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Kommentar Festnahme PuigdemontsEs gilt die Gewaltenteilung

Kommentar von Klaus Hillenbrand

CSU, FDP und Linke fordern die Freilassung des katalanischen Nationalistenführers Carles Puigdemont. Doch das entscheidet einzig die Justiz.

Demonstrierende finden: Freiheit der Katalanen gilt auch in Schleswig-Holstein Foto: dpa

E s ist eine seltsame Koalition. Am einen Ende befindet sich die konservativ-separatistische Bayernpartei, am anderen die Linkspartei. Irgendwo dazwischen geistert die FDP herum. Sie alle verlangen entweder die umgehende Freilassung des katalanischen Nationalistenführers Carles Puigdemont aus deutscher Haft oder doch zumindest eine deutliche Stellungnahme der Bundesregierung zu seiner Verhaftung.

Noch seltsamer aber mutet das Anliegen selbst an. Man mag in Puigdemont einen Freiheitskämpfer sehen oder einen gefährlichen Sezessionisten, man mag ihn lieben oder hassen, seine Politik befürworten oder ablehnen. Doch die Forderung nach seiner Freilassung durch die Bundesrepu­blik zeugt von einem Verständnis der Demokratie, das den Grundsatz der Gewaltenteilung im Staat völlig außer Acht lässt.

Die Europäische Union hat mit dem Europäischen Haftbefehl ein Instrument entwickelt, um ein Auslieferungsprozedere zu erleichtern – überzeugt davon, dass alle EU-Staaten ein Mindestmaß an demokratischen Standards einhalten. Das ist bei Spanien gewiss der Fall. Gegen Puigdemont liegt nun ein solcher Haftbefehl vor.

Es ist einzig eine Sache der bundesdeutschen Justiz, darüber zu befinden, ob die Gründe für diesen Haftbefehl ausreichend sind, um für eine Auslieferung nach Spanien zu genügen.

Tatsächlich hat der spanische Vorwurf der „Rebellion“ kein Äquivalent im deutschen Strafrecht, jener der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ aber schon. Puigdemonts Anwälten steht es im Rahmen des Verfahrens frei, Anträge auf seine Haftentlassung zu stellen.

Merkwürdiges Rechtsverständnis

Die Forderung an die Bundesregierung, Puigdemont umgehend freizulassen, zeugt von einem mehr als merkwürdigen Rechtsverständnis. Die Vorstellung, eine Regierung greife mal eben in die Justiz ein, kann ganz schnell nach hinten losgehen. Nicht nur die Linke empört sich zu Recht über die Türkei unter Staatspräsident Erdoğan, der willkürlich in die unabhängige Justiz eingreift und politische Urteile nach seinem Gusto produzieren lässt.

Geht es aber wie bei Puigdemont um einen Mann auf der Seite des vermeintlich Guten, dann wirft man das Prinzip der Gewaltenteilung einfach über den Haufen. Das ist Politik nach doppelten Standards.

Die Bundesregierung tut gut daran, das Vorgehen der deutschen Justiz nicht weiter zu bewerten und die Finger aus dem Spiel um Carles Puig­demont zu lassen. Und diejenigen, die Puigdemont für unschuldig halten, sollten sich bei ihren Protesten an die richtige Adresse wenden – und das ist Spanien.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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55 Kommentare

 / 
  • 8G
    82236 (Profil gelöscht)

    Sie wissen genau, dass die deutschen Staatsanwälte im Gegensatz zu den französischen Untersuchungsrichtern z.B. die zu Lasten und zur Entlastung des Beschuldigten ermitteln, weisungsgebunden sind. Und dass in einem solchen Fall in jedem Staat die Poltitik und die Diplomatie sowieso immer das letzte Wort hat, vielleicht mit Ausnahme der USA. Sie können sich also Ihre Rechtsunterweisungen sparen, damit können Sie vielleicht Jurastudenten im ersten Semester beeindrucken.

    Da ich annehme, dass Sie genau wie ich die spanischsprechende Presse verfolgen und über die innerpoltische Debatte auf dem Laufenden sind, dürfte es Ihnen nicht entgangen sein, dass immer mehr Spanier die starre Haltung von Rajoy missbilligen und dass der Graben immer tiefer wird zwischen denen, die die demokratische Legitimität einer Wahl und eines Volksentscheids einfordern und denjenigen, die einen autoritären paternalistischen Staat wollen, in dem es kein Parteiengezänk mehr gibt.

    Geltenes Recht wird zu Unrecht, wenn es dem Willen des Volkes zuwiderläuft und die Mehrheit der Katalanen fühlen sich von Madrid unterdrückt. Das war nicht immer so, aber seit Rajoy den letzten Autonomiestatus ausgehöhlt hat, hat die Unabhängigkeitsbewegung Aufschwung bekommen und dank seiner Unachgiebigkeit wird sie auch auf Dauer mehrheitsfähig. Die Geschichte können keine Paragraphen oder Verordnungen aufhalten, das wissen Sie ja wohl auch, denn sonst würde die Mauer immer noch stehen. Die Bundesregierung, und ich wiederhole nicht die Richter, kann ihrem befreundeten Regime das Geschenk der Auslieferung machen, was nur Wasser auf den Mühlen der Unabhängigkeitsbewegung wäre.

    Frage: Hätte Ihrer Meinung nach die jetzige Bundesregierung und die deutsche Justiz einen flüchtigen wegen Korruption angeklagten Rajoy an eine von Podemos geführte Regierung ausgeliefert?

    • @82236 (Profil gelöscht):

      Selbst wenn die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden handelt muss im Falle der Auslieferung ein nicht weisungsgebundenes Gericht (Justiz) entscheiden. Es gilt die Gewaltenteilung.

       

      Wenn Deutschland dann wegen Untreue ausliefern sollte, dürfte Spanien nur wegen Untreue anklagen.

       

      Also alles ganz entspannt.

