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Aufklärung von Polizei-GewaltErmittlungen gegen sich selbst

Das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei ermittelt in 49 Fällen wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel. Betroffene können sich melden – nur macht das keiner

Wurde zuhauf dokumentiert, wird aber selten verfolgt: Polizeigewalt Foto: dpa

HAMBURG taz | Das schlichte in Weiß und Grau gehaltene Dezernat für Interne Ermittlungen passt nicht recht zur edlen Hausfassade und dem goldverzierten Treppenhaus. Sobald im ersten Stock des Sprinkenhofs die Tür öffnet, gehen vom langgezogenen Flur rechts und links die einzelnen Büros ab. Ein Beamter kommt aus seinem Zimmer und fragt, wie er helfen könne. Jetzt, drei Wochen nach dem G20-Gipfel, könnte man meinen, das Dezernat, dass bei Straftaten und Fehlverhalten von Polizeibeamt*innen ermitteln soll, hätte alle Hände voll zu tun. Stattdessen wird sich für alle Besucher*Innen Zeit genommen, von Hektik keine Spur. „Wenn sie selbst Betroffener sind, können sie direkt mitkommen und wir nehmen ihre Anzeige auf“, bietet ein Beamter an.

Rund 50 Polizeibeamt*innen sind hier für die Ermittlungen gegen ihre eigenen Kolleg*innen zuständig. 49 Fälle liegen ihnen aktuell vor, die mit den G20-Protesten zu tun haben. In 41 Fällen lautet der Vorwurf Körperverletzung im Amt, in den anderen Nötigung, sexuelle Belästigung, Beleidigung und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Neben den zahlreichen Videos im Internet, die gewalttätige Übergriffe von Polizist*innen auf Demonstrant*innen dokumentieren, arbeitet das Dezernat mit dem polizeieigenen Video- und Funkmaterial und mit Hinweisen aus der Bevölkerung. Theoretisch kann und soll vor allem jede*r, der Polizeigewalt erlebt hat, hierherkommen und Anzeige erstatten. Aber niemand macht das.

Es kommt fast nie vor, dass sich die Opfer von Polizeigewalt an die Behörde wenden, bestätigte eine Sprecherin der Innenbehörde. In 40 Prozent der angezeigten Fälle ist die Identität des Opfers unbekannt. In den restlichen 60 Prozent hat nicht das Opfer Anzeige erstattet, sondern ein*e Beobachter*in. Selbst linke Anwält*innen raten Betroffenen von Polizeigewalt von einer Anzeige gegen die Polizei ab. In den allerwenigsten Fällen werden die Polizist*innen am Ende belangt, in fast jedem Fall kassiert das Opfer eine Gegenanzeige.

Deutschland steht im internationalen Vergleich in Sachen Verfolgung von Polizeigewalt schlecht da. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen kritisierte Deutschland 2013 für die mangelhafte Aufklärung von Polizeiverbrechen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert schon seit Jahren, dass unabhängige Ermittlungsstellen polizeiinterne ersetzen.

Hamburger Polizeiskandal

Anfang der 1990er-Jahre machte die Hamburger Polizei Schlagzeilen mit einer Reihe von Skandalen.

Scheinhinrichtungen: Polizist*innen der Polizeiwache 11 hatten Schwarze am Freihafen zum Schein hingerichtet.

Misshandlungen: Auf der gleichen Wache hatten Polizist*innen schwarze Männer in einer Zelle mit Insektenspray malträtiert.

Gegen 80 Polizist*innen wurde ermittelt. 27 wurden suspendiert.

Der damalige Innensenator Werner Hackmann (SPD) trat daraufhin 1994 zurück.

In Hamburg gab es etwas vergleichbares schon mal. Nach den Anfang der 1990er-Jahre als „Hamburger Polizeiskandal“ bekannt gewordenen Vorwürfen über systematische Polizeigewalt richtete der rot-grüne Senat eine spezielle Kommission aus unabhängigen Expert*innen wie Rechtsanwält*innen, Soziolog*innen und Kriminolog*innen ein. Sie sollte interne Fehlentwicklungen aufdecken und der Politik darüber Bericht erstatten. Das war bundesweit ein Novum.

