie sich bei der Wahl am 5.2. gezeigt hat. Was danach passierte, war das eigentlich undemokratische, und Linke, SPD und Grüne haben sich nicht mit Ruhm bekleckert.

  • "Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts kann sich im ungünstigsten Fall aber Monate hinziehen."

    Wie wäre es damit, zügig zu entscheiden?