    • @82236 (Profil gelöscht):

      Es entscheidet aber nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein Gericht.

       

      Ihr gesamter zweiter Absatz enthält kein relevantes Argument.

       

      Zu Ihrer Frage: Eindeutig ja.

      • @Zwieblinger:

        "Zu Ihrer Frage: Eindeutig ja."

        Oh, Sie sind Berater der Kanzlerin oder zuständiger Richter in spe?

         

        Eine politische Verfolgung kann jederzeit konstruiert werden.

      • 6G
        60440 (Profil gelöscht)
        @Zwieblinger:

        Mit Recht, Rechtsstaat, demokratischen Prinzipien usw. hat der Herr Engelhardt nich allzuviel am Hut ...

        • @60440 (Profil gelöscht):

          Auf derartige unbelegte Behauptungen und Vermutungen kann hier gut und gerne verzichtet werden.

  • Kaum einer glaubt daran, dass Herr Puigdemont wegen Rebellion von Deutschland überstellt werden wird. Eine Auslieferung wegen Untreue ist dagegen eher wahrscheinlich.

     

    Beschränkt die Staatsanwaltschaft den Auslieferungsbeschluss auf die Untreue dann dürfte Spanien aufgrund der Regelungen des Art 27 Abs 2 nicht mehr wegen Rebellion anklagen. Auch insoweit wäre ein Hinweis von Herrn Rath sinnvoll.

     

    Möglicherweise wird die spanische Regierung den Haftbefehl wegen dieser Einschränkung erneut zurück nehmen.

     

    Kommt es dann doch zur Anklage drohen maximal ein paar Jahre Haft, ein paar Jahre Amtsverbot und Schadenersatz. Das hält sich wohl alles in Grenzen.

    • @DiMa:

      Dass Deutschland und Spanien Strafvorschriften bezüglich der Untreue haben, die sich sehr ähnlich sind, reicht nicht, für die Auslieferung.

       

      Es kommt auf die Frage an, was genau die Spanier in ihren Haftbefehl als konkreten Vorwurf geschrieben haben.

       

      Dieser konkrete Vorwurf muss nach deutschem Strafrecht eine Untreue darstellen.

       

      Bei der Beurteilung ob das, was die Spanier Puigdemont konkret vorwerfen, auch in Deutschland strafbar wäre, wird die Generalstaatsanwaltschaft schon ein wenig politisch entscheiden müssen.

       

      Denn wenn sie zu leichtfertig meint, dass das Verhalten von Puigdemont eine Untreue darstellt, dann könnte das dazu führen, das in Zukunft sehr viele deutsche Politiker mit einer Anklage wegen Untreue zu rechnen haben.

       

      Es wird sich deshalb vielleicht die Frage stellen, ob die Verwendung öffentliche Gelder für ein Referendum tatsächlich ein Missbrauch der ihm eingeräumten Befugnis, über öffentliches Vermögen zu verfügen, darstellt.

       

      Allein dass das Ziel des Referendums rechtswidrig war, mag dafür noch nicht reichen.

       

      Wie oft geben deutsche Politiker Geld für Dinge aus, die sich als rechtswidrig erweisen?

      • @Michael Laube:

        Bestimmte Nichtjuristen unter den Foristen, Kommentatoren und Politikern unterstellen, dass die deutsche Bundesregierung quasi als williger Gehilfe an Spanien ausliefern und Herrn Puigdemont ans Messer liefern werde.

         

        Das ist aufgrund der Gewaltenteilung schlichtweg nicht möglich. Ihr Artikel ist richtig, nur wird er leider so verstanden, dass in keinem Fall ein Gericht entscheiden würde. Daher meine Klarstellung.

        • @DiMa:

          Sagen wir mal so:

           

          Erst einmal entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft, ob sie Puigdemont ausliefern will.

           

          Nur wenn sie sich dafür entscheidet, geht die Sache zum OLG.

           

          Wenn sie sich dagegen entscheidet, geht die Sache nicht zum OLG.

           

          Da die Generalstaatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, liegt hier schon eine gewisse Verantwortlichkeit der Regierung vor.

           

          Sie könnte darauf hinwirken, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich entscheidet, die Sache nicht dem OLG vorzulegen.

           

          Sie könnte es auch lassen.

           

          Und sie könnte, wenn die Generalstaatsanwaltschaft von sich aus die Sache nicht dem OLG vorlegen würde, Generalstaatsanwaltschaft anweisen, die Sache dem OLG vorzulegen.

           

          Und auch das könnte die Regierung lassen.

           

          So oder so - die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme zumindest auf die Generalstaatsanwaltschaft und damit auf das Endergebnis besteht.

           

          Und ob die Regierung nun sich entscheidet, eine Weisung zu erteilen oder, obwohl sie es könnte, es nicht zu tun - sie hat bis zu einem bestimmten Grad die politische Verantwortung.

      • @Michael Laube:

        Die wissentliche und willentliche Verwendung staalicher Mittel für einen vebotenen Zweck erfüllt in Deutschland den objektiven und subjektiven Tatbestand der Untreue.

         

        Auch in Deutschland werden von Politikern häufig Mittel für rechtswidrige Zwecke verwendet. Es lässt sich jedoch schwerlich ein Vorsatz nachweisen, da die Politiker in der Regel davon ausgehen, richtig zu handeln. Liegt jedoch erst mal eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vor und wird dennoch gehandelt, ist der Vorsatz ohne weiteres auch in Deutschland nachzuweisen.

        • @DiMa:

          Ich bin mir nicht so sicher, dass die wissentliche und willentliche Verwendung staatlicher Mittel für einen verbotenen Zweck in jedem Fall schon für eine Veruntreuung ausreicht.

           

          Bei der Untreue erstreckt sich der Vorsatz nicht nur auf die Verwendung, sondern auch auf die Verbotenheit des mit der Verwendung verfolgten Zwecks.

           

          Und es genügt bereits bedingter Vorsatz.