Als jedoch der Rechtspopulist Ronald Schill 2001 zweiter Bürgermeister und Innensenator wurde, war die Abschaffung dieser Kommission eine seiner ersten Amtshandlungen: Von einem „Misstrauensinstrument gegenüber der Polizei“ sprach Schill damals. Seitdem sind es wieder nur Polizist*innen, die gegen Kolleg*innen ermitteln sollen. Die Innenbehörde will die Unabhängigkeit des Dezernats für Interne Ermittlungenunterstreichen. Deshalb hat sie es in eigene Räume verlegt. Auch die Beamt*innen des Dezernats betonen, dass sie nicht dem Polizeipräsidenten, sondern der Innenbehörde unterstellt sind. Allerdings sitzt die Innenbehörde im selben Gebäudekomplex. Von den Fenstern des Dezernats kann man hinüberschauen. Auch die Beamt*innen im Flur des Dezernats sagen: „Wir sind in erster Linie Kriminalpolizisten.“

Im Norden ist bisher erst Bremen dabei, das Problem anzugehen. Der rot-grüne Senat einigte sich in seinem Koalitionsvertrag 2015 darauf, dass das Dezernat für Interne Ermittlungen künftig nicht mehr der Innenbehörde, sondern dem Justizsenator unterstellt werden soll. „Die Ermittler im Justizressort unterzubringen, ist die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass gewisse Verbindungen und Korpsgeist unterbunden werden“, begründete der Senat. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sehen wie Hamburg keine Probleme.

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31 Kommentare

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  • Sie vergleichen Äpfel mit Birnen Lesen sie doch den Post von Donnie Brasco nochmal, es geht um Zeugenaussagen von Autonomen zur Aufklärung von Straftaten.

    Was normale Menschen halt so machen, wenn sie ein Verbrechen sehen.

     

    Dass die Autonomen bei den Leuten, von denen sie vorher Schutzgeld kassiert haben, dann auch mal eingegriffen haben, zeigt dann doch noch dazu, dass sie schon Gewalt hätten verhindern können, es außer bei ihren 'Kunden' aber nicht getan haben.

     

    Und ja, es haben Autonome Straftaten verübt. die man (noch?) keiner Einzelperson zuordnen kann, und ja, das ist trotzdem nicht der Punkt, um den es geht, weil es im Gespräch von Donnie und ihnen, in das ich mich dann eingeklinkt habe, eben um die fehlende Mitwirkung der Autonomen an der Aufklärung von Straftaten geht.

    Weil, und diese Schlussfolgerung scheint mir schlüssig, diese Straftaten von den Autonomen gebilligt wurden, und die fehlende Hilfe an der Aufklärung Beihilfe ist.

     

    Und wenn sie das anders sehen, sei es so, ich und Donnie sehen das so, ist ja ein freies Land, und egal was sie unbelegt rumlabern wird daran etwas ändern.

    • @Peterbausv:

      Na ja - wenn Sie und Donnie das so sehen wollen, dann lassen sich Ihre an den Haaren herbeigezogenen, unbewiesenen Behauptungen und Unterstellungen doch gar nicht mehr widerlegen. Ihr zwei, oder niemand.

      • @Rainer B.:

        Die Bedeutung des Wortes unbelegt ist ihnen geläufig?

        Ihm ist kein Fall bekannt, mir ist kein Fall bekannt.

        Wenn sie einen kennen, nur her damit.

        Das ganze Gespräch dreht sich darum, dass wir einfach keinen solchen Fall kennen, und sie irgendwie darum herumreden, weil sie anscheinend auch keinen kennen, das aber trotzdem irgendwie doof finden, das wir sowas einfach mal sagen.

        Und die Schlussfolgerung, das jemand eine Tat zumindest billigt, wenn er sie weder verhindert noch an der Aufklärung mitwirkt, ist zumindest nachvollziehbar.

        Dass sie jetzt so tun, als würden Autonome keine Gewalt billigen....

        Naja, ist ja ein freies Land, so geht die Sage.

        • @Peterbausv:

          Wie Sie schon sagten, es ist bislang gar kein konkreter Fall bekannt. Verhinderung und Aufklärung von Straftaten liegt primär in der Zuständigkeit der Polizei. Niemand sonst muss sich Straftätern in den Weg stellen, wenn er sich dadurch selbst in Gefahr begibt, oder dadurch Nachteile erleiden könnte. Allein aus Zurückhaltung wird man generell noch nicht auf eine „Billigung“ schließen können.

  • Niemand wird mit "Korpsgeist" geboren, dieses Vehalten wird anerzogen oder/und aktiv gelernt. Daher ist es verfehlt, hier zwischen "idealen" und "echten" Menschen zu unterscheiden. Eher zwischen solchen mit Rückgrat und Zivilcourage, und solchen ohne.

     

    "Korpsgeist" braucht eine klare und straffe Hierarchie und Ketten von Befehl und Gehorsam, um wirken zu können. Dies werden sie innerhalb "autonom" agierender Netzwerke kaum finden.

