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Nach Tunesien abgeschoben wie Sami A.Khalils Odyssee

Wie Sami A. wurde auch Khalil Mbarek als Gefährder nach Tunesien abgeschoben. Sein Rechtsanwalt hält das für Willkür der Sicherheitsbehörden.

Khalil Mbarek studiert Luft- und Umwelttechnik in München – eigentlich Foto: Mirco Keilberth

Tunis taz | Von München über Berlin nach Tunis – Khalil Mbarek fällt es schwer, von seiner Odyssee zu erzählen. Der 28-Jährige sitzt im Rechtsanwaltsbüro von Seif Eidin Makhlouf, das in einer weiß getünchten Villa im gutbürgerlichen Stadteil El Manar ist. Hier fühlt sich Mbarek sicher vor der tunesischen Polizei, die ihm ansonsten auf Schritt und Tritt folgt, seit er vor vier Monaten an Bord eines Privatjets auf den Charterflughafen Enfidha geflogen wurde. Die deutschen Behörden halten Khalil Mbarek für einen Gefährder. Da sei eine Überweisung aus Saudi-Arabien, seien Kontakte zu deutschen Islamisten, die in Syrien kämpfen, und da sei eine zum Islam konvertierte deutsche Ehefrau, die in der Öffentlichkeit ihr Gesicht unter einem Nikab verbirgt. Zwar wurden die Ermittlungen gegen Mbarek ergebnislos eingestellt, dennoch hielt man ihn für so gefährlich, dass man den Tunesier – wie Sami A., den angeblichen Leibwächter Bin Ladens – unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen abschob.

„Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, sagt ­Mbarek. Student der Flugzeug- und Umwelttechnik der TU München ist er. War er. Nun versucht er, mithilfe seines Anwaltes in einem Land Fuß zu fassen, das er vor zehn Jahren verlassen hatte.

Viele Salafisten und Islamisten haben bereits vor Makhlouf gesessen. Er verteidigte schon während des Ben-Ali-Regimes Terrorverdächtige. Aber keiner der anderen Männer im Warteraum trägt einen Bart oder scheint der religiösen Szene der Hauptstadt anzugehören. Verkehrsdelikte, Erbschaftsprobleme, und auch der berüchtigte Paragraf 17 werden unter den Wartenden diskutiert. Wen das Innenministerium verdächtigt, Teil einer gefährlichen Gruppierung zu sein, wird mit diesem Vermerk zu einer Art Persona non grata. Eine Wohnung zu mieten, zu reisen, einen Job zu finden ist für 800.000 Tunesier, in deren Akte der Vermerk Paragraf 17 steht, schwer.

Für Makhlouf sind Mandanten wie Mbarek oder Sami A., den er ebenfalls verteidigt, Alltag: Besuch im Antiterrorgefängnis Gurjani, Verhandlungen mit den Ermittlern, Richtern, selten verlässt er das Büro vor 22 Uhr.

Nicht die brutalen Verhörmethoden überraschen Makhlouf

Reformen haben seit der Revolution vor sieben Jahren das Land verändert, nur Polizei und Justiz funktionieren wegen der andauernden Terrorgefahr wie eh und je. Wer einen ungestutzten Bart auf den Straßen von Tunis trägt, riskiert Ärger mit den allgegenwärtigen Sicherheitskräften. „Unter dem Ben-Ali-Regime reichte es oft schon, morgens zum ersten Gebet in der Moschee zu erscheinen und religiöse Freunde zu haben, um als gefährlicher Widerständler zu gelten“, sagt der 34-jährige Mbarek in geschliffenem Deutsch. Tausende landeten in einem der 24 Gefängnisse