           

          Das heißt aber, dass ein Politiker nicht unbedingt wissen muss, dass der von ihm verfolgte Zweck rechtswidrig ist.

           

          Es würde schon reichen, wenn er dies billigend in Kauf nimmt.

           

          Dann aber bräuchte es eben nicht erst eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, um einem Politiker zu unterstellen, dass sich sein Vorsatz auch auf die Verbotenheit des verfolgten Zwecks erstreckte.

           

          Und das müsste konsequenter Weise dazu führen, dass sehr viel mehr Politiker wegen Untreue angeklagt werden, wenn sie öffentliche Gelder für Zwecke ausgeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass sie zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Zweck verboten ist.

           

          Da das nicht stattfindet, liegt es nahe, dass, dass eben nicht jede wissentliche und willentliche Verwendung staatlicher Mittel für einen verbotenen Zweck, eine Untreue darstellt, selbst wenn der Täter billigend in Kauf nimmt, dass der mit der Verwendung verfolgte Zweck verboten ist.

           

           

           

          Und genau an diesem Punkt kann es durchaus knifflig werden - je nachdem, wie die spanischen Regelungen zur Untreue aussehen.

           

          Wenn es nach diesen gar nicht darauf ankommt, dass der Täter die Verbotenheit des verfolgten Zwecks kannte oder billigend in Kauf nahm und deshalb der Haftbefehl hierzu keine Ausführungen macht, dürfte dies einer Auslieferung im Wege stehen.

           

          Gibt es aber in dem Vorwurf Ausführungen zum Vorsatz, die, als wahr unterstellt, auch eine Strafbarkeit in Deutschland begründen würden, dann wäre es nicht an Deutschland, zu prüfen, ob dieser vorgeworfene Vorsatz tatsächlich bestand.

           

          Das wäre dann Aufgabe der spanischen Gerichte.

          • @Michael Laube:

            Hmm. Wenn ein Verfassungsgericht eine ganz bestimmte Handlung zuvor für rechtswidrig erklärt, dürfte es bezüglich der Frage der Rechtswidrigkeit bzw. der Verbotenheit keine Bedenken geben.

             

            Wenn sich dann jemand vor die laufenden Kameras stellt und sagt, er werde die Handlung trotzdem begehen, dann besteht am Vorsatz dem Grund nach kein Zweifel.

             

            Wir sind uns beide einig, dass Rebellion wahrscheinlich eher nicht in Frage kommt, Untreue jedoch in Frage kommt. Würde Deutschland entsprechend ausliefern, wäre die spanische Staatsanwalt auf den Vorwurf der Untreue beschränkt. In diesem Fall wird der spanische Staatsanwalt mit höchster Wahrscheinlichkeit den europäischen Haftbefehl wieder zurück ziehe und wir werden nie erfahren, zu welchem Ergebnis die deutsche Staatsanwaltschaft gekommen ist.

            • @DiMa:

              Ich bin mir nicht sicher, dass man jemanden unterstellen kann, zu wissen, dass sein Handeln rechtswidrig ist, nur weil das Verfassungsgericht zuvor entschieden hat, dass das Handeln rechtswidrig ist und dies demjenigen auch bekannt ist.

               

              Hier gibt es zwei Probleme, die mir hierzu einfallen:

               

               

               

              1.)

               

              Auch ein Verfassungsgericht ist ein menschliches Gericht, das sich irren kann.

               

              Genauso wenig wie der Papst de facto unfehlbar ist, ist auch ein Verfassungsgericht unfehlbar.

               

              Entscheidungen eines Verfassungsgerichts können daher nicht behandelt werden, als gäben sie die absolute Wahrheit wieder.

               

              Und dann stellt sich schon die Frage, ob jemand, der einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts nicht zustimmt, sie für falsch hält, ein Bewusstsein dafür haben kann, dass seine Ansicht rechtswidrig ist.

               

               

               

              2.)

               

              Hier kommt man auch schnell in den Bereich des übergesetzlichen Rechts und des Widerstandsrechts.

               

              Wenn man meint, dass ein Verfassungsgericht, dessen Richter von den Mächtigen in der Politik handverlesen wurden, politische und nicht rechtliche Entscheidungen zugunsten eben jener Mächtigen trifft, die die Richter ausgesucht haben und dass das Verfassungsgericht damit rechtswidrig entscheidet, dann mag dies - aus Sicht des Betroffenen - durchaus ein Grund sein, das Verfassungsgericht und die von ihm geäußerte Ansicht zu ignorieren.

               

              Und im Widerstand gegen einen oppressiven Staat, von dem man die Unabhängigkeit erreichen möchte, würde das Verfassungsgericht zu eben jenen Staat gehören, von dem man die Unabhängigkeit erreichen will.

               

              Wenn der Widerstand gegen den oppressiven Staat als legitim empfunden wird, muss der Widerstandskämpfer auch den Widerstand gegen das zu diesem Staat gehörende Verfassungsgericht als legitim betrachten.

               

               

               

              Es ist also durchaus möglich, dass jemand sein Handeln für rechtmäßig hält, auch wenn ein von ihm für korrupt gehaltenes Gericht urteilte, dass es rechtswidrig war.

              • @Michael Laube:

                Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten. Ihre Argumentation klingt stark nach der Argumentation der Reichsbürger: Ich erkenne einen Staat oder eine staatliche Institution nicht an und handele daher nicht strafbar (zumindest weil ich irgendeinem Irrtum unterliege). Das höchste Gericht ist nunmahl das Verfassungsgericht. Es ist die einzige Instanz, welche Gesetze verwerfen darf. Begeht dieses Gericht einen Fehler, ist dieser Fehler hinzunehmen.

                 

                Der Widerstand gegen einen Staat ist im Rahmen geltender Gesetze hinzunehmen, nicht hingegen ungesetzliche Maßnahmen.