     

    Ein besonderes Problem stellt sich, wenn eine Gruppe als Akteur der staatlichen Gewaltenteilung sich durch diese Form der Abschottung der notwenidgen Kontrolle durch die beiden übrigen Akteure (Legislative und Judikative) effektiv entzieht. Hier entsteht ein Machtvakuum, welches durch Machtkonzentration auf die Exekutive zu einer bedrohlichen Aushöhlung des gesamten Rechtssystems führt. Der Korpsgeist innerhalb der R.A.F. führte lediglich dazu, dass ein paar Morde unaufgeklärt blieben, der Korpsgeist innerhalb der Polizei ist dazu geeignet, das Fundament unserer Gesellschaftsordnung zu zerstörenu und stellt daher natürlicheweise eine reale Gefahr für die Demokratie dar.

     

    Schon in der Weimarer Republik war der nationalkonservative und chauvinistische Korpsgeist innerhalb von Polizei und Armee eine wesentliche Voraussetzung für den Aufstieg der Nationalsozialisten. Die daraus gezogenen Lehren (keinen Einsatz der Armee im Inneren, keine paramilitärischen Polizeieinheiten, stärkere Kontrolle von Polizei und Armee durch zivile, demokratische Instanzen) gehen offenbar noch nicht weit genug.

     

    Die Schaffung einer eigenen unabhängigen Bundesbehörde mit festangestellten Beamten, die nicht aus dem Polizeidienst kommen und nicht nach ein paar Jahren in diesen zurückwechseln, ist dringend geboten.

  • Der „Gipfel der Polizeigewalt“ wird hier gebündelt dokumentiert. Die Staatsanwaltschaften sind i.d.R. auch verpflichtet, bei Kenntnis von Straftaten - auch von Polizisten - diese von Amts wegen zu verfolgen (Offizialdelikte).

    https://g20-doku.org/

  • „Die Ermittler im Justizressort unterzubringen, ist die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass gewisse Verbindungen und Korpsgeist unterbunden werden“,

     

    wers glaubt...

    • @Grisch:

      Korpsgeist - wie in der autonomen Szene!

      • @Nikolausi:

        Aussteiger? Oder doch eher Bildleser?

         

        Ich vermute letzteres.

      • @Nikolausi:

        „autonom“ heißt unabhängig und selbstständig.

        Diese Eigenschaften lassen sich mit einem Korpsgeist gar nicht in Einklang bringen.

        • @Rainer B.:

          >Diese Eigenschaften lassen sich mit einem Korpsgeist gar nicht in Einklang bringen.

           

          Die Lustigkeit dieser Aussage wird nur minimal dadurch gebremst, dass Sie das wahrscheinlich tatsächlich glauben!

           

          Was ist die logische Konsequenz dieser Aussage, ist es: "Die WAHRE autonome Szene wurde nie versucht!"?

          • @Donnie Brasco:

            Die „Lustigkeit“ meiner Feststellung entspringt nur ihrem Unverständnis der Aussage. Die Aussage ist die, dass der Begriff „Korpsgeist“ im Zusammenhang mit der autonomen Szene gar nicht anwendbar ist. Das ist nämlich ebenso abwegig wie alle fortgesetzten Versuche, Rechtsextremismus und Linksextremismus partout in einen Topf werfen zu wollen. Es wird schlicht der Sache nicht gerecht.

            • @Rainer B.:

              Hallo?

               

              Waren da nicht schon RAF-Rechtsanwälte die hernach bei der NPD gelandet waren?

               

              Das gemeinsame ist der Extremismus und die Bereitschaft, den Kant'schen Imperativ zu ignorieren.

              Alle diese Gruppen haben einen Korpsgeist. Auch die RAF hatte einen.

               

              Punkt.

              • @Sonntagssegler:

                Könnte es nicht sein, dass diese Anwälte schon damals im Sinne der NPD unterwegs waren? Die meisten Denkfehler sind doch gar nicht so neu.

            • @Rainer B.:

              Das mit "Korpsgeist" beschriebene Phänomen entsteht schlicht in jeder real existierenden Organisation (wie im Gegensatz zur Idealform von Organisationen). Ihr Kniereflex ist ja vielleicht verständlich, aber unberechtigt. Ich stecke schlicht und ergreifend alle echten Menschen in einen Topf, und wenn sie glauben, irgendeine Ideologie schütze vor grundsätzlichen menschlichen Unzulänglichkeiten, dann finde ich das eben lustig.