Dennoch sind es nicht die brutalen Verhörmethoden in Gurjani, über die sich Makhlouf aufregt, sondern „die Willkür der deutschen Behörden in den Fällen Mbarek und Sami A. Sie überrascht mich. Das sind Methoden, gegen die ich hier mittlerweile immer erfolgreicher vorgehe“, sagt der Anwalt. Und Mbarek sagt: „Ich weiß nicht, warum ich in diese Lage gekommen bin und verdächtigt werde, ein Extremist zu sein.“

taz am wochenende

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Für Flugzeug-Ingenieurtechnik hatte sich Mbarek in Tunis schon interessiert, sein Abitur hat er am renommierten Lycée Mohamed Omran absolviert. Als Jahrgangsbester wurde er an der TU München problemlos angenommen. Mit Flugzeugtechnik und Ökologie war ihm aber aufgrund der Anschläge vom 11. September 2001 auch die Aufmerksamkeit der bayerischen Sicherheitsbehörden sicher. „Ich habe doch ebenfalls Ökologie studiert, was soll an der Studienfachwahl merkwürdig sein, nur weil ich Araber bin“

Mbarek ist ein freundlicher, ruhiger Mann mit Vollbart, der gerne unter Leuten ist, wie er sagt. In München hat er 2012 seine Frau kennengelernt, sie war schon voll verschleiert, als er sie traf, betont er. Zwei Kinder hat das Paar, sie betreibt eine Sprachschule, er probierte neben dem Studium, mit Olivenöl aus Tunesien zu handeln oder Gebrauchtwagen nach Saudi-Arabien zu exportieren. Die Zahlung von 30.000 Euro aus Saudi-Arabien machte die Ermittler der Innenbehörde in München stutzig. Als er 2013 mit offensichtlich unter Beobachtung stehenden Radikalen in Verbindung steht und ihnen Geld leiht, beginnt die Überwachung. Ein Ermittlungsverfahren verläuft im Sande, doch der Besuch von verdächtigen Moscheen, der weitere Kontakt mit unter Verdacht stehenden Islamisten lassen die bayerische Innenbehörde zu dem Schluss kommen, dass Khalil Mbarek abgeschoben werden soll.

Drohungen, Schläge, verdreckte Zellen

Dann geht einiges schief: Sein Münchner Rechtsanwalt versäumt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Mbarek will am letzten möglichen Tag in Berlin mit dem bekannten Menschenrechtsanwalt Eberhard Schulz sprechen, der Einspruch gegen die auslaufende Aufenthaltserlaubnis erwirken will. Doch die Fahnder aus Bayern brechen nachts die Zimmertür des Berliner Hotels auf, in dem Mbarek mit seiner Frau und den Kindern übernachtet.

Noch in der Nacht wird er nach München gebracht und ausgeflogen. „Ich konnte weder meinen Anwalt anrufen noch mit meiner Familie sprechen“, sagt Mbarek. „Du musst ja besonders gefährlich sein, wenn die Deutschen dich mit einer Sondermaschine ausfliegen, sagt der Kommandeur der 20 Mann starken Truppe der tunesischen Antiterroreinheit, die ihn in Tunesien in Empfang nimmt und ins Gurjani-Gefängnis bringt. Er erlebt Drohungen, Schläge, stundenlanges Stillsitzen, überfüllte und verdreckte Zellen. Deutsche Anwälte und Mohamed Makhlouf, der von Mbareks Frau alarmiert worden war, bewahren ihn vor Schlimmerem.

In Sousse wohnt Mbarek nun bei seinem Vater. Die Kinder sind bei ihm, Geld schickt seine Frau aus Deutschland. Ihr wurde die Einreise im Hafen von Goulette verwehrt, einem Beamten missfiel ihr Schleier. Die handgreifliche Auseinandersetzung schaffte es in die Medien, und im Parlament warfen Abgeordnete der moderaten Islamisten der Ennhada-Partei dem Innenministerium vor, an den Ehepaar Mbarek ein Exempel statuieren zu wollen. „Die Polizeigewerkschaft hat auf ihrer Face­book-Seite eine Art Fahndungsbild gepostet mit der Aufforderung, gegen mich vorzugehen, da die Gerichte nicht ihre Arbeit gemacht hätten“, sagt Mbarek und deutet auf den Text. „In Deutschland und Tunesien haben sich die Sicherheitsbehörden selbstständig gemacht.“

Tausende junge Tunesier haben in Libyen oder Syrien gekämpft, viele wollen zurück. Jeder unter 30-jährige Tunesier, der über Istanbul nach Tunis einreist, wird überprüft, viele landen zum Verhör im Antiterrorgefängnis Gurjani und leben dann unter Paragraf 17 in einer Schattenwelt.