                 

                Ein Hausbesetzer, der gegen den Staat opponiert macht sich auch wegen des Hausfriedensbruches strafbar.

                 

                Im Falle von Herr Puigdemont kommt hinzu, dass neben dem Verfassungsgericht aus der Wissenschaftliche Dienst des Regionalparlaments die Rechtswidrigkeit des Referndums beschieden hatte. Ferner war der Vorgänger von Herrn Puigdemont wegen Durchführung einer rechtswidrigen (damals unverbindlichen) Volksbefragung wegen der Untreue strafrechtlich verurteilt.

              • @Michael Laube:

                Da Herrn Puigdemont die Aburteilung seines Vorgängers Artur Mas bekannt gewesen sein dürfte (Untreue wegen Durchführung einer verbotenen Volksbefragung), ist die Frage hier dann doch eher eindeutig.

                 

                Hierüber hat am Ende sie spanische Justiz zu entscheiden vor dem Hintergund des Urteils in Sachen Mas wäre alles andere als eine Verurteilung doch eher überraschend.

  • Das Gefasel von Gewaltenteilung ist wirklich ärgerlich. Der Sprecher der Bundesregierung hat im Namen der BR klar und deutlich gesagt, dass die spanische Regierung ein Rechtsstaat ist und die BR voll und ganz an der Seite der Süanischen Regierung steht. Das hat natürlich keinen Einfluss auf die jeweilige Staatsanwaltschaft und das jeweilige Gericht.

    Ich erinnere nur an das Verfahren gegen die NSU-Leute. Da hat das Gericht vornweg schon bestimmte Fragen als prozessrelevant ausgeschlossen. Natürlich voll rechtsstaatlich.

     

    Man muss nicht gutheißen, was die Separatisten in Spanien veranstalten. Aber alles, was dort von diesem Rechtsaußen Rajoy veranstaltet wird, hat stets die Rückendeckung des obersten Gerichtes. Und zwar in extremster Schärfe. Dieser Rechtsstaat verhindert einen zweiten Wahlgang die Wahl eines Regionalpräsidenten im katalanischen Parlament. Es lebe der Rechtsstaat. :D

    Spanien hat noch nicht einmal ansatzweise die Francodiktatur aufgearbeitet und ist strukturell immer noch durch den Franquismus beeinflusst.

    • @Rolf B.:

      Der Einzige, der hier faselt, sind Sie.

      Der Regierungssprecher hat die Sicht der Regierung dargelegt – als Antwort auf die irrwitzigen Forderungen nach Freilassung. Hätte er denn nichts sagen sollen?

      • @Zwieblinger:

        Machen Sie sich doch erst einmal sachkundig über die sogen. "Unabhängigkeit" des obersten spanischen Gerichtes. Informieren Sie sich, wer dieses Gericht wählt usw.

        Der Sprecher der Bundesregierung wurde gestern Abend wunderbar in "Die Anstalt" parodiert. Dem wäre nichts hinzu zu fügen.

         

        Und dann können wir gerne noch einmal darüber reden, wer hier dummes Zeug redet.

  • Wer will nicht endlich dem König Spaniens dabei zuschauen (am besten als live-Sendung auf rtl), dass er persönlich Puigdemonts Kopf von dessen Torso abtrennt? Ganz im Sinne des Nationalstaats! Ups, sorry, der Monarchie! Nein, im Sinne Europas und damit Im Sinne der ganzen Welt!

     

    Ganz nach dem Motto von "es gibt keine 100%ige Freiheit, Sicherheit": es gibt keine 100%ige Unabhängigkeit von Justiz (oder sonstigen Gewalten), da es stets schlicht Menschen sind, die jene Gewalten ausüben.

     

    Trotz alledem würde ich mir wünschen, dass mal öfter hinterfragt und diskutiert wird, was Menschen in den Jahrhunderten zuvor erstritten bzw.erkämpft haben und was in diesem ganzen Kontext von Puigdemont unterschwellig mitschwimmt: ist der Nationalstaat tatsächlich in der Lage, unter den gegenwärtigen Umständen von Kapitalismus, Patriarchat, Religion (usw!) das zwischenmenschliche Miteinander innerhalb (und außerhalb) seiner selbst so zu regeln, dass das "Glück" aller maximiert wird? Und falls diese Frage ungeklärt bleibt, dann könnte man doch weiterfragen, ob die den Staat beeinflussenden Faktoren nicht verändert oder zuvor gar besser verstanden werden könnten?

    Vielleicht bräuchten wir weniger PolitikerInnen/ WirtschaftlerInnen, sondern mehr PsychologInnen und PsychoanalytikerInnen in der Politik (so ganz allgemein gesprochen), so dass mal ursachenforschend- und ggf. verändernd gehandelt wird, hm? :D

     

    P. wünsche ich jedenfalls, dass er keine Strafe bekommen wird...denn, mal anders formuliert: jemanden, der/die nicht mehr mit mir spielen will, stecke ich doch auch nicht ins Gefängnis, oder?? Und das ist das alles doch letztendlich..ein Spiel, eine Wette. Es geht hier nicht um Naturgesetze, Dinge, die man nicht ändern kann. Wir reden hier über menschliche Konstrukte, über die wir doch demokratisch reden/ streiten können, hm? Im Fall P. anscheinend nicht. Wehrhafte Demokratie, wehrhafter Nationalstaat, ziemlich wehrhaft sogar! Verständlich, historisch betrachtet, aber trotzdem..!

    • @j_ein:

      „Wer will nicht endlich dem König Spaniens dabei zuschauen (am besten als live-Sendung auf rtl), dass er persönlich Puigdemonts Kopf von dessen Torso abtrennt?“

       

      Ich mag Game of Thrones ja auch, aber Sie haben es mit dem Binge Watching offenbar etwas übertrieben.

      • @Zwieblinger:

        Sie haben meinen Kommentar offenbar nicht verstanden.

