Der Anwalt von Sami A. über den Fall: „Das wurde heimlich vorbereitet“
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet Seif Eddine Makhluf.
taz: Herr Makhluf, was halten Sie von den Vorwürfen gegen Ihren Mandanten Sami A.?
Seif Eddine Makhluf: Die Anklage in Deutschland ergibt für mich keinen Sinn. Das Verfahren in Deutschland wurde eingestellt. Dennoch wollte man Sami loswerden. Mich überrascht es, dass deutsche Behörden mit Methoden vorgehen, gegen die ich hier in Tunesien seit Jahren kämpfe. Wäre ich deutscher Bürger, hätte ich den Innenminister bereits angezeigt, da der klare Beschluss des Gerichts nicht umgesetzt wurde. Mein Mandant konnte vor der Abschiebung mit einem für 33.000 Euro gecharterten Privatjet nachweisen, dass die Gerichtsentscheidung am nächsten Tag ansteht. Doch man glaubte ihm nicht. Die Abschiebung wurde heimlich und zusammen mit den tunesischen Behörden vorbereitet, da die Vorwürfe des Terrorismus nicht bewiesen werden konnten.
Wie wurde Ihr Mandant während der Verhöre in dem Gurjani-Gefängnis behandelt?
Mein Mandant ist von seinen vier Kindern getrennt. Das allein ist psychisch belastend. In den Verhören musste mein Mandant bis zu 48 Stunden stillsitzen, hat nur selten etwas zu essen bekommen, kaum geschlafen und wurde bedroht. Das alles zusammen erfüllt die Definition von Folter. Die Unterbringung in dem Gefängnis Gurjani ist auch unter hygienischen Gesichtspunkten eine Katastrophe. In Gurjani ist körperliche Gewalt gegen Gefangene an der Tagesordnung.
Die deutsche Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. fordert von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil ihr Mandant nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Zuvor war in der Nacht zum Mittwoch ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. abgelaufen. Das Gericht bestätigte den Antrag. "Darüber muss das Gericht nun entscheiden – und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. "Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben." Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung. (dpa)
Was wirft man Sami A. in Tunesien vor?
Die Ermittlungen laufen noch, aber die Behörden haben meines Wissens nichts gegen ihn in der Hand. Schon dass man meinen Mandanten in Deutschland als ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden bezeichnet, ist ein Skandal. Hätte Sami A. tatsächlich persönlich Zugang zu bin Laden gehabt, hätten ihn die deutschen oder amerikanischen Behörden nicht nach Tunesien abgeschoben, sondern weiter verhört. Er war in seinem Leben nur insgesamt vier Monate lang außerhalb Tunesiens und Deutschlands. Wie kann er Leibwächter bin Ladens gewesen sein?
Können Sie ausschließen, dass sich Sami A. im engen Umfeld bin Ladens bewegte?
Nein, das alles ist lange her und ich kannte meinen Mandanten damals nicht. Hundertprozentig kann ich persönlich es nicht beweisen. Aber ich habe alle mir vorliegenden Details des Ermittlungsverfahrens angeschaut, zum Beispiel seine Reisen der letzten Jahre. Das passt nicht zusammen und daher wurde das Verfahren in Deutschland vor vier Jahren eingestellt. In der Anklageschrift steht auch nichts von bin Laden. Auch der Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung hat sich nicht bestätigt.
verteidigte schon zu Zeiten des ehemaligen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali Terrorverdächtige. Der Anwalt gilt als gut vernetzt mit der Führung der islamistischen Ennahda-Partei, deren Mitglieder vor der Revolution von 2011 zu einem großen Teil im Exil oder Gefängnis waren. Die moderaten Islamisten haben den Kontakt zu den Salafisten, zu denen Sami A. gerechnet wird, abgebrochen. Der 49-Jährige hat Sami A. mehrmals im Gefängnis Gurjani besucht und versucht, seine Rückkehr nach Deutschland zu erreichen.
Was erwarten Sie jetzt von den deutschen Behörden?
Der tunesische Pass meines Mandanten ist abgelaufen. Wir werden nun einen neuen Pass für ihn beantragen. Die deutsche Botschaft muss ihm dann ein Visum oder ein anderes Dokument ausstellen, mit dem er nach Deutschland einreisen kann. Noch hat sich aber niemand in Deutschland für seine Rückkehr eingesetzt. Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass die deutschen Behörden derart klar außerhalb des Gesetzes agieren. Hier in Tunesien gelten deutsche Institutionen als beispielhaft.
Arbeiten die deutschen und tunesischen Behörden zusammen?
Das Innenministerium in Berlin hat ganz offensichtlich schon lange vor der eigentlichen Abschiebung Informationen an die tunesischen Kollegen geschickt. Das war auch bei anderen meiner Mandanten der Fall. Von deutscher Seite wird darüber geschwiegen. Es gibt wohl ein heimliches Abkommen zwischen den Innenministerien beider Länder. 2017 sind 254 Tunesier wegen aus meiner Sicht oft unbewiesenen Anschuldigungen ausgeflogen worden. 2018 sind es 255 Fälle, Dutzende Familien wurden getrennt. Bei denen hätte man zumindest kompromissbereit sein können.
Leser*innenkommentare
Nicky Arnstein
Worüber weder sein Verteidiger noch das Interview berichten, ist das hier:
www.deutschlandfun...:article_id=423057
Gerhard Krause
Für den Außenstehenden schwer zu unterscheiden, wer welche Interessen verfolgt.
DiMa
@Gerhard Krause Bei mandatierten Anwälten ist eigentlich immer ganz klar, wessen Interessen vertreten werden.
Gerhard Krause
@DiMa Tatsächlich? ;-)
DiMa
Wow. Wo soll man da nur anfangen?
1) Eine anstehende Gerichtsentscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. Die "Gerichtsentscheidung am nächsten Tag" war vollkommen unerheblich. Im Übrigen wurde die Gerichtsentscheidung ja bereits am Vortag gefällt, jedoch nur am nächsten Tag zugestellt. Erschrenkend ungenau für einen Anwalt.
2) Selbst wenn die Abschiebung "heimlich und zusammen mit den tunesischen Behörden vorbereitet" worden wäre, wäre dies entgegen der Unterstellung des Anwaltes vollkommen unerheblich.
3) Die Trennung von den Kindern unter Folter zu subsumieren ist gewagt. So geht es jedem inhaftierten Elternteil.
4) Für eine Abschiebung von Gefährdern ist der Beweis für die Bildung einer Terrorvereinigung ja gerade nicht notwendig. Der Mann hatte einfach keine Aufenthaltserlaubnis. Letzteres gilt höchstwahrscheinich auch für die anderen 254 in 2017 und 255 in 2018 im Artikel genannten Personen.
Gerhard Krause
@DiMa Bloß nicht darüber nachdenken. :-)