„Zwischen der Polizei und uns herrscht Krieg“

Neben den rund 8.000 IS-Söldnern versucht die Justizbehörde auch unter der 40.000 Mann starken Salafistenszene die Radikalen zu identifizieren. Die aus Deutschland in diesem Jahr abgeschobenen 155 Tunesier spielen da weder für das Justizministerium noch für Anwälte wie Seif Edin Makhlouf eine große Rolle. Während Reformen Tunesien nach der Revolution in vielen Bereichen zum Vorbild der arabischen Welt gemacht haben, haben die Terroranschläge auf Touristen in Tunesien jede Veränderung im Strafvollzug verhindert. Wer sich ein Video des Islamischen Staats herunterlädt, macht sich schuldig und muss mit bis zu vier Jahren Gefängnis rechnen. Deradikalisierungsprogramme für Rückkehrer gibt es nicht, Gewalt in Gefängnissen bleibt meist ungesühnt.

„Zwischen der Polizei und uns herrscht Krieg“, sagt einer der Mandanten von Anwalt Makhlouf.

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18 Kommentare

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  • So weit ich sehe, ist Herr Mbarek weder Asylant noch hat er eine Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Student ist er zumindest nur noch in Teilzeit. Er verkehrt augenscheinlich in extremisierten Kreisen und heiratet eine vollverschleierte Frau. Sein Visum läuft ab und nun ist er weg. Wo ist das Problem? Ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht gibt es nicht und Deutschland ist nicht zur Bereitstellung eines Aufenthaltstitels verpflichtet.

  • Ich glaube nicht, dass die Verschleierte maßgeblich ist, sondern der Passus aus dem Artikel: "Als er 2013 mit offensichtlich unter Beobachtung stehenden Radikalen in Verbindung steht und ihnen Geld leiht, beginnt die Überwachung. Ein Ermittlungsverfahren verläuft im Sande, doch der Besuch von verdächtigen Moscheen, der weitere Kontakt mit unter Verdacht stehenden Islamisten lassen die bayerische Innenbehörde zu dem Schluss kommen, dass Khalil Mbarek abgeschoben werden soll."



    Ich würde nicht sagen, dass der junge Mann in der deutschen Gesellschaft integriert lebte.

  • § 58a



    Abschiebungsanordnung

    (1) 1Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. 2Die Abschiebungsanordnung ist sofort vollziehbar; einer Abschiebungsandrohung bedarf es nicht.

    Wo erkennt der Anwalt hier "Willkür"?

  • Ich hab mal eine Frage. Im Artikel steht:



    (...)"Für Flugzeug-Ingenieurtechnik hatte sich Mbarek in Tunis schon interessiert, sein Abitur hat er am renommierten Lycée Mohamed Omran absolviert. Als Jahrgangsbester wurde er an der TU München problemlos angenommen."(...)

    Wenn man aber "Lycée Mohamed Omran" googelt, bekommt man dieses Ergebnis:

    www.google.com/sea...0....0.9pHVEqPkZ4Y

    Irgendwie scheint das ""Lycée Mohamed Omran" außerhalb dieses Artikels nicht zu existieren.

    • 9G
      96551 (Profil gelöscht)
      @DJ Boemerang:

      good job :-)

  • "Tausende junge Tunesier haben in Libyen oder Syrien gekämpft, viele wollen zurück."

    Ein Riesenproblem. Junge Menschen mit religiösen Überzeugungen, die sich - wegen dieser Überzeugungen - nicht unterordnen können und die deswegen verfolgt werden.

    Eine moralische Verpflichtung zur Aufnahme dieser Menschen sehe ich nicht. Für unsere Gesellschaft wären sie eine Belastung.

  • Anstatt das die Behörden für Willkür kritisiert werden, sollten sie eher für ihren Mut und ihr entschlossenes Handeln Lob erfahren. Insbesondere die Polizisten, die den Mann in einem Hotel außerhalb des gemeldeten Wohnortes aufgespürt haben.