              • @Donnie Brasco:

                Sie ersetzen also Sachkenntnis durch (behauptete) Menschenkenntnis, ist das der Kern Ihrer Aussage?

                 

                Dies ist jedoch anzunehmen, wenn Sie im Zusammenhang mit der autonomen Szene von "real existierenden Organisationen" sprechen.

              • @Donnie Brasco:

                Vor „menschlichen Unzulänglichkeiten“ schützt erkennbar gar nichts - nicht einmal eine falsche Begrifflichkeit.

                Wer „alle echten Menschen“ in einen Topf steckt, beweist damit doch nur, dass er nicht in der Lage ist, zu differenzieren und dass in seiner Vorstellungswelt offenbar auch „unechte Menschen“ (früher hieß das ja mal „Untermenschen“) existieren.

                • @Rainer B.:

                  Es geht hier um "ideale Menschen" als Gegensatz zu "echten Menschen". Diese "idealen Menschen" implizierten Sie in Ihrem ersten Post. Wenn "Autonome Eigenschaften" und "Korpsgeist" sich nicht miteinander vereinen lassen, bedeutet das entweder, dass es eine Ideologie gibt, die vor menschlicher Unzulänglichkeit schützt. Oder es bedeutet, dass jeder mit menschlicher Unzulänglichkeit kein "echter Autonomer" ist. Das finde ich eben lustig, weil es extrem weit von der Realität entfernt ist.

                   

                  Nebenbei, hier mal was wiki über den Begriff Korpsgeist weiß:

                   

                  >Von Korpsgeist spricht man nach heutiger Definition, wenn eine emotionale Gemeinschaft innerhalb einer objektiv abgrenzbaren Gesellschaftsgruppe entsteht, die nach außen hin einheitlich auftritt und untereinander solidarisch handelt und dadurch persönliche Bindungen über das rein gesellschaftliche Maß hinaus fördert.

                   

                  Das unterstellt ziemlich direkt, dass sowas in so gut wie jeder Art von Gruppe vorkommt.

                   

                  Aber schon klar dass sie da bei mir lieber den Kryptonazi vermuten, das gibt dem Tag Struktur.

                  • @Donnie Brasco:

                    In meinem ersten Post hab ich rein gar nichts impliziert, sondern lediglich den Begriff „autonom“ erklärt, weil vielen ganz offensichtlich die Bedeutung überhaupt nicht klar ist.

                    Ich kannte die Definition von „Korpsgeist“ bei wiki und mir war deshalb auch völlig klar, dass Sie darauf zurückkommen würden.

                    Ein Blick in die Geschichte weiter unten macht aber deutlich, warum niemand auf die Idee kommen würde, beispielsweise bei städtischen Müllwerkern von einem „Korpsgeist“ zu reden, obwohl sie der wiki- Definition durchaus entsprechen würden.

                    Der Begriff „Korpsgeist“ gehört historisch eindeutig in den Bereich der Obrigkeiten, der Streitkräfte, der politischen Kaste und insbesondere auch der studentischen Verbindungen als Vorstadium zukünftiger Obrigkeit.

                    • @Rainer B.:

                      Historisch gesehen stimmt das auf jeden Fall. Diese Auswüchse waren vor allem noch schlimmer, weil sie noch berufsübergreifend funktionierten: Der Polizist folgt seinem Korpsgeist als "Unteroffizier a.D.", der Anwalt seinem Korpsgeist als "Mitglied der Vereinigung", anstatt dass die beiden ihren bekackten Job machen und tatsächlich Recht sprechen bzw. durchsetzen.

                       

                      Wenn aber der Müllmann Udo den Müllman Steffen nicht verpetzt, nachdem der Steffen Scheisse gebaut hat, weil er den Steffen kennt und weiß dass der "eigentlich ein guter Kerl ist", und weil er weiß wie hart der Beruf Müllmann ist und dass "solche Fehler da auch den besten mal passieren können", dann finde ich das schon sehr ähnlich. Diese Argumentation ist finde ich der Kern der schlimmsten Auswüchse von "Korpsgeist".

                       

                      Mir ist schon klar wo der Begriff im Original herkommt, und ich glaube auch nicht dass Autonome stramme Befehlsempfänger mit einer klaren Hierarchie sind. Aber genau diese Argumentation, dass man den X gut kennt und dass er ja nur für die gute Sache was Falsches getan hat und sein Herz ist am rechten (linken) Fleck und es geht hier um ne größere Sache usw., das gibt's halt meiner Meinung nach auch bei den Autonomen, Müllmännern oder was weiß ich wo.