  • Ein „merkwürdiges Rechtsverständnis“ wäre es, wenn hier neuerdings aus politischen Gründen Leute in Geiselhaft genommen werden könnten, wie es in der Türkei Erdogan's üblich geworden ist. Man wird dergleichen gar nicht gutheißen können - Gewaltenteilung hin, Gewaltenteilung her.

     

    Warum sollte Deutschland denn in diesem konkreten Fall anders verfahren als Belgien, das den Haftbefehl für unbegründet hält, weshalb er dann zurückgezogen wurde?

    Die Anklagepunkte sind reichlich dünn. Von Gewaltanwendung durch Puigdemont kann keine Rede sein und von Untreue auch nicht. Puigdemont hat als demokratisch gewählter Präsident der autonomen Gemeinschaft Katalonien ein Referendum für die Loslösung vom Königreich Spanien abgehalten. Das gefiel der spanischen Zentralregierung zwar nicht, erfüllt aber schwerlich den Tatbestand der Untreue. Da könnte man in der EU ja demnächst auch einen internationalen Haftbefehl wegen Untreue gegen David Cameron und sein Brexit-Referendum beantragen. Bin mal gespannt, welches Land in Europa so einen Wisch dann nicht umgehend so behandeln würde, wie er behandelt gehörte - als Papiermüll in der blauen Tonne.

    • @Rainer B.:

      Herr Puigdemont hat wissentlich und willentlich staatiche Finanzmittel für einen verbotenen Zweck eingesetzt, indem er die Volksabstimmung durchgeführt hat. Das ist eine klassische Untreue.

       

      Die Volksabstimmung zum Brexit war im Gegensatz dazu nicht verboten. Man muss schon ein wenig differnzieren.

      • @DiMa:

        Nöö! Puigdemont ist von den Katalanen gewählt worden, um eine größtmögliche Unabhängigkeit Kataloniens durchzusetzen. Das Referendum stand weder diesem Wählerauftrag entgegen, noch stand es per se den Vermögensinteressen anderer entgegen.

        Cameron wurde dagegen gerade nicht gewählt, um Großbritannien von Europa zu lösen. Sein Brexit-Referendum war lediglich aus Übermut und einer spontanen Laune heraus entstanden, nur um seine eigene Position auszubauen. Das ging bekanntlich voll nach hinten los und erfüllte schon weit eher den Tatbestand der Untreue.

        https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html

        • @Rainer B.:

          Herr Puigdemont hätte dem Wählerauftrag folgend eine Änderung der Verfassung anstreben können. An ebend jene spanische Verfassung war er als Regionalpräsident (nicht Präsident eine unabhängigen Kataloniens) gebunden.

           

          Nur weil er der Meinung war, im Interesse der Wähler zu handeln, ist er nicht entschuldigt. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts hätte er die Volksabsimmung absagen müssen. Im Übrigen hat ihm auch der wissenschaftliche Dienst des Regionalparlaments die Rechtswidrigkeit im Vorfeld des Referendums bestätigt.

           

          Cameron hingegen könnte ein solches Referendum ansetzen, da die UK keine Verfassung haben.

          • @DiMa:

            Über die Hintergründe und Abläufe kann man hier wie dort gerne streiten, aber ein konkreter Tatbestand der Untreue ergibt sich aus alldem doch gar nicht. Das ist an den Haaren herbeigezogen, weil man natürlich weiß, dass man mit dem Vorwurf der „Rebellion“ ausserhalb Spaniens so nicht weiterkommt.

  • "Es gilt die Gewaltenteilung." ist im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl ein irreführender Satz. Der Europäische Haftbefehl ist eine Vereinfachung des Procedere, nicht mehr. Vor 2002 musste (!) das Justizministerium am Ende eingeschaltet werden (von wegen Gewaltenteilung - es geht hier um eine Auslieferung, d. h. o h n e deutsches Gerichtsurteil, d. h. ohne Wissen um Schuld und Unschuld wird ein Mensch einem anderen Staat überlassen, da muss am Ende eigentlich eine politische Prüfung stehen. Diese ist jetzt aus pragmatischen Gründen weggekürzt worden - man kennt sich ja in der EU und vertraut einander. Spanien missbraucht (!) jetzt diese pragmatische Verkürzung des Procederes, um einen unbequemen Politiker inhaftieren zu können. Unter den alten Umständen (vor 2002) hätte die Bundesregierung der Auslieferung zustimmen müssen (!) - und dabei nebenbei Flagge zeigen müssen. Also nicht nur Rajoy missbraucht den Haftbefehl, auch Merkel. Mit Gewaltenteilung hat das nichts zu tun.

    • @JuR:

      Bitte ändern Sie Ihr Pseudonym wegen des Verdachts der Irreführung.

  • Ein sehr guter Kommentar. Danke für diese Klarstellung. Leider scheint sie notwendig zu sein.

    • @DiMa:

      Jau.

  • Kommentar entfernt. Bitte vermeiden Sie Unterstellungen.

    Die Moderation

  • Theoretisch ist es eine gute Sache, daß über solche Dinge alleine die Justiz entscheidet. Das Problem ist aber, daß es inzwischen allzu viele Richter gibt, die von ihrem persönlichen politischen Ismus getrieben sind.

    • @wxyz:

      "daß es inzwischen allzu viele Richter"

       

      Inzwischen ist falsch. Die gab es schon immer. Aber die meisten halten sich mit ihrer persönlichen Meinung doch zurück... Und am Ende entscheidet immer ein Mensch; auch wenn es die Politik wäre.

  • Ich verstehe nicht: Ist dieser Putsch-Dämon etwa ein Kita-Knirps, der in die Hände böser Onkels gefallen ist und nun dringend gerettet werden muss von Mama und Papa?

     

    Dieser Mann kennt die spanische Politik genau, sollte man meinen. Und das EU-Recht auch. Er will immerhin Ober-Katalane werden. Es war seine Entscheidung, Separatist zu sein. Dass er mit Haftbefehl gesucht wird, war ihm klar. Konsequenzen hat er aber offenbar keine befürchtet.