  • Naja, das ist jetzt seine Darstellung und die seines Anwalts.



    Viele Dinge werden in dem Artikel auch nur gestreift.



    Aber eine Frau die er vollverschleiert kennenlernt (lt eigener Aussage) und heiratet...ok, aber:



    "Die Zahlung von 30.000 Euro aus Saudi-Arabien machte die Ermittler der Innenbehörde in München stutzig. Als er 2013 mit offensichtlich unter Beobachtung stehenden Radikalen in Verbindung steht und ihnen Geld leiht, beginnt die Überwachung. Ein Ermittlungsverfahren verläuft im Sande, doch der Besuch von verdächtigen Moscheen, der weitere Kontakt mit unter Verdacht stehenden Islamisten..."



    Sind schon ziemlich viele Punkte und der Mann ist ja scheinbar nicht doof, der wird ja auch irgendwann wissen wie seine Kollegen/Kontakte so drauf sind.Wenn das dann für einen sehr religiösen Menschen wie ihn mit seinem Glauben vereinbar ist wirds nunmal kritisch.

    Eigentlich müsste ihm Saudi-Arabien doch sowieso viel mehr liegen und gute Kontakte dort scheint er ja zu haben..

    • 9G
      98589 (Profil gelöscht)
      @Zeitwesen:

      Ihre Einschätzung kann ich mich nur anschliessen.

  • Er hat alles erklären können, bis auf die Kontakte zu bekannten Extremisten. Ich bin nicht überzeugt.

  • 8G
    83933 (Profil gelöscht)

    So gern ich mir die Welt schöner wünsche, aber den Artikelinfos folgend, frage ich mich: gilt dieser Mann nicht als Gefährder, dann ist diese Kategorie voll und ganz zurecht sinnlos und kann ersatzlos gestrichen werden.

    • 9G
      96551 (Profil gelöscht)
      @83933 (Profil gelöscht):

      in der Tat. Oder muss ein Gefährder (was ja per se nur eine Gefährung voraussetzt, kein Tätigwerden) wirklich erst eine Tat begehen? Natürlich sind die Grenzen hier schwimmend, aber wenn so viele Faktoren erfüllt sind wie bei diesem Mann, ist es wohl legitim, Konsequenzen zu ziehen.

  • Wenn sich deutsche Sicherheitskräfte immer häufiger fadenscheinige Gründe nutzen, um Migranten abzuschieben und damit durch kommen, wie lange dauert es dann noch bis unliebsame Deutsche, die nicht dem Regierungsnahen Mainstream angehören, ebenfalls mit Repressalien rechnen müssen?

    Teilweise sind bereits Menschen die an Demonstrationen zu G20 teilnahmen sehr unsinnig behandelt worden.



    Einigen Journalisten wurde sogar ihre Akkreditierung abgesprochen, weil sie einigen G20 Politikern nicht zusagten!

    Wir dürfen das nicht länger Unerwähnt hinnehmen, ansonsten haben wir bald Verhältnisse wie in Ungarn, Russland usw.!

    In Deutschland muss die Rechtsstaatlichkeit über alles aufrecht erhalten werden und zwar für Jedermann, der sich in unserem Land aufhält!!!

    • @urbuerger:

      Für Rechtstaatlichkeit spricht nicht die Unterstellung gegenüber den Behörden, "unliebsame" (ich vermute hier i.V.m. "fadenscheinig", selbstverständlich ganz subjektiv, Sie meinen damit "harmlos" oder etwa "unbequeme Wahrheiten ansprechend") Migranten würden aus fadenscheinigen Gründen abgeschoben.



      Damit ist man mE nicht viel besser, als diese Blödis von s.g. Reichsbürgern.

  • 9G
    98682 (Profil gelöscht)

    Das ist doch aus deutscher Sicht hervorragend gelaufen. Als orthodoxem Muslim wird es Herrn Mbarek in einem Land mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung ohnehin besser gefallen.

  • der mann hat eindeutig die falsche frau geheiratet

    • 9G
      96173 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Nein, umgekehrt!