                      • @Donnie Brasco:

                        Sie stützen ihre Meinung auf Vermutungen, auf etwas, von dem Sie glauben, dass es so ist, oder zumindest so sein könnte. Das kann man machen, das wird auch sehr häufig so gemacht, hat aber keinerlei diskursiven Wert.

                        • @Rainer B.:

                          Naja, wie viele Autonome wurden denn von anderen Autonomen angezeigt, weil sie was getan haben das die grundlegend falsch fanden? Davon habe ich noch nie gehört. Das regelt man doch auf jeden Fall intern! Da ist es ja sogar öfter vorgekommen, dass ein Polizist von einem anderen Polizisten angezeigt wurde (was auch schon so selten wie nur was ist). Insofern, denke ich, kann man hier schon von mehr als Vermutungen reden.

                          • @Donnie Brasco:

                            Langsam, langsam! Wieviele „Autonome“ wurden denn im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel wofür rechtskräftig verurteilt?

                            Solange diese Frage nicht nachprüfbar beantwortet wurde, bleibt das alles nur Vermutung und Hirngespinst.

                            • @Rainer B.:

                              Es wurden durch Autonome Straftaten verübt, das ändert sich nicht dadurch, dass man die keiner einzelnen Person zuordnen kann.

                              Wie Donnie schon schrieb, wenn man mit den Taten einer Person nicht einverstanden ist, hält man den auf, das haben die Autonomen nicht getan.

                              Bei dem Messerstecher hat das doch auch geklappt.

                              • @Peterbausv:

                                Es wurden zweifellos Straftaten verübt. Ungeprüft und unbewiesen von Straftaten durch Autonome zu sprechen, ist nichts als billige Hetze.

                                • @Rainer B.:

                                  Hat er aber nicht, er hat gesagt, die Autonomen, die da waren haben die Straftäter nicht gestoppt.

                                  Oder waren da gar keine Autonomen auf der Straße?

                                   

                                  Mal ab davon, dass man bei der quasi-militärischen Vorgehensweise der 'Autonomen' auch einen Korpsgeist vermuten mag.

                                  Sie natürlich nicht, sie sind ja immer ganz sicher.

                                  • @Peterbausv:

                                    Sie selbst haben hier folgendes geschrieben:

                                    „Es wurden durch Autonome Straftaten verübt, das ändert sich nicht dadurch, dass man die keiner einzelnen Person zuordnen kann.“

                                    Dass das Unsinn ist, springt geradezu ins Auge.

                                    Vermuten kann man ja immer viel, das dient aber der Aufklärung nicht wirklich. Wie gesagt - sicher kann man erst sein, wenn es einem umfassenden Untersuchungsaussschuß gelingen sollte, die Ereignisse von Beginn an aufzuklären.

                                    • @Rainer B.:

                                      Also sie glauben nicht, dass da irgendein Autonomer dabei war, als die Straftaten begangen wurden?

                                      Die waren gar nicht vor Ort, hatten alle was besseres zu tun?

                                      Darf ich das bestenfalls naiv nennen?

                                      • @Peterbausv:

                                        „Naiv“ ist es, Straftaten einer - ohnehin heterogenen -

                                        Personengruppe zuzuschreiben, ohne dass überhaupt schon ein Straftäter überführt und rechtskräftig verurteilt wurde.

                                        • @Rainer B.:

                                          Auch wenn sie das anscheinend überfordert, es geht gar nicht darum, dass die Autonomen Straftaten begangen haben.

                                          Sondern dass die vor Ort gewesenen Autonomen die Straftaten anscheinend nicht für verhinderungswürdig gehalten haben.

                                          Und auch nicht verhindert haben.

                                          • @Peterbausv:

                                            Auch das stimmt so nicht. Es gibt Augenzeugenberichte von Anwohnern, nach denen Autonome Leuten Einhalt geboten haben, die im Begriff waren Schaufenster einzuschlagen und Läden zu plündern.

                                            Reicht Ihnen nicht - schon klar - vergessen Sie's gleich - geschenkt.

                                             

                                            Sie fordern also, dass Autonome die Arbeit der Polizei übernehmen sollen? Da war doch irgendwie mal was mit einem Gewaltmonopol.

                                             

                                            by the way:

                                            Sie schrieben:

                                            „Es wurden durch Autonome Straftaten verübt, das ändert sich nicht dadurch, dass man die keiner einzelnen Person zuordnen kann.“ und nun schreiben Sie: „es geht gar nicht darum, dass die Autonomen Straftaten begangen haben.“

                                            Und ich dachte eine zeitlang wirklich, Sie wollten hier ernst genommen werden.