     

    Belgien und Finnland haben Puigdemont nicht ausgeliefert. Ist das vielleicht ein Grund, das selbe auch von Deutschland einzufordern? Ich meine: Was ist aus der nationalen Souveränität geworden? Und wozu gibt es internationale Vereinbarungen, wenn sich im Zweifel doch niemand dran hält?

     

    Offenbar glaubt dieser Konditorenspross, er sei was ganz Besonderes. Er hält sich wohl für unantastbar, für to big to faile, für von Gott gesalbt oder so. Würde er das nicht tun, würde er womöglich derzeit nicht quer durch Europa touren, um der spanischen Regierung von jeder Station aus eine lange Nase zu drehen.

     

    Der Mann ist ein Provokateur und Spalter, nicht nur der eigenen Nation. Er scheint ein Spieler-Typ zu sein. Einer, dem fremde Interessen am verlängerten Rücken vorbei gehen und der von anderen verlangt, was er selbst nicht zu gewähren bereit ist: Verlässlichkeit, Konsequenz und Solidarität.

     

    Nein, dieser Typ wäre kein besonders guter Staatsmann. Er wäre nur genau so mies, wie viel zu viele andere "Staatsmänner" derzeit. Wenn die Katalanen sonst niemanden haben, der sie nach Außen hin vertreten kann, sollten sie vielleicht doch lieber noch ein wenig warten mit ihrer vermeintlichen "Unabhängigkeit". Könnte nämlich sein, sie müssen sie am Ende noch teurer bezahlen, als ohnehin schon.

    • @mowgli:

      "Nein, dieser Typ wäre kein besonders guter Staatsmann. Er wäre nur genau so mies, wie viel zu viele andere "Staatsmänner""

      Ja, warum dann die Aufregung? Alles normal und ich beschaue mir gerade meine Finger, wenn ich die guten Staatsmänner/-frauen Parade laufen lasse.

    • 8G
      82236 (Profil gelöscht)
      @mowgli:

      Sehr gutes Porträt von Mariano Rajoy.

  • 8G
    81622 (Profil gelöscht)

    "...demokratischen Standards 8sind) bei Spanien gewiss der Fall."

    das ist genau nicht der Fall, wie die Amtsenthebung des Richters Garzon zeigt, der die Verbrechen des Franco-Regimes untersuchen wollte. Jeder Spanienkenner weiß, dass dies durch die franquistischen Richter im Justizapparat geschah, die der Regierungspartei von Rajoy nahestehen. Katalonien ist nun mal nicht einfach x-beliebige Provinz, sondern hat unter dem Franco-Regime jahrzehntelang gelitten.

    Der Fall Puigdemont ist nun mal nicht einfach nur ein juristisches Problem, sondern vor allem ein politisches, genauso wie die Inhaftierung der Opposition in der Türkei ein rein politisches und kein juristisches ist. Die Justiz ist nur der Handlanger in beiden Fällen.

  • Ach, Puigdemont soll einfach sagen "Die Russen warens." Dann wird er freigelassen und kann wieder heim gehen.

  • 8G
    82236 (Profil gelöscht)

    In Spanien gibt es eine Vereinigung, die sich Richter für die Demokratie nennt und deren Aufgabe es ist, die gravierenden Misstände in der spanischen Rechtssprechung und die Einflussnahme der Regierung auf die Rechtssprechung anzuprangern. Soweit zur Rechtsstaatlichkeit der spanischen Justiz.

    Was den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder anbetrifft, handelt es sich um die Finanzierung des Referendums in Oktober aus öffentlichen Geldern. Das ist ein Witz, wenn man bedenkt, dass die Hälfte der Regierungsmitglieder der Zentralregierung und ein Grossteil der Abgeordneten der PP sowie einige Landesfürsten wie der von Murcia sich für eben diesen Tatbestand verantworten müssen, aber munter weiterregieren und anderen Vorschriften über Lauterkeit machen.

    Es ist ein Witz zu glauben, dass die Regierungspartei PP , die nicht nur faschistische Wurzeln hat, sondern auch als grösste kriminelle Vereinigung des Landes gilt, nicht die Justiz beeinflusst und die Regierungsbildung In Katalonien verhindert, um die Region mithilfe des Paragraphen 155 weiterregieren zu können bis zur Anberaumung weiterer Neuwahlen im Mai. Aber vielleicht ernnenen die Richter von Rajoys Gnaden ja noch vorher einen regierungskonformen Präsidenten.

    • @82236 (Profil gelöscht):

      Es geht im Artikel ja ausschießlich darum, dass die deutsche Justiz über eine Auslieferung zu entscheiden hat, nicht die Bundesregierung. Dies wird fälschlicherweise durch diverse Oppositionspolitiker und Foristen angenommen, behauptet bzw. eine Einmischung gefordert.

       

      Falls die Voraussetzungen einer Auslieferung vorliegen sollten, ist halt auszuliefern. Der Rest ist spanische Angelegenheit. Ob sich Herr Rajoy und andere möglicherweise aufgrund anderer Sachverhalte selbst strafbar gemacht haben oder nicht ist im Fall Puigdemont vollkommen unbeachtlich, zumal ein Strafverfahren gegen Herr Rajoy derzeit aufgrund dessen derzeitiger Immunität schwer möglich wäre.

       

      Herr Puigdemont hat als Regionalpräsident wissentlich mit staatlichen Mitteln eine verbotene Volksbefragung finanziert und hätte sich mangels Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen zumindest nach deutschem Recht wegen Untreue strafbar gemacht.

  • Das ist ja eine wunderschöne Gewaltenteilungstheorie aus dem Demokratielehrbuch, wie sie übrigens auch die Grünen einfordern.

    Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man die seltsame Art der Festnahme ausgerechnet in Deutschland betrachtet.Die Hinweise über P's Ankunft auf deutschem Boden sind ja offenbar den dänischen oder finnischen Behörden nicht gegeben worden.

     

    Warum rechnen sich die spanischen Ermittler mehr Chancen aus, wenn er in Deutschland festgesetzt wird ? Darüber zu spekulieren, führt doch zwangsläufig zur Überlegung, dass Madrid sich von Berlin bessere Chancen ausrechnet, wenn man den "Rebellen" und "Veruntreuer von Staatsgeldern" den Deutschen in die Hände treibt..

     

    Wer die Auslieferung als alleinige Sache der deutschen (schleswig-holsteinischen) Justiz bezeichnet, dürfte einem schönen Wunschdenken unterliegen, denn schließlich -so hofft wohl die spanische Regierung - wird Frau Merkel ja den wichtigen EU-Partner im Westen Europas nicht auch noch verprellen wollen.

    • @unSinn:

      Wenn sich Frau Merkel und Herr Rajoy angeblich so nahe stehen, weshalb lässt sich Herr Puigdemont nach der Ausstellung eines frischen Europäischen Haftbefehls quer durch Deutschland fahren?

       

      Herr Rayoj und Frau Merkel sind beide Profi genug um die Angelegenheit jeweils der Politik zu überlassen.

       

      Weshalb Deutschland? Deutsche und Spanische Ermittlungsbehörden arbeiten im Bereich der Strafverfolgung seit Jahren erfolgreich zusammen. Man kennt sich. Die dänische Grenze war mit nur zwei möglichen Übergängen ein perfektes Nadelöhr. Spätestens nachdem Herr Puigdemont nicht am Flughafen aufgetaucht war musste man sich hier nur ein wenig auf die Lauer legen.

  • Bitte - wer behauptet, es gäbe in Deutschland eine Gewaltenteilung, hat das Grundgesetz nicht gelesen oder es jedenfalls nicht verstanden.

     

    Die Regierung eines Landes (Exekutive) besteht (nicht selten) aus Mitgliedern des Landtags (Legislative). Und die Regierung ist über die Ministerien nicht nur für die Auswahl und Berufung von Richtern (Judikative), sondern auch für die Ausstattung der Justiz zuständig.

     

    Es hat ein Grund, warum Verfassungsrechtler im Fall von Deutschland auch nicht mehr von Gewaltenteilung sondern von einer Gewaltenverschränkung sprechen.

     

    Es hat ein Grund, warum seit dem Juristentag 1953 eine Selbstverwaltung der Justiz gefordert wird, damit Richter nicht nur persönlich, sondern auch organisatorisch unabhängig sind.

     

    Es hat ein Grund, warum Deutschland, wenn es nicht Gründungsmitglied der EU wäre, heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde, weil es die jetzt gültigen Bestimmungen der EU für die Aufnahme von Mitgliedern, die eben auch eine solche organisatorische Unabhängigkeit der Justiz fordern, nicht erfüllt.

     

     

     

    Und letztendlich ist in Deutschland die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig für die Auslieferung zuständig.

     

    Und die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind schon gar nicht unabhängig; sie zählen zur Exekutive und nicht zur Judikative.

     

    Wenn die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig meint, dass Hindernisse für eine Auslieferung vorliegen, braucht sie, weil dann ja keine Auslieferung stattfindet, die Sache auch nicht dem OLG vorlegen.

     

    Und natürlich könnte der Justizminister oder der Innenminister von Schleswig-Holstein der Generalstaatsanwaltschaft Weisungen erteilen - wobei dies überhaupt nicht notwendig ist.

     

    Es genügt schon, inoffiziell mitzuteilen, was für ein Ergebnis man sich bei der Generalstaatsanwaltschaft wünscht. Bei unserem integren Beamtenapparat ist eine formelle Weisung dann gar nicht mehr erforderlich.

     

    So sieht der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland aus.

    • @Michael Laube:

      Kommt die Staatsanwaltschaft am Ende der Prüfung zu dem Ergebnis, sdass die Auslieferungsvoraussetzungen vorliegen, entscheidet das Gericht über die Auslieferung.

       

      Die Exekutive mag über die Ausstattung der Gerichte entscheiden, hat jedoch keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnis gegenüber der zuständigen Kammer in der jeweiligen Einzelfrage.

       

      Wenn das Gericht dann positiv auf Auslieferung entscheidet, ist die Staatsanwaltschaft wieder zuständig.

       

      Ohne Entscheidung der Judikative keine Auslieferung.

       

      Insoweit sind Ihre Ausführungen stark verkürzt und sehr einseitig.

      • @DiMa:

        Sie sollten, bevor Sie mir antworten, sich erst mit dem auseinander setzen, was ich geschrieben habe.

         

        Es ist unstrittig, dass, wenn die Generalstaatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen, das Oberlandesgericht entscheiden muss, ob ausgeliefert wird.

         

        Wenn aber die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft (willkürlich) zum Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung nicht vorliegen, entscheidet das Oberlandesgericht nicht.

         

        Und in dem Artikel ging es letztendlich auch um die Frage, ob ausgeliefert werden soll und dass darüber Gerichte zu entscheiden haben.

         

        Und genau das ist nur zu Hälfte richtig.

         

        Wenn aufgrund politischer Einflussnahme die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden würde, nicht auszuliefern, wird das Oberlandesgericht gar nicht erst involviert.

         

        Allenfalls könnte dann Spanien Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft zustehen.

    • @Michael Laube:

      Art. 20 Abs. 2 GG habe ich gelesen. Da steht ziemlich klar, dass es in Deutschland eine funktionale, organisatorische Gewaltenteilung gibt. Das wird weder von Staatsrechtlern noch vom BVerfG bezweifelt. Verschränkungen kann es in personeller Hinsicht geben.

      • @Trango:

        Das ist interessant.

         

        Sie müssen ein anderes Grundgesetz haben.

         

        Denn in meinem Grundgesetz steht in Art. 20 Abs. 2 GG nur:

         

        Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

         

        Dass die Gewalten getrennt und voneinander unabhängig sind, kann ich da komischer Weise nicht finden.

         

        Das liegt vielleicht aber auch nur daran, dass ich zwischen einer Regelung, die - womöglich auch nicht abschließend - Gewalten aufzählt und einer Regelung der Verhältnisse der Gewalten zueinander, unterscheide.

    • @Michael Laube:

      //http://www.rk-marine-kiel.de/infos/bundesrepublik-deutschland/staatssystem/gewaltenteilung/

       

      Ich glaube da haben Sie etwas durcheinandergebracht Herr Laube. Die Landesregierungen sind Teil der Legislative. Und das es in der Teilung der Legislative / Exekutiven und Judikativen Überschneidungen gibt, ist denke ich nicht ungewöhnlich. Welches Land bietet solche Überschneidungen oder Verschränkungen wie Sie sie ansprechen nicht?

      • @Ludgren:

        Ich glaube, dass Sie das etwas durcheinander bringen.

         

        Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderal gegliederter Staat.

         

        Das heißt, dass es auf Bundesebene eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative gibt und dass es in jedem Land auch noch einmal eine eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative gibt.

         

        Bundestag und Bundesrat gehören zur Legislative des Bundes.

         

        Ein Landtag gehört zur Legislative des jeweiligen Landes.

         

        Die Bundesregierung (und alle Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden) gehören zur Exekutive des Bundes.

         

        Eine Landesregierung (und alle Landesministerien und sonstigen Behörden, die keine Bundesbehörden sind) gehören zur Exekutive des jeweiligen Landes.

         

        Die Bundesgerichte gehören zur Judikative des Bundes.

         

        Die Gerichte, die keine Bundesgerichte sind, gehören zur Judikative des jeweiligen Landes.

         

         

         

        Das Traurige ist allerdings, dass Sie insofern zum Teil sogar Recht haben, weil in der Tat die Regierungen auf Bundes- und auf Länderebene auch im Gesetzgebungsverfahren integriert sind.

         

        Die meisten Gesetze kommen auf Initiative der Regierungen zustande, da die Parlamente sich häufig nur noch als Exekutive der Regierung betrachten.

         

        Ein selbstbewusstes Parlament, dass selber Gesetze verfasst und damit der Regierung vorgibt, was zu exekutieren ist, gab es in Deutschland noch nie.

         

        Bei uns sieht es eher so aus, dass die Regierung das Parlament "anweist", welche Gesetze es zu verabschieden hat.

         

        Und da es bisher kaum Minderheitsregierungen gab, die Regierung also immer die Parlamentsmehrheit auf ihrer Seite wusste - insbesondere wenn der Kanzler zugleich Parteivorsitzender ist - haben sich die Parlamente immer schön brav in ihre Rolle als legislatives Exekutivorgan der Regierung gefügt.

         

        Nur ist das eben keine Gewaltenteilung im klassischen Sinn.

         

        Und dass es eine solche womöglich in keinem Land gibt, bedeutet nicht, dass man dies als unerlässliches Prinzip für einen Rechtsstaat aufgeben sollte.

      • @Ludgren:

        Ihr Link funzt leider nicht.

         

        Aber ich habe keine Quelle gefunden, die die Regierung nicht der Exekutive zuordnet.

    • @Michael Laube:

      Danke für diesen kompetenten Leserkommentar! Manchmal wünscht man sich,, dass ein Artikel wie dieser etwas kompetenter geschrieben würden.

  • Also man sollte mal nicht so tun, als wäre die Justiz bei uns völlig frei von Einflussversuchen staatlicherseits. Man erinnere sich an die zwischen den Parteien ausgekungelte Besetzung des Verfassungsgerichtes. Natürlich besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen der Situation in Polen, Ungarn oder der Türkei. Dass aber im Sinne des 'Staatswohls' auch bei uns Einfluss genommen werden kann, dürfte außer Frage stehen.

  • Wir sind uns doch wohl einig, dass es einen rechtlichen Aspekt gibt, der politische aber viel schwerer wiegt. Finnland und Dänemark, aber auch Belgien haben dies erkannt, Deutschland aber will wohl wieder mal Musterschüler spielen. Das ist zumindest unglücklich.

  • "Es gilt immer noch die Gewaltenteilung" in Deutschland! Das hat die Justiz im KfZ- Abgas Urteil gegen die Politik, in Stuttgart bewiesen! Das ist die Voraussetzung für die Demokratie, denn sonst "kommen die Demagogen" (Aristoteles)!

     

    In Spanien gilt das leider nicht! Der Vergleich

    GG Artikel 37

    (1) Wenn ein Land die ihm nach dem - Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze - obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.

    (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

     

    In Spanien: Art. 155. (1) Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt

    "oder so handelt, daß ihr Verhalten einen - schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens - ?? darstellt,..."

    Genau das kann in keinem Gesetz von einem unabhängigen Gericht überprüft werden! Das ist das Erbe des spanischen Faschismus heute.

     

    Gernika - Abbild der erschütterten katalanischen Seele

    Vor 80 Jahren bombardierte die Legion Condor das Städtchen Gernika. Der Katalane Picasso machte sich sein eigenes Bild. "„Guernica“ ist kein Abbild des zerstörten Gernika. Es ist das Abbild einer erschütterten Seele. „In der Kunst geht es nicht darum, uns die Details der Zerstörung unter die Nase zu reiben“

    Deshalb glaube ich, Puigdemont vertraut der Unabhängigkeit der Deutschen Justiz mehr

    als der Spanischen. Denn dort sitzt ein gewählte Regierung im Gefängnis und die Neuwahlen werden von Spanien nicht anerkannt.

     

    Das kann es nur geben, weil EUROPA noch keine Verfassung hat, an die sich die Mitglieder halten müssen!